Eigentümer ist derzeit die Stadt Dömitz, die 1993 die Rückübertragung als Alteigentum beantragt hatte. Allerdings schafft es die kleine Stadt Dömitz finanziell nicht, das Bauwerk zu erhalten, die dringenden Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und somit der historischen und kulturellen Bedeutung der Festung gerecht zu werden.
Dazu muss ich kurz zur historischen und kulturellen Bedeutung der Festung ausführen. Sie liegt direkt am mecklenburgischen Elbufer und ist eine der wenigen erhaltenen Flachlandfestungen des 16. Jahrhunderts. Sie ist in der Form ein Fünfeck, als Fünfeck angelegt. Und von daher wird sie auch gern als Pentagon an der Elbe bezeichnet
und sie zeigt die eindrucksvolle Wehrarchitektur der Renaissance. Und zu Beginn des 18. Jahrhunderts diente die Festung sogar vier Jahre als Regierungssitz. Wir hätten heute also möglicherweise auch in Dömitz sitzen können.
Fritz Reuter, einer der bekanntesten und bedeutendsten Dichter der niederdeutschen Sprache, war im 19. Jahrhundert auf der Festung inhaftiert
und schrieb in seinem Buch „Ut mine Festungstid“ seine Erfahrungen über die Zeit auf der Festung nieder.
Durch die Besonderheiten des Bauwerks und aufgrund des Erhaltungszustandes wurde sie ab Mitte 1975 unter Denkmalschutz gestellt. Seit 1993 beherbergen die Mauern der Festung ein Museum zur Region und zur Stadt sowie eine Einrichtung des UNESCO-Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe, für welches sich im Übrigen der Landtag Mecklenburg-Vorpommern in der letzten Legislaturperiode auch starkgemacht hatte.
Der Petent wandte sich zunächst an den Bürgerbeauftragten, der sich wiederum an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als auch an den Finanzminister des Landes gewandt hatte. Nachdem das Finanzministerium einen Landesbedarf für den Erwerb der Festung verneinte, wandten sich der Bürgerbeauftragte und der Petent an den Petitionsausschuss. Um zu erörtern, ob ein Erwerb der Festung Dömitz durch das Land Mecklenburg-Vorpommern in Betracht kommt, lud der Petitionsausschuss zu einer Beratung mit dem Finanzminister, der Direktorin der Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen, dem Bürgermeister der Stadt Dömitz sowie dem Bürgerbeauftragten.
Bürgermeister und Finanzminister bestätigten zwar die finanzielle Überforderung der kleinen Stadt Dömitz, allein die Renovierung des maroden Kommandantenhauses würde Kosten von etwa 17 Millionen Euro verursachen.
Allerdings lehnte der Finanzminister die Übernahme der Festung Dömitz in das Eigentum des Landes ab. Er wies darauf hin, dass Immobilien in Landeseigentum übernommen werden können, wenn sie von erheblichem künstlerischen, geschichtlichen und kulturellen Wert für das Land Mecklenburg-Vorpommern sind. Eine solche Bedeutung wurde jedoch – für mich unverständlicherweise – verneint. Der Finanzminister betonte allerdings auch, dass eine Unterstützung der Kommune durch das Land zweifelsohne notwendig sei, um die Festung zu erhalten und wieder museal zu nutzen, denn allein die jährlich anfallenden Bauunterhaltungs- und Betriebskosten betragen circa 500.000 Euro.
Ob es nun wirklich einfacher und besser für die Stadt Dömitz ist, meine Damen und Herren, Fördermittel für die Sanierung des Kommandantenhauses zu erhalten, wie vom Finanzminister vorgeschlagen, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings klappt das mit dem Landeseigentum ja beispielsweise auch beim Schloss Bothmer oder Ludwigsburg. Warum dann nicht auch die Festung Dömitz? Der Petitionsausschuss hat zumindest im Verlauf der Beratung seine Auffassung deutlich gemacht, dass es in jedem Fall notwendig ist, die Stadt Dömitz beim Unterhalt, beim Betrieb und bei der Sanierung der Festung zu unterstützen. Im Ergebnis der Beratungen sagte auch der Finanzminister eine Unterstützung des Landes zu bei der Förderung und Entwicklung eines Nutzungskonzeptes.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Buch ist noch nicht geschlossen. Wir werden den Prozess jedenfalls weiter begleiten. Und es war uns sehr, sehr wichtig, dass Sie alle von dieser Petition Kenntnis erlangen.
Zum Schluss möchte ich noch dem Sekretariat danken für den Aufwand, der unsere Arbeit des Jahres 2019 gut zusammenfasst, und natürlich auch für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss.
Ich lege Ihnen, verehrte Parlamentskolleginnen und -kollegen, ans Herz, sich die Berichte tatsächlich mal vorzunehmen. Sie beinhalten wirklich alle Lebenslagen. Und wenn man denkt, man hätte schon alles gehört, man wüsste schon alles, dann wird man in der Tat eines Besseren belehrt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Petitionsrecht ist ein Jedermann-Grundrecht, das Jedermann-Grundrecht, das alle Menschen wahrnehmen können, unabhängig ihres Alters, unabhängig ihres Geschlechtes und unabhängig ihrer Nationalität. Man muss also nicht Bürgerin oder Bürger dieses Landes sein, man muss hier nur wohnen, also Einwohnerinnen oder Einwohner. Petitionen sind das Recht zur politischen Teilhabe, und sie sind das Recht zur Beschwerde über Verwaltungshandeln.
Wir, der Petitionsausschuss, der Bürgerbeauftragte und auch der Datenschutzbeauftragte, sind die Interessenver
tretung der Menschen gegenüber der Regierung und den Verwaltungen. Und nein, nicht immer können wir helfen, und nein, nicht immer können wir den Petentinnen und Petenten recht geben. Manchmal hört man in den Petitionen ein Unverständnis, ein Unverständnis gegenüber den Behördenentscheidungen, nicht, weil diese falsch sind, sondern die Art und Weise, wie Behörden Entscheidungen erlassen. Eine achtungsvolle Sprache ist oft zu vermissen, und auch die Dauer von Verwaltungsentscheidungen ist immer wieder in der Kritik.
Kommen wir einmal auf Verwaltungsentscheidungen: Fangen wir an mit Asylverfahren und mit dem Aufenthaltsrecht. Hier hatten wir eine Petition, da hat man genau gesehen, wie sehr Verwaltungen eigentlich miteinander arbeiten sollten und das gar nicht geklappt hat. Es ging um Ausweisdokumente. Jeder Mensch, der hier einen Asylantrag stellt, muss die Echtheit seiner Ausweisdokumente nachweisen. Also wurden sie vom BAMF an das LKA geschickt, dann wieder zurück an das BAMF, dann an den einen Landkreis, dann an den anderen Landkreis, und dann waren sie irgendwo unterwegs verschwunden. Schuld bekommen hat die Asylsuchende. Dabei hat sie alles getan, was sie tun konnte. Und die Behörde hat dann irgendwann zu ihr gesagt, Sie hatten gar keine Ausweisdokumente. Nur im Rahmen des Asylverfahrens konnten wir feststellen, wo diese Ausweisdokumente abgeblieben sind, und dieser Petentin helfen. Und ich finde, das ist sehr wichtig.
Wir hatten im Rahmen der Asylverfahren auch sehr, sehr viele Petitionen zum Land Afghanistan oder zu Rückführungen nach Afghanistan. Und da hat die wundervolle Walfriede Schmitt – wir alle kennen sie, also zumindest meine Generation kennt Walfriede Schmitt noch – einen wundervollen Brief geschrieben an den Innenminister und an uns alle, warum niemand zurück nach Afghanistan sollte. Dabei ging es eigentlich darum, dass dort junge Menschen waren, die längst einen Job hatten, die einfach hier schon eine Ausbildungsduldung hatten, und irgendwie hat eine Behörde anders entschieden als das Gesetz. Ja, und dafür ist der Petitionsausschuss da.
Die JVA in Bützow: Auch die JVA in Bützow war im Jahre 2019 immer wieder Anlass für Beschwerden der Gefangenen. Und was mich und meine Fraktion besonders begeistert, ist, dass Menschenrechte, und zwar das Recht auf Petitionen, auch für Strafgefangene gilt. Aber mit so manch anderen Dingen sind Strafgefangene in der JVA Bützow nicht einverstanden. So beschwerten sie sich über das Essen in den Assietten, wo also mir persönlich aufgefallen ist, dass ich über diesen …, also ich würde nicht satt werden, das sage ich Ihnen mal so, als ich das gesehen habe, dann der Personalmangel, die unzureichenden Möglichkeiten der Resozialisierungsmaßnahmen aufgrund des Personalmangels und das Nicht-ernst-genommen-Werden ihrer Sorgen.
Wir haben natürlich durch das Justizministerium gehört, woran es lag. Wir wissen auch, dass daran gearbeitet wird,
aber wir wollten als Petitionsausschuss die JVA auch einmal aufsuchen, um uns mal davon zu überzeugen, warum beschweren sich so viele Insassen und Insassinnen der JVA Bützow. Und was geschah? Die Corona
Pandemie hat uns diesen Termin leider etwas versauert, aber wir werden das nachholen, weil wir natürlich wissen, dass durch die Baumaßnahmen dort einiges im Argen liegt, und wir möchten uns das gerne angucken, weil wir nämlich als Petitionsausschuss auch alle Abgeordnete sind, und als Abgeordnete möchten wir dem Ministerium auch zuarbeiten.
Menschen mit Behinderungen – ein großes Thema für den Bürgerbeauftragten und für den Petitionsausschuss. Hier ging es um die Schülerbeförderung eines Kindes mit Behinderung. Da sah der Landkreis, über den die Beschwerde einging, überhaupt nicht ein, warum dieses Kind denn jetzt befördert werden sollte, und zwar zu der Schule, die dieses Kind oder die Eltern des Kindes sich ausgesucht haben. Das verstieß gegen das Wunsch- und Wahlrecht eines Kindes mit Behinderung.
Auch eine Behinderten-Selbstorganisation hat sich über die Zusammensetzung des Integrationsförderrates des Landes beschwert. Dem können wir als Fraktion nur beipflichten, denn im Integrationsförderrat sitzen nur sieben Menschen mit Behinderung. Die restlichen Menschen, die in diesem Integrationsförderrat arbeiten, haben keine Behinderung, und somit bestimmen Menschen, die nicht betroffen sind, wieder über Menschen, die betroffen sind. Und das ist nicht eine Zusammenarbeit mit Menschen.
Aber ich möchte mich mal bedanken. Dieser ständige Einsatz des Petitionsausschusses und des Bürgerbeauftragten für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat heute dazu geführt, dass die Landtagssitzung untertitelt wird im Livestream, und genau das ist Barrierefreiheit. Und sie nutzt uns nämlich allen, wir brauchen keine Kopfhörer mehr, wir können nämlich mitlesen.
Das KiföG: Also im Rahmen des KiföG gingen sehr, sehr viele Petitionen ein, und die möchte ich jetzt nicht alle aufzählen. Und was stellen wir jetzt im Rahmen der Corona-Pandemie fest? Alle Petentinnen und Petenten hatten recht. Die Fachkraft-Kind-Relation, um die es ging, funktioniert so nicht, vor allen Dingen, wenn so etwas passiert, was jetzt passiert ist. Wir haben eine große Lücke im KiföG, und deswegen sind sämtliche Petitionen zum KiföG auch an die Landesregierung überwiesen worden, und wir hoffen auf Besserung.
Aus unserer Sicht ist es aber nötig, die Petentinnen und Petenten auch persönlich anzuhören. Das lässt unser Petitionsrecht nicht zu. Petentinnen und Petenten schreiben Petitionen, und dann war es das. Ganz selten machen wir mal eine Anhörung mit Petentinnen und Petenten oder mit Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern. Wir laden mal das Ministerium ein, wir laden auch mal die Landkreise ein, aber Petentinnen und Petenten suchen wir, wenn dann, persönlich auf und laden sie nicht in den Ausschuss. Manchmal wäre es aber einfacher, um zu verstehen, was sie eigentlich möchten.
Und an die Verwaltungen und an die Behörden dieses Landes – und ich weiß, es werden jetzt einige zuhören –: Nehmen Sie die Menschen, nehmen Sie den Bürgerbeauftragten und nehmen Sie den Petitionsausschuss ernst, denn sonst müssen wir uns einige Themen noch mal in den Ausschuss holen! Und hier würde ich sehr
gerne ein Beispiel – und es tut mir ganz furchtbar leid – aus meinem Landkreis noch mal erklären. In meinem Heimatlandkreis hat die Verwaltung eine Großtagespflege abgelehnt. Also zwei Tagesmütter wollten gemeinsam in einem Gebäude eine Tagespflege errichten. Jeder wollte seine ihm zuständigen Kinder betreuen, aber unser Landkreis lehnte ab, dass diese Kinder gemeinsam an einem Tisch sitzen und essen. Das war uns total unverständlich, weil das nirgendwo im Gesetz stand.
Das Sozialministerium hat gesagt, natürlich ist eine Großtagespflege erlaubt, der Bürgerbeauftragte hat das juristisch prüfen lassen und hat gesagt, natürlich ist eine Großtagespflege erlaubt. Wir haben eine Anhörung im Petitionsausschuss gemacht, dort waren die Jugendamtsleiterin und eine Mitarbeiterin und das Sozialministerium. Mein Landkreis hat das immer noch nicht verstanden. Und dann gab es eine ganz klare Anweisung aus dem Innenministerium und aus dem Sozialministerium, dass dieser Landkreis endlich diese Großtagespflege umzusetzen hat, aber der Landkreis lehnt bis heute diese Umsetzung ab. Und somit haben wir das noch mal auf unseren Tisch geholt, und noch mal musste das Innenministerium intervenieren und sagen, hallo, Landkreis, du verstößt gegen geltendes Recht. Auch das macht der Petitionsausschuss.
Also, liebe Landkreise, wir haben recht und meistens der Bürgerbeauftragte. Also befolgt das, wenn ihr jetzt zuhört! Dieses Aussitzen der Behörden, und zwar nicht nur im Landkreis Rostock, diese von Petenten als Ignoranz völlig wahrgenommene Verweigerung einzelner Mitarbeiter in den Behörden lässt die Menschen an der Politik zweifeln. Dabei ist es häufig so eine Amtsverdrossenheit, denn wir erstellen ja keine Bescheide. Darum ist es umso wichtiger, dass es das Jedermanns-Recht der Beschwerde und das der Petitionen gibt.
Und ich möchte mich auch ganz gerne beim Sekretariat bedanken, und zwar dahin gehend, dass wir länger schon gesagt haben, Mensch, Leute guckt mal, was wir hier für Papier haben, es gibt so oft Petitionen, die etwas mit Umweltschutz zu tun haben, wir werden langsam im Petitionsausschuss papierlos und haben jetzt goTRESOR. Vielen Dank, liebes Sekretariat, dass ihr das umgesetzt habt! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte noch mal auf einige Redebeiträge eingehen. Ich glaube, es ist doch sehr verkürzt, wenn man also sagt, wir haben jetzt 250 Petitionen weniger im Tätigkeitsbericht 2019 gehabt und das wäre vielleicht eine Schlussfolgerung der Politikverdrossenheit oder Ähnliches. Wenn man sich also mit Statistiken beschäftigt, dann weiß man, dass man ein Jahr zum anderen kaum Vergleiche anstellen kann, schon gar keine Schlussfolgerung ableiten kann.
Wer sich mit Statistiken beschäftigt, dann ist schon ein 5-Jahres-Zeitraum etwas zu kurz, dann sollte man längere nehmen.
Und wenn ich so die letzten 20 Jahre nehme, dann haben wir immer Petitionen gehabt, von 350 bis 1.600. Und jetzt muss man natürlich in die Jahre gucken, was ist denn passiert, als es so viele Petitionen gab. Und wenn wir also zum Beispiel die Energiewende haben, da können Sie nachschauen, wie viele Petitionen da aufgeflackert sind. Oder wenn Sie morgen Bahnstrecken stilllegen, was denken Sie, wie viele Petitionen Sie haben. Oder wenn Sie das Kitaförderungsgesetz neu beschließen, wie viele Petitionen Sie haben. Also es kommt sicherlich auch immer auf die Situation an, was wir – das hatte ich ja in meinem Beitrag gesagt –, was wir hier beschließen und welche Verordnung wir den Menschen deutlich machen. Und daraus erwächst natürlich dann die Zufriedenheit oder Unzufriedenheit. Und daraus kann man auch die lebhafte Demokratie sehen.
Und wenn ich jetzt sage, der Bürgerbeauftragte hat im Jahr so etwa 1.700 Petitionen, dann wissen wir, dass wir arbeitsteilig vorgehen. Die sozialen Belange macht der Bürgerbeauftragte, die anderen wir.
Und wenn der Schwerpunkt unserer Menschen im Bereich Soziales liegt, wird es immer diese Diskrepanz geben, wenn es denn überhaupt eine ist. Aber wissen Sie, wir sind doch Abgeordnete. Wenn ich in meinem Abgeordnetenbereich 10/20 Bürger habe, dann sind das für mich keine Petitionen, sondern jetzt rechnen Sie mal zusammen, 70 Abgeordnete mal 10 Bürger! Also wenn wir jetzt ein Zahlenspiel machen wollen – darauf kommt es überhaupt nicht an –, dann kann man solche Vergleiche stellen. Ich denke, das ist überhaupt nicht Sinn und Zweck der Sache, irgendwas aufzurechnen.