Protocol of the Session on December 14, 2000

(Plaue [SPD]: Wo war Ihr Ände- rungsantrag zum Haushalt?)

- Herr Plaue, das steht bereits im Haushaltsplan 2000, wenn Sie das nicht wissen sollten. Vermut

lich sind Sie aber noch nicht so tief in den Haushaltsplan eingestiegen.

(Plaue [SPD]: Tiefer als Sie je einsteigen können!)

Diese Tariferhöhung ist bereits im Haushaltsplan veranschlagt. Sie führen gerade die Polizeibeamten des Landes Niedersachsen in diesem Bereich hinters Licht.

(Plaue [SPD]: Wir schauen nach, was Sie gemacht haben! Nichts haben Sie gemacht!)

Kurzum: Von Freunden wird ja unser geschätzter Ministerpräsident immer mal wieder als „Harzer Roller“ bezeichnet. Ich meine, er ist doch wohl nur ein „Harzer Poller“, denn das größte Hindernis in Sachen Verwaltungsreform ist diese Landesregierung mit diesem Ministerpräsidenten. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Adam!

(Wenzel [GRÜNE]: Der schon wie- der? - Hagenah [GRÜNE]: Donner- wetter, was der alles weiß!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe, dass Christian Biallas nicht mehr im Raume ist. Sicherlich muss er eine Pressekonferenz in Cuxhaven geben, weil er mir etwas geschenkt hat. Ich muss erst einmal sagen: Christian Biallas hat Recht. Ich habe mich auf Harald Groth verlassen.

(Heiterkeit)

Der hat gesagt, dass es das sechste Gebot wäre. Aber Christian Biallas hat Recht, es war das achte Gebot. Meine Damen und Herren, wenn wir uns aber alle das sechste Gebot zu Herzen nähmen, hätte ich heute Morgen auch schon viel erreicht.

(Heiterkeit)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Kollegen Althusmann sollte man einmal empfehlen, seine verbalen Springerstiefel auszuziehen und zu versuchen, zu einer sachlichen Auseinandersetzung zu kommen.

(Möllring [CDU]: Das ist einen Ord- nungsruf wert! Das ist unverschämt!)

- Es ist ja sehr interessant, Herr Möllring, dass gerade Sie, der Sie der Ruhigste in Person sind, das rufen. Hier kann geredet werden, so viel man will.

Meine Damen und Herren, die Niedersächsische Landesregierung hat die Weichenstellung vorgenommen, um einen effektiven und den kommenden Herausforderungen und Bedürfnissen gewachsenen öffentlichen Dienst sicherzustellen. Ich möchte das an drei Beispielen aufzeigen, und die Kollegin Leuschner wird das erhärten.

Erstens. Zu Beginn des Jahres 2000 wurde die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte, einschließlich der Lehrerinnen und Lehrer und der Richterinnen und Richter, in Niedersachsen eingeführt. Durch diese Regelung wird es möglich, mehr Nachwuchskräfte einzustellen und das Durchschnittsalter der Beschäftigten zu senken.

Zweitens. Die Landesregierung hat den Beamtenaufstieg neu geregelt. Sie verfolgt dabei das Ziel, die Laufbahnschranken für hervorragende und qualifizierte Beamte weiter zu lockern und die Laufbahnen insgesamt durchlässiger zu machen. Diese Gesamtkonzeption setzt im Bundesvergleich neue Maßstäbe. Die Landesregierung erwartet von der Neuregelung eine intensivere und kostengünstigere Nutzung der Ressourcen. Die Haushalte von Land und Kommunen werden dadurch voraussichtlich jährlich um mehr als 6 Millionen DM entlastet.

Drittens. Im Bereich der Personalentwicklung wurden laufende und zahlreiche neue Projekte in den Landesdienststellen mit 4 Millionen DM gefördert. Mit dieser Qualifizierungsoffensive werden Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen von entsprechendem Training für die neuen Anforderungen an eine bürgerfreundlichere und effektivere Verwaltung fit gemacht. In über 200 Projekten der Personalentwicklung wird mit neuen Instrumenten, beispielsweise der MitarbeiterVorgesetzten-Gespräche, eine neue Arbeitskultur gefördert und damit eine dienstleistungsorientierte Steuerung der Verwaltung ermöglicht.

Meine Damen und Herren, einige Worte zum Änderungsantrag der CDU. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie verkennen anscheinend die Bedeutung von Personalentwicklungsmaßnahmen für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

(Decker [CDU]: Leidensfähigkeit!)

- Das sagt einer, der, glaube ich, aus dem öffentlichen Dienst kommt. – Mit den oben genannten Maßnahmen können und wollen wir den öffentlichen Dienst für die Anforderungen der Zukunft fit machen. Dazu gehören nicht nur rein dienstablauforientierte Maßnahmen, sondern z. B. auch Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge.

Diese Maßnahmen gebietet schon die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Sie sind auch haushaltseffektiv, sobald man mit ihnen die Arbeitsfähigkeit von Bediensteten länger sicherstellen kann. Das wollen wir. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat Frau Leuschner das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, es ist nicht redlich, unserem Projekt Verwaltungsreform die Vorwürfe zu machen, die hier gemacht worden sind. Wir sind in Niedersachsen in den letzten Jahren mit der Verwaltungsreform ein großes Stück weitergekommen. Ich möchte in erster Linie den Bediensteten und den Gewerkschaften danken, die sich massiv dafür eingesetzt haben. Wir haben die Altersteilzeit eingeführt, wir haben Diskurse durchgeführt, wir haben viele Pilotprojekte durchgeführt, wir haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 200 Projekten qualifiziert. Sie sind engagiert. Das jetzt alles wieder herunterzureden, Herr Althusmann, ist nicht redlich.

Sie greifen sich wie immer einzelne Beispiele heraus. So haben Sie vorhin aus dem Bereich der Personalentwicklungsmaßnahmen einen Bereich herausgenommen, der sich dem Thema Gesundheitsprävention widmet. Neben weiteren 199 vernünftigen Beispielen ist dieses Beispiel Gesundheitsprävention, das Sie quasi nur als Überschrift erwähnt haben, wirklich ein sinnvolles Beispiel. Die Kolleginnen und Kollegen in den Ämtern sind sehr motiviert. Ich finde, das ist gut angelegtes Geld. Wir wollen dadurch die Verwaltung modernisieren. Wir wollen auch eine andere Situation zwischen Führungskräften und Beschäftigten hinbekommen.

Herr Althusmann, Sie kritisieren dann weiterhin unsere IuK-Technik und die Einführung von P 53. Das ist eine gute Sache. Man kann dadurch sinnvoller, effektiver arbeiten. Das wird sich in Zukunft auch rechnen.

Ein Wort zum Stellenabbau. Sie wollen ja, dass alles schneller und effektiver geht. Dann müssen Sie aber auch sagen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen werden, und Sie müssen auch die Verantwortung dafür übernehmen, wenn Sie mehr Stellen in Niedersachsen abbauen wollen.

Noch ein Wort zum Reformarbeitsmarkt. Ich meine, allen ist klar, dass man Beschäftigte, die sich in den Reformarbeitsmarkt hineinbegeben, nicht automatisch in einen anderen Bereich umsetzen kann. Das braucht auch eine gewisse Zeit. Deswegen meine ich, dass wir noch eine Menge gemeinsam dafür tun können, die Mechanismen des Reformarbeitsmarktes zu verbessern.

(Zuruf von Hagenah [GRÜNE])

Ich glaube nicht, Herr Hagenah, dass es so ist, wie Sie es beschrieben haben, dass der Reformarbeitsmarkt gescheitert ist. Wir haben gute Beispiele dafür, dass Mitarbeiter effektiv umgesetzt werden können.

Aus unserer Sicht ist die Verwaltungsreform eine gute Sache. Es geht nicht nur um Worthülsen.

(Althusmann [CDU]: Man kann Sa- chen auch gut reden!)

Das Wort „Worthülsen“ ist wirklich eine Unterstellung. Es stecken konkrete Beispiele dahinter. Wir haben das in den Ausschussberatungen immer erläutert. Ich meine, dass Ihr Vorgehen nicht fair ist. Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit den Beschäftigten und den Personalräten vor Ort angestrengt, und wir sind auf einem guten Weg. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das waren die Redebeiträge zur Verwaltungsreform. Wir kommen jetzt zu dem Bereich Städtebau im Rahmen des Innenressorts. Herr Decker hat sich als Erster zu Wort gemeldet.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben die Niedersächsische Landesregierung wiederholt dazu aufgefordert, eine Kehrtwende in ihrer Wohnungsbaupolitik vorzunehmen. Niedersachsen ist Schlusslicht bei der öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus. Der Anteil der preisgebundenen Wohnungen am Gesamtbestand beträgt nur noch etwa 3 bis 4 %. Das ist das niedrigste Niveau in ganz Deutschland.

Angetreten war diese Landesregierung vor zehn Jahren einmal mit dem Versprechen, jährlich 15.000 Wohnungen zu fördern. Daraus ist nie etwas geworden. Im Wohnungsbauprogramm 2001 sind nur noch 380 Eigentumsmaßnahmen vorgesehen. Das korrespondiert mit einer ständigen Mittellastsenkung. Waren es 1994 noch 562 Millionen DM, so sank diese Summe auf 92 Millionen DM in diesem und auf 51 Millionen DM im nächsten Jahr, also rund 40 Millionen DM weniger als in diesem Jahr. Früher haben Sie die Reduzierung damit begründet, dass die böse Bundesregierung in Bonn ebenfalls die Mittel gekürzt habe. Jetzt regiert Schröder. Er kürzt auf Teufel komm raus, aber den Hinweis auf die böse Bundesregierung höre ich jetzt merkwürdigerweise nicht mehr.

(Beifall bei der CDU)

Vielmehr hat der Finanzminister mit der Kürzung der Vorkostenpauschale und der Absenkung der Einkommensgrenze bei der Eigenheimzulage Milliarden kassiert, ohne dass es zu einem Proteststurm der SPD-Wohnungsbaupolitiker gekommen ist. Man kann feststellen, dass die Wohnungsbauförderung weder in Berlin noch hier im Landtag eine Lobby hat.

Die Kürzungen des Bundes dürfen auch nicht Argument dafür sein, die weitere Verminderung des Programmvolumens in Niedersachsen zu rechtfertigen. Vielmehr ist es notwendig, für eine Verstetigung der Wohnungsbauförderung zu sorgen, nicht zuletzt auch im Interesse der Bauwirtschaft und der dort Beschäftigten. Wohnungsbauförderung, wie sie jetzt von der Landesregierung betrieben wird, hat keinerlei positive Auswirkungen auf die schwierige Lage am Bau. Sie lässt jeden Ansatz von einem antizyklischen Verhalten vermissen.

Natürlich gibt es jetzt einen wesentlich entspannteren Wohnungsmarkt als noch vor zehn Jahren. Der Geburtenrückgang seit 1975 ist u. a. Ursache dafür,

und seit 1993/94 sind mehr Wohnungen fertig gestellt worden, als zusätzliche Haushalte gebildet wurden. Aber vor allem bei den so genannten Schwellenhaushalten besteht nach wie vor Förderbedarf bei Eigentumsmaßnahmen. Warum sind in Niedersachsen ganz im Gegensatz zu anderen Ländern Familien mit zwei Kindern nicht in die Förderung einbezogen? Hier geht es um ein Stück konkrete Familienpolitik. Ich kann nur hoffen, dass der Kommunalminister und neue Wohnungsbauminister Bartling mehr Verständnis für Familien hat als die bisherige Ministerin Merk. Aber ich meine, das ist auch nicht besonders schwierig.

In Niedersachsen gibt es ungefähr 160.000 so genannte Schwellenhaushalte, die bereit wären, in den nächsten Jahren Wohneigentum zu bilden, wenn man ihnen nur dabei helfen würde. Die CDU-Fraktion hat konkrete Vorschläge zur Umstrukturierung des Landeswohnungsbauprogramms gemacht und Wege aufgezeigt, auch diese Familien mit zwei Kindern zu fördern.

Aber offenbar gibt es bei dieser Landesregierung kein großes Interesse daran, dass Bauen wirklich zu fördern. Stattdessen wird zunehmender Leerstand im Mietwohnungsbau gefördert, weil man immer noch meint, preiswerter Wohnraum fehle. Genau umgekehrt ist es richtig. Der größte Leerstand befindet sich im preiswerten Segment des Mietwohnungsbaus, insbesondere hier in Hannover.

Das zeigt sich aber auch im Baunebenrecht, wo 86 verschiedene Vorschriften die Genehmigungsverfahren beim Bauen gerade nicht vereinfachen, sondern komplizieren und erschweren. Wir haben vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe „Baunebenrecht“ einzusetzen. Sie sollte dem Landtag über mögliche Vereinfachungen und Verbesserungen berichten. Aber dieser Vorschlag ist ebenfalls nicht aufgegriffen worden.

Meine Damen und Herren, das Programm „Soziale Stadt“, das in Teilen zu begrüßen ist, wird allerdings voll zulasten der Wohnungsbauförderung finanziert. Hierfür wurde also keine zusätzliche Mark zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassend kann ich feststellen: Wohnungsbaupolitik hat in Niedersachsen und in Berlin keine Lobby mehr. Die Finanzminister können ungeniert die Wohnungsbaumittel kürzen und bis zur Unkenntlichkeit verkommen lassen. Aber nicht nur daran, dass gleichzeitig die Zinssätze für Lan