… ich finde es schade, dass wir nicht mal den Versuch unternehmen, gemeinsam mit den gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren darüber nachzudenken und zu reden, wie wir zu einem solchen Programm kommen und was Bestandteile dieses Programms sein könnten. Das war genau der Ansatzpunkt des Landesfrauenrates im vergangenen Jahr, mit uns diese Debatte zu führen.
Ja, auch der Landesfrauenrat ist in seiner Forderung nach einem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm leiser geworden. Das liegt aber nicht daran, dass der Landesfrauenrat auf ein solches Programm verzichtet, sondern es liegt einzig und allein daran, dass der Landesfrauenrat die Hoffnung verloren hat, dass das mit dieser Koalition etwas wird. Das ist ganz deutlich geworden bei der letzten Delegiertenkonferenz des Landesfrauenrates vor wenigen Wochen in Güstrow, wo sich einige von uns entweder am Freitag oder am Sonnabend der Diskussion der Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates gestellt haben.
Und ja, man kann sich natürlich hier hinstellen und sagen, also die Wirksamkeit der gleichstellungspolitischen Rahmenprogramme in anderen Bundesländern wie zum Beispiel in Brandenburg sind nicht nachvollziehbar. Wenn ich aber sehe, dass der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten, für das das Land Brandenburg das Besetzungsrecht hat, mittlerweile bei 58,3 Prozent liegt, und dann die Zahlen unseres Landes dagegensetze, wäre ich mit solchen Einschätzungen etwas vorsichtiger. Und natürlich werden wir auch zum Equal Pay Day, der in wenigen Tagen stattfindet, wieder hören, dass wir alles daransetzen müssen, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen.
Frau Ministerin Drese hat ja schon in der letzten Woche via Pressemitteilung gefordert, die Diskriminierung zwischen Frauen und Männern müsse endlich beendet werden, und hat auch heute hier auf die öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Landesregierung, mit denen diese Forderung unterstützt werden soll, hingewiesen. Na, dann bin ich mal gespannt, welche Auswirkungen
das am Ende auf den Gesetzgebungsprozess hat, nämlich null. Gleichzeitig hat Frau Ministerin aber darauf hingewiesen, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nicht so groß ist wie im Bundesdurchschnitt, und hat dann einen Punkt gesetzt.
Das suggeriert, dass die Situation bei uns im Land ja nicht ganz so schlecht ist, aber das Gegenteil ist der Fall. Dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Mecklenburg-Vorpommern kleiner ist als im Bundesdurchschnitt, liegt einzig und allein daran, dass auch die Männer in Mecklenburg-Vorpommern so wenig verdienen.
Deswegen ist es eine gemeinsame Herausforderung, auch eines solchen Gleichstellungspolitischen Rahmenprogrammes, über verschiedene Instrumente zum Beispiel auch diese Lohnlücke zu schließen. Wir sind unterwegs, uns Gedanken zu machen, wie wir Armut, besonders Kinderarmut, in diesem Land bekämpfen können. In der Delegiertenberatung des Landesfrauenrates gab es dazu mehrere Tafeln, auf denen der Diskussionsprozess zusammengefasst worden ist. Und ohne dass wir es als Politik beeinflusst hätten, hat genau diese Frage „Bekämpfung von Armut in all ihren Facetten“ auf dieser Delegiertenkonferenz eine deutliche Rolle gespielt.
Da war die Frage der Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut und da war die Bekämpfung der Altersarmut. Das war sozusagen die Klammer, die diese Delegierten in der Beratung miteinander verbunden hat, mit der Erwartungshaltung, dass die Landespolitik reagiert. Und das kriegen Sie mit Ihrer gleichstellungspolitischen Landeskonzeption nicht hin, weil sie nicht dafür ausgerichtet ist. Dafür brauchen wir andere Instrumente.
Aber okay, die Auswertung ist angekündigt, die Fortschreibung. Dann warten wir mal ab, was uns die Koalition vorlegt. Vielleicht gibt es ja Ansatzpunkte, wo wir dann sagen, da lohnt es sich, gemeinsam voranzuschreiten. Vielleicht gibt es Ansatzpunkte, wo wir sagen, da müssen wir nachsteuern und nach neuen Instrumenten suchen. Also ich gebe die Hoffnung nicht auf und will mit einem Zitat des isländischen Sozialministers schließen, das er gestern anlässlich der Vorstellung des neuen Gesetzentwurfes in Island geäußert hat. Thorsteinn Viglundsson sagte gestern: „Die Zeit ist reif, um mal etwas Radikales in diese Richtung zu unternehmen.“ Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch endlich mal gemeinsam etwas Radikales in Richtung „Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern“ unternehmen! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag, auch nach den ablehnenden Reden. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/289. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/289 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der AfD abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Abschaltung von Windkraftanlagen des Typs „DeWind D4/48-600“, auf Drucksache 7/284.
Antrag der Fraktion der AfD Abschaltung von Windkraftanlagen des Typs „DeWind D4/48-600“ – Drucksache 7/284 –
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenige Wochen ist es her, da wurden auf Verfügung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt im Windpark Rakow 20 Windkraftanlagen stillgelegt
mit der schwerwiegenden Begründung, es würde Gefahr für Leib und Leben bestehen – eine sehr begrüßenswerte Maßnahme.
Nun stehen in Mecklenburg-Vorpommern aber weitere Anlagen jenes Typs, der im Dezember 2016 havarierte
und zur Abschaltung des Windparks führte. Bis heute haben die eingeleiteten Untersuchungen kein Ergebnis hervorgebracht, was zum Abknicken des Windparks bei Rakow geführt hat.
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)
Nun würde die Sorgfaltspflicht der Behörden gegenüber den Menschen in Mecklenburg-Vorpommern allerdings verlangen, dass auch aus Sicherheitsgründen die weiteren Anlagen des gleichen Bautyps im Land abzuschalten sind. Erst wenn die Ergebnisse der Untersuchung des havarierten Windrades belegen, dass es kein bautypbedingter Mangel war, der zum Einsturz führte, sind die Anlagen wieder in Betrieb zu nehmen.
Die Sicherheit der Menschen vor Ort verlangt und rechtfertigt diese drastische Maßnahme. Hier sind Sie in der Pflicht, Herr Minister Pegel, zumal es erst vor Kurzem zu
Bereits im Jahr 2014 zerlegte es gleich zwei dieser Anlagen im brandenburgischen Elbe-Elster-Kreis. Vier Einzelfälle, vier Einzelfälle von einem Typ! Man kann hier nun wirklich nicht mehr von einem Zufall sprechen. Also kommen Sie Ihrer Pflicht nach und sorgen Sie für die Stilllegung dieses Sicherheitsrisikos!
Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal auf die letzte Landtagssitzung zurückkommen. In der letzten Landtagssitzung behaupteten Sie, Herr Minister Pegel, es gebe keine weiteren Vorfälle, höchstens diese zwei, drei unerfreulichen Ereignisse. Es wäre Unfug und Sie empfänden es als eine Unverschämtheit, dieses Thema anzusprechen.
Ich habe eine Liste mit 60 Einzelfällen, Herr Minister, mit 60 Einzelfällen, die problemlos weitergeführt hätten werden können. Die zahlreichen Vorfälle der letzten Woche sind übrigens nicht dabei. Ich verzichte hier auf das Verlesen, Sie können sich die Liste aber gern bei mir abholen.
Ein Zentralregister zur Erfassung solcher Havarien scheint es laut Auskunft Ihres Ministeriums ja auch nicht zu geben. Schützenhilfe erhielten Sie an diesem Tag natürlich von Ihrem Juniorpartner, der CDU.
welche Sicherheitsvorkehrungen und -abstände einzuhalten wären. So gebe es klar geregelte Mindestabstände zur sensiblen Infrastruktur, wie zum Beispiel Autobahnen. Die entsprechenden Gesetzestexte hierzu dürfen Sie uns gern einmal vorlegen. Sie existieren schlichtweg nicht. Lediglich das Bundesfernstraßengesetz und das Immissionsschutzgesetz scheinen Ihren wilden Ausbauplänen im Ansatz Einhalt zu gebieten. Das Bundesfernstraßengesetz schreibt nämlich einen Abstand von 40 Metern zur
Autobahn für sämtliche Baumaßnahmen und Ähnliches vor und Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt lediglich einen Abstand von 100 Metern. Die Anlagen bei Grimmen sind aber circa 200 Meter hoch und stehen in einem Abstand von circa 170 und 180 Metern zur Autobahn.