Herr Minister, ist es eigentlich richtig, dass die Aussetzung des „Schöne Wochenend-Tickets“ für ganz Niedersachsen und Bremen von der Genehmigungsbehörde untersagt worden ist?
Frau Pothmer, Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie gestern entweder physisch oder geistig abwesend waren.
Wir haben hierüber ausführlich diskutiert. Ich habe bereits gestern gesagt, dass wir in Verhandlungen mit der Bahn erreicht haben, dass die Aussetzung des „Schöne Wochenend-Tickets“ für Niedersachsen nur für den Bereich Hannover erfolgt. Außerhalb des Bereiches Hannover wird das „Schöne Wochenend-Ticket“ auch in diesem Sommer Geltung haben.
Herr Minister, angesichts der Preisentwicklung im Nahverkehr, die vorhin thematisiert worden ist, frage ich Sie, ob Sie aufgrund der Ihnen vorliegenden Daten ausschließen können, dass der Fernverkehrsbereich der Bahn durch den Nahverkehr subventioniert wird.
Angesichts der Tatsache, dass uns die klare Trennungsrechnung der Bahn AG nicht bekannt ist, kann ich dazu leider keine präzisen Aussagen machen.
Herr Minister, die Frage der Kollegin Pothmer war vollkommen berechtigt, und das wissen Sie auch ganz genau. Sie haben das gestern nur anders dargestellt.
Meine Frage lautet: Was meint die Landesregierung, wann die Fahrpreise der Bahn zu sinken beginnen, wenn man voraussetzt, dass sie zukünftig die Fahrgeldeinnahmen prüft und auch die Voraussetzungen schafft, um diese Anträge so zu prüfen, wie es notwendig wäre?
Ich hatte mir nur erlaubt, darauf hinzuweisen, dass ich bereits gestern ausführlich darauf eingegangen bin.
Nun zu Ihrer Frage, Herr Wenzel: Diese Frage müssen Sie der Deutschen Bahn AG stellen. Ich kann sie nicht beantworten. Ich kann nur theoretisch sagen, wovon es abhängt, dass man Preise reduzieren kann oder nicht. Das ist aber eine Frage der Unternehmenspolitik der Deutschen Bahn AG.
Herr Minister, anknüpfend an die Antwort, die Sie auf die Frage von Frau Pothmer zu geben versucht haben, möchte ich fragen: Sie haben auch gestern von einem Bereich Hannover gesprochen. Können Sie einmal präzisieren, was damit gemeint ist? Ist damit die Stadt Hannover oder der Großraum Hannover gemeint?
Für die Deutsche Bahn AG gehört zum Verkehrsbereich Hannover der Bereich Niedersachsens, der südlich der Linie Osnabrück und Bremen liegt. Für alles, was nordwestlich davon liegt, gilt das „Schöne Wochenend-Ticket“ weiter.
Zweite Zusatzfrage, Herr Schwarzenholz? Sie möchten wohl eine weitere Aufklärung über die Topografie Niedersachsens haben, wenn ich das richtig verstanden habe. Bitte!
Herr Präsident, die Topografie Niedersachsens ist mir recht gut geläufig. Ich habe aber aus dem, was gesagt worden ist, keine Antwort auf meine Frage entnehmen können. Ich habe nämlich gefragt, worauf sich das bezieht. Es ist zwar ein Teil beantwortet worden, aber Niedersachsen besteht ja noch aus dem Ostteil; daher komme ich zum Beispiel. Ist alles, außer dem Westteil, den Sie beschrieben haben, ausgeschlossen? Ist das so zu verstehen?
Herr Schwarzenholz, ich weiß, Niedersachsen ist ein großes Flächenland, und es ist nicht immer leicht, zu definieren. Ich habe bereits gestern und vorhin gesagt - ich sage es aber auch jetzt noch einmal -: Es ist in den von der Bahn AG definierten Verkehrsregionen gültig, und zwar nordwestlich der Linie Osnabrück, Bremen. Ich könnte sie noch weiterführen bis Hamburg. Alles, was südöstlich davon liegt, gehört zur Verkehrsregion Hannover; alles, was nordwestlich davon liegt, gehört nicht zur Verkehrsregion Hannover und ist damit in diesem Sommer Geltungsbereich für das „Schöne Wochenend-Ticket“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die damals landeseigene Niedersächsische Landesentwicklungsgesellschaft, NILEG, hatte das Land Niedersachsen der Georgsmarienhütte GmbH in den Jahren 1994 und 1995 Mittel in Höhe von insgesamt 61,64 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Mit diesem Geld sollte das Grundstück „Westerkamp“ für eine gewerblich-industrielle Nutzung hergerichtet werden. Vorgesehen war, dort lagernde Konverterstahlstäube im Produktionsprozess des Stahlherstellers zu verwerten und dort ebenfalls vorhandene Gichtschlammablagerungen zu sichern.
Nach einer Entscheidung der EU-Kommission aus dem Juli 1998 sind die von der NILEG ausgezahlten Beihilfen unzulässig, da es sich nicht um eine Hilfe zum Umweltschutz gemäß der EU-Regelungen handelt. Zwar kann u. a. der Wert des Grundstücks gegengerechnet werden, doch müsste die Georgsmarienhütte GmbH immer noch rund 45 Millionen DM an die NILEG - und diese an das Land - zurückzahlen. Jürgen Großmann, alleiniger Gesellschafter der Holding, erklärte bereits wenige Monate nach dem Kommissionsbescheid, die Entscheidung sei zwar noch nicht rechtskräftig, „aber wir werden sie akzeptieren“. In der Bilanz sei diese Summe bereits verkraftet (vgl. dazu die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ vom 17. De- zember 1998).
Trotz dieser Aussage von Herrn Großmann ist bisher keine Rückzahlung auch nur eines Teilbetrages der unzulässigen Beihilfen an das Land bekannt geworden. Auch konnten Konverterstahlstäube und Gichtschlämme bis heute nicht verwertet werden. Zur Sicherung der Altlast wurde lediglich eine Oberflächenabdichtung errichtet.
1. Wann und in welchen Raten ist mit einer Erstattung des ausstehenden Betrages von 45 Millionen DM an das Land zu rechnen?
2. Auf welchen Betrag schätzt die Landesregierung die Kosten, wenn Stahlstäube und Gichtschlämme als Sondermüll entsorgt würden?
3. Ist sie bereit, einen Teilbetrag der an das Land zu erstattenden Millionensumme - unter Maßgabe des Gesamtdeckungsprinzips des Haushalts - für eine Entsorgung bzw. für eine auch Seiten- und
Herr Kollege Golibrzuch, Sie haben den Sachverhalt der Subvention und der Rückzahlungsverpflichtung richtig dargestellt. Nicht richtig dargestellt haben Sie die Frage, wie die Rückzahlung vollzogen wird. Ich kann hier feststellen, dass das Unternehmen Anfang dieses Jahres die streitige Summe nebst Zinsen zurückgezahlt hat.
Frage 1 ist also beantwortet: Am 20. Januar sind insgesamt 46 Millionen DM an das Land zurückgezahlt worden.
Zu Frage 2: In dieser Frage gehen Sie davon aus, dass es sich bei den Stoffen, von denen Sie gesprochen haben, um Sondermüll handelt. Dies trifft nicht zu. In der von der NILEG in Auftrag gegebenen Untersuchung kommt der Fachgutachter zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Stoffen wegen ihres Eisengehaltes von ca. 50 % um Stoffe zur Verwertung handelt. Aufgrund der heutigen Technologie ist ein Einsatz als Schrottersatz bereits technisch machbar. Zur zwischenzeitlichen Absicherung des Lagerortes wurden die Stoffe so abgedeckt, dass eine Gefährdung durch den Eintrag von Fremdstoffen ausgeschlossen ist. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Wiederverwertungsmöglichkeit kommt eine Entsorgung als Sondermüll also nicht in Betracht.
Zu Frage 3: Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Abdeckung der Gichtschlämme und Stäube erfolgen nach den Vorgaben des örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes. Dieses stützt sich dabei auf das von mir schon erwähnte Fachgutachten. Danach wurden die Stoffe mit einer geeigneten Oberflächenabdichtung versehen. Hierfür wurden ca. 5 Millionen DM aufgewendet.
Eine darüber hinausgehende Basis- und Seitenabdichtung – wie sie in Ihrer Frage gefordert wird ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht notwendig. Von daher stellt sich auch nicht die
Herr Minister, Sie haben gerade dargestellt, dass vor wenigen Wochen die 46 Millionen DM an das Land zurückgezahlt worden sind. Ich frage Sie: Wo ist diese Zahlung als Einnahme verbucht worden? In Ihrem Ressort oder zentral im Finanzministerium?