Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn ich von zu Hause wegfahre – es ist im Grunde völlig egal, in welche Richtung ich fahre –, ich komme immer an einer Grundschule vorbei. Und in diesen Grundschulen ist vorher dann angezeigt „Tempo 30“. Das halte ich auch für richtig. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn man dann etwas schneller fährt, wo sich, glaube ich, keiner von uns ausnehmen kann, und vielleicht einfach nur mit 50 Stundenkilometern da langfährt,
dann ist es tatsächlich schon eine deutlich höhere Gefährdung der Kinder, die dort zur Schule gehen morgens. Das muss man einfach berücksichtigen als Autofahrer und das Verantwortungsbewusstsein, das von jedem Autofahrer verlangt wird, auch an dem Beispiel, das sollte man dann auch tragen.
Keiner von uns – ich bleibe bei mir selber –, ich sage einfach mal, keiner von uns wird sich davon ausnehmen können, dass er nicht an der einen oder anderen Stelle schon mal zu schnell gefahren ist. Ich persönlich nehme das für mich zumindest nicht aus. Ich weiß, dass mir das schon passiert ist.
Ich kann allerdings auch sagen, dass ich so lange, wie ich einen Führerschein habe, noch kein Fahrverbot bekommen habe. Also so schnell bin ich dann offensichtlich noch nicht gefahren.
Aber, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, worum es hier geht, ist im Endeffekt eine interessengerechte Ab
wägung. Wir haben auf der einen Seite insbesondere den Schutz der Fußgänger, der muss gewährt werden. Und wenn man sich das überlegt, wenn man in einer 30er-Zone 50 fährt, dann fährt man mehr als 50 Prozent schneller als das, was erlaubt ist, deutlich mehr als 50 Prozent schneller, als das erlaubt ist. Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auf der anderen Seite muss man natürlich sehen, dass es auch Berufsgruppen gibt – und ich denke in erster Linie auch an Berufskraftfahrer –, die sind zwingend auf ihren Führerschein angewiesen. Und vor dem Hintergrund sollte man tatsächlich eine konstruktive Lösung finden, so, wie sie Herr Minister Pegel eben angedeutet hat,
Nein, Herr Weber! Der Unterschied ist, wir wollen nicht zu den alten Geschwindigkeitsbegrenzungen und den damit verbundenen Bußgeldern zurück. Das ist aber, da steht: „… und die Regelfahrverbote der vorherigen“ Verordnung „wieder in Kraft gesetzt werden“.
Worum es uns geht, ist im Endeffekt die Frage, dass man sagt, wir bleiben bei den Geschwindigkeitsbegrenzungen, die jetzt maßgeblich sind für den Eintritt von eventuellen Fahrverboten.
Und es gibt noch einen zweiten Unterschied. Es ist bisher so gewesen – das wissen Sie dann auch –, dass bei der Überschreitung von 26, nein 21 bis 25 Kilometern innerorts die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbotes bestand, die im Regelfall aber nur dann erfolgte, wenn das, im Juristendeutsch, eine beharrliche Verletzung darstellte, nämlich wiederholt der Fall war.
Und dazu wollen wir auch nicht, sondern wir wollen schon ein Regelverhältnis, dass gesagt wird, wenn jemand das in einem Zeitraum auf jeden Fall zweimal getan hat, dass dann das Fahrverbot ansteht. Also ein Ermessen soll dort nicht mehr bestehen.
Und, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insofern sind wir gar nicht so weit auseinander. Und ich hoffe dann, dass im Bundesrat für eine eventuelle Änderung in diese Richtung dann auch eine entsprechende Mehrheit gefunden wird, im Bundestag natürlich dann auch, und ich glaube, das ist dann auch eine interessengerechte Lösung für alle Beteiligten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Minister Pegel, zunächst einmal möchte ich mich bei Herrn Minister Pegel, aber auch bei Herrn Eifler und bei Herrn Schulte bedanken für diese wirklich konstruktiv geführte und unaufgeregte Debatte.
Zu Frau Dr. Schwenke bleibt mir nur zu sagen, also entweder haben Sie den Antrag nicht gelesen oder verstanden
und auch den Ausführungen von Herrn Reuken nicht zugehört, denn mit keinem Wort hat er erwähnt, dass wir komplett die Rolle zurück wollen, dass wir den kompletten Bußgeldkatalog wieder auf den Stand X vor der Novellierung zurückbringen wollen.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Selbstverständlich hat er das gesagt. – Dr. Ralph Weber, AfD: Nein, das hat er nicht gesagt. Das steht auch im Antrag nicht drin. – Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Und zu Herrn Eifler kann ich, muss ich leider auch ergänzen, wenn man in der Sache nichts zu sagen hat, wirft man halt mit Nebelkerzen um sich. Was Sie aber gesagt haben, Herr Eifler, das hat mich wirklich berührt, weil Sie gesagt haben – Moment, irgendwo habe ich es mir notiert – „Eigenverantwortung“. Mit Ausrufezeichen habe ich mir notiert, weil das ist genau der Punkt: Jeder Fahrzeugführer, egal, ob nun Kraftfahrzeuge oder Fahrzeuge jeglicher Couleur, hat eine Eigenverantwortung, und da helfen uns auch keine Head-up-Displays oder sonstige Hilfssysteme, die alle schön und gut sind, aber trotzdem ist jeder Verkehrsteilnehmer in der Eigenverantwortung. Und diese Eigenverantwortung, die können wir niemandem nehmen, die dürfen wir niemandem nehmen, durch keinen Bußgeldkatalog, durch keine Strafandrohungen und Sonstiges.
Fakt ist und richtig ist, Geschwindigkeit ist die Hauptunfallursache Nummer eins. Und in unserem Antrag, da gehts ja gar nicht darum, dass wir jetzt die Geschwindigkeitsübertretung als solche wieder liberalisieren wollen, es soll ja, also der Verstoß bleibt nach wie vor ein Verstoß. Uns gehts ja wirklich nur um das Fahrverbot als solches. Und das ist ja auch in der Debatte sehr deutlich geworden. Und deswegen folge ich Ihrer Einladung sehr gerne, Herr Pegel, dass wir da auch noch mal ergebnisoffen drüber diskutieren, nicht hier im Plenarsaal, sondern ich beantrage dann am Ende der Debatte die Überweisung in Ihren Ausschuss als federführenden Ausschuss und mitberatend in den Innenausschuss.
Wie Sie richtig festgestellt haben, ich habe damit beruflich 16 Jahre lang zu tun gehabt, ich habe genug – also ich weiß, wovon ich spreche –, ich habe genug Tote vom Baum gekratzt, ich habe genug Tote aus Autos rausgeholt, ich weiß, wovon ich spreche. Und gerade Ihre Argumente und auch die von Herrn Schulte, die haben uns dazu gebracht, dass wir das Ganze noch mal überdenken, denn wir haben in der Tat diese Unterscheidung zwischen innerorts und außerorts bei der Geschwindigkeitsübertretung, die haben wir so nicht gesehen. Und da stimme ich Ihnen völlig zu.
Also gerade hier Grundschulen, wenn ich da mit 20 km/h schneller als 30 fahre, mit 50, das ist schon, das sind mehr als 50 Prozent der zugelassenen Geschwindigkeit. Und dann sollte man vielleicht dann drüber nachdenken, also entweder, wenn der Antrag erwartungsgemäß nicht in den Ausschuss überwiesen wird, vielleicht nehmen Sie es mit in die Innenminister..., Quatsch, in die Verkehrsministerkonferenz, dass Sie da mal drüber nachdenken, dann diese Unterscheidung vorzunehmen zwischen Geschwindigkeitsübertretungen innerorts und Geschwindigkeitsübertretungen außerorts, weil die Probleme, die Herr Reuken angesprochen hat, die bleiben ja trotzdem.
Wir sind ein Flächenland, viele sind von Ihrem Fahrzeug, von Ihrem Kraftfahrzeug abhängig für die eigene berufliche Existenz und somit auch für die Existenz der Familie. Und uns geht es ja, wie gesagt, in erster Linie um die Raser und nicht um normale Kraftfahrzeugführer, die durch ein Augenblicksversagen, durch eine Träumerei, durch Abgelenktheit... Und die Raser, die kriegen wir ja trotzdem. Und natürlich geht der Weg übers Portemonnaie. Und Sie haben recht, wenn Sie sagen, da kommt dann jemand, sagt, ich habe ja so viel Kohle, ich kann mich da freikaufen. Das ist das Problem der Bußgeldtatbestände. Da könnte man auch mal drüber nachdenken, dass, so, wie es auch im Strafrecht ist, dass die Höhe der zu erwartenden Geldstrafe vom Verdienst abhängig gemacht wird. Und das könnte man ja im Bereich der Ordnungswidrigkeiten auch überlegen, dass man sagt, wir führen eine Mindestgrenze ein als Bußgeld und machen es dann aber gehaltsabhängig. Und da kriegen wir dann wirklich jeden. Und es gibt Länder, in denen das ganz erfolgreich durchgeführt wird.
(Heiterkeit bei Egbert Liskow, CDU: Am besten, man legt noch seine Gehaltsbescheinigung vor, oder was?!)
Also, wie gesagt, diese Unterscheidung innerorts und außerorts, gerade an Schulen, die ist absolut überzeugend gewesen.
Ich habe dann den Ausführungen meiner Vorredner nichts mehr hinzuzufügen. Und wie angekündigt stelle ich den Antrag, diesen Antrag dann federführend in den Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und mitberatend in den Innenausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank!
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5000 zur federführenden Beratung an den Energieausschuss sowie zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5000. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5000 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD sowie den fraktionslosen Abgeordneten und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt.
Ich rufe vereinbarungsgemäß den Zusatztagesordnungspunkt 2 auf: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Entlassung der Verfassungsrichterin Borchardt, Drucksache 7/5081.
Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Mit unserem Antrag bitten wir den Landtag um Zustimmung zur Entlassung der Verfassungsrichterin Frau Borchardt, die wir in der letzten Landtagssitzung – wir nicht, aber die Mehrheit des Landtages – mit Zweidrittelmehrheit ins Verfassungsgericht gewählt haben. Das hat deutschlandweit Schlagzeilen mit sich gebracht und es sind in dieser Zeit auch neue Tatsachen bekannt geworden, die Sorge tragen lassen, dass das Ansehen eines unserer Verfassungsorgane, des Landesverfassungsgerichts, bei Fortbestand dieser Personalentscheidung erheblich leidet.
Der Antrag ist auch notwendig, denn das Landesverfassungsgericht selbst kann sich nicht im Wege der Selbstbefassung dazu entschließen, Frau Borchardt nicht weiter tätig werden zu lassen. Das kann das Landesverfassungsgericht nur bei dienstlichen Verfehlungen, die jedenfalls bislang noch nicht vorliegen. Das Landesverfassungsgericht würde aber durch einen entsprechenden Antrag hier im Hause dazu veranlasst sein, sich selbst ein Bild zu machen, ob diese Verfassungsrichterin im Landesverfassungsgericht bleiben kann. Das ist kein Selbstläufer, es müssten fünf von sieben Verfassungsrichtern immer noch davon überzeugt sein, dass die Entlassung notwendig ist. Aber notwendige verfahrensmäßige Vorbedingung dazu ist eben ein entsprechender Antrag hier im Hause.
Wir wissen, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit bei der Wahl von Richtern und Richterinnen zum Landesverfassungsgericht zu Kompromissen führt, dass man, um die eigenen Kandidaten – in dem Fall, sagen wir jetzt mal, die schwarz-roten Kandidaten – mit Sicherheit ins Verfassungsgericht zu bringen, eben auch andere Kandidaten mitwählen möchte/muss, wenn man die Zweidrittelmehrheit erreichen möchte. Ich halte das persönlich für ein der Institution des Verfassungsgerichts unwürdiges politisches Postengeschachere. Man sollte sich davon freimachen und eben Personen aufstellen, die durch ihre eigene Richterpersönlichkeit überzeugen.