Protocol of the Session on March 9, 2017

(Thomas Krüger, SPD: Sehr richtig.)

Also wir wollten in Mecklenburg-Vorpommern nicht Mondlandschaften, wie in der Lausitz zum Beispiel, wo die Braunkohle nach wie vor abgebaut wird.

Das Zweite: Sie reden hier immer von einem unkontrollierten Ausbau der Windenergie. Das sind auch einfach Fake News, oder ich weiß nicht, wie ich das bezeichnen soll.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie mit der unkontrollierten Grenzöffnung.)

Wir arbeiten in den Regionalen Planungsverbänden intensiv daran, Windeignungsgebiete auszuweisen, die eben das Ziel haben, Windkraft nur an ganz bestimmten Stellen zuzulassen.

(Thomas Krüger, SPD: Sehr richtig.)

Das ist also ein Instrument zur Begrenzung von Windkraft und zur Steuerung.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Ralf Borschke, AfD)

Es wäre schön …

Herr Borschke, ich sitze in einem Planungsausschuss, ich bin bei diesen Prozessen beteiligt, Sie offensichtlich nicht. Es wäre schön, wenn Sie das mal begreifen würden.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Und das Dritte: Also ich wundere mich ehrlich gesagt immer wieder darüber, dass es auch in diesem Hause Leute gibt, die anprangern, dass auch die Windbranche Geld verdienen will. Natürlich wollen die Profit machen! Das ist ihre Aufgabe, das sind Unternehmen. In Ihren Reihen sind ja auch Unternehmer, die selbstverständlich davon leben, dass sie Gewinn machen. Also das finde ich eine völlig absurde,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Alles nur für lau.)

eine völlig absurde Einstellung. Das muss ich Ihnen so sagen.

Und das Vierte: Sie besitzen ganz bestimmt auch ein Handy, Herr Borschke.

(Zuruf von Ralf Borschke, AfD)

Im Handy sind auch Seltene Erden, die nicht bei uns in Mecklenburg-Vorpommern abgebaut werden. Also das sind doch alles Argumente, die keine sind!

Aber nun zu dem Thema, das Sie hier angesprochen haben.

Seit dem 9. Februar dieses Jahres ist dieser konkrete Fall, Umweltverschmutzung durch Windkraftanlagenüberreste, in der Öffentlichkeit bekannt. Herr Borschke von der Fraktion der AfD hat dazu eine entsprechende Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, am 16. Februar berichtete der „Nordkurier“ und die „Ostsee-Zeitung“ tat das am 22. Februar. Der Presse war auch zu entnehmen, dass Herr Borschke Strafanzeige gegen Unbekannt

wegen Bodenverunreinigung gestellt hat und dass die Polizei ermittelt. Wie ich erfahren habe, liegt der Fall jetzt bei der Staatsanwaltschaft. Wir haben es also mit einem laufenden Verfahren zu tun und ich muss bekennen, dass es mir schwerfällt, konkret zu diesem Einzelfall und zu verantwortlichen Personen Stellung zu nehmen. Das wird das Gericht regeln.

Überhaupt finde ich, dass dieses Thema, da es sich ja um einen sehr konkreten Einzelfall handelt, ungeeignet für eine Debatte im Landtag ist. Eines möchte ich aber ganz klar herausstellen: Es muss zügig aufgeklärt werden und alle strafrechtlich relevanten Aspekte müssen, wenn es denn welche gibt, entsprechend geahndet werden.

(Thomas Krüger, SPD: So ist es.)

Das gilt übrigens nicht nur für durch den Rückbau von Windkraftanlagen verursachte Umweltschäden. Da muss ich für meine Fraktion und mich selbst sagen, bei allen fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Umweltverschmutzungen muss so gehandelt werden, das ist zu ahnden. Und auch von denen gibt es leider viel zu viele.

Ich empfinde es persönlich als ziemlich bitter, dass es ausgerechnet in einer Branche, die sich dem Umwelt- und Klimaschutz verschrieben hat, diesen Vorfall gab, auch wenn es nur ein Einzelfall ist. Die Windbranche erleidet dadurch einen großen Schaden für ihr Image, das ist klar. Und diesen Imageschaden, den wollen Sie, meine Herren von der AfD, gerne vergrößern, denn ein anderes Ziel kann ich bei dem Antrag nicht erkennen.

Der Rückbau von Windkraftanlagen ist eindeutig geregelt, finanziell ist er ebenfalls durch klare gesetzliche Vorgaben abgesichert. Die Betreiber sind verpflichtet, Rückstellungen für den Rückbau von veralteten Anlagen zu bilden, genauso sind sie natürlich auch verpflichtet, eine umweltgerechte Entsorgung vorzunehmen. Jeder Betreiber von Windkraftanlagen, der sich nicht an diese Regeln und Gesetze hält, ist dafür zur Verantwortung zu ziehen. Punkt!

Ich weiß sehr wohl, dass es wie in allen Branchen und Lebensbereichen Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften gibt. Vielleicht brauchen wir eine bessere Regelung zur Kontrolle des Rückbaus solcher Anlagen. Jede Vorschrift, jedes Gesetz taugt nur so viel, wie es durchgesetzt werden kann, und dazu gehört auch die Kontrolle. Das wäre aus meiner Sicht der richtige Ansatz für eine Debatte hier im Landtag. Der Einzelfall, wie hier beschrieben, darf nicht dafür herhalten, den Sinn der Energiewende im Allgemeinen und die Energieerzeugung mittels Windkraftanlagen im Speziellen infrage zu stellen. Dafür sind weder ich noch meine Fraktion zu haben. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Dr. Schwenke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Philipp da Cunha für die Fraktion der SPD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete!

Auf Antrag der Fraktion der AfD diskutieren wir heute über das Thema „Umweltverschmutzung durch Windkraftanlagenüberreste“. Erlauben Sie mir an dieser Stelle bitte einmal kurz, die aufgebrachten Punkte zusammenzufassen.

Wir sprechen immer noch über Windkraftanlagen, die nicht vorschriftsmäßig abgebaut und entsorgt wurden. Wie wir gerade gehört haben, waren Anfang der 1990erJahre noch nicht alle Regelungen zu Windkraftanlagen entsprechend ausreichend, selbst heute passen wir da noch an. Damals war die Technologie viel jünger, als sie es heute noch ist. So war bei der entsprechenden Anlage eine heute übliche Rückbauverpflichtung noch gar nicht Teil der Genehmigung. Jetzt, fast 25 Jahre später, liegen auf der Fläche, wo vorher die Windräder standen, noch die Betontürme inklusive der angrenzenden Trafohäuschen. Die anderen Bestandteile sind wohl abgebaut oder entsorgt worden.

Laut Aussagen des Betreibers verzögert sich die vollständige Beseitigung aufgrund von Vandalismus und Diebstahl und soll bis Ende April abgeschlossen sein. Weder Gemeinde noch Bürgermeister haben bisher irgendwelche Hinweise über eine Verschmutzung angezeigt oder gar eine Beschwerde bei der zuständigen Stelle eingereicht. Der Vorfall ist definitiv nicht schön und hoffentlich einer der letzten dieser Art.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fühle mich inzwischen bei der Kombination „AfD und erneuerbare Energien“ ein wenig zurückversetzt in die Zeit der Inquisition. Es grenzt schon an Hexenverfolgung, mit welchem Eifer Argumente gesammelt werden, warum der Wechsel hin zu den erneuerbaren Energien so ein Teufelszeug ist. Und ich hoffe eigentlich sogar für Sie, dass Sie nicht einfach nur all jenes verteufeln, was Sie nicht verstehen. Wenn Ihnen dieses Thema so wichtig wäre und Sie es verstehen würden, dann könnten Sie auch Anträge stellen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Gefahr für Mensch und Umwelt durch unterschiedlichste Technologien und Methoden der Energieerzeugung“ ist ohne jeden Zweifel ein sehr wichtiges Thema. Das Verbrennen von fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl, Gas führt zwangsweise mindestens zur Emission von CO2, sofern man moderne Anlagen mit Schwefelabscheider und Filtern verwendet. Bei Wasserkraft greifen wir in den natürlichen Fließrhythmus von Gewässern ein. Elektromagnetische Felder in der Nähe von Stromleitungen sind der Gesundheit von Menschen nicht unbedingt zuträglich. Fotovoltaikanlagen sind im Brandfall brandgefährlich, und Fusionskraftwerke sind von solch theoretischer Natur, dass Ihnen über die möglichen Umweltgefahren valide heute niemand eine Auskunft geben kann. Fragen Sie da in 50 Jahren noch einmal nach!

Vergleichen Sie doch einfach mal den Rückbau von Windkraftanlagen und den Rückbau von Atomkraftwerken! Da bedarf es nicht einmal Fukushima, schon in Lubmin sehen Sie noch 20 Jahre nach Beginn der Arbeiten, wie kompliziert solch ein Rückbau ist.

(Thomas Krüger, SPD: Richtig.)

Was Windkraftanlagen angeht, können wir nach Ende der Laufzeit sogar fast davon ausgehen, dass sie restlos verschwunden sind. Es gibt leider auch Ausnahmen.

Wissen Sie, eine solche Betrachtung des Themas „Umweltgefahren der Energieerzeugung“, die einfach mal alle Bereiche in den Blick nimmt, wäre eine gute Debatte. Umweltgefahren, zu denen auch die Umweltverschmutzung gehört, muss man bei der Frage, wie wir die Energieversorgung unserer Gesellschaft in Zukunft sichern wollen, bei allen Optionen in den Blick nehmen. Man muss einzelne Aspekte gegeneinander abwägen, denn eines kann ich Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen von der AfD, versichern: Es gibt keine einzige Form der Energieversorgung, die nicht auch mit Gefahren für die Umwelt verbunden wäre. Selbst der Mensch als hocheffizientes Kraftwerk wird in hohen Dosen problematisch. Darum gibt es nämlich flächendeckend Klärwerke in Deutschland und deshalb sollte sich auch niemand länger in luftdichten Räumen aufhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Bezug auf Umweltverschmutzung gehört die Windkraft aber zu einer der sichersten Technologien. Einmal in Betrieb, emittiert eine solche Anlage eigentlich nur noch Schall. Im tieffrequenten Bereich unterhalb von 100 Hertz wird dieser Schall mit einem Pegel emittiert, der in 300 Metern Entfernung noch so hoch ist wie die Schallemissionen einer Wiese bei 30 km/h Windgeschwindigkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der AfD wird aufgeworfen, dass sich die politisch Zuständigen keine Gedanken darüber gemacht haben, wie solche Anlagen entsorgt werden sollen. Fakt ist aber, dass bereits 80 bis 90 Prozent der in einer Windkraftanlage enthaltenen Materialien wiederverwertbar sind. Bisher wird ein Großteil der noch funktionsfähigen Anlagen weiterverkauft, beispielsweise ins Ausland. Sicherlich ist das kein goldener Weg, aber wir sprechen hier immer noch über eine recht junge Technologie. Den schwierigsten Teil der Entsorgung stellen aktuell die Verbundwerkstoffe dar, die vor allem in den Rotorblättern enthalten sind. Besonders in diesem Punkt arbeitet die Forschung daran, Lösungen zu finden. Ausgerechnet diese Rotorblätter sind aber in dem angesprochenen Windpark gar nicht mehr vorhanden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen liegen mir dazu jetzt nicht vor.

Ich rufe dann auf den Tagesordnungspunkt 16: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Universitätsmedizin Greifswald – Verantwortung der Landesregierung bei Finanzierung und Aufsicht“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Universitätsmedizin Greifswald – Verantwortung der Landesregierung bei Finanzierung und Aufsicht

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Torsten Koplin für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Universitätsmedizin Greifswald, kurz UMG, ist ein Flaggschiff der medizinischen Versorgung im Land. Hier werden jährlich etwa 37.000 Patientinnen und Patienten stationär und 117.000 Patienten ambulant behandelt, angehende Mediziner ausgebildet und es wird zu wichtigen medizinischen Themen geforscht. Dort arbeiten fast 3.600 Beschäftigte. Im Frühjahr 2015 wurde bekannt, dass dieses Flaggschiff in Schieflage geraten ist. Für das Jahr 2014 attestierte man einen Verlust von 13,5 Millionen Euro, im Jahr darauf waren es gar 14,3 Millionen Euro Minus. Uns Abgeordnete liegen Dokumente vor, die davon ausgehen, dass sich bis 2019 der Gesamtverlust auf insgesamt circa 95 Millionen Euro summieren könnte. Die UMG ist zum Sanierungsfall geworden.

Über den Stand der Sanierung wurde jüngst der Finanzausschuss informiert. Mit Genugtuung war zu erfahren, dass es erste positive Effekte zu geben scheint. So erfreulich diese ersten Bestandsaufnahmen sind, so darf es nicht von den entscheidenden Fragen ablenken: Wie konnte es zu dieser Situation kommen und in welchem Maße trägt die Landesregierung durch Mängel in Aufsicht und Fürsorge Verantwortung für den Sanierungsfall UMG?