Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Trost! Meine Damen und Herren! Nach der Vorlage des Niedersächsischen Kinderund Jugendplanes am 20. August diesen Jahres habe ich in der Tat mehrfach auf die wichtige Tatsache hingewiesen, dass das Land Niedersachsen in diesem Jahr rund 505,5 Millionen Euro und im nächsten Jahr rund 511,1 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies zeigt den besonderen Stellenwert, den die Landesregierung der Kinder- und Jugendpolitik in unserem Land zumisst. Vielen Dank, Frau Trost, dass Sie mir durch diese Anfrage die Gelegenheit geben, dies auch noch einmal im Landesparlament deutlich zu machen und auf die besonderen Leistungen des Landes hinzuweisen.
Die Förderung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien basiert auf zwei grundlegenden Prinzipien. Das eine ist die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit individueller Leistungsansprüche durch deren gesetzliche Absicherung. Damit wird ein zentrales Ziel des sozialen Rechtsstaates eingelöst, nämlich Hilfen mit Rechtsansprüchen auszustatten, wie z. B. den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Es ist geradezu ein Gütekriterium sozialstaatlichen Handelns, sozialpolitisch gewollte und gewünschte Leistungen durch entsprechende Gesetze auszugestalten und abzusichern. Dies scheint nicht Ihre Position zu sein, wie Sie mit der Überschrift „Zwischen Schein und Sein“ deutlich machen.
Ein zweites Grundprinzip unserer Förderung besteht in der Flexibilität, Offenheit und Erprobung neuer Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien. Deshalb gilt für mich als Faustregel: So viel gesetzliche Absicherung wie möglich und so viel weitergehende Impulsförderung wie nötig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies vorausgeschickt, möchte ich die Anfrage wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Im Jahr 2002 beläuft sich der durch Bundes- und Landesgesetze in Art und Umfang ausgestaltete Mitteleinsatz des Landes auf rund 443,4 Millionen Euro. Für das Jahr 2003 ergibt sich hierfür ein Betrag in Höhe von rund 449,8 Millionen Euro, also im Bereich der gesetzlichen Leistungen eine Steigerung im Haushaltsjahr 2003.
Zu Frage 2: Über diese bereits durch entsprechende Leistungsgesetze bereitgestellten Mittel werden im Jahr 2002 rund 62,1 Millionen Euro und im Jahr 2003 rund 61,5 Millionen Euro in Niedersachsen zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien als Zuwendungen bewilligt.
Zu Frage 3: Grundlage der Förderung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen von Zuwendungen sind die jeweiligen projektspezifischen Fördergrundsätze und Richtlinien. Auch diese finden Sie im Kinder- und Jugendplan. Grundsätzlich gilt, dass dabei Aspekte wie Standorteignung, regionale Gegebenheiten - also Bedarf -, Interesse und Aktivität der kommunalen Seite und der freien Träger - die Jugendorganisationen, die Wohlfahrtsverbände und auch andere gesellschaftliche Gruppen -, der Modellcharakter der Vorhaben und die fachliche Eignung der Antrag stellenden Organisation
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin Dr. Trauernicht, vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen hinsichtlich der Erprobung neuer Projekte frage ich: Wie viele Mittel stehen im Haushalt 2002 und im Haushalt 2003 tatsächlich für neue Projekte zur Verfügung, und werden hierfür Mittel für alte Projekte reduziert?
Die Definition „neue Maßnahmen“ kennt das Haushaltsrecht nicht, sondern das Haushaltsrecht unterscheidet nach gesetzlichen Verpflichtungen und nach Zuwendungen. Die Zuwendungen sind diejenigen Leistungen, die jedes Jahr neu beschieden werden. Das heißt, über diese Summe von ca. 61,5 Millionen Euro verfügt das Land jedes Jahr neu. Zusätzliches Geld wurde zur Verfügung gestellt einerseits für die gesetzlichen Leistungen, nämlich dort, wo es darum geht, höhere Fallzahlen abzudecken. Ich erinnere an das Beispiel der behinderten Kinder. Wir haben jedes Jahr mehr behinderte Kinder zu versorgen, und zwar auf qualitativ gleichem Niveau und gesetzlich abgesichert. Von daher gibt es dafür zusätzliche Mittel. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Mittel für die Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik und die Familienpolitik bei freien Trägern und bei öffentlichen Trägern. Hierfür stehen in diesem Kinder- und Jugendplan zusätzlich sechs IMPULS-Programme zur Verfügung. Diese umfassen 2,1 Millionen Euro im ersten Jahr für die kinder- und jugendpolitischen Programme, 2,05 Millionen Euro für den Bereich der familienpolitischen Programme und 2,6 Millionen Euro im Jahr 2003 für die Kinderund Jugendpolitik und wieder 2,05 Millionen Euro für die Familienpolitik.
Tagesordnungspunkt 6: 47. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben – Drs. 14/3760 – Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/3804
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 3760, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 118. Sitzung am 23. Oktober 2002 entschieden. Wir beraten jetzt also nur noch über diejenigen Eingaben aus der Drucksache 3760, zu denen Änderungsanträge vorliegen.
Für die Beratung stehen den Fraktionen wie üblich folgende Redezeiten zu: SPD und CDU bis zu zehn Minuten, Grüne und Landesregierung bis zu fünf Minuten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu der Eingabe 5319 von der Bürgerinitiative Brückenbau aus Neu Darchau im Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Wir haben es hier mit der Planung einer neuen Brücke über die Elbe zu tun, die das Amt Neuhaus mit dem Landkreis Lüneburg verbinden soll. Diese Brücke würde aber auf dem Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg liegen.
Wir haben es hier mit einer ganz neuen Qualität von Planung zu tun. Wir haben nämlich nicht den Fall, den wir hier gemeinhin diskutieren, dass wir eine neue Straße planen oder bauen, um einen Ortskern zu entlasten - ein Vorhaben, das man in der Regel mit Hilfe einer Ortsumgehung verfolgt -, sondern wir haben es hier mit einer Planung zu tun,
die zusätzliche Belastungen bewirkt, weil man die Zufahrt zu dieser Brücke so gestalten will, dass zwei Orte - in diesem Fall Neu Darchau und Katemin - zusätzlich belastet werden und der Verkehr mitten durch die Orte geht. Die Petenten fordern, das gesamte Vorhaben so zu gestalten, dass die Durchfahrt durch ihren Ort nicht erfolgt, oder auf das Projekt zu verzichten bzw. das Projekt noch einmal völlig neu zu überdenken. Unterstützt wird die Petition von etwa 180 Personen.
Offensichtlich ist dieses Projekt ein Herzensanliegen unseres Kollegen Wolfgang Schurreit, der das vor Ort sehr intensiv verfolgt. Ich halte die gesamte Konzeption geradezu für abenteuerlich. Insbesondere Nutzen und Kosten dieser Maßnahme stehen in keinem Verhältnis zueinander. Wenn man für ein solches Projekt 20 bis 25 Millionen Euro ausgeben will und heute nur 1 000 bis 1 500, vielleicht maximal 2 000 Autos die dort verkehrende Fähre benutzen, dann könnte man sich heute auch an die Fähre stellen und jedem, der diese Fähre nimmt, 10 Euro oder 15 Euro in die Hand drücken. Das wäre ungefähr genauso teuer, wie dort eine neue Brücke zu bauen.
Ich halte es angesichts dieser Tatsachen und auch angesichts der finanziellen Enge aller Haushalte - nicht nur beim Land, beim GVFG, sondern auch in den kommunalen Haushalten - für abenteuerlich, auf der einen Seite in solchen Bereichen in diesem Ausmaß Geld bereitzustellen und auf der anderen Seite in einem Ausmaß Kürzungen vorzunehmen - etwa im sozialen Bereich oder im schulischen Bereich -, wo Summen von 20 Millionen Euro eine Dimension darstellen, die quasi nicht vorstellbar ist. Wir haben hier beispielsweise um 75 Millionen Euro für das Kita-Jahr gestritten. Das sind also Verhältnisse, die nur schwer in Einklang zu bringen sind.
Wenn der Herr Kollege Schurreit dieses Projekt weiter betreibt, möchte ich ihn dringend bitten, dass er uns in Zukunft vor Wirtschaftlichkeitsüberlegungen verschont, wenn es um andere Vorhaben wie beispielsweise den Schienenanschluss für Aurich – Abelitz geht, über den immerhin ein Unternehmen wie ENERCON seinen Betrieb abwickeln will, wo ENERCON seine OffshoreAnlagen Richtung Hafen Emden liefern will. Wenn Sie sich auf der einen Seite hier hinstellen und sagen, das sei unwirtschaftlich, und sich auf der anderen Seite für dieses Brückenprojekt einsetzen, dann möchte ich Sie wirklich bitten: Setzen Sie das einmal in Relation zueinander, und lassen
Sie uns da in Zukunft die Größenordnungen richtig einziehen. - Vielen Dank. Ich hoffe auf Zustimmung. Wir haben um Berücksichtigung dieser Petition gebeten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wenzel, es gelingt Ihnen immer wieder, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, in diesem Fall bei einer Brückenbaumaßnahme in Neu Darchau. Ich möchte Ihnen noch einmal darstellen, wie die derzeitige Situation ist. Es gibt in Dömitz eine feste Querung der Elbe und eine weitere Querung 50 Flusskilometer weiter nördlich in Lauenburg/Boizenburg. Das heißt in der Konsequenz: Genau an diesem Standort Neu Darchau ist eine weitere feste Elbquerung nötig.
Nach der Rückgliederung des Amtes Neuhaus, das nunmehr Teil des Landkreises Lüneburg und des Landes Niedersachsen ist, ist diese Brückenbaumaßnahme aus strukturpolitischen Überlegungen auf allen politischen Ebenen - auch mit Zustimmung der Grünen - mehrheitlich forciert, beschlossen und unterstützt worden. In meiner damaligen Funktion als Landrat habe ich mir diese Maßnahme auch aufgrund der Tatsache, dass sie auch von der Bevölkerung im Amt Neuhaus gewünscht worden ist, zu Eigen gemacht. Insofern stehe ich auch mit Herz hinter der Realisierung dieser Brücke.
Im Übrigen wollte ich noch Folgendes anmerken, Herr Wenzel. Ihr Vorgänger in Ihrer Funktion, Herr Kempmann, hat dieses Projekt seinerzeit mit großer Vehemenz und intensiver Unterstützung mit betrieben. Sie sollten in der Tradition der Grünen bleiben - Herr Kempmann kam ja aus LüchowDannenberg - und einmal nachforschen, was die dort damals zu dieser Brücke als alleinige Möglichkeit zur Verbesserung der örtlichen Infrastruktur in dieser Region gesagt haben.
Ich möchte jetzt auch nicht Abelitz - Aurich mit Neu Darchau vergleichen, sondern ich möchte jetzt zur Petition an sich sprechen; Herr Wenzel, dabei
sollten wir es dann aber auch belassen. Die Bürgerinitiative mit ihren 180 Unterschriften lehnt eine feste Elbquerung nicht ab, sondern sie möchte eine solche feste Elbquerung nicht an dieser, sondern an einer anderen Stelle haben.
- Entschuldigung, sie möchte gern eine andere Trassierung. Sie hat sich nicht gegen den Bau einer Brücke am Standort Neu Darchau gewandt, sondern sie möchte, dass die Trasse verlagert wird. Hierzu sagen wir: Im Zuge des notwendigen Abwägungsprozesses sind wir insgesamt zu einer alternativen Trassierung gekommen, die unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten vertretbar ist. Wir haben vorgeschlagen, die Einsenderin über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten und darauf hinzuweisen, dass die Bürger im Rahmen des in Kürze anstehenden Planfeststellungsverfahrens die Möglichkeit haben werden, ihre Einwände gegen die dann festgelegte Trassierung vorzubringen und in einem geordneten Verfahren zu sagen: Jawohl, wir hätten an dieser oder jener Stelle noch eine etwas andere Nuancierung.
Herr Wenzel, seien Sie bitte ehrlich. Die Region will diese Brücke an dieser Stelle. Auch die Grünen haben diese Maßnahme seinerzeit als Maßnahme zur Verbesserung der wirtschaftlichen und verkehrlichen Infrastruktur beurteilt. Wir haben im Ausschuss gemeinsam mit der CDU die Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage vorgeschlagen. Wir bitten, so zu verfahren. Wir lehnen Ihren Änderungsantrag ab.
Meine Damen und Herren, der Grundgeräuschpegel ist zu hoch. Die kleinen Gespräche sind in der Summe doch von erheblicher Lautstärke. - Herr Kollege Althusmann, Sie sprechen zur selben Eingabe.
Meine Damen und Herren! Sehr verehrter Kollege Wenzel, hin und wieder erleben wir Sie als durchaus vernünftigen Mann, der hier und da auch einmal unsere verkehrspolitischen Positionen mit trägt. In diesem Fall mag es aber so sein, dass Sie versuchen, die Probleme im Amt Neuhaus aus Ihrer Göttinger Sicht zu beurteilen.
Ich möchte Ihnen dazu Folgendes sagen: Das Amt Neuhaus mit immerhin 5 500 Menschen wurde 1993 nach Niedersachsen zurückgegliedert, worüber damals alle Menschen froh gewesen sind. Ich darf Ihnen darüber hinaus sagen, dass die Menschen im Amt Neuhaus glücklich darüber wären, wenn es gelingen würde, endlich die deutsche Einheit auch an dieser Stelle durch eine Brücke über die Elbe zu vollziehen.
Man konnte den Menschen in den letzten Jahren überhaupt nicht erklären, warum sie bei Hochwasser, wie wir es gerade hatten, aber auch im Winter, wenn auf der Elbe Eisgang herrscht und die Fähren nicht mehr fahren können, immer Umwege von weit mehr als 75 km - nämlich über Lauenburg - in Kauf nehmen mussten. Von daher ist eine Brücke bei Neu Darchau das richtige und geeignete Mittel zur Herstellung der Einheit.