Protocol of the Session on January 23, 2003

- Ich komme gleich zum Schluss. – Zusammengefasst als letzter Satz, meine Damen und Herren: Die Erde verfügt nur noch über wenige, bisher nicht genutzte potenziell landwirtschaftlich nutzbare Flächen. Praktisch alle fruchtbaren oder wenigstens extensiv nutzbaren Areale werden bereits bewirtschaftet. Bodenschutz ist deshalb wegen der Welternährungslage das Umweltthema Nummer eins. Ich würde mich freuen, Herr Jüttner, wenn Sie mir darin zustimmen würden.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Jüttner. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Hogrefe, vielen Dank für den kleinen Volkshochschulgrundkurs zum Thema Bodenschutz.

(Frau Zachow [CDU]: Das war nicht schlecht!)

Das war wohl alles in Ordnung.

(Zustimmung bei der CDU)

- Gegen die Wahrheit kann man nicht an.

(Frau Pruin [CDU]: Du wechselst doch noch die Partei!)

Ich bin nicht ganz sicher, meine Damen und Herren, ob die Zuspitzung gestattet ist, dass Bodenschutz das umweltpolitische Thema Nummer eins sei. Wir sollten die Dinge nicht gegeneinander ausspielen. Mit Sicherheit war es aber überfällig, dass im Jahre 1999 in Deutschland – erstmals – das Umweltmedium Boden gesetzlich geregelt worden ist. Das begrüßen wir sehr. Daraus ergibt sich eine ganze Reihe von Konsequenzen - wir haben das in Landesrecht umgesetzt –, und daraus erwachsen auch Ansprüche hinsichtlich des vorsorgenden Bodenschutzes. Darin stimme ich Herrn Hogrefe ausdrücklich zu.

Wir waren uns nicht ganz sicher, worum es Ihnen bei Ihrer Großen Anfrage geht. Wir hatten den Eindruck, dass Sie herauskitzeln wollten, wie es mit dem Klärschlamm weitergeht. Das war im Kern auch Sinn der Sache. Den Fragen konnte man schlecht entnehmen, welcher Tenor ihnen zugrunde lag. Ich bin, Herr Hogrefe, über das, was Sie hier ausgeführt haben, überrascht. Das hob sich nämlich deutlich von dem ab, wie ich Sie bisher verstanden habe. In Niedersachsen fallen jährlich knapp 230 000 t Klärschlamm an. Aus guten Gründen haben wir daran gearbeitet, eine hohe Ausbringungsquote in der Landwirtschaft zu erreichen. Sie liegt zwischen 70 und 75 % im Jahr, d. h. bei 170 000 bis 180 000 t. Die Landwirte nehmen das gern, weil sie wissen, dass die Qualität niedersächsischer Klärschlämme sehr, sehr gut ist. Das hat mit Selbstverpflichtungen und mit hoher Beratungsintensität aufseiten der Landwirtschaftskammern zu tun, und das hat mit einer sehr frühen und sehr strikten Indirekteinleiterverordnung und auch mit der Ausgestaltung Niedersachsens in vielen Bereichen zu tun, in denen sich die, wenn man so will, Chemisierung oder Schadstoffbelastung der Abwässer eher in Grenzen hält.

Vor diesem Hintergrund – das sage ich ausdrücklich – gibt es überragende Gründe dafür, das Prinzip der Kreislaufwirtschaft auch beim Klärschlamm als Grundprinzip zur Anwendung zu bringen. Wir haben in den letzten Jahren sehr viel dafür getan. Herr Hogrefe, das Folgende will ich deutlich sagen, weil es bei Ihnen so klang, als sei nichts untersucht. Es gibt im Vergleich zu allen anderen Dingen, die auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden, nichts, was so gut untersucht ist wie Klärschlamm. Deshalb hat es mich unheimlich überrascht, dass wir Anfang 2001 mit einem Antrag aus Bayern und Baden-Württemberg konfrontiert worden sind, der das sofortige Verbot der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen zum Ziel hatte. Dieser Antrag hat mich überrascht, weil ich erstens davon ausgegangen war, dass diese beiden Länder der gleichen Logik folgten wie auch wir, weil das zweitens relevante Konsequenzen hat, was die finanzielle Situation der Landwirtschaft angeht, weil das drittens, bezogen auf die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften, die Preise in die Höhe treibt und weil viertens die Frage möglicher anderer Verwertungsschienen zumindest offen war. Das hat auch in Niedersachsen zu großer Verunsicherung geführt. Ich erinnere mich daran, dass die Zeitschriften des Städte- und Gemeindebundes

sofort geschrieben haben: Vorsicht, Vorsicht, es wird kompliziert. Wir müssen uns vorbereiten. – Verunsicherung ist immer ein ganz schlechter Ratgeber, wie wir wissen.

Wir haben dann in den Gremien des Bundesrates mehrmals darüber diskutieren müssen und haben durchgesetzt, dass eine große Anhörung zu dem Thema durchgeführt wurde. Sie wurde wohl über das Umweltbundesamt organisiert. Ergebnis dieser wissenschaftlichen Anhörung war, dass weder ökonomische noch ökologische Gründe – insbesondere die ökologischen Gründe spielten eine Rolle – bestehen, die zur Konsequenz haben müssen, dass die Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen verboten gehört. Wir haben das zum Anlass genommen, mit einem Entschließungsantrag in den Bundesrat zu gehen und zu dokumentieren, dass es notwendig ist, die Rechtslagen in den unterschiedlichen Bereichen des Bodenschutzrechtes und des Düngerechtes aufeinander zu zu bewegen.

Herr Hogrefe hat natürlich Recht, wenn er fordert, dass Schadstoffablagerungen in Böden auf Dauer zu unterbinden sind und dass es Restrisiken sowie offene Flanken und von daher auch Beratungs- und Forschungsbedarf gibt. Das ist überhaupt keine Frage. In dieser Frage geht es nicht um eine Diskriminierungsstrategie gegen Klärschlamm, sondern um einen Abgleich mit Wirtschaftsdünger, Gülle und anderen Dingen. Das schien uns plausibel. Wir waren davon ausgegangen und haben das auch nie streitig gestellt, dass die hohe Verwertungsquote, die wir in Niedersachsen haben, so nicht zu halten sein wird, wenn wir bei mehreren Stoffen zu einer Verschärfung von Grenzwerten kommen. Ich habe immer unterstellt, dass wir die Verwertungsquote auf 40 bis 50 % zurücknehmen müssen, mit der Konsequenz, dass andere Verwertungsschienen aufgebaut oder zumindest eingefordert werden müssen.

Uns hat es sehr überrascht, als im letzten Jahr die beiden Ministerien für Verbraucherschutz und Umwelt in Berlin mit einem Vorschlag gekommen sind, der zwar gut klingt, aber, wenn man ihn konsequent zur Anwendung brächte, zur Folge hätte, dass Klärschlämme überhaupt nicht mehr ausgebracht werden dürften. Ich halte das vor dem Hintergrund dessen, was ich geschildert habe, für eine überzogene Position. Deshalb ist es unser Ziel, deutlich zu machen, dass wir sehr wohl an einer Verschärfung der Klärschlammverordnung interessiert sind und auch daran mitarbeiten werden, dass

wir gleichzeitig aber mit dazu beitragen wollen, dass beispielsweise die von Herrn Hogrefe angesprochene Separierungsstrategie für Phosphat organisiert wird. Es gibt bereits konkrete Modelle wie z. B. das Seaborne-Verfahren und ähnliches.

Das ist in der Tat ein vernünftiger Weg. Es wird mit Sicherheit notwendig sein, für Teile des Klärschlamms den Weg der Verbrennung zu erweitern. In die Verbrennung gehen im Moment nur wenige Prozente. Das wird sicherlich etwas mehr werden. Aber ich halte es für einen völlig falschen Weg, wenn - wie es von der Landesregierung in Baden-Württemberg gerade propagiert wird - der gesamte Klärschlamm in die Verbrennung geht, und zwar nicht nur wegen der Folgekosten für die Kommunen, sondern auch wegen des Vernichtens von sinnvollen Stoffen, die wieder auf die Flächen aufgebracht werden sollten.

Wenn in Zukunft durch eine verschärfte Verordnung ein Teil - vielleicht die Hälfte - landwirtschaftlich genutzt werden kann, darüber hinaus über Separierungsstrategien die sinnvollen Stoffe zurückgewonnen werden können und die Kommunen Teile im Rahmen von nicht ausschließlich dafür gebauten Anlagen der Verbrennung zuführen, so wäre das ein sicherer Weg sowohl für die Abwasserbeseitungskörperschaften als auch für die Landwirtschaft. Wenn die Unsicherheit auf Dauer bleibt - das ist mir klar -, dann wird die Landwirtschaft die Finger vom Klärschlamm lassen. Ich hielte das für falsch. Deshalb ist es dringend notwendig, in absehbarer Zeit zwischen der Bundesebene und den Landesebenen zu einheitlichen Signalen zu kommen, wie in Deutschland mit Klärschlamm umgegangen wird.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Brauns.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hogrefe, ich glaube, es gibt hier im Hause keine Meinungsverschiedenheiten darüber, dass Bodenschutz wichtig ist und dass unser Boden entsprechend geschützt werden muss, um eine dauerhafte Nutzung zu gewährleisten. Wenn dem nicht so wäre, dann wäre eines Tages nicht nur die Welternährung infrage gestellt, sondern wir würden uns selbst infrage stellen. Ich meine, das wollen wir alle nicht.

Das Bodenschutzgesetz gibt uns wichtige Hinweise darauf, wie wir mit dem Boden umzugehen haben. Da sind wichtige Kriterien angesprochen.

Mit Ihrer Großen Anfrage wollen Sie in Erfahrung bringen, welche Schadstoffe in den Klärschlämmen enthalten sind und wie wir in Zukunft damit umgehen. Es ist wichtig, immer wieder den vorbeugenden Bodenschutz herauszustellen. Klärschlämme sind gerade für die Landwirtschaft von Bedeutung. Klärschlamm ist auf der Grundlage unserer Klärschlammverordnung ein wertvolles Wirtschaftsgut. Das wird er auch auf veränderter Grundlage bleiben. Nur die Kriterien müssen anders werden.

Bundesweit werden ca. 40 % des anfallenden Klärschlamms in der Landwirtschaft verwertet. In Niedersachsen liegt die Verwertungsquote - Herr Minister hat es gesagt - bei etwa 74 %. Durch die gute Beratung unserer Landwirtschaft und die gute Qualität niedersächsischer Klärschlämme sowie die Senkung des Schadstoffgehaltes konnte immer eine hohe Akzeptanz erreicht werden. Dies sollte auch in Zukunft unter veränderten Rahmenbedingungen sichergestellt werden.

Auf der Grundlage des Verwertungskonzeptes des Bundesumweltministeriums und des BMVEL ist Klärschlamm natürlich ins Gerede gekommen. Damit wird auch an den Grundfesten der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes gerüttelt. Dies hat natürlich zu einer starken Verunsicherung bei den Klärwerksbetreibern und in der Landwirtschaft geführt.

Natürlich ist es eine der zentralen Aufgaben des vorsorgenden Umweltschutzes, bedenkliche Stoffeinträge in Boden, Wasser und Luft zu verhindern. Die Frage ist, wie diese Forderungen durch geeignete Wertvorgaben in allen Rechtsbereichen umgesetzt werden können. Dies erscheint für den Bereich mineralischer Schadstoffe, Schwermetalle, realisierbar zu sein. Es gibt Fakten, nach denen das möglich ist.

Probleme allerdings gibt es im Bereich der organischen Schadstoffe, und zwar wegen der unzureichenden Datenlage. Fachleute schließen aber reale Risiken für die Gesundheit der Menschen durch den Einsatz von Klärschlämmen und die darin enthaltenen organischen Schadstoffe aus. Es müssen Qualitätsanforderungen als Vorsorgemaßnahmen entwickelt werden. Auch müssen in Zukunft bei der Verwertung von Klärschlämmen und Wirtschaftsdüngern die hygienischen Aspekte - die

haben Sie auch mit angesprochen -, ähnlich wie es die Bioabfallverordnung für Bioabfälle und Klärsubstrat vorschreibt, beachtet werden.

Die Verwertung von Klärschlämmen, Gülle und anderen Düngern muss auch den Anforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes gerecht werden. Ziel muss sein, eine Reduzierung des Schadstoffeintrags zu erreichen. Dabei sind jedoch alle dem Boden zugeführten Düngemittel zu betrachten. So müssen auch die wirtschaftseigenen Düngemittel, wie Gülle, Jauche, Stallmist sowie Mineraldünger, in die ganzheitliche Betrachtung einbezogen werden.

Der Bundesrat hat aus den genannten Gründen unter Mitwirkung Niedersachsens, Hessens und Nordrhein-Westfalens der Bundesregierung Vorschläge unterbreitet, die in einer neuen Klärschlammverordnung berücksichtigt werden sollten. Ich möchte einige Eckpunkte vortragen: angemessene Senkung der zulässigen Schwermetallgehalte und Schwermetallfrachten, Überprüfung der Anforderungen an die Gehalte organischer Stoffe und Ergänzung um relevante Parameter, Festlegung qualitätssichernder Maßnahmen im Anlagen- und Verwertungsbereich, z. B. neutrale Klärschlammuntersuchung - das ist ein sehr wichtiger Aspekt -, Anforderungen an die Klärschlammbehandlung und an die Hygiene, Verbesserung der Klärschlammuntersuchungen, Harmonisierung der Untersuchungsverfahren durch Normen und Verweise und die Anpassung der Bodenwerte für Schwermetalle an die Vorsorgewerte der Bundesbodenschutzverordnung.

Unter Berücksichtigung dieser Eckpunkte werden wir eine gute und sinnvolle Klärschlammverordnung bekommen, die dem Boden- und Grundwasserschutz gerecht wird. Natürlich kann eine Klärschlammverordnung nicht sofort umgesetzt werden, sondern wir brauchen angemessene Übergangsvorschriften, um u. a. die Qualität von Klärschlämmen als landwirtschaftlichem Wirtschaftsdünger den neuen Anforderungen anzupassen oder um für nicht landwirtschaftlich verwertbare Klärschlämme alternative Entsorgungseinrichtungen zu schaffen, die zurzeit nur zum Teil vorhanden sind und somit die Kommunen und Klärwerksbetreiber in arge Schwierigkeiten bringen könnten.

Bei der landwirtschaftlichen Düngung muss durch die Begrenzung von Schadstoffen sichergestellt werden, dass es zu keiner Anreicherung von Schadstoffen in unseren Böden kommt und somit

auch der Schutz des Grundwassers gewährleistet wird.

Darüber hinaus ist darauf hinzuwirken, dass neben der Ausgestaltung der ordnungsrechtlichen Überwachungsinstrumentarien auch die Qualitätssicherung bei der Verwertung von Klärschlämmen verbessert wird. Auf diese Weise können wir erreichen, dass die landwirtschaftlichen Böden auch in Zukunft von unseren Landwirten für die Produktion von gesunden Nahrungsmitteln genutzt werden können und dass eine gute Ernährung gesichert ist.

Meine Damen und Herren, mit In-Kraft-Treten der neuen Klärschlammverordnung wird für Klärwerksbetreiber, Kommunen und Landwirtschaft Planungssicherheit geschaffen, die sie auch brauchen, und die Verwertung von Klärschlämmen und Bioabfällen wird angemessen sichergestellt. Darüber hinaus wird den Klärwerksbetreibern für ihre Investitionen - derer gibt es ja noch viele - auch langfristig die Planungssicherheit geschaffen, die sie dringend brauchen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Ein Ausstieg aus der Verwertung von landwirtschaftlichem Klärschlamm wäre für uns unvertretbar. Das würde auch zu Konflikten mit den rechtlichen Vorgaben der EU-Klärschlammverordnung führen. Eine einvernehmliche Lösung aller Beteiligten wäre Ausdruck einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, um wertvolle Nährstoffe in den Stoffkreislauf zurückzuführen und Klärschlamm und Biokompost für die landwirtschaftliche Verwertung sicherzustellen und zu nutzen. Das sollten wir in der Zukunft gemeinsam zu erreichen versuchen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Steiner hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Novellierung der Klärschlammverordnung und eine drastische Herabsetzung der Grenzwerte für Schadstoffe im Klärschlamm sind seit Anfang der 90er-Jahre überfällig und werden schon seit langem von den Grünen gefordert. Ich bin daher sehr dankbar, dass die CDU-Fraktion diese Große Anfrage eingebracht hat, und ich habe mit Freuden gehört, welche Überlegungen der Kollege Hogrefe

dazu angestellt hat, weil das auch in die Richtung geht, die wir befürworten.

(Frau Pruin [CDU]: Jetzt Schwarz- Grün? Toll!)

Ich habe aber auch die verstörten Gesichter der Kollegen Agrarpolitiker aus der CDU-Fraktion gesehen. Die waren, glaube ich, nicht ganz einverstanden damit. Wir wissen, dass die Diskussion vonseiten der Agrarpolitik, vonseiten der Kommunen ganz anders geführt wird. Bei ihnen stehen nicht Bodenschutz, gesunde Böden für gesunde Lebensmittelerzeugung im Vordergrund, sondern eher der Gesichtspunkt: keine neuen Kosten für die Kommunen. Deswegen sind wir sehr erfreut über den Kommentar, den Sie hier vorgetragen haben. Die Kommunen sehen das nämlich häufig nur unter dem Kostengesichtspunkt und sagen: Höhere Abwassergebühren, höhere Kosten wollen wir vermeiden, also nichts da!

Wir sehen dieses Problem natürlich auch. Wir wollen auch höhere Kosten vermeiden, aber das Problem kann in diesem Fall nicht das Hauptproblem sein, sondern als Erstes müssen die Anforderungen an den Bodenschutz, an die Sicherung der Lebensgrundlage Boden gesehen werden. Dort müssen wir die Anforderungen festlegen, und davon muss sich ableiten, was dann in punkto Abwasser passiert.

Wir haben ja bereits ein Bodenschutzgesetz, wir haben Vorsorgewerte für Schwermetalle in der Bodenschutzverordnung. Jetzt gibt es vonseiten des Bundesumweltministeriums und vonseiten des Ministeriums für Verbraucherschutz und Landwirtschaft ein gemeinsames Konzept für die zukünftige Verwertung von Klärschlämmen, Komposten und Wirtschaftsdünger. Der Grundsatz dieser Verordnung ist, die Böden vor einer weiteren Anreicherung mit Schadstoffen zu schützen, damit auf den Böden dauerhaft gesunde Lebensmittel erzeugt werden können.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie, Kollege Brauns, auf Folgendes hinweisen: Sie können nicht einfach sagen: Wir wollten keine weiteren Schadstoffanreicherungen. Die Schadstoffe, die im Boden sind, sind da, und jeder zusätzliche Eintrag bedeutet eine Anreicherung. Daher muss man mit diesem Thema anders umgehen.

Wir beobachten, dass die Fachorganisationen und Fachleute die von Berlin vorgeschlagenen Grenzwerte eher unaufgeregt diskutieren. In der Land

wirtschaft, in den Kommunen sieht das anders aus. Die Grenzwerte sind als ambitionierte Zielwerte zu betrachten und als solche akzeptiert. Wir als Realisten wissen auch, dass sich die Grenzwerte in dieser Höhe schwer erreichen lassen. Kurzfristig werden wir das nicht so umsetzen können, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlamm völlig aufgegeben wird. Aber wir brauchen aus Bodenschutzgründen neue Standards, neue Zielsetzungen, die besagen, dass nur noch die saubersten Klärschlämme landwirtschaftlich verwertet werden dürfen und gleichzeitig auch andere Wege der Verwertung und der Entsorgung gesucht werden müssen. Dann hören wir natürlich gern, dass sich auch die CDU-Fraktion auf die gleiche Schiene begibt.

Für die Umweltpolitik gilt: Stillstand bedeutet Rückschritt. Der Anstoß, den die Minister Trittin und Künast an diesem Punkt gegeben haben, war dringend notwendig. Den Vorstoß von Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen im Bundesrat, die Forderung dieser Länder nach dem Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, halten wir allerdings eher für ein durchsichtiges politisches Manöver mit dem Ziel, die rotgrüne Bundesregierung in Bedrängnis zu bringen. Wir sind froh, dass dieses Manöver gescheitert ist.

Wir haben in Niedersachsen im Übrigen ein viel größeres Problem als das des Klärschlamms: die hohe Belastung der Schweinegülle mit Kupfer und Zink. Die Dichte der Schweinemast- und –aufzuchtanlagen, die Anreicherung des Ferkel- bzw. Schweinefutters mit Kupfer, um bestimmten Krankheiten vorzubeugen - dieses Problem holt uns an dieser Stelle erneut ein.

Ich sage es noch einmal: Letztlich führt kein Weg daran vorbei, die Tierbestände in bestimmten Regionen in Niedersachsen aus Bodenschutzgründen drastisch abzubauen und eine Agrarwende auch in Niedersachsen herbeizuführen. Deswegen unterstütze ich in diesem Punkt auch die Auffassung des Umweltministers, dass alle Düngemittel, auch der mineralische Stickstoffdünger, in ein neues bodenschutzorientiertes Grenzwertkonzept einbezogen werden müssen. - Vielen Dank.