Protocol of the Session on March 8, 2017

Zweitens. Es sind auch die KWK-Anlagen der Stadtwerke mit beinhaltet.

Uns würde – und auch das ist für uns ein Anliegen – reichen, wenn man Windkraft und Solarstrom rausnimmt aus den vermiedenen Netzentgelten, weil Sie an der Stelle natürlich mit der Begründung, man würde ja Netzausbaukosten sparen, kommen können. An den Tagen, wo die Sonne nicht scheint und der Wind schwächer ist, brauchen Sie Netze, um Strom zu holen, und wenn er stark ist, brauchen Sie Netze, um den Strom in andere Regionen Deutschlands abzutransportieren. Ich spare also für die volatilen Einspeiser keinen Netzausbau. Deswegen sind da die vermiedenen Netzentgelte schon unsystematisch und deshalb möglichst zeitnah abzuschaffen. Aber wir müssen aufpassen, dass dabei nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird und die Stadtwerke mit ihren kontinuierlich produzierenden dezentralen KWK-Anlagen unter die Räder kommen.

Der zweite Punkt – noch mal – wird am Freitag Thema sein. Ich bin immer noch voller Hoffnung, dass am Ende die bundesweite Übertragungsnetzentgeltwälzung in den kommenden Monaten mit etwas mehr Ruhe zu diskutieren geht und man vielleicht auch noch mal in den Bundesländern, die sich nachteilig betroffen fühlen, prüft, was möglicherweise mit Stufenplänen in den politischen Kompromissen möglich ist. Zurzeit diskutieren wir leider ein An oder Aus, sofort wälzen oder gar nicht wälzen.

Ich könnte mir vorstellen, was größere Bundesländer im Westen formulieren: Wenn du es sofort einschaltest, werden bei ihnen eine Menge Unternehmen mit ihren Kalkulationen in Schwierigkeiten geraten, weil das Verhältnis 1,6 Millionen zu 18 Millionen ein eher übertriebener Vergleich ist. Es gibt natürlich sehr große Unternehmen in Nordrhein-Westfalen beispielsweise, wenn ich bei denen komplett entsprechende Veränderungen vorneh

me, dann sind das sechsstellige Mehrbelastungen pro Jahr, die Schwierigkeiten bereiten.

Ich glaube deshalb, dass man auch noch mal im politischen Hintergrundgespräch gucken muss, ob es Kompromisslinien gibt, die es für alle erträglich machen, genau diesen Weg zu gehen. Im Ziel sind wir uns einig. Im Bundesrat werden wir entsprechend abstimmen. Ich danke für die Initiative und freue mich, wenn wir im Bundesrat mit einem breiten Votum in der Tat auch ein breites Signal aus diesem Lande senden können. – Ihnen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und eine erfolgreiche Debatte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Vincent Kokert, CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Franz-Robert Liskow.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Pegel! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe heute drei Botschaften für Sie:

Erstens. Der Gesetzentwurf in geänderter Form des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes wird sich, sofern er denn tatsächlich Rechtskraft erlangen wird, dämpfend auf den Strompreis in Mecklenburg-Vorpommern auswirken. Davon profitieren direkt die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, die aktuell die größten Lasten im bundesweiten Vergleich zu tragen haben.

Zweitens. Mit der Gesetzesänderung wird in einem ersten Schritt erreicht, was die CDU schon lange fordert, die Kosten der Energiewende müssen fairer verteilt werden.

(Torsten Renz, CDU: So ist es.)

Drittens. Wir hätten diese Gesetzesänderung schon lange haben können, aber manchmal dauert es eben ein wenig, bis der Koalitionspartner auf Bundesebene zur Vernunft kommt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hier schlicht andere Ziele verfolgt.

(Torsten Renz, CDU: Schade! – Jochen Schulte, SPD: Es gibt Dinge, die gehen rechts rein, links raus.)

Wahrheit tut weh. Wir haben eben eine Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen und für die rot-grüne Landesregierung vor Ort ist es einfach kein schönes Signal, wenn dort demnächst höhere Netzentgeltkosten zu zahlen sind. Das kann ich für Nordrhein-Westfalen vielleicht verstehen, aber es geht natürlich zulasten der anderen Länder.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle wissen um die Genese des Antrages, es hätte seiner nicht zwingend bedurft. Die Koalition hat eine eindeutige Haltung und diese Haltung ist auch im Koalitionsvertrag unter Punkt 79 verschriftet. Andererseits schadet dieser Antrag auch nicht, weil die Landesregierung so interfraktionell einen eindeutigen Arbeitsauftrag bekommt, in unserem Sinne zu handeln. Ich sehe darin auch eine gewisse Wertschätzung für unseren Koalitionsvertrag. Meine Fraktion wird diesem Antrag selbstverständlich zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Peter Ritter, DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut, sehr gut!)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Reuken.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Liebe Gäste!

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Sind keine da.)

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Regulierung der Netzentgelte haben ihren Ursprung im Jahre 2005. Hier eine Modernisierung vorzunehmen und die Gesetze an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, ist sicher erforderlich.

Aber leider – der Kollege Liskow hat es erwähnt – ist dieses wichtige Thema mittlerweile zum Spielball der Parteipolitik geworden. Wahlkampftaktische Überlegungen der Bundesparteien beeinflussen die Entscheidungen ungeachtet früherer Absprachen. Mit Blick auf den Kalender hat die Bundesregierung festgestellt, dass es für ihre Wahlchancen im wichtigen Bundesland Nordrhein-Westfalen wohl eher ungeschickt wäre, eine Umwälzung auf alle Bundesländer zu beschließen und die Stromkreise in NRW kurz vor der wichtigen Landtagswahl massiv steigen zu lassen.

Nordrhein-Westfalen galt schon immer als ein Gradmesser für die Bundestagswahl und das ist wohl dann auch der Grund, warum man in Berlin auf eine Regelung der bundesweiten Angleichung der Netzentgelte im aktuellen Gesetzentwurf verzichtet hat. Die Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates, die bundesweite Angleichung der Netzentgelte in den Gesetzentwurf zur Netzentgeltmodernisierung aufzunehmen, scheint auf den ersten Blick ein großer Vorteil für unser Bundesland zu sein. Durch die gleichmäßige Umlage der Kosten auf alle Bundesländer werden dem Stromkunden in MecklenburgVorpommern sinkende Strompreise in Aussicht gestellt. Das klingt erst mal sehr gut, aber auch nur, soweit man nicht genauer hinschaut, denn zunächst sollte man sich einmal klarmachen, dass die Netzentgeltunterschiede vor allem strukturbedingt sind.

Bereits im Zeitraum vor dem forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien waren die Unterschiede größtenteils schon vorhanden. Das ändert aber natürlich nichts an der Tatsache, dass auch der Ausbau der erneuerbaren Energien natürlich eine Zunahme der Netzentgeltunterschiede herbeigeführt hat und diese künftig auch noch verstärken wird. Das Problem der unterschiedlichen Netzentgelte ist nicht neu, wird sich aber zukünftig sicherlich weiter verschärfen.

Sollte es nun zu einer bundesweiten Angleichung der Netzentgelte kommen, muss man sich aber einer Konsequenz sehr wohl bewusst sein: Der Landesregierung werden Tür und Tor geöffnet, die Verspargelung der Landschaft massiv voranzutreiben. Vor allem die Windenergie kann weiter ausgebaut werden, ohne dass der Energieminister großes Augenmerk auf die Kosten legen muss. Das Prinzip: „Wer bestellt, der bezahlt auch“, wird hier komplett ausgehebelt.

Die bundesweite Umwälzung verhindert auch nicht den Preisanstieg bei erneuerbaren Energien, sondern führt durch die weitere Förderung des Ausbaus zu steigenden Kosten, die nichts mit Netzentgelten zu tun haben. Es handelt sich eher um eine geschickte Verschleierung der wahren Kosten der Energiewende, die dem Stromkunden soziale Gerechtigkeit vortäuscht, letztlich aber die Weichen für eine Profitmaximierung der Wind- und Solarbetreiber stellt.

Ein weiteres gravierendes Problem ist, dass noch völlig unklar ist, auf welcher Grundlage eine Verrechnung der Netzentgelte überhaupt erfolgen soll. Die Ansätze zur Angleichung der Netzentgeltunterschiede werden auf ihre Auswirkung hin auf das Entgeltniveau abgeschätzt. Eine eindeutige und objektive Kostenabgrenzung kann wohl kaum möglich sein, zumal Netzausbaumaßnahmen in der Regel nicht nur einem Zweck zugeordnet werden können, sondern häufig von mehreren Netznutzern beansprucht werden.

Die Bundesregierung hat eine zumutbare und vor allem auch eine transparente Verteilung der Kosten in Aussicht gestellt. Eine Verrechnung, die weder wissenschaftlich untermauert noch nachvollziehbar kalkuliert ist, sondern auf Schätzungen beruht, kann keinen gerechten Ansprüchen genügen. Deswegen erscheinen derzeit nur die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte und die Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte praktikabel. So ließe sich zumindest circa die Hälfte der durch die erneuerbaren Energien bedingten Entgeltunterschiede angleichen. Für eine Ausgleichsquote von mehr als 50 Prozent ist es allerdings notwendig, auch Infrastrukturkosten für erneuerbare Energien, Einspeisungsmanagementkosten und die Erhebung eines Baukostenzuschusses zu berücksichtigen.

Diese Faktoren sind in der Praxis allerdings gar nicht exakt abgrenzbar. Eine Angleichung der Netzentgelte braucht ein geeignetes Instrumentarium und genau das ist derzeit noch nicht sichergestellt. Wir sind deswegen der Meinung, dass ein unüberlegter Schnellschuss langfristig niemandem nützt. Sinnvolle Lösungsansätze sind derzeit höchstens im Anfangsstadium erkennbar. Wir werden dem vorliegenden Antrag deshalb nicht zustimmen und uns der Stimme enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte noch einmal für die Zustimmung zu diesem Antrag werben.

Ich möchte an dieser Stelle aber gern einmal kurz auf den Kern des Anliegens zurückkommen. Mit den Netzentgelten meinen wir die Kosten für den Betrieb der Übertragungsnetze – das wurde ja auch schon gesagt –, also der Stromnetze und den damit verbunden weiteren Kosten. Jeder Bürger unseres Bundeslandes zahlt mit seiner Stromrechnung auch jene Netzkosten, die teils um die 20 Prozent der allgemeinen Stromkosten ausmachen. Diese Kosten sind regional in Deutschland sehr unterschiedlich. Das liegt auch daran, dass das Bundesgebiet in verschiedene Regelzonen aufgeteilt ist.

Mecklenburg-Vorpommern befindet sich beispielsweise in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz. Aber warum bezahlen wir hier bislang deutlich höhere Netzentgelte als beispielsweise Kunden aus Nordrhein-Westfalen, die in der Regelzone von Amprion wohnen? Einerseits liegt das an der Modernisierung unserer Netze in den vergangenen rund 25 Jahren. Ein relativ junges und modernisiertes Netz führt auch zu höheren Restwerten und damit zu höheren Netzkosten. Bei den Netzentgelten ist es bisher so, dass sie dort getragen werden, wo sie auch anfallen. Außerdem kommt die Fläche unseres Bundeslandes dazu. Wenn weniger Netznutzer ein flächendeckendes Stromnetz finanzieren sollen, sind die Kosten für alle Nutzer in diesem Bereich höher, aber nicht zuletzt bezahlen wir auch den Anschluss der erneuerbaren Energien und die Netzstabilisierung. Es gibt auch schon Beispiele, bei denen wir die Kosten auf die gesamte Bundesrepublik umverteilen, sei es die Anbindung von Offshorewindparks oder die sogenannten Erdkabel. Das Instrument der bundesweiten Umlegung der Netzkosten gibt es also bereits.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ja, wir zahlen in Mecklenburg-Vorpommern fast die höchsten Netzentgelte in der Bundesrepublik, und das ist nicht vertretbar. In Deutschland profitieren alle Netznutzer von den Anstrengungen der Netzstabilisierung und der Bereitstellung eines einheitlichen Stromgebiets. Wenn man sich diesen Sachverhalt also mit dem sozialen Aspekt anschaut, sieht man eine gigantische Umverteilung, die überwunden werden muss. In Bremen bezahlt man teils die Hälfte der Netzkosten im Vergleich zu den neuen Bundesländern.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, am Freitag wird im Bundesrat das sogenannte Netzmodernisierungsgesetz beraten. In der Koalitionsvereinbarung heißt es unter Punkt 79, und ich bitte, daraus zitieren zu dürfen: „Ziel der Koalition ist es, die durch die Energiewende bedingte Belastung im Land mit höheren Netzkosten im Vergleich zu anderen Regionen … zu reduzieren und eine faire Verteilung der Netzkosten zu bewirken.“

Jetzt kann man natürlich die Frage aufwerfen, warum es zu dem Thema einen Dringlichkeitsantrag gibt und keinen regulären Antrag. Schließlich gibt es seit Längerem unterschiedliche Ansätze, um dieses Ziel umzusetzen. Am Freitag – wie bereits gesagt – werden wir über die Empfehlungen der Ausschüsse und des Bundesrates zum Netzmodernisierungsgesetz beraten. Wir möchten die Position der Landesregierung für diese Beratungen stärken und sehen in diesem Antrag eine Chance.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen natürlich auch nicht verschweigen, dass mit dem angleichenden Netzentgelt Verschiebungen innerhalb des Bundesgebietes einhergehen. Was bedeutet zum Beispiel eine solche Umverteilung der Netzentgelte für die betroffenen Netznutzer in der Regelzone von Amprion? Dazu hat der Übertragungsnetzbetreiber Amprion eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie schreiben, dass mittelständische Industriebetriebe mit einem durchschnittlichen Anstieg der Kosten von 3,3 auf 8,2 Millionen Euro rechnen können bei einer Jahreshöchstlast von 100 Megawatt und 5.000 Benutzungsstunden.

Dazu gibt es sicherlich unterschiedlichste Rechnungen. Fakt ist dabei, dass wir nicht genau wissen, mit welchen

Kosten bei einer bundesweiten Umverteilung der Netzentgelte zu rechnen ist. Die Herausforderung ist also einerseits, die Kosten bei der Angleichung der Netznutzer im Rahmen zu halten und sie auf die Dauer zu strecken. Und da kann ich die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern natürlich verstehen. Als bisher unbekannter Wert gelten aber auch noch die Ersatzinvestitionsfälle in den alten Bundesländern. Dort sind die Netze inzwischen älter und haben geringere Restwerte, was auch zu deutlich geringeren Netzkosten führt, Kosten unbekannt.

Wir können also nicht abschließend sagen, ob die Strompreise tatsächlich erheblich und auf Dauer sinken werden durch eine bundesweite Angleichung der Netzkosten, aber wir können sie so bundesweit sozial gerecht gestalten und es wird die Kosten zumindest dämpfen. Dabei dürfen natürlich auch Anreize für einen effizienten Netzausbau nicht aus den Augen verloren werden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/348. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/348 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und einer Stimme aus der Fraktion der AfD, ansonsten bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Vertrauen der Bürger in die Innere Sicherheit wiederherstellen – 555 neue Polizeistellen für Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/282.

Antrag der Fraktion der AfD Vertrauen der Bürger in die Innere Sicherheit wiederherstellen – 555 neue Polizeistellen für Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/282 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Kramer.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Mecklenburger und Vorpommern!

(Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: Vorpommerinnen! Mecklenburgerinnen! Heute ist der Internationale Tag der Frau.)

7.685, 28, 236.409, 97.163, 768, 1.521 – meine sehr geehrten Damen und Herren, was ich eben aufgezählt habe, sind nicht die Lottozahlen der letzten Monate,