Protocol of the Session on January 30, 2020

Unabhängig davon ist der Landesregierung, ist mir die Transparenz in der polizeilichen Berichterstattung ein wichtiges Anliegen, und ich glaube, wir tun gut daran, die Entscheidungen nicht immer nur auf die jeweilige Polizeidienststelle zu tun, um im Anschluss darüber im Rahmen des Abwägungsprozesses festzustellen, ob es richtig war oder nicht richtig war. Vor diesem Hintergrund wird für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung vom 1. Februar eine klare und einheitliche Regelungslage gelten, wonach in polizeilichen Pressemitteilungen grundsätzlich die Staatsangehörigkeit genannt wird. Dem Gleichheitsgrundsatz folgend wird dies auch in jedem Fall bei der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgen, bei Vorliegen mehrerer Staatsangehörigkeiten werden alle bekannten Staatsangehörigkeiten angegeben.

Die Landespolizei bekennt sich weiterhin eindeutig zum Diskriminierungsverbot, wobei die Staatsangehörigkeit eine Tatsache ist, welche wertungsfrei und neutral benannt wird. Ich habe die Entscheidung auch in der Form so getroffen, um die unterschiedlichen Regelungen in den Dienststellen zu vereinheitlichen und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in schwierige Situationen zu bringen, in denen im Anschluss eine Diskussion erfolgt. Ich weiß, dass man zu der Frage unterschiedlich stehen kann, insbesondere, was die Vergleichbarkeit mit anderen Ländern betrifft, aber dadurch, dass Brandenburg und Hamburg eine ähnliche Regelung machen, haben wir zumindest im unmittelbaren Umfeld die gleiche Frage.

Und natürlich, wie bei allen Dingen wird man sehen, ob die Wirkung so ist, dass das die Diskussion, die es jetzt immer wieder gab, dann auch trägt, oder ob man im Rahmen einer Evaluation dann zu einer Entscheidung kommt.

Ich habe noch eine kleine Nachfrage: Wieso ist das möglich, dass man sofort weiß, dass die Täter psychisch krank sind, aber nicht weiß, wo die Nationalität herkommt?

Ich habe Ihnen nicht gesagt, dass wir nicht wissen, wo die Nationalität herkommt, das ist jetzt eine Behauptung, die von Ihnen aufgestellt wird, sondern das sind im Rahmen der Ermittlungen oder im Rahmen der Aufnahmen bestimmte Feststellungen, die getätigt werden. Und bisher gab es Festlegungen, ab wann sozusagen die Nationalität angesprochen wird und ab wann nicht. Das ist eine Entscheidung gewesen, die immer einen Abwägungsprozess zur Folge gehabt hat und im Anschluss immer wieder zu Diskussionen geführt hat. Und deswegen jetzt mit dieser Entscheidung und

gerade mit diesen Aussagen sollten wir sehr sensibel umgehen, auch was die Frage psychischer Belastungen oder Sonstiges betrifft.

Vielen Dank, Herr Minister. Vielen Dank, Frau Abgeordnete.

Bevor ich den nächsten Geschäftsbereich aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Niels-Stensen-Schule Schwerin. Herzlich willkommen hier im Landtag!

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Der Minister für Inneres und Europa wird in Vertretung die Frage beantworten.

Insofern, sehr geehrter Herr Minister, bitte ich Sie erneut ans Pult, und ich bitte – aber ich sehe schon, er hat sich auf den Weg gemacht – den Abgeordneten Professor Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 5 zu stellen.

Liebe Mitbürger! Wertes Präsidium! Guten Morgen, Herr Minister! Ja, wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass vermehrt Ackerflächen und Waldgebiete von Bodenspekulanten aufgekauft werden. Ich habe jetzt in mehreren Berichten...

(Minister Lorenz Caffier wendet sich vom Rednerpult ab und spricht die Präsidentin an.)

Einen Moment, bitte!

Herr Weber, wir haben jetzt die Frage zu dem Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft,...

... Arbeit und Gesundheit, und zwar die Frage zu Nummer 5. Thema ist „Ankauf von Arztpraxen in Mecklenburg-Vorpommern“.

Genau, da sind wir.

Ah, okay.

Wie gesagt, wir haben das vermehrt zur Kenntnis genommen. In dem „Deutschen Ärzteblatt“ und in der „ÄrzteZeitung“ waren jetzt auch vermehrt Berichte zu lesen, dass es zum Ankauf von Arztpraxen, vermehrt zum Ankauf von Arztpraxen aus Spekulationsgründen gekommen sei, bundesweit.

Deswegen meine Frage: Ist das auch in MecklenburgVorpommern festgestellt worden?

Ja, vielen Dank, und auch guten Morgen von mir!

Herr Professor Weber, entschuldigen Sie die kurze Verunsicherung, aber der Einstieg Ihrer Frage hätte sowohl die Frage zu Hiddensee sein können als auch die Frage zur Ärztlichen Vereinigung. Und da Hiddensee ein anderer Kollege macht, war hier gerade ein wenig Verunsicherung aufgetreten.

Es ist schön, dass ich Sie noch verunsichern kann.

Deswegen sehen Sie mir das nach, dass ich mich in der Frage jetzt an das halte, was mir mein Kollege aufgeschrieben hat, weil es in seinem Zuständigkeitsbereich ist.

Zur Beantwortung der Frage möchte ich vorausschicken, dass die Kassenärztliche Vereinigung in MecklenburgVorpommern und nicht die Landesregierung den gesetzlichen Auftrag zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung wahrzunehmen hat. Daher bedarf der Verkauf einer Arztpraxis weder einer Genehmigung der Landesregierung, noch ist er anzuzeigen. Die Landesregierung hat weder in der Vergangenheit beabsichtigt noch beabsichtigt sie, in Zukunft zu irgendeinem Zeitpunkt eine oder mehrere Arztpraxen aufzukaufen. Im Doppelhaushalt 2020/2021 finden sich somit auch kein entsprechender Ausgabetitel und keinerlei Finanzen.

Die Kassenärztliche Vereinigung – nur sie ist nach den sozialrechtlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch verpflichtet, alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern – weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es verschiedene geregelte Möglichkeiten zum Ankauf von Arztpraxen gibt.

Nachfrage: Haben Sie mit der Kassenärztlichen Vereinigung Gespräche geführt, wie man solchem Aufkauf gemeinsam oder mit Unterstützung der Landesregierung entgegentreten könnte oder würde?

Ja, dazu sind Gespräche unterschiedlicher Art geführt worden, wozu es verschiedene Fallgruppen gegeben hat.

Die Fallgruppe 1 ist die Fortführung als eigene Einrichtung durch die Kassenärztliche Vereinigung oder eine Kommune, insbesondere für den Fall, dass kein Nachfolger für eine Arztpraxis gefunden werden kann. Hierzu ist allerdings bisher kein Fall bekannt.

Die Fallgruppe 2, Gründung und Erweiterung von medizinischen Versorgungszentren durch den sogenannten Kauf von Zulassungen – damit verbunden ist der Verzicht auf die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung in eigener Praxis zugunsten der Anstellung eines Arztes in einem MVZ und die damit verbundene Umwandlung von Arztpraxen in Angestelltenstellen eines MVZ.

Die Fallgruppe 3 ist der Ankauf von Arztpraxen im Sinne des Paragrafen 103 Absatz 3a SGB V zum Abbau einer sogenannten Überversorgung. Bevor die zulassungsbeschränkten, also vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für weitere Zulassungen gesperrten Bereiche frei werdende Vertragsarztsitze durch die Kassenärztliche Vereinigung neu ausgeschrieben werden können, hat nach der durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz ab 2012 wirksamen Regelung der Zulassungsausschuss für Ärzte die Entscheidung über die Einleitung eines Nachbesetzungsverfahrens zu treffen. Im Planungsbereich mit einem Versorgungsgrad von über 140 Prozent entscheidet der Zulassungsausschuss, ob die Praxis durch einen Nachfolger geführt werden kann oder ob eine Ausschreibung zur Nachfolge ausgeschlossen wird. Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung ist angesichts der schwierigen Situation bei der flächendeckenden Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern nur in wenigen Einzelfällen von

der Regelung des Paragrafen 103 Gebrauch gemacht worden.

Und die Fallgruppe 4, die Förderung des freiwilligen Verzichts auf die Zulassung als Vertragsarzt, verbunden mit einer Entschädigungszahlung durch die Kassenärztliche Vereinigung gemäß Paragraf 105 Absatz 1a Satz 3 Nummer 6 des SGB V – dieser Fall ist bisher noch nicht eingetreten.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Landesregierung zum Fragethema „Ankauf von Arztpraxen“ weder aus Patientensicht noch aus Sicht der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen derzeit eine die Versorgung beeinträchtigende Problematik bekannt ist und daher die entsprechenden Gespräche mit der Kasse weitergeführt werden, um auch in Zukunft die ärztliche Versorgung, gerade im ländlichen Bereich, sicherstellen zu können.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt.

Der Abgeordnete Dirk Lerche, Fraktion der AfD, beabsichtigt, zu dem von ihm eingereichten Thema Nummer 6 vier Fragen zu stellen. Ich bitte den Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD, die erste Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

Guten Morgen, wertes Präsidium! Guten Morgen, Herr Minister Backhaus! Es geht um Neuendorf (Hiddensee). Dort, Herr Dr. Backhaus, zum Landeserntedankfest auf der Insel Hiddensee, versprachen Sie den Bürgern von Neuendorf, dass die Landesregierung die Problematik zu den Grundstücken bis zum neuen Jahr geklärt haben wird.

Deshalb konkret: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bis zum 1. Januar 2020 ergriffen, um allen dritten beteiligten Parteien, insbesondere den Neuendorfer betroffenen Bürgern entgegenzukommen, um einen umfassenden Rechtsfrieden herzustellen und die Angelegenheit perspektivisch zu regeln?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es war tatsächlich so, beim Landeserntedankfest mit der Demonstration und auch im Vorfeld ist mir klargeworden, dass wir hier vor einer nicht ganz einfachen Aufgabe stehen, denn wenn man sich überlegt, die Streitigkeiten und Diskussionen, die es auf der Insel Hiddensee gegeben hat, rühren ja von dem Sturmhochwasser 1872 her. 1872! Und insofern möchte ich noch mal ausdrücklich sagen, ich glaube, die Zusage, die ich getätigt habe im Namen der Landesregierung, war, dass ich bis Weihnachten möglichst eine Lösung erarbeiten will.

Ich bin dann vor Weihnachten dort hingefahren und ich muss ausdrücklich sagen, ich bin froh und dankbar, dass wir in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, mit dem Landkreis, aber ausdrücklich natürlich auch mit der Stadt Stralsund – Herr Brade ist ja selbst auch vor Weihnachten mit dort gewesen –, dass wir eine Lösung erarbeitet haben. Ich habe es selten erlebt in der Politik, dass ich von so vielen, im Nachhinein tatsächlich von allen Grundstückseigentümern einen unterschriebenen Brief bekommen habe mit der Idee, die ich dort vorgestellt

habe, nämlich diese unsägliche Streitigkeit nun zu beenden.

Ich will die Kerndaten mal nennen. Wir haben uns leiten lassen von dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz, ne, Herr Brade? Nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz haben wir einen Vorschlag unterbreitet, und ich glaube, das ist dort sehr, sehr positiv aufgenommen worden. Unterm Strich haben wir zurzeit ja Grundstückspreise – auch Spekulationspreise, ich weiß nicht, ob Sie das wissen –, die liegen zwischen 350 und 650 Euro für den Quadratmeter. Dass da Menschen, die ihre Grundstücke haben, sich überfordert fühlen, liegt auf der Hand.

Nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz haben wir jetzt einen Vorschlag unterbreitet, und das freut mich sehr, dass die Stadt Stralsund in Form des Oberbürgermeisters dem zugestimmt hat. Wir liegen jetzt bei einem Verkaufspreis von 110 Euro. 110 Euro ist auch viel Geld für den Quadratmeter und ich nehme zur Kenntnis, dass alle Grundstückseigentümer diesem Vorschlag jetzt zugestimmt haben. Und ich finde es auch hervorragend, dass in der Gemeinde in Stralsund jetzt Einzelgespräche, im Übrigen auch mit Banken, geführt werden, um tatsächlich diesen Streit, der ja seit vielen, vielen Jahren schwelt, zu beenden.

Abschließend zu dem Thema: Im Übrigen, wenn die Grundstücke nach der Sturmflut von 1872 nicht bebaut worden wären, wäre es heute Grünland, und deswegen habe ich mich davon leiten lassen, dass durch diese Bebauungen, die durch die Menschen dort stattgefunden haben, auch eine Aufwertung der Grundstücke stattgefunden hat, und ich glaube, dass mit diesem Vorschlag, den wir unterbreitet haben, alle Beteiligten zur Ruhe kommen.

Insbesondere sage ich noch mal ausdrücklich, dass auch die Kooperationsbereitschaft der Hansestadt Stralsund, deren Grundstücke das ja sind, dass die wirklich ausdrücklich mitzieht, ist für mich, glaube ich, ein sehr, sehr gutes Ergebnis. Ich hoffe, dass die Gremien jetzt dem zustimmen werden. Die Stadt Stralsund muss dem zustimmen, Transparenz bei diesen Transferzahlungen, und es weiß natürlich der Landkreis, und wir in der Landesregierung sind da auch der Auffassung, dass das ein guter Weg ist.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich bitte nun den Abgeordneten Dirk Lerche, die zweite Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

Ja, gut, jetzt sind wieder neue Informationen dazugekommen durch Sie eben.

Meine Frage wäre dahin gehend, ich war im November ja auch bei Thomas Gens, dem Bürgermeister, die Gemeinde Hiddensee ist kompromissbereit, und da wollte ich Sie fragen: Ist Ihnen bekannt, dass die Stadtratsfraktion der AfD Stralsund einen Gütevorschlag eingebracht hat, der für die Gemeindekasse der Insel Hiddensee zwar nachteilig und für Stralsund weiterhin vorteilig ist, aber aufseiten des Hiddenseer Gemeinderates einstimmig beschlossen wurde, um diese Problematik auf einer politischen Ebene zu lösen?

Also ich kann da nur noch mal sagen, ich denke, meine Ausführungen haben deut