Es ist so, dass das Bundesamt für Strahlenschutz für die Bestimmung des Standes von Wissenschaft und Technik zuständig ist. Da gibt es kontinuierliche Weiterentwicklungen. Wenn ich es richtig erinnere, dann ist im vergangenen Jahr die Debatte darüber begonnen worden, dass die bisherigen Sicherheitsanalysen verfeinert werden müssen, u. a. weil sich neue Messmethoden ergeben haben. Vor dem Hintergrund laufen gegenwärtig Untersuchungen dazu, welche konkreten Details daraus zu ziehen sind.
Infolgedessen sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden - die sind auch in die genehmigungsrechtlichen Unterlagen eingegangen -, die dazu geführt haben, dass dort, wie ich das in meiner Antwort ausgeführt habe, dieser Stoßdämpfer eingebaut worden ist.
Herr Minister, stimmt es, dass der Kran in der Transportbehälterlagerhalle mit einer Hubhöhenbegrenzung arbeitet? Und wenn ja: Was ist die maximale Höhe dieser Hubhöhenbegrenzung?
- Beifall auf offener Szene, meine Damen und Herren, das hat man selten im parlamentarischen Alltagsgeschäft.
Es sind elektronische Verfahren eingezogen worden, die gewährleisten, dass diese Höhe auch nicht überschritten werden kann.
Herr Minister, Sie haben uns eben die technischen Daten erklärt und gesagt, dass ein sicherer Transport und eine sichere Lagerung der Behälter gegeben sind. Habe ich es richtig verstanden, dass Sie damit gesagt haben, dass man davon ausgehen kann, dass es beim CASTOR-Transport im November für die Bevölkerung und die Umgebung kein Restrisiko mehr gibt?
Entschuldigung, Herr Wojahn, ich habe „kein Rechtsrisiko“ verstanden. Aber Sie haben „kein Restrisiko“ gesagt?
ausweislich der Drucksache 14/9930 unter dem Datum 9. September im Bundestag erklärt hat, und zwar auf die Frage des von Ihnen geschätzten Kollegen Grill.
„Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die CASTOR-Transporte trotz der durch das Magazin ‚plusminus‘ aufgeworfenen Fragen kein Risiko für die Bevölkerung darstellen?“
Darauf antwortet die Bundesregierung durch den zuständigen Bundesminister mit Ja. - Da kann ich nur sagen: Erstens. Er hat die Kenntnis. Zweitens. Er ist zuständig. Drittens. Er kommt zu einer dezi
Herr Minister, ich komme auf die neuen Störfallberechnungen zurück. Können Sie uns sagen, ob die neuen Störfallberechnungen schon abgeschlossen sind bzw., wenn nein, wann sie abgeschlossen sein werden?
Frau Pothmer, sie sind noch nicht abgeschlossen. Meine Fachleute gehen davon aus, dass das in den nächsten Wochen passiert. Aber unbeschadet der Tatsache, dass das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist im Statusgespräch am 10. Oktober, an dem sämtliche Behörden, sämtliche Gutachter und sonstige Betroffene beteiligt waren, einvernehmlich festgestellt worden, dass keinerlei Veranlassung besteht - weil keinerlei Sicherheitsrisiken gesehen werden -, auf die Transporte zu verzichten.
Herr Minister, wie können Sie eigentlich sicherstellen, dass bei dem Transport mit der Bahn während eines Unfalls, z. B. im Bereich einer Brücke, nicht Kräfte auftreten, die größer sind als die, die bei einer Fallhöhe von 3 m auftreten?
Diese Frage kann ich Ihnen deshalb nicht beantworten, weil die Genehmigung für den Transport vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilt wird - das ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesumweltministeriums - und weil die Aufsicht auf den Strecken der Bahn durch das Eisenbahnbundesamt - das ist eine dem Bundesverkehrsministerium nachgeordnete Behörde - erfolgt.
Herr Minister, nachdem Sie vorhin auf die Frage nach den praktischen Tests meiner Meinung nach noch nicht vollständig geantwortet haben bzw. mir Ihre Position unklar geblieben ist: Für welche in Gorleben eingelagerten und zugelassenen Behältertypen sind bisher tatsächlich praktische Fallversuche jenseits von Computersimulationen durchgeführt worden?
Herr Präsident! Die Tiefe dessen, was man sich mitunter anzueignen hat, ist doch immens. Dafür werden wir dramatisch unterbezahlt.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. - Dann schaffen wir noch die
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ministerin Frau Dr. Trauernicht betont in verschiedenen Pressemitteilungen und bei Veranstaltungen wiederholt, dass das Niedersächsische Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales im Jahr 2002 mehr als 1 Milliarde DM für den Niedersächsischen Kinder- und Jugendplan zur Verfügung stellt.
1. In welcher Höhe ist die mit 505 537 234 Euro bezifferte Gesamtsumme für das Jahr 2002 und die mit 511 331 602 Euro bezifferte Gesamtsumme für das Jahr 2003 des vorliegenden Niedersächsischen Kinder- und Jugendplans durch gesetzliche Vorgaben bestimmt?
2. In welcher Höhe sind in den Haushaltsjahren 2002 und 2003 jeweils frei verfügbare, also nicht durch gesetzliche Bestimmungen gebundene Gelder vorgesehen?
3. Nach welchen Kriterien werden diese frei verfügbaren Gelder projektbezogen und/oder regional verteilt?