Sie haben zwei Dinge aus meiner Sicht vor allem kritisiert, einmal den Zeitplan. Das habe ich ja gesagt, der ist ambitioniert, völlig klar, aber schauen Sie mal in die Protokolle und in die Tagesordnung, beispielsweise der Bestattungskommission! Da haben wir es geschafft, in einem Jahr mit sehr, sehr vielen Leuten hier – ich glaube, wir waren an die 20 Kommissionsmitglieder –, mit verschiedenen Anhörungen, mit Sachverständigen es geschafft, innerhalb von einem Jahr hier auch zum Ergeb
Und dann würde ich auch mal gerne Ihren Vorwurf zu den nicht bezifferten Kosten einem Faktencheck unterziehen, denn ich habe mir mal unsere Begründung, also unseren Antragstext, vorgelegt. Da steht drin unter Punkt 7: „Die Enquete-Kommission und die Fraktionen werden mit den notwendigen Personal- und Sachmitteln ausgestattet.“ Das kann man jetzt kritisieren. Und dann schaue ich mir Ihren Einsetzungsbeschluss zum AWO-Untersuchungsausschuss Wohlfahrtsverbände an. Da steht wortwörtlich drin: „Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss und die Fraktionen erhalten eine angemessene Personal- und Sachausstattung entsprechend der bisherigen Praxis des Landtages.“ Also, Dr. Jess, nicht viel anderes. Machen Sie Ihre Hausaufgaben, bevor Sie uns hier kritisieren, und halten Sie sich vielleicht mit solcher Kritik an der Stelle zurück!
denn der Untersuchungsausschuss hat nun bahnbrechende Erkenntnisse bisher hervorgebracht. Also erst mal stelle ich fest, dass auch dieser Untersuchungsausschuss jährlich 1 Million Euro Steuergeld kostet. Da kann man schon mal die Frage stellen, ob dann das den Erkenntnisgewinn rechtfertigt, den ich ja an der einen oder anderen Stelle gar nicht infrage stelle, auch wenn wir vieles dort gehört haben, was wir durch Aktenlektüre, durch Berichterstattung auch schon wussten.
Und zweitens, Dr. Jess, lade ich Sie mal herzlich ein: Kommen Sie in diesen Untersuchungsausschuss! Das sind teilweise Sternstunden des Parlamentes, wenn dort ein fast 80-jähriger Weihbischof aus Neubrandenburg hergeholt wird und die Vernehmung dauert ganze fünf Minuten oder andere Zeugen hier gehört werden und das hört nach 20 Minuten auf. Das sind wirklich Sternstunden des Parlaments. Da lade ich Sie,
Nichtsdestotrotz nehmen wir die Arbeit auch in diesem Untersuchungsausschuss weiterhin sehr ernst. Aber diese extremen Beispiele gab es halt leider auch zuhauf, und deswegen sollten Sie vielleicht sich nicht nur von Ihren Kollegen da informieren lassen, sondern vielleicht auch mal gerne dazukommen. Machen Sie das einfach, nutzen Sie die Möglichkeiten an der Stelle!
Und von daher bin ich dann trotzdem auch gerade den Kollegen Barlen und Koplin sehr dankbar, auch für die gute gemeinsame Aussprache. Und, Herr Koplin, ich muss sagen, wenn ich jetzt mal den Teil weglasse, wo wir uns vielleicht nicht einig sind, Ihre Ausführungen zum Thema Eigentum, das kann ich als Christdemokrat natürlich hier so nicht unterschreiben, aber ich habe mir Ihre letzten vier Punkte angeschaut, und ich glaube, da können wir auch gemeinsam schon heute einen Haken hinter machen. Also wenn ich mir das Thema „Fachkräfte
und Ausbau Studienkapazitäten“ anschaue, kennen Sie unsere Position, wenn Sie das Thema „Erhalt aller Standorte“ ansprechen, haben wir wieder eine gemeinsame Position, wenn wir das Thema „Digitalisierung, künstliche Intelligenz“ anschauen, ich denke, da haben Sie auch die Herausforderungen richtig beschrieben. Und was das Thema Versorgungssicherheit angeht, haben wir, glaube ich, in der Tat im Zuge jetzt auch von Corona dort wahrscheinlich eine etwas andere Lage.
Und zur Wahrheit gehört, glaube ich, auch, wenn man vor einem halben Jahr hier dem Haus vorgeschlagen hätte, man kauft für mehrere Millionen Euro Schutzausrüstung, hätten wahrscheinlich viele fragende Gesichter gehabt und man hätte gesagt, kann man nicht die 10 Millionen Euro nehmen und für Bildung, für Feuerwehr, für was auch immer ausgeben.
Aber manchmal braucht man erst so eine Situation, um dann vielleicht auch einen gewissen Erkenntnisgewinn zu bekommen.
Deswegen, ich glaube, unser Fraktionsvorsitzender hat es schon im Rahmen der Debatte zum Nachtragshaushalt gesagt und ich will es an der Stelle unterstreichen, ich glaube, wir werden dort auch bundesweit einen gewissen Paradigmenwechsel bekommen, zumindest für die Punkte, die auch Sie genannt haben: Schutzausrüstung und weitere Bereiche. Und von daher, glaube ich, sind wir da an dem Punkt auch eng beieinander. Nichtsdestotrotz wird es hoffentlich auch Diskussions- und Reibungspunkte geben. Da bin ich ganz zuversichtlich, weil sonst bräuchten wir das ja nicht. Und in dem Sinne freue ich mich auch dann auf konstruktive und gute Beratung und gehe davon aus, dass wir im Rahmen des Zeitplans Ihnen ja auch einen guten Bericht vorlegen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE auf Drucksache 7/4928. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU, SPD und DIE LINKE auf Drucksache 7/4928 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten und Gegenstimmen der Fraktion der AfD angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich Ihnen mitteilen, dass der unterbrochene Tagesordnungspunkt 2 – Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes – morgen gleich zu Beginn der Sitzung noch vor dem Tagesordnungspunkt 34 fortgeführt wird. Die Eidesleistung, Tagesordnungspunkt 21, werden wir morgen nach dem Tagesordnungspunkt 34 aufrufen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 24: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Kommunaler Schutzschirm: Kommunen gegen finanzielle Folgeschäden der Corona-Pandemie abschirmen, Drucksache 7/4921.
Antrag der Fraktion der AfD Kommunaler Schutzschirm: Kommunen gegen finanzielle Folgeschäden der Corona-Pandemie abschirmen – Drucksache 7/4921 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Die Gemeinden und Kreise bei uns im Land sind durch die epidemiologischen Maßnahmen gegen die derzeitige Corona-Pandemie in einer schwierigen Lage. Sie leisten dabei mehrheitlich eine beeindruckende Arbeit, nicht immer, aber oft mit viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Die Verantwortlichen und zuständigen Stellen setzen nicht nur die geforderten Maßnahmen der Landesregierung um, sondern unterstützen auch die Menschen vor Ort und helfen den Unternehmern, unter anderem durch Stundungen und Erlass von Gewerbesteuerzahlungen oder die Erstattung von Gewerbesteuervorauszahlungen.
Nicht nur das Land, sondern auch die Gemeinden und kreisfreien Städte stehen durch die Eindämmungsmaßnahmen im laufenden Jahr aufgrund der Pandemie vor dem doppelten Problem, nämlich einerseits dem Einnahmeeinbruch bei kommunalen Steuereinnahmen und Steueranteilen und andererseits einer Ausgabensteigerung im Sozialbereich und gegebenenfalls im Rahmen von Exitstrategien. Auch kommunale Einrichtungen und Beteiligungen, wie Stadtwerke, Verkehrsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Messegesellschaften, Kulturstätten oder Schwimmbäder, sind massiv betroffen.
In der gestrigen Regierungserklärung hat Manuela Schwesig das hervorragende Krisenmanagement in den Kommunen erwähnt. Insbesondere hat sie die Arbeit in den Gesundheitsämtern hervorgehoben. Dem kann man nichts hinzufügen. Allerdings ist sie mit keinem Wort auf die entstehende prekäre Lage der Kommunalfinanzen eingegangen. Der MV-Schutzfonds, der durch eine zusätzliche Verschuldung der Bürger unseres Landes finanziert wird, hilft der Wirtschaft und der Kultur, nicht aber den Kommunen. Im Gegenteil, die Regierung hat zahlreiche Verordnungen zulasten der Gemeinden und Landkreise getroffen. Hierbei ist eigentlich der strikte Konnexitätsgrundsatz gemäß Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten.
Infolge der Eilbedürftigkeit von Anti-Corona-Maßnahmen ist es in den letzten Monaten vielfach versäumt worden, einen entsprechenden finanziellen Ausgleich für unsere Kommunen zu schaffen. Das gerade erst beschlossene neue FAG ist dafür nicht ausgelegt, da die dem zugrunde liegenden Voraussetzungen sich durch Corona bedeutend verändert haben. Deshalb ist der coronabedingte, neu entstandene Finanzierungsbedarf der Kommunen umgehend zu ermitteln und entsprechende Finanzhilfen sind zu gewährleisten.
Es freut uns, wenn wir hören, dass sich die Landesregierung mit den Kommunen am 16. Mai 2020 zu Beratungen
trifft. Dabei sollte es aber nicht nur um den MV-Plan zur Rückkehr in die Normalität gehen, sondern auch um Festlegungen zur Einhaltung des strikten Konnexitätsgrundsatzes im Rahmen von Corona-Maßnahmen und um weitere finanzielle Hilfen für die Kommunen. Leider habe ich auf meine Kleine Anfrage zu diesem Themenkomplex bis heute noch keine Antwort der Landesregierung erhalten.
Der Deutsche Städtetag schätzt die durchschnittlichen haushaltsbelastenden Effekte der Corona-Pandemie für die Kommunen auf 350 Euro je Einwohner. Das wären, rechnet man das hoch, 560 Millionen Euro für gesamt Mecklenburg-Vorpommern. Das könnte für MecklenburgVorpommern eigentlich auch ein anderer Wert sein. Deshalb ist es wichtig, in einem ersten Schritt gemeinsam mit den Kommunen die coronabedingten kommunalen Mindereinnahmen und Mehrausgaben einzuschätzen.
Als Antwort auf meine Kleine Anfrage vom April zu den Gemeindesteuern hat die Landesregierung zugesagt, dass bis Mitte Mai belastbare regionalisierte Ergebnisse vorgelegt werden. Nun haben wir Mitte Mai, bisher liegen dem Parlament aber noch keine belastbaren Daten von Mecklenburg-Vorpommern vor. Aber ohne diese Prognosedaten ist alles Agieren ein Stochern im Nebel.
Heute habe ich aus der OZ erfahren, dass der Finanzminister von Steuerausfällen in Höhe von 100 Millionen Euro für die Kommunen in diesem Jahr und im nächsten Jahr von 120 Millionen ausgeht. Also offensichtlich gibt es da inzwischen die ersten Kalkulationen. Wir erwarten die Zahlen mit Spannung.
Wir brauchen gerade in dieser Situation handlungsfähige Kommunen und eine funktionierende kommunale Daseinsvorsorge. Zudem muss die kommunale Investitionsfähigkeit erhalten und gesichert werden. Dies kann krisenbedingt vermutlich nur auf zwei Wegen erreicht werden: erstens, Aussetzen der geltenden Haushaltsvorschriften, damit die Kommunen, wenn nicht anders möglich, wichtige Aufgaben über Neuverschuldung finanzieren können, oder zweitens, Kompensation der coronabedingten Finanzungleichgewichte durch zusätzliche Finanzzuweisungen des Landes.
Wir plädieren derzeit für den zweiten Weg. Das heißt, unsere Kommunen brauchen einen kommunalen Rettungsschirm aus Landesmitteln, der coronabedingte Einnahmeverluste und Mehrausgaben weitgehend kompensiert, denn unsere Gemeinden und Landkreise müssen in, aber auch nach der Krise handlungs- und leistungsfähig sein und bleiben. Sie müssen die Folgen der Krise bewältigen und ihren Bürgerinnen und Bürgern gute Dienstleistungen anbieten können, Vereine und Verbände unterstützen, die Stadtentwicklung vorantreiben, Kitas und Schulen bauen.
Die Ministerpräsidentin hat in ihrer Rede ein Bundeskonjunkturprogramm zur Wiederbelebung der Wirtschaft angesprochen. Das hört sich gut an. Es ist aber auch mit Freude zu hören, dass sie dieses auch noch aufstocken will. Ich frage mich nur, aus welchen Mitteln, denn es
sind die Mittel der Steuerzahler, und wir verschulden uns offensichtlich zulasten unserer Kinder. Dieses Konjunkturprogramm muss dann aus unserer Sicht auch ein kommunales Kapitel mit einem kommunalen Investitionsprogramm umfassen.
Im Manuskript der Ministerpräsidentin stand auf Seite 14 ein Satz zu gleichwertigen Lebensverhältnissen, in ihrer Rede ist sie leider darauf nicht eingegangen. In meiner Rede zum Doppelhaushalt 2021 im September letzten Jahres hatte ich ausgeführt, ich zitiere: Die „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse“ und die „Stärkung des ländlichen Raums“ sind „meiner Fraktion sehr wichtig. Bei der Verwirklichung dieser Ziele kommt den Gemeinden eine entscheidende Rolle zu. Wir wollen sie daher finanziell angemessen ausstatten. Die Gemeinden in unserem Land sollen selbstbewusst und eigenverantwortlich ihre Aufgaben anpacken können, sie sollen keine Bittsteller und Empfänger zweckgebundener Zuweisungen sein. Daher fordern wir eine höhere Grundfinanzierung der Gemeinden.“ Zitatende.
Gerade in und nach der Krise darf dieses Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in den Regionen und Kommunen des Landes, nicht aus den Augen verloren werden. Ich bitte Sie, den Antrag meiner Fraktion zu unterstützen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Herr Dr. Jess, zunächst eine Richtigstellung: Wir haben am Samstag keinen Kommunalgipfel, sondern ein Treffen mit den Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaft und der kommunalen Familie. Also es ist ein breiter Gipfel. Und Inhalt dieses Treffens ist der MV-Plan, um das gleich vorwegzuschicken, damit nicht möglicherweise falsche Hoffnungen geweckt werden. Dafür bin ich auch nicht der Vertreter, der so was tut, um dann hinterher zu erklären, wir haben uns über andere Dinge unterhalten. Von vornherein ist das am Samstag Gegenstand der Beratungen.
Und als Innenminister kann ich in der Tat bestätigen, dass die Zusammenarbeit mit den Kommunen in der Corona-Krise außerordentlich gut funktioniert hat. Wir stehen und standen im ständigen Austausch regelmäßig in Telefonschaltkonferenzen – wahrscheinlich das Unwort des Jahres –, wir beraten gemeinsam und wir handeln auch gemeinsam. Natürlich gibt es Reibungspunkte und gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte und nicht immer sind wir einer Meinung. Aber dass wir in MecklenburgVorpommern in der Pandemie so gut dastehen, verdanken wir auch und gerade dem engen Draht mit den Kommunen, mit der kommunalen Familie und auch der