Sobald es einen neuen Sachverhalt gibt, werde ich die erste Gelegenheit nutzen, um im Umweltausschuss Rede und Antwort zu stehen.
Ich habe mich nicht gemeldet, um die Frage des Kollegen Hagenah noch einmal darzustellen. Herr Minister, Sie sagten zu Recht, dass man den Verursacher, wenn er schuldhaft gehandelt hat, also die Firma Amersham Buchler oder den Rechtsnachfolger, belangen und der Sache mit allen Konsequenzen nachgehen müsse. Das ist sicherlich in Ordnung. Aber was gedenken Sie zu tun, wenn sich herausstellen sollte, was ja nach Ihren Ausführungen nicht so ganz unwahrscheinlich zu sein scheint, dass die schleswigholsteinische Stelle, die für die Aussagen verantwortlich ist, die jetzt in die Öffentlichkeit gekommen sind, falsche Erklärungen und Interpretationen herausgegeben hat?
Herr Kollege Stumpf, wenn das herauskommt, dann werde ich den Niedersächsischen Landtag informieren, dem gegenüber ich verantwortlich bin. Ansonsten haben wir das Bundesumweltministerium informiert, mit dem auf der Fachebene natürlich Gespräche stattfinden. Aber wir haben keine Veranlassung, in die Hoheit anderer Landesregierungen einzugreifen. Das steht uns nicht zu. Wir haben uns hier darum zu kümmern, ob es Konsequenzen für niedersächsisches Handeln und für niedersächsische Unternehmen hat. Wenn das nicht der Fall ist, haben wir nichts zu veranlassen. Allerdings wäre einiges an Vertrauensverlust im Umgang mit dem Thema nachgeblieben.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass in dem monatelangen Erörterungstermin zum Endlagerverfahren Schacht Konrad die Frage sehr breit erörtert worden ist, dass das gegenwärtige System der Verpackungen im Hinblick auf eine spätere Einlagerung in ein Endlager nicht sicher ist, dass Aufsichtsbehörden nicht funktionieren und dass das gesamte System regelrecht zum Missbrauch einlädt, dass hier also ein systematischer Fehler zu den in Rede stehenden Ereignissen führte, frage ich Sie, welche Schritte Sie unternehmen wollen, um sicherzustellen, dass ein solcher Missbrauch zuverlässig ausgeschlossen wird.
Herr Schwarzenholz, ich habe eben darauf hingewiesen, dass nicht auszuschließen ist, dass die Deklaration, wie sie 1979 vorgenommen worden ist, genau dem Stand der Technik damals entsprach
und dass es vor dem Hintergrund keine Differenz zwischen eingelagertem Material und Klassifizierung gibt. Das ist nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Der Stand der Technik hat sich in der Zwischenzeit allerdings dramatisch geändert. Seit 1992 wird nach anderen Kriterien verpackt. Bei den Fässern, die wir gerade in Steyerberg nachbehandelt haben, haben wir beispielsweise einen Trocknungsvorgang vorgesehen. Das Kleinmaterial, das damals einfach in die Fässer hineingeschüttet worden ist, wird heute geschreddert und homogenisiert. Vor dem Hintergrund ist beispielsweise das, was als problematisch angesehen werden kann, dass sich nämlich in diesen Fässern Flüssigkeiten befinden, heute nicht mehr gegeben.
Wenn wir über ein Endlager im Betrieb verfügen, dann werden die Einlagerungsbedingungen mit Sicherheit noch einmal neu buchstabiert werden, und dann müssen die Voraussetzungen auch bei den Altfässern erreicht sein.
Herr Minister, ich knüpfe an die Antwort an, die Sie auf die Frage von Frau Harms gegeben haben. Habe ich es richtig verstanden, dass die Steyerberg-Fässer in der Zwischenzeit nicht einmal irgendwie stichprobenartig daraufhin überprüft worden sind, ob Inhalt und Deklaration übereinstimmen, dass man also bis dahin eigentlich immer der Firma geglaubt hat?
Herr Präsident, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. - Das ist ein Zitat, das Ihnen aufgrund Ihrer historischen Kenntnisse geläufig ist.
Also: Wir haben eine völlig andere Situation, Frau Pothmer. Seit 1981 - das habe ich auch erläutert ist jedes Fass beim Verschließen von einem Bediensteten des Landes Niedersachsen in Augen
schein genommen worden, sodass jedes nach Steyerberg gebrachte Fass in der Deklaration klar ist und mit dem übereinstimmt, was außen draufsteht.
Den Kollegen, der das von 1981 bis vor eineinhalb Jahren gemacht hat und jetzt in Rente ist, habe ich gebeten, zur Verfügung zu stehen. Von dem habe ich mir in den letzten Tagen erläutern lassen, wie dieser Prozess praktisch abläuft. Seit 1981 ist das also ein kontrolliertes Verfahren im Detail, bei dem richtig Prüfzettel gemacht werden, bei dem nachvollzogen werden kann, was in den jeweiligen Fässern ist.
Außerdem muss ich darauf hinweisen, dass es aus Gesichtspunkten des Strahlenschutzes vielleicht nicht das Richtige ist, Fässer - darauf zielt ja Ihre Frage - mal eben zu öffnen,
(Frau Harms [GRÜNE]: „Mal eben“ hat niemand gesagt! „Mal eben“, da- von wird hier nicht gesprochen!)
weil es auch Techniken gibt, den Inhalt von Fässern von außen hinreichend diagnostizieren zu können.
- Ja, auch das geht. Wenn Sie möchten, dass Ihnen das im Umweltausschuss einmal vorgestellt wird, dann können Ihnen die Fachleute das gern erläutern. Auch das geht. Man kann durch Nachrechnen genau ermessen, was jeweils an Quellen drin ist. Das geht in der Kombination von Messung von außen, Gewicht und Ähnlichem. Da fehlen mir leider die technischen Details. Aber das wird Ihnen wahrscheinlich nicht anders gehen.
Das heißt, in der Landessammelstelle in Steyerberg haben wir die Situation, dass wirklich nachvollzogen werden kann, was in den Fässern jeweils ist. Das ist dokumentiert.
Herr Minister, ist das Fass, bei dem die heute nicht mehr zulässigen Werte angeblich gemessen worden sind, inzwischen sichergestellt, wenn nein, warum nicht?
Ich weiß nicht, von welchem Fass Sie sprechen. Es sind 15 Fässer aus dem Jahr 1979, die von Braunschweig dahin gebracht worden sind, sowie ein Fass aus Braunschweig, das 1984 dahin gebracht worden ist, geöffnet worden.
Dieses Fass mit dem Caesium lässt sich im Moment in Geesthacht augenscheinlich nicht auffinden. Wir haben darüber gestern keinerlei Informationen bekommen, obwohl das ja eigentlich der brisanteste Teil ist. Es tut mir Leid, dass ich Ihnen nur Antworten geben kann, die Sie vielleicht als unvollständig begreifen. Mir geht es genauso wie Ihnen. Ich bin überrascht davon, dass wir nicht präzisere Aussagen haben.
(Hagenah [GRÜNE]: Und warum fah- ren Sie nicht dahin? - Gegenruf von Inselmann [SPD] - Minister Jüttner: Es waren in den letzten Tagen ein paar Mal Leute da!)
Herr Minister, nachdem in Steyerberg bereits 30 Fässer in Überfässer gestellt worden sind, weil sie korrodiert sind, und aus Schleswig-Holstein bekannt ist, dass Korrosion oft durch falsch deklarierten Inhalt mit verursacht wird, frage ich Sie: Wie hat man diese 30 Fässer vorher untersucht, also bevor man sie in diese Umverpackung gesteckt hat?
Die Korrosion der Fässer in Steyerberg geht auf Schwitzwasser zurück - das ist untersucht worden -, ist nicht auf das aktiven Inventar von innen zurückzuführen.
Zu der Methode der Inaugenscheinnahme von Fässern, die konditioniert worden sind, würde mich interessieren, zu erfahren, was man denn sieht, wenn man in ein solches Fass guckt, das mit Beton verfüllt worden ist.
Frau Harms, dort ist vorher in die Fässer geguckt worden, dann sind Inventarlisten geprüft worden, und es sind jeweils Stichproben aus den Fässern genommen worden, sodass eine relativ präzise Begleitung - -