Protocol of the Session on June 10, 2020

Und wenn der Schwerpunkt unserer Menschen im Bereich Soziales liegt, wird es immer diese Diskrepanz geben, wenn es denn überhaupt eine ist. Aber wissen Sie, wir sind doch Abgeordnete. Wenn ich in meinem Abgeordnetenbereich 10/20 Bürger habe, dann sind das für mich keine Petitionen, sondern jetzt rechnen Sie mal zusammen, 70 Abgeordnete mal 10 Bürger! Also wenn wir jetzt ein Zahlenspiel machen wollen – darauf kommt es überhaupt nicht an –, dann kann man solche Vergleiche stellen. Ich denke, das ist überhaupt nicht Sinn und Zweck der Sache, irgendwas aufzurechnen.

(Stephan J. Reuken, AfD: Man kann es doch wohl aber mal sagen, dass es 50 weniger sind.)

Der Bürgerbeauftragte holt 50 Prozent, 50 Prozent seiner Petitionen, also von 1.700 aus seinen Besprechungen vor Ort, vor Ort. Er geht zu den Bürgern und dann kommen die Bürger auch erleichtert zu ihm. Wenn wir das täten als Ausschuss, dann würden wir hier Tag und Nacht sitzen müssen, aber das ist gar nicht unser Anliegen. Wie viele Möglichkeiten hat der Bürger in unserer Demokratie, sich zu beschweren, seine Bitten und Vorschläge einzubringen? Ich könnte hier aufzählen – unendlich. Na, ich bitte Sie einfach, diese Zahlen nüchtern zu betrachten. Wir kommen gleich noch mal darauf zurück. Wenn Sie Corona sehen, dann werden Sie auch gleich sehen, dass wir mit diesem Problem „Corona“ einen Anstieg an Petitionen haben. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Christel Weißig, fraktionslos)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/4799 zuzustimmen. Wer dem Bericht zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/4799 einstimmig zugestimmt worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern auf Drucksache 7/5028. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag des Abgeordneten Manfred Dachner aus der Fraktion der SPD auf Drucksache 7/5073 vor.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 7/5028 –

Änderungsantrag des Abgeordneten Manfred Dachner, Fraktion der SPD – Drucksache 7/5073 –

Das Wort zur Berichterstattung hat zunächst der Vorsitzende des Petitionsausschusses. Bitte schön, Herr Dachner!

(Zuruf von Thomas Schwarz, SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf mich mit dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht kurzfassen. Ich freue mich, dass wir jetzt noch vor der Sommerpause oder auch sitzungsfreien Zeit Ihnen noch einmal diesen Bericht und die Beschlussempfehlung vorlegen können, weil wir damit natürlich auch die Petitionen, die wir bearbeitet haben in dem Zeitraum vom 1. November bis zum 30. April, abschließend hier beraten können, denn Sie wissen, nur mit Ihrer Zustimmung können ja die Bürger dann auch unterrichtet werden und die Petitionen abgeschlossen werden.

Also in diesem Zeitraum dieser Monate haben wir 150 Petitionen bearbeitet, und wir haben gleichzeitig noch einen Änderungsantrag eingereicht. Da gehe ich gleich noch mal darauf ein. Mit dieser aktuellen Beschlussempfehlung und auch mit diesem Änderungsantrag empfiehlt der Petitionsausschuss, 117 Fälle, also 117 Petitionen mit einem Sachbeschluss abzuschließen und bei 21 Petitionen von einem Sachbeschluss abzusehen, weil die Landesregierung keine Einwirkungsmöglichkeit hat. Und weitere 21 Fälle haben wir abgegeben an den Deutschen Bundestag zuständigkeitshalber. Wir haben in diesem Berichtszeitraum sieben Sitzungen durchgeführt und 117 Petitionen behandelt, und davon haben wir 19 Petitionen in vollem Umfange im Interesse der Bürger auch bearbeitet.

Zum Änderungsantrag: Den Änderungsantrag haben wir ja am 04.06. im Ausschuss abschließend beraten, und wir sind der Auffassung, wir sollten ihn hier mit aufnehmen, weil es geht hier also um vier Familien, die ihre Kinder in

einen Frühhort schicken. Dafür fahren sie von ihrem Wohnort zu einem Ort, wo der Frühhort stattfindet, und dieser Ort ist nicht Wohnort. Es kommt ein Bus, ein Schulbus, fährt an diesem Ort des Frühhortes vorbei, ist aber nicht Wohnort. Damit, heißt es, können die Kinder zwar einsteigen, weil da freie Kapazitäten sind, und zu ihrer Grundschule fahren, aber da es nicht ihr Wohnort ist, können sie auch nicht kostenlos mitfahren, so der Landkreis.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Und sie sehen da absolut – der Landkreis – keine Möglichkeit, diese vier Familien von à 60 Euro zu befreien.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Welcher Landkreis war das?)

Das Ministerium ist da anderer Auffassung. Wir sind da also im Gespräch, und wir wollen eigentlich versuchen, mit Ihrem Abschluss heute, mit Ihrer Zustimmung dafür zu stimmen,

(Peter Ritter, DIE LINKE: MSE trau ich so was zu.)

dass die Landesregierung, der wir diese Petition überweisen, bis zum September eine Klärung herbeiführt. So weit zur Begründung des Änderungsantrages.

Eine aktuelle Änderung in eigener Sache des Ausschusses möchte ich Ihnen mitteilen. Wir haben also die coronabedingte Zeit genutzt und haben gesagt, wir stellen im Ausschuss alles um auf digital. Das war sicherlich nicht einfach, weil die Petitionsakten immer sehr umfangreich sind, und da hat sich das Ausschusssekretariat sehr viel Mühe gegeben. Ja, auch vielen Dank an alle Ausschussmitglieder! Das ist ja nicht so einfach, von der Papierakte, die ja umfangreich ist, auf Digitalakten umzusteigen, aber es ist letzten Endes doch gelungen, und auch die älteren Männer haben es begriffen im Ausschuss.

Ich mache Ihnen mal folgendes Rechenbeispiel auf: Jede Petitionsakte, und das sind ja knapp gerechnet 30 bis 50 Seiten, wir rechnen mal 30 Seiten, elf Ausschussmitglieder, drei Fraktionsmitarbeiter, 15-mal, 15-mal, das ergibt bei jeder Sitzung einen Anteil von – oh, jetzt muss ich mal selber schauen –, von 6.300 Seiten. 6.300 Seiten! Wenn Sie diese 6.300 Seiten mal zehn Monate rechnen – das ist unsere Papiereinsparung für die Zukunft. Ich denke mal, das kann man schon mal deutlich sagen, dass das ein enormer Aufwand ist, den wir uns da ersparen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie viele Bäume macht das?)

Außerdem geht es schneller und wir sind flexibler. Und dass Frau Schmidt aus unserem Ausschusssekretariat mit uns so viel Verständnis hatte, dafür herzlichen Dank!

(Beifall Jens-Holger Schneider, AfD)

Und ich glaube, vielleicht kann man ja auch manch andere Papierbewegung hier diesem Haus vielleicht über… Na ja, ich will niemanden kritisieren.

Also, ich darf Sie jetzt bitten um Ihre Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung und auch zu diesem Än

derungsantrag. – Ich danke Ihnen!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Eva-Maria Kröger, DIE LINKE, und Christel Weißig, fraktionslos)

Vielen Dank, Herr Dachner!

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen, und wir verfahren so.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen.

Hier liegt Ihnen vom Abgeordneten und Vorsitzenden des Ausschusses Manfred Dachner der Fraktion der SPD ein Änderungsantrag auf Drucksache 7/5073 vor. Über den lasse ich zunächst abstimmen. Wer dem Änderungsantrag des Abgeordneten Manfred Dachner, Fraktion der SPD, auf Drucksache 7/5073 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung. Damit ist der Änderungsantrag des Abgeordneten Manfred Dachner von der Fraktion der SPD auf Drucksache 7/5073 bei einer Stimmenthaltung, ansonsten Zustimmung aller anderen Abgeordneten angenommen.

Wer der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/5028 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/5028 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen worden.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Aufteilung der Mittel sowie der Einzelprojekte zum Globalvolumen des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ gemäß dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, auf Drucksache 7/5032.

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) Aufteilung der Mittel sowie der Einzelprojekte zum Globalvolumen des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg- Vorpommern“ gemäß dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ – Drucksache 7/5032 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und wir verfahren entsprechend. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster erhält das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Gundlack.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegen nunmehr die einvernehmlich zugestimmte Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zur Aufteilung der Mittel sowie der Einzelprojekte – ich nenne sie „Bürgerprojekte“ – zum Globalvolumen des Sondervermögens „Strategiefonds des Landes MecklenburgVorpommern“ vor. In den vergangenen Jahren war das Verfahren mit einer Beschlussfassung im Finanzausschuss beendet. Durch die Klage der Fraktion DIE LINKE vor dem Landesverfassungsgericht unseres Landes und der Änderung des Gesetzes über das Sondervermögen im Landtag wird heute zum ersten Mal der Landtag über die Zuführung zum Strategiefonds beschließen. Uns liegt hierzu heute die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Abstimmung vor.

An dieser Stelle möchte ich mich bei der Fraktion DIE LINKE, namentlich bei Frau Rösler und Herrn Kolbe, bedanken. Sie haben das Sondervermögen …

(Beifall Egbert Liskow, CDU)

Ja, da kann man auch mal klatschen, das ist so.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Sie haben das Sondervermögen kritisch begleitet, der Koalition wichtige Hinweise gegeben und sich inhaltlich stets damit auseinandergesetzt. Dass dies nicht ohne Reibungen verlief, ist vollkommen normal und gehört zu einer parlamentarischen Beratung dazu. Im Gegensatz dazu hat sich die AfD-Fraktion komplett bei der Beratung im Finanzausschuss verweigert und bis auf eine Klärung null inhaltliche Darlegungen und Abstimmungen geliefert.

Der oft wiederholten Kritik der Fraktion der LINKEN, dass nicht alle einen Zugang zu den Projektvorschlägen haben, trete ich entschieden entgegen. Daran erinnert, die AfD und DIE LINKE haben in der Vergangenheit jeweils die Abschaffung des Strategiefonds per Gesetz im Landtag gefordert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Glück haben wir das verhindern können.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Heiterkeit bei Beate Schlupp, CDU)

Der Strategiefonds ist ein gutes Instrument. Das sagen wir auch mit voller Überzeugung den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Dort kommen die Projekte sehr gut an. Wir haben damit alles richtig gemacht. Wir haben in Zeiten großer Steuereinnahmen Geld für Bürgerprojekte und die Fonds zurückgelegt. Mit der Bestandsreserve können wir noch zusätzlich helfen, wo es zum Beispiel Einbrüche durch die Corona-Pandemie gab. Wir werden später noch einmal entscheiden müssen, wofür die Bestandsreserve am nötigsten gebraucht, am sinnvollsten eingesetzt werden kann.

Meine Damen und Herren, dem Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden mit dem Beschluss des Landtages insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss 2019 zugeführt, davon 15 Millionen Euro für die Zweckbestimmung „Fortführung des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommuna