Protocol of the Session on June 11, 2020

(allgemeine Heiterkeit)

Danke schön! Danke, danke!

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD – Heiterkeit bei Minister Harry Glawe)

Gut, alle haben sich amüsiert.

Lieber Kollege Innenminister! Heute in einem Jahr ist meine letzte planmäßige Landtagssitzung und mich würde interessieren, ob ich es bis dahin erleben darf, dass das Karenzzeitgesetz durch die Landesregierung verabschiedet ist. Vor allen Dingen interessiert mich aber auch, welchen Beratungsbedarf es immer noch gibt, nachdem sich das Kabinett ja auf einen Entwurf verständigt hat, und wann mit der Vorlage dieses Gesetzes hier im Landtag zu rechnen ist.

Ja, vielen Dank! Frau Präsidentin! Lieber Kollege Ritter! Die Frage könnte ich mit einem einfachen Ja beantworten, dass Sie das noch erleben werden. Aber letztendlich muss es ja im Parlament dann abschließend beraten werden

(Heiterkeit bei Minister Harry Glawe – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Dr. Ralph Weber, AfD)

und nicht durch die Regierung.

Es ist richtig, dass die Landesregierung im Ergebnis der Prüfung Novellierungsbedarf für das Landesministergesetz und das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre sieht. Dazu befanden sich bis zum 29.11. entsprechende Entwürfe in der Ressortanhörung. Diese sind dann entsprechend ausgewertet worden und die entsprechenden Gespräche und Änderungsvorschläge eingebracht worden. Dass die Gespräche derzeit wegen vorrangig zu klärender Sachverhalte zum Thema Covid-19 auch zurückgestellt worden sind, ist außer Zweifel, und deswegen gehe ich fest davon aus, dass nach der Sommerpause das Gesetz das Parlament erreicht.

Danke schön!

Vielen Dank, Herr Minister, in Vertretung für die Ministerpräsidentin!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa. Insofern bitte ich den Minister, gleich stehen zu bleiben. Hierzu bitte ich die Abgeordnete EvaMaria Kröger, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 10 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

Folgendes, oder folgendes Thema, dazu habe ich eine Frage: Sie wissen, dass kommunale und auch genossenschaftliche Wohnungsunternehmen hier bei uns im Land doch in einer erheblichen Größenordnung mit Altschulden belastet sind. Ab diesem Jahr sollen ja aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entschuldungsfonds MecklenburgVorpommern“ Gemeinden mit Krediten unterstützt werden, für kommunale Wohnungsunternehmen sicherlich teilweise auch sinnvoll, genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sind da natürlich außen vor. Ich glaube, wir sind uns auch einig, dass jetzt schnelle Hilfe wichtig ist, auch aufgrund der Situation.

Und hier meine Frage: Ab wann können Gemeinden Anträge stellen zur Entlastung und was ist dafür nötig?

Ja, schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Liebe Kollegin! Paragraf 26 Absatz 1 im FAG sieht die Entschädigung der Kommunen von Krediten entsprechend, wie Sie es ausgeführt haben, zum Thema Altverbindlichkeiten vor. Das federführende Finanzministerium hat diese Regelung Wohnungsbau/Altschuldenhilfe im Paragrafen 26 Absatz 1, in Absatz 5 FAG und der entsprechenden Verordnung als beihilferelevant eingestuft und dementsprechend ein Notifizierungsverfahren, eingefordert bei der EU-Kommission, für notwendig erachtet.

Am 27.02. dieses Jahres haben wir dazu eine Besprechung im Bundeswirtschaftsministerium, gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, dem Finanzministerium und dem Innenministerium, durchgeführt. Am 19.03. hat das Beihilfereferat im Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Anfrage an die Kommission entsendet. Am 18. Mai fand eine Telefonkonferenz mit dem für den Bereich zuständigen Direktor der EU-Kommission, mit dem Innenministerium, mit dem Finanzministerium und mit Herrn Wellmann vom Städte- und Gemeindetag statt.

Im Ergebnis ist festzustellen gewesen, dass die Kommission dieser Regelung kritisch gegenübersteht, im Sinne von Genossenschaften. Private Wohnungsbauunternehmen werden nicht in die Altschuldenregelung mit einbezogen. Im Nachgang zur Telefonschaltkonferenz am 18. Mai mit der EU-Kommission zur Beihilferelevanz haben wir die entsprechende FAG-Regelung und den Verordnungsentwurf angepasst, nunmehr mit der Absicht, eine Entschuldung ausschließlich in den Gemeinden vorzunehmen. Finanzielle Zuweisungen aus dem „Kommunalen Entschuldungsfonds“ an Gemeinden mit dem Ziel, die kommunalen Wohnungsunternehmen zu entschulden, sind jetzt nicht mehr vorgesehen, sondern ausschließlich an die Gemeinden.

Über dahin gehende Überlegungen haben wir die Mitglieder des FAG-Beirates durch den Staatssekretär meines Hauses in der Sitzung am 19. Mai informiert. Die strategische Neuausrichtung bei der Altschuldenproblematik der kommunalen Wohnungswirtschaft bedarf natürlich eines abgestimmten Vorgehens und vor allen Dingen bedarf sie auch der Zustimmung der EU, nicht, dass wir hinterher wieder alles einsammeln müssen. Und insofern haben wir am 2. Juni die Mitglieder des FAG-Beirates schriftlich um die Zustimmung zur Lösung gebeten, weil wir das ja gemeinsam umgehend im FAG-Verbund machen, und sobald die vorliegt, werden wir die Regelung umgehend erarbeiten, damit auch die Mittel abgerufen

werden können beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden.

Eine Nachfrage?

Ja, bitte!

Gerne.

Ja, vielen Dank für die Information! Können wir denn davon ausgehen, dass wir es dieses Jahr noch schaffen, also dass 2020 Gemeinden jetzt noch entsprechende Anträge stellen können, oder wird sich das im Zweifelsfall bis zum nächsten Jahr verzögern?

Es ist auf jeden Fall unser erklärtes Ziel, es noch in diesem Jahr zu schaffen. Aber bestimmte Umstände in unserem öffentlichen Dienst, was Mitarbeiterzuteilungen in andere Referate, Unterstützungsleistungen und Sonstiges betrifft, bringen immer eine gewisse Unwägbarkeit derzeit mit sich. Darauf will ich zumindest hinweisen, aber wir, die Hausspitze, wollen es in jedem Fall schaffen, weil gerade die Situation Corona dazu führt, dass es viele Kommunen gibt, für die das auch eine zusätzliche Unterstützung eben im Gesamtpaket wäre.

Vielen Dank, Herr Minister!

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 11 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister! Wie uns und Ihnen auch bekannt ist, gibt es ja bestimmte Visaverfahren für den Familiennachzug, und zwar tatsächlich in beide Richtungen, also bei Auswanderung aus Deutschland und bei Einwanderung in Deutschland. Nun sind viele Visaverfahren im Januar und Februar abgeschlossen gewesen, die Familie hätte nachkommen können oder ausreisen können aus Deutschland, zum Beispiel zum Familienvater nach Kanada. Also was wird die Landesregierung unternehmen zur Vereinbarung in der Europäischen Union, dass diese Menschen nicht ein erneutes Visaverfahren durchlaufen müssen, weil das ist ja jetzt irgendwie abgelaufen, das Visum?

Also wir sind... Guten Morgen erst mal! Wir sind in der Tat dabei, gemeinsam im Bundesinnenministerium über die Fälle Festlegungen zu treffen, wo bereits Entscheidungen getroffen sind, insbesondere aufgrund technischer Voraussetzungen, weil keine Ausreise- oder Einreisegenehmigung wegen Corona und Ähnlichem erteilt worden ist, auch dieses Visum als weitergeltend einzuordnen. Dazu müssen aber die Entscheidungen und die Voraussetzungen in der entsprechenden zuständigen Behörde – die ist nicht auf der Landesebene – getroffen werden. Es ist aber unstrittig, dass wir derzeit über den Zeitraum Corona ein gewisses Delta im Zusammenhang der vereinbarten Zahlen für Familiennachzug erreicht haben oder derzeit haben und dieses auch ausgleichen wollen durch verstärkte Zuweisungen, soweit die Reiseintensität sich dementsprechend wieder erhöht.

Ungeklärte Fragen sind derzeit insbesondere die Frage, wie mit den Ländern umgegangen wird, wo es noch Reisewarnungen gibt beziehungsweise wo keine Flugver

bindung hingeht. Das ist jetzt nicht im Zuständigkeitsbereich meines Hauses, sondern da sind wir insbesondere auf die Entscheidung des Auswärtigen Amtes angewiesen und hoffen, dass es so wie jetzt voraussichtlich am 15.06. im Rahmen der EU-Öffnung auch weitere Öffnungen für bestimmte Länder gibt. Wenn man allerdings die Nachrichtenlage von heute früh sieht, beispielsweise im afrikanischen Raum, was die Frage Corona et cetera betrifft, habe ich zumindest für bestimmte Gebiete über einen längeren Zeitraum nach wie vor noch persönlich Bedenken, ob die sich schon so in dem Umfang abbilden lässt, wie es auch gewünscht ist und letztendlich auch gesetzlich vereinbart ist.

Eine Nachfrage? Gerne.

Ich würde gerne eine Nachfrage stellen, das betrifft dann dieses Land, weil man da ja tatsächlich mit den Ausländerbehörden zusammenarbeiten kann. Es sind ja bestimmte Bedingungen daran geknüpft, wenn man seine Familie nachholen will. Man braucht schon die größere Wohnung, bevor man das alles machen kann. Das haben viele Menschen jetzt getan – Arbeit, größere Wohnung. Die Arbeit bleibt bestehen, aber wenn jetzt die Familie nicht nachkommen kann, dann hat man jetzt die größere Wohnung. Wird das zu Nachteilen führen, weil man kann hier gar nicht so viel Geld verdienen, dass man ohne Aufstockung durchs Leben kommt, oder müssen diese Menschen dann wieder erneut diesen Antrag stellen, womöglich wieder ein ganzes Remonstrationsverfahren durchlaufen, obwohl sie ja gar nichts dafür können? Sie haben ja alle Tatsachen eigentlich erfüllt, und zack, dann kam die Pandemie.

Also ich würde das Problem – das ist ja ein ganz spezielles Problem – jetzt mit aufnehmen, meine Mitarbeiterin ist ja hier mit im Haus und Sie würden dazu dann auch eine dementsprechende Aussage von uns bekommen.

Aber noch mal, wir dürfen denjenigen, die Verfahren durchlaufen haben, nicht Hindernisse durch Corona aufbauen – das ist vollkommen unstrittig, auch die Grundhaltung der Regierung –, denn dort sind schon Entscheidungen getroffen. Wir reden nicht über welche, die im Verfahren sind, sondern wir reden nur über die Verfahren, wo aber der Flieger nicht fliegen kann, um es mal vereinfacht zu sagen. Und dort ist es klar, da sind Entscheidungen getroffen, und wir werden sehen, wie die auch zeitnah umgesetzt werden können beziehungsweise zusätzliche Belastungen dadurch abgemildert werden.

Vielen Dank, Herr Minister!

Weitere Fragestellungen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden beziehungsweise der Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in MecklenburgVorpommern“ gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von EnqueteKommissionen, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU, Drucksache 7/5011, sowie Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/5010.

Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg- Vorpommern“ gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquete-Kommissionen (Enquete-Kommissions-Gesetz – EKG M-V)

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und CDU – Drucksache 7/5011 –

Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 7/5010 –

Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquetekommissionen werden der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende durch den Landtag gewählt. Gemäß Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt, das kennen Sie, durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl. Den für die Wahl des Vorsitzenden...

(allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich bitte ein bisschen um Ruhe.

Den für die Wahl des Vorsitzenden der Enquetekommission allein gültigen weißen Stimmzettel sowie für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden allein gültigen grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine am Tisch zu meiner Rechten. Auf den Stimmzetteln ist jeweils der Name des Kandidaten aufgeführt. Wir werden die Wahl mit zwei Wahlkabinen durchführen. Es ist sichergestellt, dass in beiden Wahlkabinen eine geheime Wahl stattfinden kann. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich am Eingang vom Plenarsaal befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn die Stimmzettel nicht amtlich hergestellt sind, mit mehr als einem Kreuz je Stimmzettel versehen sind, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurden, einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten, zerrissen sind, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. Bitte, Herr Schriftführer!

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Vielen Dank!

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Enquete

kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“.