Ich finde solche technischen Möglichkeiten hilfreich. Und im Übrigen, wenn Sie in den Eisenbahnverkehr gucken, würden Sie die Lokführer mit großen Augen anschauen, die kennen das – im Übrigen viel härtere Regeln und an vielen Verstößen, das kennen die seit Jahrzehnten. Um ein Beispiel zu geben: Wenn Sie als Lokführer ein rotes Signal überfahren haben, dann fahren Sie den Zug noch bis zum nächsten Bahnhof und müssen die Prüfung noch mal wiederholen. Dann ist Feierabend. Die kennen das nicht wie bei uns, dass ich ein Verfahren und so weiter führe, die packen … Sie kennen das viel besser als ich, ich bin da ja nur Laie, Herr Foerster könnte direkter berichten.
Also es gibt Bereiche in Deutschland, wo wir das auch schon strikter handhaben. Ich weise solche technische Hilfe nicht von der Hand, glaube aber zurzeit, dass wir davon noch ein Stück weg sind, und das hilft uns momentan nicht. Und selbst, wenn es die irgendwann gäbe, die Autos werden eine Übergangsphase haben, in der Fahrzeuge überhaupt erst, also alte Fahrzeuge, noch genutzt werden können. Lassen Sie uns über das Ding diskutieren, wenn wir wirklich das Gefühl haben, jetzt hat jeder so ein Auto. Davon bin ich noch ein Stück weg. Ich finde aber solche technischen Varianten nicht dumm.
Das Gleiche gilt ja für Alkohol. Da ist die Frage, ob sozusagen zumindest die, die mal Verstöße hatten, sich ein Stück weit wieder Autofahren ermöglichen lassen können, wenn sie vor Fahrtantritt die Alkoholfreiheit des Atemalkohols preisgeben.
Das ist ein Thema, das der Bundesverkehrsminister verfolgt. Von daher sind wir in der Verkehrsministerkonferenz da dicht dabei. Auch da ist jetzt bloß die Frage, wie sicher ist das technisch schon und wie setze ich es um, und wie vermeide ich, dass wir beide nicht fahren und Sie mich quasi frei pusten und ich dann fahre. Also das ist auch nicht ganz ohne.
Und ich kann mich im Übrigen erinnern, dass ja Ihr Fraktionsvorsitzender beim Thema Tempolimit eine Zeit lang ja engagiert unterwegs gewesen ist, beruflich. Der kennt diese Vielfalt von Problemlagen ganz gut.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Seit sechs Wochen gilt der neue Bußgeldkatalog, der im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrsordnung verschärft wurde. Ziel war es aber nicht, Autofahrerinnen und Autofahrer zu schikanieren, sondern das Ziel war,
mehr Verkehrssicherheit zu erreichen. Mehr Verkehrssicherheit verfolgt ebenso das Landesverkehrssicherheitskonzept mit der Vision Zero. Die besagt, keine Verkehrsteilnehmerin, kein Verkehrsteilnehmer soll mehr infolge eines Unfalls sein Leben verlieren. Das ist schwer, der Minister hat es gesagt. Leider ist es auch so, dass wir angesichts der Unfallstatistik weit entfernt von dieser Vision Zero sind. 2019 waren es 88 Verkehrstote in Mecklenburg-Vorpommern, zwei mehr als im Jahr vorher.
Die Straßenverkehrsordnungsnovelle ist ein erster Schritt – aus unserer Sicht zumindest – in die richtige Richtung. Sie bringt mehr Sicherheit für Fahrradfahrerinnen, Fahrradfahrer und Fußgänger. Beim Überholen sind Abstände einzuhalten, Lkws müssen beim Rechtsabbiegen Schritttempo fahren, soweit mit Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden zu rechnen ist. An Kreuzungen wird die Einsicht verbessert, indem im Kreuzungsbereich mit Radwegen beim Parken mehr Abstand einzuhalten ist. Halten und Parken auf Radschutzstreifen ist nicht erlaubt. Auch werden mit Vorzug von Parkmöglichkeiten für Carsharing Anreize für weniger Autos in Innenstädten geschaffen.
Grundlage für die getroffenen Regelungen ist ein Paket, welches einstimmig von der Verkehrsministerkonferenz verabschiedet wurde. Eine Arbeitsgruppe hatte dieses Paket zuvor geschnürt. Die Bundesregierung hat einige Teile aus dem Paket herausgenommen. Der Bundesrat hat in seinem Beschluss zur StVO-Novelle wieder einige Teile ins Paket zurückgelegt. Das hat dem Bundesverkehrsminister nicht gefallen, ich zitiere von der Seite des Bundesverkehrsministeriums: „Die Bundesländer haben allerdings im Bundesrat zahlreiche Verschärfungen und Fahrverbote in die StVO eingebracht. Diese sind vereinzelt unverhältnismäßig. Zahlreiche Bürger, die auf ihr Auto angewiesen sind, haben uns geschrieben. Sie haben Angst, ihren Führerschein und damit ihren Job zu verlieren. Das BMVI arbeitet derzeit an einer Änderung und ist bereits auf die Bundesländer zugegangen, um deren für die Umsetzung notwendige Zustimmung zu erhalten.“
Dies und die entsprechenden Äußerungen von Bundesverkehrsminister Scheuer haben offenbar die AfD-Fraktion veranlasst, die Meinung der Landesregierung per Landtagsbeschluss beeinflussen zu wollen. Ich sage es für uns noch mal deutlich: Dieser Zickzackkurs beziehungsweise die Rolle rückwärts ist nicht geeignet, mehr Verkehrssicherheit zu erreichen. Häufigste Unfallursache ist laut Landesverkehrsunfallstatistik erneut unangepasste Geschwindigkeit.
Selbst wenn die Novelle ein Plus für Verkehrssicherheit bietet, bleibt für uns noch viel zu tun. Nach wie vor zeigt die Straßenverkehrsordnung die Perspektive der Autofahrenden. Der Prozess des Umdenkens, die Nutzung des Verkehrsraums aus Sicht aller Verkehrsteilnehmenden auf Augenhöhe abzubilden, hat gerade erst begonnen. Von Gleichberechtigung des Rad- und Fußgängerverkehrs gegenüber dem Autoverkehr kann noch lange keine Rede sein. Ein Zurückrudern zugunsten des Autoverkehrs wäre aus unserer Sicht rückwärtsgewandt und nicht zeitgemäß. Andere Länder sind da viel, viel weiter. Die Bußgeldhöhe trifft empfindlich. Dort gelten selbstverständlich Höchstgeschwindigkeiten auch auf Autobahnen. Teilweise gilt durchgängig Tempo 30 innerorts. Beispielsweise in Skandinavien: In Oslo und Helsinki wurde
Meine Fraktion lehnt den Antrag ab und erwartet, dass die Landesregierung nicht einknickt. Verhandlungsbasis darf allenfalls, wie von Minister Pegel auch hier noch mal erläutert, sein, die Fahrerlaubnis nicht gleich beim ersten, sondern erst beim zweiten Verstoß für einen Monat abgeben zu müssen. Sozial ungerecht wäre es, das Bußgeld zu erhöhen und dafür den Fahrerlaubnisentzug zu streichen. Das würde nur denen helfen, die sich das auch leisten können. Ein Freikauf darf keine Option sein. Wer seine Fahrerlaubnis braucht, der muss sich zuallererst an die Regeln halten. – Vielen Dank!
Ich will es vorwegnehmen, Herr Reuken, wir werden natürlich auch dem Antrag, den Sie eingereicht haben, in der Form nicht zustimmen und ihn ablehnen,
weil er die Rolle rückwärts ganz klar verlangt und gegenüber der Landesregierung die Forderung aufmacht, dahin gehend im Bundesrat so zu agieren.
Verkehrssicherheit: Wir reden über die Verkehrssicherheit, und ich kann da ein Stück weit auch aus meiner beruflichen Erfahrung als ehemaliger Chef einer Verkehrsbehörde auch sprechen, und da geht es eben auch um Geschwindigkeiten und Verstöße dagegen, um menschliches Leid, was damit verbunden ist. Nach wie vor, wenn wir in die Statistiken schauen, ist Überschreitung von Geschwindigkeiten neben dem Fahren unter Alkohol und Drogen die Hauptunfallursache. Und auf die Folgen von tödlich Verunfallten im Straßenverkehr – wie das in die Familien hineinstrahlt, wie die Betroffenheit ist – will ich hier gar nicht eingehen, aber, wie gesagt, aus der Tätigkeit als Chef einer Verkehrsbehörde weiß ich auch, dass Geschwindigkeitsmessungen ja nicht willkürlich stattfinden,
sondern immer an Gefahrenstellen, nachdem Unfallkommissionen sich damit auseinandergesetzt haben, wo gemessen werden soll.
Aber wollen wir doch einfach nur bei dem Grundsatz bleiben: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein Überschreiten des Tempolimits, und dafür gibt es auch keine Recht
fertigung zu sagen, Arbeitsanfall oder Hektik, Termindruck. Ich habe es selbst erlebt, und wir sind ja alle, die wir mit dem Auto unterwegs sind, ja auch ein Stück weit betroffen und sagen immer, meine Güte, ist das so. Nein, es liegt an dem eigenen Verhalten der Verkehrsteilnehmer, und es geht grundsätzlich dann um einen Regelverstoß. Und der Regelverstoß ist nach dem Bußgeldkatalog, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten, zu ahnden.
Natürlich kann man die Frage stellen, in welchem Maße Regelverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen, wenn das Tempolimit nicht eingehalten wird, dann auch wirken. Und da ist sicherlich der Ansatzpunkt zu sagen, also bei einem einmaligen Verstoß halte ich das aus meiner Sicht für relativ unangemessen und vielleicht auch unverhältnismäßig, gerade auch in einem Flächenland, wie wir es in Mecklenburg-Vorpommern sind, dann unmittelbar mit einem monatlichen Fahrerlaubnisentzug zu ahnden, aber das ist natürlich auch eine Momentaufnahme und eine Sicht aus dem Blick auf MecklenburgVorpommern. Wenn also dahin gehende Vorschriften geändert werden, gelten die ja bundesweit, und da haben wir natürlich auch andere Verhältnisse.
Insofern ist es so einfach nicht, wie es hier dargestellt worden ist. Und – Herr Reuken, Sie haben das ja gemacht –
na ja gut, mal ein Stück zu schnell gefahren, ist eine Bagatelle, das ist halt so, ich nehme mich da nicht aus, wir erwischen uns ja alle dabei,
die wir im Straßenverkehr unterwegs sind, aber das ändert nichts daran, dass es ein Regelverstoß ist, und den gilt es zu ahnden, und darum geht es hier insgesamt. Und ich habe das also auch schon dargelegt, dass wir aus dem Grund, dass Sie ja von der Landesregierung fordern, den Bußgeldkatalog in der alten Form wieder in Kraft zu setzen … Da reden wir über Geschwindigkeitsdifferenzen von etwa 10 km/h. Ich habe dazu nicht die Rechnung gemacht, welche Distanzen damit verbunden sind.
Letzten Endes geht es nicht nur um die Verkehrssicherheit von Pkw-Nutzern, also Kraftfahrzeugen und Fahrern, sondern auch um Fußgänger, Fahrradfahrer und insgesamt alle, die am Straßenverkehr teilnehmen. Und insofern halte ich die Initiative, die auch vom Bundesverkehrsminister eingeleitet worden ist, diesen Umstand noch mal zu überprüfen, inwieweit man bei einem einmaligen Verstoß dann von der Höhe des Strafmaßes in Bezug auf diesen Entzug der Fahrerlaubnis Abstand nehmen kann … Aber ich vertrete dann auch schon die Auffassung, dann muss es so wie in anderen europäischen Ländern, zum Beispiel in Skandinavien und Norwegen, wo dann auch erhebliche und schmerzliche Bußgelder verordnet werden, dann an dem Punkt angemessen sein, um natürlich auch dem Kraftfahrer zu sagen, die Teilnahme am Straßenverkehr ist eben kein Spielzeug und es ist nicht eine Lappalie, sondern verlangt von jedem Eigenverantwortung, um den Schutz aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Und deshalb, wie ge
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich mit Blick in den Plenarsaal diejenigen Abgeordneten, die sich im Haus befinden und sich an der demnächst anstehenden Abstimmung beteiligen wollen, darauf hinweisen, dass ich jetzt den vorletzten Redner aufrufe. Es ist für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Schulte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen. Ich will das auch ganz kurz begründen.
Was wir als SPD-Fraktion nicht für richtig halten, ist, dass man tatsächlich zu dem bisherigen oder bisher geltenden Bußgeldkatalog zurückführt. Ich will das mal an einem für mich persönlich dann auch treffenden Beispiel deutlich machen. Ich fahre relativ viel Auto, das ist berufsbedingt.
Na ja, das bewegt sich so zwischen 800 und 1.000 Kilometern in der Woche. Das kann schon mal gut vorkommen. Ich glaube, da kann man schon von „viel“ reden.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn ich von zu Hause wegfahre – es ist im Grunde völlig egal, in welche Richtung ich fahre –, ich komme immer an einer Grundschule vorbei. Und in diesen Grundschulen ist vorher dann angezeigt „Tempo 30“. Das halte ich auch für richtig. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man dann etwas schneller fährt, wo sich, glaube ich, keiner von uns ausnehmen kann, und vielleicht einfach nur mit 50 Stundenkilometern da langfährt,