Die Mittel sind in den Wirtschaftsförderfonds zurückgeflossen, der davon lebt, dass er Rückflüsse erhält. Wir sind darüber sehr erfreut.
Herr Minister, da ja eine solche zusätzliche Einnahme im Wirtschaftsförderfonds nicht vorgesehen war, frage ich Sie: Haben Sie jetzt 46 Millionen DM mehr, die Sie zur Wirtschaftsförderung im laufenden Haushaltsjahr verausgaben wollen? Oder werden Sie dieses Geld zur Deckung der globalen Minderausgabe, und zwar hier für den Teil des Wirtschaftsressorts, verwenden?
Herr Golibrzuch, der Wirtschaftsförderfonds ist ein revolvierender Fonds, der durch laufende Rückflüsse gespeist wird. Diese Rückflüsse können nicht geplant werden, weil sie unregelmäßig erfol
gen. Manchmal wird frühzeitig getilgt, früher als geplant. Insofern ist das also im Prinzip ein normaler Vorgang. Wir sind natürlich erfreut darüber, dass die Mittel in diesem Umfang durch diese Zahlung in den Fonds zurückgeflossen sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einem Bericht in der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ vom 29. Dezember 1999 zufolge hat die Kultusministerin angekündigt, dass das Land an allen Hauptschulen und Berufsschulen Sozialarbeiter einstellen will. Mit dieser Ankündigung hat die Ministerin in den Schulen große Erwartungen ausgelöst. Nach meinen Informationen ist jedoch ein Teil der Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die im Landeshaushalt 1999/2000 bewilligt worden waren, lange Zeit unbesetzt geblieben.
1. In welchem Zeitraum sollen an den 519 Hauptschulen und 146 öffentlichen Berufsschulen in Niedersachsen Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen eingestellt und wie sollen die Stellen finanziert werden?
2. Aus welchen Mitteln sollen die 35 zusätzlichen Sozialarbeiterstellen für Berufsschulen, die derselben Meldung der „HAZ“ vom 29. Dezember 1999 zufolge bereits bewilligt worden sein sollen, finanziert werden?
3. Wie viele der im Landeshaushalt bewilligten Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind in den vergangenen zwei Jahren wie lange und aus welchen Gründen unbesetzt geblieben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In seiner Regierungserklärung vom 15. Dezember 1999 hat der Ministerpräsident ausgeführt, dass die Hauptschulen gestärkt und die Berufs- und Leistungsorientierung sowie die Vernetzung von Schule und Region verbessert werden sollen. Voraussetzung dafür ist ein „Political-Contracting“, also eine Verständigung aller Beteiligten über die Form der Zusammenarbeit, der Zielvereinbarungen und der Qualitätskontrolle. Für dieses Projekt stellt das Land zwischen dem Jahr 2001 und 2003 DM 40 Millionen DM zur Verfügung.
Die Verteilung der Beträge wird im Rahmen der Haushalts- und Mipla-Beratungen festgelegt. Mit diesem Schritt wird die Entwicklung zu einem regionalen Bündnis für Bildung und damit zu einer verbindlichen und auf Dauer angelegten Kooperationspraxis zwischen Schulen, Jugendämtern, freien Trägern der Jugendhilfe, Beratungseinrichtungen und Wirtschaftsbetrieben eingeleitet werden können.
Zu Punkt 1: Die Mittel für die Stärkung der Hauptschule werden ab dem Haushaltsjahr 2001 und in den beiden Folgejahren für die Hauptschulen zur Verfügung stehen. Nach welchen Kriterien die Vergabe geschieht, wird konzeptionell in diesem Jahr erarbeitet und rechtzeitig bekannt gegeben. Da es sich um ein Contracting-Verfahren handeln soll, sind die Beteiligten wie Schul- und Jugendhilfeträger mit einzubeziehen.
Zu Punkt 2: Die im Haushaltsjahr 1999 für die Schulsozialarbeit an berufsbildenden Schulen eingesetzten Mittel wie auch für Sonderschulen und Ganztagsschulen ab dem Jahr 1993 stehen durch die Umwandlung von Stellen von Lehrkräften gemäß allgemeinem Haushaltsvermerk Nr. 9 zu den Stellenplänen, Stellenübersichten und Bedarfsnachweisen der Kapitel 07 07 bis 07 21 zur Verfügung. Im Jahr 1999 wurden prioritär die Anträge der Berufsschulen abgearbeitet.
1999 jeweils ein Ausnahmeantrag für die Einstellung einer Schulsozialarbeiterin oder eines Schulsozialarbeiters gestellt werden. Für alle vorgelegten Anträge wurde eine Ausnahme vom Einstellungsstopp erteilt.
Frau Ministerin, ich kann also davon ausgehen, dass der Reporter der „HAZ“ Ihre Mitteilungen fehlinterpretiert hat, dass es also nicht generell, d. h. für alle Berufsschulen und für alle Hauptschulen, Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen geben wird?
Sie können nicht davon ausgehen, dass es eine Fehlinterpretation gewesen ist. In dem Gespräch, das ich geführt habe, habe ich mögliche Ausformungen dieses Programms genannt. Ich habe Ihnen eben auch gesagt, dass es noch eines Verfahrens bedarf, um zu klären, wie die Förderrichtlinien aussehen sollen. Die Förderung könnte z. B. in Form von Geld geschehen, sie könnte auch in Form von Stellen geschehen.
Herr Präsident! Erstens. Frau Ministerin, ist eigentlich vorgesehen, Mittel für Sozialarbeiter auch aus dem europäischen Förderprogramm ESF anzuwerben und mit diesen Mitteln hier eventuell etwas zu bezahlen?
Die zweite Frage geht ein bisschen darüber hinaus. Können Sie bestätigen, dass in das europäische Förderprogramm 3,2 Millionen DM eingestellt worden sind, die für Verlässliche Grundschulen verwendet werden sollen?
Wir haben Mittel dafür eingestellt, und zwar unter dem Titel „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Die genaue Höhe habe ich nicht parat. Das werde ich Ihnen gern nachliefern.
Wir werden ansonsten ja auch ein Präventionsprogramm auflegen. Dazu werde ich gleich noch Ausführungen machen. Dieses Präventionsprogramm ist aber dadurch, dass es mit ESF-Mitteln ausgestattet ist, befristet. Sie wissen, dass es da Laufzeiten gibt, und zwar diesmal sieben Jahre. Insofern wollen wir die beiden Programme, das Hauptschulprogramm und das Präventionsprogramm, zwar verzahnen, aber die beiden Programme sind nicht identisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, wann werden Sie entsprechende Richtlinien für die Haupt- und Berufsschulen herausgeben, und wann können diese Schulen dann die Anträge stellen?
Ich habe eben auf die Haushaltsberatungen hingewiesen. Das Kabinett wird seine Entscheidungen Ende Mai treffen, und dann wird es Parlamentsberatungen geben. Parallel dazu werden wir Förderrichtlinien erstellen. Wir werden das so rechtzeitig machen, dass sich alle darauf einstellen können. Ein Datum kann ich Ihnen aber nicht nennen.
Frau Ministerin, an vielen Haupt- und Berufsschulen dieses Landes gibt es Schulsozialarbeiter, die auf irgendwelchen Umwegen, über Kommunen oder Fördervereine oder so, auf ABM-Basis eingestellt worden sind, und zwar deshalb, weil die Schulen die Kompetenzen dieser Leute dringend
benötigen. Da ABM-Verträge ja manchmal auch auslaufen, besteht dort die Hoffnung, dass dieses Personal im Rahmen der Programme, die Sie in den Jahren 2001 bis 2003 auflegen wollen, übernommen werden kann. Sind Sie bereit und in der Lage, diesen Schulen insoweit zu helfen, als Sie das vielleicht auf das Jahr 2000 vorziehen?
Nein, dazu sind wir nicht bereit, weil im Jahre 2000 keine Mittel zur Verfügung stehen. Frau Litfin, ich habe Ihnen eben erklärt, dass wir das im Haushalt 2001 etatisieren. Da bekannt ist, dass ABM-Verträge immer befristet sind, dass diese Problematik also immer besteht, müssen sich diejenigen, die damit arbeiten, auch darauf einrichten, dass das irgendwann ein Ende hat. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass jeder übernommen wird.
Dann haben Sie von Umwegen gesprochen. Es ist ja nicht ganz so, wie Sie das hier darstellen. Natürlich sind wir für einen Teil der Schulsozialarbeit verantwortlich, aber Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeit an sich ist erst einmal eine Jugendhilfeaufgabe und nicht eine Landesaufgabe. Von daher wollen wir eben auch in ein Contracting-Verfahren einsteigen, weil wir meinen, dass eine Verzahnung zwischen Schule und Jugendhilfe hier dringend Not tut.
Herr Präsident! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass sich die Schulen auch in Vorbereitung auf die Antragstellung noch rechtzeitig in diesem Jahr darauf vorbereiten müssen und für ein Contracting-Verfahren entsprechende Gespräche zu führen sind, frage ich Sie noch einmal, wann Sie die Richtlinien für ein Contracting-Verfahren herausgeben werden.
Frau Vockert, ich habe Ihnen schon gesagt, dass ich Ihnen ein Datum heute hier nicht mitteilen kann und dass die Mittel im Haushalt ab dem 1. Januar des Jahres 2001 zur Verfügung stehen werden. Sie gehen bei Ihrer Fragestellung als Termin offenbar vom Schuljahresbeginn oder von so etwas aus. Wir haben das in der Schulsozialarbeit aber häufig nicht so gemacht, sondern sind so verfahren, dass dann, wenn eine Stelle freigegeben worden ist, wenn das Projekt beendet worden war, die Stelle zugewiesen worden ist. So ist es auch in diesem Jahr wieder geschehen, und so werden wir das weiterhin handhaben.
Wir werden das aber natürlich rechtzeitig bekannt zu geben haben, damit sich, wenn wir ein solches Contracting-Verfahren machen, wirklich alle darauf einstellen können. Völlig unbekannt ist das im Übrigen nicht mehr. Dank der Debatten hier im Landtag, dank der Öffentlichkeitsarbeit, die wir machen, dank der Regierungserklärung, die hier abgegeben worden ist, liegt schon eine ganze Menge von Anfragen auf meinem Schreibtisch. Die Schulen wissen das also. Wenn sie jetzt im Vorfeld schon ein wenig daran arbeiten, dann ist das ja nicht schlecht. Man kann auch vorsorglich arbeiten und muss nicht unbedingt die Richtlinie bzw. das Erscheinungsdatum der Richtlinie abwarten.