Protocol of the Session on August 29, 2002

Oder ist Ihre Anfrage nur schlicht und ergreifend ein bisschen zu früh eingereicht worden? Oder hat die Landesregierung darauf keine Rücksicht genommen und gesagt: „Zwei Tage vorher geben wir es halt bekannt“? Das müssen die Politiker in den eigenen Reihen entsprechend schlucken. Sie werfen uns vor, wir sollten die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen. Sie werden aus Ihren eigenen Reihen letztendlich von der Wirklichkeit überrollt; und das ist manchmal recht bitter.

(Beifall bei der CDU)

Herr Minister Oppermann!

Frau Kollegin Schwarz, ich muss direkt darauf antworten. Ich glaube, Sie haben binnen 24 Stunden vergessen, was Ihre Kolleginnen und Kollegen gestern an dieser Stelle gesagt haben, als wir über die Mittelfristige Planung, über den Landeshaushalt diskutiert haben. Da wurde ununterbrochen gesagt, dass das Land Niedersachsen mehr Geld ausgibt, als es einnimmt, dass wir finanziell keine Handlungsmöglichkeiten mehr haben. Sie stellen sich nun hier hin und beklagen die kleinsten und moderatesten Kürzungen, die wir vorgenommen haben. Ich kann nur sagen, das müssen Sie mal politisch voreinander bringen, bevor Sie hier solche Ausführungen machen. Sonst sind Sie nicht glaubwürdig.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben in der Tat im Kulturetat kürzen müssen. Aber - es ist darauf hingewiesen worden - z. B. im Bereich der Musikförderung haben wir aufgestockt. Wir haben im Großen und Ganzen den Kulturetat in seiner Substanz nicht angetastet. Das ist in Zeiten knapper Kassen eine politische Leis

tung, die diese Landesregierung vollbracht hat; und die lassen wir nicht klein reden.

Wir haben auch im Bereich der Denkmalpflege gekürzt. Ich gebe zu, dass mir das persönlich die schmerzhafteste Kürzung gewesen ist, weil wir mit der Denkmalförderung natürlich gerade kleine Hausbesitzer, die ohnehin Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen haben, fördern und weil das durchaus auch eine Wirtschaftsförderung für kleine Handwerksunternehmen ist, die sich auf Denkmalschutz spezialisiert haben.

Dennoch ist es in den letzten vier Jahren gelungen, 41 Millionen DM für die Denkmalpflege zur Verfügung zu stellen. Außerdem haben wir verstärkt Mittel eingeworben: vom Bund 6,7 Millionen DM, von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz 3,3 Millionen DM und von der Bundesumweltstiftung auch noch einmal fast 2 Millionen DM.

Sie sehen also, wir versuchen andere Geldquellen anzuzapfen, und wir setzen mit dem wenigen Geld, das wir haben, Schwerpunkte. Ein solcher Schwerpunkt ist das Sonderförderprogramm „historische Gärten“. Auf die Idee ist noch keine andere Landesregierung gekommen, diese wunderbaren historischen Gärten, die wir in Niedersachsen in großer Zahl haben, einmal ganz gezielt zu fördern. Die 1,8 Millionen DM, die wir über einen dreijährigen Zeitraum für dieses Programm zur Verfügung stellen, haben schon jetzt Investitionen in mehrfacher Größenordnung ausgelöst.

Das sind Maßnahmen, bei denen man mit Intelligenz, wie sie der Abgeordnete Domröse eingefordert hat, und mit Kreativität auch mit wenig Geld etwas bewegen und mit Kulturförderung die Lebensqualität in diesem Land auch in Zeiten knapper Kassen verbessern kann.

(Beifall bei der SPD)

Ich schließe die Besprechung der Großen Anfrage. - Wir gehen über zu

Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung: Haftplätze in niedersächsischen Justizvollzugsanstalten effektiv nutzen: Modellversuch elektronische Fußfessel - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3589

Gemeldet hat sich der Kollege Stratmann. Er wird den Antrag einbringen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt muss es mir gelingen, den Bogen von der Kunst und Kultur zu den elektronischen Fußfesseln zu spannen. Aber ich verrate hier wohl kein Geheimnis, wenn ich sage, dass es auch in den niedersächsischen Anstalten viele Gefangene gibt, die zu beachtlichen künstlerischen Werken fähig sind, und das, ohne dass das Land dafür Geld zahlen müsste. Das kann man z. B. in der JVA Vechta und auch anderswo bewundern.

Seit etwa fünf Jahren gibt es in Deutschland, natürlich auch in Niedersachsen, eine Diskussion über den Einsatz so genannter elektronischer Fußfesseln. Damit können Straftäter außerhalb unserer Justizvollzugsanstalten überwacht werden. Erste Erfahrungen aus dem Ausland - z. B. aus Schweden und den Niederlanden -, aber auch aus verschiedenen Bundesländern liegen uns bereits vor. Ein zweijähriger Modellversuch in Hessen wurde mittlerweile erfolgreich beendet, und es ist davon auszugehen - das hat der dortige Justizminister Wagner zumindest angekündigt -, dass die Fußfesseln dort flächendeckend eingeführt werden.

Ich will jedoch eines von Anfang an klarstellen, damit es insoweit überhaupt keine Missverständnisse in diesem Haus, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit gibt. Meine Damen und Herren, in den Fällen, in denen unsere Strafgerichte eine zeitige Freiheitsstrafe für unvermeidbar halten, muss diese auch in einer unserer Justizvollzugsanstalten vollstreckt werden. Es kann und darf nicht darum gehen, angezeigte Freiheitsstrafen durch eine neue „angenehmere“ Vollzugsform zu ersetzen. Diese Vorbemerkung ist mir außerordentlich wichtig.

Die Anwendung von Fußfesseln stellt zurzeit auch keine zusätzliche Sanktionsform dar, weil dafür die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen noch fehlen, obwohl wir ja auch darüber schon seit Jahren diskutieren.

Die Anwendung von Fußfesseln ist deshalb nach geltendem Recht zurzeit überhaupt nur in folgenden Bereichen möglich: erstens als Maßnahme bei der Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls, zweitens als Weisung innerhalb einer Führungsaufsicht und drittens als Weisung im Rahmen einer Strafaussetzung zur Bewährung oder einer Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung.

Wie funktioniert nun die elektronische Fußfessel? Es gab einige Kollegen, die offensichtlich der Meinung waren, wir würden das noch mit so dicken Eisenkugeln machen. Das ist natürlich nicht der Fall, sondern eher das Gegenteil. Am Unterschenkel des Straftäters wird ein Sender befestigt, der wie eine große Armbanduhr aussieht. Anhand dieses Senders und eines entsprechenden Überwachungsgeräts kann dann unverzüglich festgestellt werden, ob sich der Täter in den Zeiten, für die es angeordnet worden ist, z. B. noch in seiner Wohnung aufhält, also den Hausarrest dort einhält.

Für den Straftäter wird ein detaillierter Wochenplan erstellt, in dem angegeben ist, wann er sich in seiner Wohnung aufhalten muss, wie eine sinnvolle Tagesbeschäftigung aussieht und wie hoch das Kontingent seiner Freizeit ist. Der Straftäter kann, ja, er soll sogar während dieser Zeit einer Beschäftigung nachgehen, da dies im Rahmen der anzustrebenden Resozialisierung ein außerordentlich wichtiger Punkt ist.

Meine Damen und Herren, der hessische Modellversuch ist uneingeschränkt positiv verlaufen. Er hat zunächst zu erheblichen Kosteneinsparungen geführt. Dadurch konnten die Kosten des Modellprojekts überkompensiert werden. Die Kosten entsprechen in etwa einem Drittel der Kosten, die wir für einen Haftplatz aufzuwenden haben. Ausgehend davon, dass ein Haftplatz heute in etwa 90 Euro pro Tag kostet, kommen wir hier mit 30 Euro pro Tag aus.

Ferner konnten insbesondere die Bewährungshilfeprobanden besser zu einer regelmäßigen, sinnvollen und straffreien Lebensführung befähigt werden. Durch die kontinuierliche Überwachung sind die Fußfesselträger zu einem sehr viel höheren Maß an Selbstdisziplin zur Erfüllung ihres Wochenplan angehalten worden. Das sind die Erfahrungen zumindest in Hessen. Auch Langzeitarbeitslosen und etwa therapierten Suchtkranke wird dadurch die Chance gegeben, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren.

In den Fällen, in denen die Fußfesseln zur Vermeidung der Untersuchungshaft eingesetzt werden, können die Beschuldigten durch die elektronische Überwachung wesentlich enger kontrolliert werden. Dadurch entfällt häufig das Tatbestandsmerkmal der Fluchtgefahr, womit wir dann solche Leute nicht in Untersuchungshaft bringen müssten, was wiederum zusätzliche Haftplätze bedeutet.

Meine Damen und Herren, ein Modellversuch der hier in Rede stehenden Art bedarf natürlich einer wissenschaftlichen Begleitung. In Hessen ist dies durch das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg erfolgt. Wir könnten uns, so denn sich die SPD und vielleicht auch die Grünen unserem Vorschlag anschließen mögen, die Erfahrungen dieser Leute aus Freiburg zunutze machen. Wir könnten aber auch, Herr Minister, das KFN bitten, uns bei dieser Angelegenheit zu helfen.

Unabhängig von dem hier durchzuführenden Modellprojekt sollten wir gemeinsam allerdings auch auf bundesgesetzliche Änderungen hinwirken, die uns in die Lage versetzen, die Anwendung der elektronische Überwachung vor allem auch auf den Bereich der Ersatzfreiheitsstrafen zu erstrecken. Gerade in diesem Bereich - das sage ich hier so deutlich - gibt es eine Reihe von Gefangenen, die wohl nach übereinstimmender Auffassung eigentlich nicht in eine Justizvollzugsanstalt gehören, die aber dort gelandet sind, weil sie nicht in der Lage waren, ihre Geldstrafen zu bezahlen.

Ich hoffe, dass wir gemeinsam in Niedersachsen schnell zu einer entsprechenden Realisierung dieses Projekts kommen, und bin sicher, dass ein solcher Modellversuch auch in Niedersachsen außerordentlich erfolgreich verläuft und dass wir danach gemeinsam an die Arbeit gehen und dieses Projekt landesweit zur Regel machen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Kollege Schröder!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei erster Lektüre des CDU-Antrags hätte mich fast der Schlag getroffen. Ich muss Ihnen das einmal vorlesen, weil es so schön ist. In dem Entschließungstext heißt es:

„Der Landtag stellt fest, dass in Anbetracht der massiven Überlegung in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten Maßnahmen zur Haftvermeidung sowie zur Entlastung des Strafvollzugs erforderlich sind.“

Das ist wirklich schön, das könnte geradezu von mir sein. Ich erinnere mich noch an die ersten Debatten in diesem Hause, als wir gefordert haben, nicht allein auf den Neubau von Haftanstalten zu setzen, sondern auch Strategien zur Haftvermeidung und Haftverkürzung einzuplanen, weil die Zahl der Gefangenen eben nicht naturgegeben, sondern auch steuerbar ist. Von daher ist das natürlich ein schönes Zeichen, dass die ganze Mühe nicht völlig vergebens war und dass jenseits der üblichen Spiegelfechterei und Schaukämpferei in diesem Hause offenbar zumindest gelegentlich auch voneinander gelernt wird und Argumente angenommen werden.

Meine Damen und Herren, ich bin dafür, die Möglichkeiten der elektronischen Fußfessel ohne ideologische Scheuklappen zu prüfen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sage das auch gegen manche Einwände meiner Parteifreunde in Berlin.

Die elektronische Fußfessel kann einen Beitrag zur Haftvermeidung sein. Dann nämlich, wenn hierdurch der Vollzug von Untersuchungshaft ausgesetzt werden kann oder wenn sie eine Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung ermöglicht, die sonst nicht möglich gewesen wäre. Einig sind wir uns mit der CDU auch darin, dass die Fußfessel keine Form von Freiheitsstrafe sein kann. Es kann keinen Vollzug auf dem Sofa geben. Sie ist keine neue Sanktionsform. Sie bedeutet aber auch dann keinen Gewinn, wenn sie nur als zusätzliche Auflage für Personen eingesetzt wird, die schon bisher auf freien Fuß gesetzt worden sind.

Sinn macht aber wohl ihre Erprobung im Zusammenhang mit Maßnahmen der Resozialisierung, um eine erneute Straffälligkeit zu vermeiden. Insoweit hat der hessische Modellversuch durchaus positive Ergebnisse gezeitigt. Bei 57 Probanden gab es drei Bewährungen, die widerrufen werden mussten, und zwei Haftbefehle, die wieder in Vollzug genommen werden mussten. Das Projekt war mit 390 000 Euro aber auch nicht ganz billig. Hinzu kommt, dass die Forschungsergebnisse noch offen lassen, welchen Anteil eigentlich die Über

wachungstechnik und welchen Anteil die intensive sozialpädagogische Betreuung an diesem Erfolg hatte. Es war nämlich so, Herr Kollege Stratmann, dass für jeweils drei bis fünf Probanden ein Sozialarbeiter, ein Bewährungshelfer zuständig war. Sie kennen die Vergleichszahlen für Niedersachsen. Hier muss ein Bewährungshelfer 60, 70, 80 Probanden betreuen. Es wäre eine reizvolle Aufgabe, in einem vergleichbaren Modellversuch in Niedersachsen, meinetwegen Modellregion Ostfriesland, einmal auszuprobieren, welchen Anteil an diesem Erfolg die Technik hat und welchen Anteil der menschliche Faktor, nämlich ein intensiveres Eingehen auf die Probanden durch eine entsprechend personell ausgestattete Bewährungshilfe, hat. Vielleicht steht dann ja am Ende das Ergebnis, dass es lohnender sein könnte, die Bewährungshilfe auszubauen und auf die Technik zu verzichten, zumal die Erfahrungen aus den anderen Ländern zeigen, dass sie mitunter auch recht störanfällig sein kann.

Aber immerhin hatte dieser Modellversuch Erfolge. Er war auf freiwilliger Grundlage aufgebaut. Niemand wurde gezwungen, eine Fußfessel zu tragen. Wenn es dann noch gelingt, diese Geräte so einzustellen, dass die Versuchsperson auch den Müll hinuntertragen kann, ohne dass gleich Alarm ausgelöst wird, dann kann man meines Erachtens auch aus frauenpolitischer Sicht gegen einen solchen Modellversuch in Niedersachsen nichts sagen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin Bockmann!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die elektronische Fußfessel - die ideale Lösung? - Aber wofür eigentlich? - Die Befürworter dieses so genannten Klotzes am Bein verteidigen diese Maßnahme mit schillernden Farben, weil Haftvermeidung eintrete und weil eine Verfestigung von so genannten kriminellen Karrieren unterbliebe, da Kontakte zu den Mitgefangen, also die so genannte gefängnistypische Subkultur, eben nicht stattfinde. Gelobt werden auch die erheblichen haushaltsrelevanten Kostenersparnisse. Last but not least hat auch die Wirtschaft einen Gewinn davon. Die Herstellerfirmen, die die elektronischen

Fußfesseln herstellen, haben immense Gewinne zu verzeichnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist alles zu schön, um wahr zu sein. Aber leider hat der Modellversuch in Hessen diese Resultate nicht erzielen können. Sicherlich wollen wir den Abschlussbericht des Max-Planck-Institutes noch abwarten. Aber nichtsdestotrotz hat der hessische Justizminister Wagner in der Frankfurter Rundschau zutreffend festgestellt: „Dies ist kein Beitrag zur Entlastung überfüllter Gefängnisse.“ Denn auch Wagner lehnt den Einsatz der elektronischen Fußfessel anstelle des Strafvollzugs ab. Unter dem Gesichtspunkt der Haftvermeidung ist der hessische Modellversuch deshalb auch eine reine Showveranstaltung. Bei Lichte besehen handelt es sich hierbei vielmehr um eine Sanktion im Rahmen der Bewährungshilfe - um nicht mehr und nicht weniger. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, scheinen von dem Modellversuch auch nicht so überzeugt zu sein, denn sonst würden Sie keinen zweiten niedersächsischen Versuch fordern.

Wir können auch nicht ohne weiteres auf die Erfolge des Auslandes zurückgreifen, wie es der Kollege Stratmann mit Schweden gemacht hat. Auf das Land Niedersachsen kann man nicht die Form eines „Knast-Light“ für Kleinkriminelle übertragen. Das liegt vor allem daran, dass diese Sanktionsform nicht gut zu unserem Vollzugssystem passt. Die typische Zielgruppe wie z. B. in Schweden gibt es hier nämlich gar nicht. In Schweden ist die Hälfte aller Fußfesselkandidaten wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Dazu müsste man natürlich in Deutschland die Strafen drastisch verschärfen. In den USA kommt laut statistischer Untersuchung folgender Tätertyp für die o. g. Maßnahme infrage: weißer Mann, 30 bis 35 Jahre, gute sozioökonomische Umfeldbedingungen, bereits ein- oder zweimal wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder leichter Eigentumsdelikte aufgefallen. - Es sind also Männer aus geordneten Familienverhältnissen mit fester Arbeit und befriedigender Wohnsituation. Fazit: Sozial benachteiligten Tätern wird die Maßnahme verwehrt. Aber gerade diese Gruppe zählt bei uns zu den besten Kunden. Die amerikanische Gesellschaft akzeptiert diese Realität mit dem Slogan „No home, no phone, no program“. Diese amerikanischen Verhältnisse wollen wir hier nicht einführen.

Eine haushaltsrelevante Kostenersparnis ist mit dieser stacheldrahtfreien Variante auch nicht zu

erzielen. Das Gegenteil ist der Fall. So hat der hessische Modellversuch 340 000 Euro gekostet. Das Fußfesselprojekt beinhaltet ja nicht nur, wie Herr Kollege Schröder zu Recht ausgeführt hat, die Neuanschaffung der elektronischen Geräte und das Installieren von Telefonleitungen bei den Kandidaten, sondern vor allem auch eine personelle Intensivbetreuung. Im Durchschnitt werden hier ca. drei Fußfesselträger einem Bewährungshelfer zugeteilt. Genau das ist auch das Erfolgsgeheimnis des hessischen Modellprojektes. Der Erfolg hat nichts mit der Fußfessel, sondern mit der idealen sozialen Betreuung zu tun. Statt 70 Probanden, wie sonst üblich, wird hier mit einem immensen Personalschlüssel gearbeitet. Diese Kosten sind aufgrund der aktuellen Haushaltslage aber auch von uns nicht zu verkraften. Deshalb lassen Sie uns bitte von solchen justizpolitischen Abenteuern absehen. Besprechen Sie diese Thematik einmal mit Ihren finanzpolitischen Kolleginnen und Kollegen. Die werden Ihnen mit Sicherheit raten: Die elektronische Fußfessel - die ideale Lösung für die Vergrößerung eines Schuldenberges. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Minister Pfeiffer!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich dem, was meine beiden Vorredner gerade vorgetragen haben, nur anschließen.