Protocol of the Session on September 25, 2002

Träger zeigt, dass wir in der Mehrzahl der Fälle die Entwicklungen mit den pädagogischen Möglichkeiten positiv beeinflussen können. Es ist unsere Aufgabe, dafür die Rahmenbedingungen herzustellen.

(Beifall bei der SPD)

Es folgt Herr Klein. Dann Frau Steiner.

Herr Minister Pfeiffer, die Frage meines Kollegen Schröder bezog sich ja nicht auf den Vollzug des Jugendstrafrechtes an Jugendlichen, sondern die Forderung des Ministerpräsidenten lautete, dass ein so genannter Warnschutzarrest für Kinder eingeführt werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Auf welcher Rechtsgrundlage soll das geschehen, da das ja weit über das hinausgeht, was im Rahmen der heutigen Erziehungshilfe möglich ist, und wie ist so etwas fachlich zu beurteilen?

Herr Pfeiffer!

Herr Abgeordneter, ich bin mir sicher, dass Sie da den Ministerpräsidenten missverstanden haben.

(Frau Vockert [CDU]: Dann müssten Sie wohl mal mit Herrn Gabriel re- den!)

Ein Warnschutzarrest für Kinder ist schon deswegen nicht denkbar, weil Kinder nicht strafmündig sind und von daher auch eine Änderung des JGG an irgendeiner Stelle zunächst keine Möglichkeiten eröffnen würde, eine derartige Maßnahme einzuführen. Ich bin sicher, dass entweder Sie den Herrn Ministerpräsidenten missverstanden haben oder der Journalist.

(Wulff (Osnabrück) [CDU]: Oder dass er Sie missverstanden hat! - Gegenruf von Plaue [SPD]: Herr Kollege Wulff ist wieder aufgewacht aus der Agonie!)

Frau Steiner, bitte schön! Dann Herr Wenzel.

Ich möchte noch einmal auf den gestrigen Kabinettsbeschluss zum Thema der Task-Force zurückkommen und die Landesregierung fragen, ob es zutrifft - wie die HAZ heute berichtet -, dass die Task-Force ein eigenständiges Antragsrecht auf Heimeinweisung vor Gericht haben soll.

Wer möchte das beantworten? - Frau Trauernicht!

Ganz grundsätzlich, Frau Abgeordnete, ist es so, dass jeder Bürger ein Antragsrecht hat, wenn er der Meinung ist, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist. In diesem Kontext und mit dieser Maßgabe kann auch das Interventionsteam tätig werden und entsprechende geeignete Maßnahmen veranlassen. Ich betone noch einmal: Auch das ist Ultima Ratio. Unsere Vorstellung ist, dass wir gemeinsam mit den Jugendämtern zu Lösungen kommen, die befriedigend für die Kinder und auch für die Fachleute sind,

(Zuruf von der CDU: Das ist schon seit Jahren so!)

und dass es somit gar nicht erforderlich ist, dass die Task-Force ihrerseits Maßnahmen ergreifen muss. Es ist das Prä der Jugendämter, der Eltern, der Sorgeberechtigten, der Vormünder, Vorstellungen für pädagogische Maßnahmen für Kinder zu entwickeln.

Herr Wenzel! Dann Frau Janssen-Kucz.

Frau Ministerin, sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der Finanzausstattung der Kommunen und der SPFH, der Sozialpädagogischen Familienhilfe, die die Kommunen im Rahmen des KJHG leisten?

(Jahn [CDU]: Eine Fun-Frage!)

Frau Ministerin!

Herr Abgeordneter, hier könnte man verschiedene Vermutungen anstellen. Es gibt keine empirische Erhebung - jedenfalls keine, die mir bekannt ist -, die deutlich macht, dass dort, wo Kommunen eher ärmer sind, sie auch weniger Sozialpädagogische Familienhilfe haben. Richtig wäre allerdings ein anderes Verhalten, nämlich mehr ambulante Maßnahmen. Denn es geht ja darum, im Vorfeld und sehr frühzeitig Verhaltensketten zu unterbrechen und Sozialisationsbedingungen herzustellen, die dazu führen, dass Kinder nicht verhaltensauffällig oder gar delinquent sind.

Vor diesem Hintergrund wäre es eine geeignete Maßnahme, viele ambulante Maßnahmen anzubieten, um Heimerziehung zu sparen, denn eines ist klar: Ambulante Maßnahmen sind preiswerter als stationäre Maßnahmen. Deswegen ist jedes Jugendamt, jede Kommune gut beraten, den Schwerpunkt auf Prävention zu setzen. Was das so schwierig macht, ist die Tatsache, dass wir angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung der 80er-Jahre eine steigende Armutsentwicklung, steigende Arbeitslosigkeit und auch steigende Heimzahlen hatten, sodass der Anstieg der Heimunterbringungszahlen durch ambulante Maßnahmen minimiert werden konnte. Jedoch hat man häufig keine wirklich geringere Ausgabe für den Bereich der Heimerziehung erzielen können. Vor diesem Hintergrund tun sich manche Kommunen schwer damit.

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage richtig beantworten. - Ich sehe, Sie nicken.

Frau Janssen-Kucz! Danach Herr Schwarzenholz.

Gerade wurden ja noch einmal zwei Welten deutlich, Frau Ministerin. Ich frage jetzt noch einmal ganz konkret: Sehen Sie die Notwendigkeit, dass die Hilfen zur Erziehung konzeptionell und finanziell ausgebaut werden müssen?

Ich habe noch eine Fachfrage: Wann gibt es endlich ein Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz? Wir warten seit Jahren darauf, insbesondere die Mitarbeiter in der Jugendarbeit.

(Mühe [SPD]: Es gibt ein Ausfüh- rungsgesetz!)

Das waren jetzt insgesamt zwei Fragen, die eigentlich eine dritte beinhalteten. - Frau Trauernicht!

Ich beantworte zunächst die Frage nach dem Ausführungsgesetz. Es gibt kein Landesausführungsgesetz zum Jugendhilfegesetz. So Sie den Bereich Hilfen zur Erziehung als Kapitel des Kinder- und Jugendhilfegesetzes meinen, hat der Bundesgesetzgeber dem Landesgesetzgeber keine Möglichkeiten gegeben, landesgesetzliche Regelungen vorzunehmen, sodass sich ein entsprechendes Gesetz an dieser Stelle erübrigt.

Zum Thema finanzielle Situation, Ausbau der Hilfen zur Erziehung: Es hat einen stetigen Ausbau der Hilfen zur Erziehung gegeben. Im Rahmen der 70er- und 80er-Jahre hat es insofern eine Ausdifferenzierung gegeben, als große Einheiten, große Heime zugunsten kleiner, überschaubarer Einheiten, teilstationärer Angebote, wie Tagesgruppen, und ambulanter Angebote, diversifiziert worden sind. Dieser Prozess hat überall stattgefunden, sicherlich in unterschiedlicher Ausprägung, je nachdem, wie die Ausgangsbedingungen einer Kommune im Hinblick auf die Problematik der Kinder und jungen Menschen ist.

Das Land Niedersachsen hat vor einigen Jahren 160 Millionen DM für die Unterstützung der Heimerziehung in den kommunalen Finanzausgleich gegeben. Das ermöglicht den Kommunen, vor Ort genau das zu tun, was ich vorhin positiv gewürdigt habe, nämlich von dem Geld eher ambulante Maßnahmen auszubauen, um nach dem Prinzip „Je früher, desto besser“ solche Karriereverläufe zu vermeiden.

Im Übrigen ist die Aussage der CDU in ihrer Presseinformation, dass andere Bundesländer die Unterbringung insbesondere in geschlossenen Heimen finanziell unterstützen und ermöglichen, nicht richtig. Nach Auskunft der Länder zahlen sie keine Sonderbeiträge für die geschlossene Unterbringung, sondern sie haben entweder, wie wir, die Übertragung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich vorgenommen oder bezuschussen die Plätze. Einen Sonderbonus gibt es aber nicht.

Herr Schwarzenholz! Danach Herr Schünemann.

Frau Kultusministerin, Sie haben vorhin in Ihrem Antwortteil die Schulproblematik angesprochen. Ich frage Sie: Ist es nicht ein notwendiger Baustein in diesem Komplex, der hier heute diskutiert wird, die Anzahl und den Einsatz von Schulpsychologen zu verstärken und nicht zu reduzieren?

Frau Kultusministerin!

Sie wissen, dass die Anzahl der Schulpsychologen in einer Größenordnung ist, die es nicht möglich macht, Einzelfallberatung durch Schulpsychologen, so wie wir sie einsetzen, zu machen. Dafür sind Psychologen bzw. psychologische Beratungsstellen im kommunalen Bereich da. Unsere Schulpsychologen haben Systemberatung zu machen. Insofern kann ich Ihre Frage an dieser Stelle nur in etwas differenzierter Form beantworten.

Herr Schünemann! Danach Herr Möllring.

Frau Ministerin Trauernicht, Frau Pothmer hat vorhin sehr konkret gefragt, wann die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des Interventionsprogramms das letzte Mal getagt hat. Ist es vielleicht nicht doch so, dass der Protest der Kommunen berechtigt ist, dass die Arbeit, nachdem Sie die Zuständigkeit bekommen haben, dort nicht fortgeführt und insofern beerdigt worden ist?

Frau Ministerin!

Der zuständige Leiter des Referates hat mir gerade versichert, dass es nie eine Arbeitsgruppe gegeben hat,

(Lachen bei der CDU)

sondern dass diese Arbeit - das ist ja nicht eine Frage der Arbeitsform - im Rahmen seines Referates erledigt worden ist. Ich muss jetzt wirklich einmal im Interesse der Kinder und jungen Menschen sowie der Problematik, über die wir hier reden, fragen, welche Bedeutung die Art der Arbeitsausführung in Form einer Arbeitsgruppe haben soll. Wir haben Fachleute. Wir haben ein Fachreferat. Dieses Fachreferat arbeitet gemeinsam mit dem Landesjugendamt an der Bewältigung dieser Themenstellungen. In welcher Form es das tut, ist zweitrangig. Es muss effektiv sein.

Herr Möllring! Danach Herr Wenzel noch einmal.

Der Justizminister hat eben auf die Frage des Kollegen Klein - -

Schalten Sie bitte das Mikrofon ein!

Ich habe es schon eingeschaltet.

(Mühe [SPD]: Man hört auch etwas!)

Ich kann ja mit der Technik umgehen. - Der Justizminister hat eben auf die Frage des Kollegen Klein geantwortet, entweder habe Herr Klein den Ministerpräsidenten falsch verstanden oder der Journalist habe den Ministerpräsidenten falsch verstanden. Deshalb frage ich: Was hat der Ministerpräsident überhaupt gesagt?

(Biallas [CDU]: Woher sollen wir das wissen?)

Das beantwortet die stellvertretende Ministerpräsidentin.

Meinen Sie den Zeitungsartikel, der heute in der HAZ steht?

(Möllring [CDU]: Nein!)