Ihre Worte, Herr Liskow, waren: 40 Meter plus die Höhe der Anlage. Da frage ich Sie: Wie kommen die denn da hin?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesen Antrag hatten wir in ähnlicher Form bereits bei der vergangenen Landtagssitzung und schon damals habe ich darüber informiert, dass es weder sinnvoll noch möglich ist, wegen des Versagens einer Windkraftanlage alle anderen im Land dafür haftbar zu machen.
Die Sprache spricht für tiefen Hass, Herr Abgeordneter. Die Sprache ist nicht mehr geprägt von einer sachlichen Auseinandersetzung.
Ich hatte Sie schon beim vergangenen Mal darüber informiert, dass es weder sinnvoll noch möglich ist, wenn Sie alle Windkraftanlagen im Land dafür haftbar machen, wenn eine in der Tat Schwierigkeiten bereitet, gegen die wir vorgehen.
Eine Anlage vom selben Typ wie die der havarierten Anlage im Windpark Rakow steht nur noch in einem Windpark, nämlich in Bütow/Zepkow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Wir werden gemeinsam zur Kenntnis zu nehmen haben, auch wenn Ihnen die Vorstellung wahrscheinlich schwerfällt, diese 32 Anlagen drehen sich bisher vollkommen störungsfrei. Es gibt auch keinerlei Anzeichen, dass dort Defekte, ähnlich wie im Windpark Rakow, auftreten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben zum Glück – ich finde, zum Glück, ob Sie mir zustimmen, darüber bin ich mir an der Stelle nicht sicher – in einem Rechtsstaat und in diesem ist auch Eigentum geschützt. Ich hoffe, dass zumindest größere Teile dieses Hohen Hauses mir beipflichten, das ist auch gut und richtig so.
Für bauordnungsrechtliche Maßnahmen, wie der Aufforderung zur Stilllegung eines Windparks, bedarf es hieb- und stichfester Gründe in einem rechtsstaatlichen und vor allem in einem willkürfreien Verfahren. Im Falle eines Windparks kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Grundlage der Landesbauordnung die Nutzung von Anlagen untersagen, wenn diese im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen.
Mensch, wenn Sie zuhören würden, dann könnten wir uns auch in der Sache streiten! Das wäre leichter, Herr Borschke. Sie erwarten doch von mir auch, dass ich zuhöre.
Zu diesen Regelungen zählt im Übrigen auch der Paragraf 12 der Landesbauordnung, der über die Standsicherheit von Windenergieanlagen entsprechende Anordnungen trifft, aber alle diese Regelungen erfordern klare Erkenntnisse, die einen solch weitreichenden Eingriff des Staates rechtfertigen. Da geht es nicht um Bauchgefühl, da geht es nicht um Vermutung und da geht es erst recht nicht, so schwer Ihnen das fällt, um politische Treibjagdinstinkte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich gern wiederholen: Es liegen uns keinerlei Anhaltspunkte vor, dass von den Anlagen vom Typ „DeWind D4/48-600“ in Bütow/Zepkow eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Um das mal zu übersetzen: Es werden nicht alle Fahrzeuge einer gewissen Marke stillgelegt, weil ein Fahrzeug dieser Marke in einer Fahrzeugflotte erhebliche Schwierigkeiten bereitet hat.
Das Versagen kann typenbezogen sein, das ist ja Ihre These. Und Sie sagen einfach, Ihre These ist richtig. Aber so ist es im Rechtsstaat nicht, da sagt nicht einer, das ist richtig, sondern wir machen es an Tatsachen fest. Ihre Überzeugung ist, das Versagen ist typenbezogen. Es kann aber genauso gut nutzerbedingt sein.
Bei dem wir die Anlage stillgelegt haben und bei dem eine Anlage schon versagt hat, ist es momentan nicht
ganz so erheblich, ordnungsrechtlich, ob er es verbockt hat oder der Anlagenhersteller. Das ist ja egal, wer es war, seine Anlagen sind in einem von beiden Fällen auf jeden Fall ein Problem. Wenn ich aber einen Dritten an die Kandare nehme, bei dem noch nichts passiert ist, dann muss ich eine hinreichende Gewissheit haben, dass es an dem Anlagentyp liegt, weil ich dem kaum vorwerfen kann, dass er im Zweifel als Nutzer irgendwas falsch gemacht hat, denn er ist gerade ein anderer Nutzer und Betreiber als der, von dem wir als Problemnutzer geredet haben.
Bei Windkraftanlagen kommt es zudem darauf an, ob der Fehler in der Windkraftturbine, also dem Ding, was in der Gondel steckt, liegt oder im Turm, oder ob die Kombination aus einem Turm mit einer Gondel ein Problem ist. Im Übrigen gibt es eine Untersuchung, bei der beim havarierten Windkraftanlagentyp besonders angeguckt wird, ob wir einen Pflege- und Wartungszustand haben, der einen Schaden auslöst, weil unzureichend Betreiberpflichten erfüllt worden sind. Und genau das verlangt der Rechtsstaat, dass wir das einem Betreiber zurechnen können, dass wir dafür Anhaltspunkte haben, wenigstens Anhaltspunkte, die als Tatsachen ausreichend sind, um zu sagen, da gehen wir jetzt ordnungsrechtlich vor.
Daher fehlt es in unserem Fall des anderen Windparks an einer Rechtsgrundlage zum Erlass einer Stilllegungsverfügung. Eine Stilllegung würde einen Eingriff in Artikel 14 des Grundgesetzes bedeuten, der in der Bundesrepublik Deutschland das Eigentum besonderem Schutz unterwirft. Ein solcher Eingriff kann im Übrigen, wenn er rechtswidrig erfolgt, einen erheblichen Schadenersatzanspruch des Windparkbetreibers auslösen. Um es mal konkret zu übersetzen, weisen wir als Landesregierung die untere Bauaufsichtsbehörde des dortigen Landkreises an, in dem sich diese Anlagen befinden, diese stillzulegen, und wird hinterher ein Gericht zu einer anderen Entscheidung kommen, wird die untere Bauaufsichtsbehörde, wenn sie in Ersatzpflicht genommen wird – und dann reden wir über erhebliche Schäden finanzieller Natur pro Tag –, diesen Anspruch bei der Landesregierung wiederholen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihrem Antrag kann zurzeit niemand folgen, der durch Recht und Gesetz gebotene Verfahren für richtig hält. Für die Landesregierung steht fest, wir schränken Grundrechte unserer Bürgerinnen und Bürger, aber auch unserer Unternehmen nur so weit ein, wie es innerhalb der rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Und genau diese haben wir durchgeprüft, das haben die Kolleginnen und Kollegen aufmerksam, ordentlich und vertieft getan. Sie werden sicherlich nicht vom Landtag verlangen wollen, dass der Landtag uns und die untere Bauaufsichtsbehörde zu einem Rechtsbruch auffordert. Es bleibt an der Stelle bei meiner Antwort aus der letzten Sitzung.
Die zuständigen Behörden haben gründlich geprüft. Und das sind nicht wir, sondern das sind untere Bauaufsichtsbehörden, die sind dann auch personengetrennt, das sind andere Behörden. Denen vorzuwerfen, sie hätten jetzt meinem Sinne als vielleicht windkraftaffinem Minister entsprochen, kann man kaum unterstellen. Die zuständigen Behörden haben sich angesehen, was wir wissen, und sie haben sich angesehen, was unsere Gesetze auf dieser Erkenntnisgrundlage an Eingriffsbefugnissen zulassen. Die Behörden mussten aber in diesem zweiten Windpark, in dem noch nichts havariert ist und
hoffentlich auch nichts havarieren wird, feststellen, dass es keinen Anlass gibt, den dortigen Betrieb zu untersagen, weil die gesetzlichen Grundlagen und die passenden Erkenntnisse nicht ausreichend sind, um das zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe heute Morgen schon gesagt, dass ich viel Verständnis habe, wenn man unterschiedliche Meinungen hat. Und Sie werden in mir auch in der Regel einen Verfechter finden, das offen auszutragen, natürlich immer ausgetragen mit dem wechselseitigen Respekt, was Gegenstand der gestrigen Aktuellen Stunde war. Ich kann mich aber auch vorwiegend wieder, wie schon heute früh, nicht des Eindrucks erwehren, dass es hinter dem Antrag auf der Metaebene um etwas völlig anderes geht. Es geht um eine tiefe Ablehnung der Energiewende.
Auch das ist im politischen Wettstreit – das habe ich heute Morgen auch schon gesagt – nichts Ehrenrühriges, aber dann muss man genau das zum Antrag machen und sich über das streiten, wo man eigentlich streiten will, dann muss man sich auch den Argumenten stellen, denen man ausgesetzt wird.
Und noch mal wiederholt: Dann redet man über die Frage Klimawandel, ob man ihn bekämpfen will oder nicht, ob man den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie, der Kernspaltung zur Stromerzeugung möchte oder nicht, und die Folgen muss man dann auch gemeinsam tragen. Man wird eigene Alternativen benennen und die kritische Auseinandersetzung anderer mit eben diesen Alternativen aushalten müssen. Dazu haben wir wiederholt eingeladen. Ich höre immer ganz offen zu, bin ganz Ohr, da mal tatsächlich nachvollziehbare Alternativbenennungen zu hören, wo der Strom aus den Steckdosen – da kommt er nämlich nicht ursprünglich her – eigentlich herkommt, damit er da hineingerät.
Außerdem drehen sich die Diskussionen sehr schnell gegen jene Gegner der Energiewende, der Windkraft, die sich mit guten Gegenargumenten momentan wegducken, aber nicht sagen, was sie wollen. Danach sucht man auch gern – das ist mir klar, wenn man weiß, dass das eine blöde Situation bringt, weil man eigentlich bei einer Mehrheit der Bevölkerung eher auf Widerstand stoßen wird mit seiner Kritik, wenn man sagt, was man stattdessen möchte, und kommt nämlich zu Ergebnissen, die vielen Menschen nicht gefallen werden –, dann sucht man gern nach einer vermeintlich moralisch durchsetzungsfähigeren Kritik an dem, was man dort nicht möchte. Das mag total verlockend wirken, wenn man glaubt, einer unzweifelhaft klimafreundlichen Technologie wie der Windkraft möglichst große Unsympathie anheften zu können. Und dann sind solche Argumente, wie „gesundheitsschädlich“, wie „die kippen immer um“, natürlich wunderbare Versuche, Emotionen von Menschen zu erreichen, damit man sich gegen etwas wenden kann, ohne eine Alternative nennen zu müssen. Das ist aber ungeeignet für einen Einzelfall, der unstreitig – noch mal – klare Konsequenzen im betroffenen Windpark erfordert und auch bekommen hat. Durch wiederholte Antragstellungen, wie sie hier getätigt werden, indem man das dreimal innerhalb von anderthalb Sitzungszyklen dreht, versucht man, einen Einzelfall zum Massenphänomen hochzustilisieren.
Sie können sich alle Mühe der Welt geben, Atommüll bleibt für die große Mehrheit der Menschen eine abschreckende Alternative, die eben keine Alternative ist.
Und die Menschen wissen, dass ein Einzelfall keinen Generalverdacht gegen alle anderen begründet, ein Einzelfall, der zudem im betroffenen Windpark längst zu den gebotenen Konsequenzen der Ordnungsbehörden geführt hat, gerichtsfest geführt hat. Auch in dem entsprechenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren haben wir das Verfahren durchgestanden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin auf die gleichlautenden Anträge unter dem Motto „Und täglich grüßt das Murmeltier“ der nächsten Landtagszyklen zu dieser Frage gespannt. Für heute darf ich mich aus dieser Diskussion nicht verabschieden,
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit. Ich bin mir sicher, das Thema wird uns noch häufiger begleiten. – Vielen Dank. Viel Erfolg!