Dann reden wir ganze Zeit nur über die Spitzenverbandsförderung, obwohl das ein Wohlfahrtsfördergesetz ist.
Eigentlich, so, wie Sie es vorgetragen haben und auch in Ihrer Pressekonferenz vorgestellt haben, müsste das „Spitzenverbandsförderungsgesetz“ heißen, aber nicht „Wohlfahrtsfördergesetz“.
Und da kommen wir nämlich auch schon auf den Punkt der Transparenz, den Sie nach oben gehoben haben. Gucken Sie sich doch einfach mal die Transparenzdatenbanken an, die die einzelnen Spitzenverbände quasi im Internet auf ihrer Seite anbieten! Gucken Sie mal da rein! Das ist ungefähr das, was uns dann da erwarten wird. Da steht dann eben nur die Spitzenverbandsförderung. Und wo wird dann das Geld ausgegeben in der Wohlfahrt? Doch nicht bei den Landesverbänden oder nicht bei der LIGA, sondern in den vielen kleinen Untergliederungen.
Und die kann doch dieses Gesetz gar nicht anfassen, weil es nämlich unmöglich ist. Lediglich zwei große Verbände haben ein Durchgriffsrecht von oben nach unten. Alle anderen Kreisverbände bei der AWO und beim DRK arbeiten völlig autark. Es gibt dort kein Kontrollrecht, kein Durchgriffsrecht eines Spitzenverbandes auf die Unterverbände. Darum wird dieser Gesetzentwurf auch ins Leere gehen. So, wie er hier vorliegt, in dieser Fassung, müssen wir uns doch die Frage stellen: Hätte dieser Gesetzentwurf die Vorgänge bei der AWO-Müritz verhindern können? Und da lautet die ganz klare Antwort: nein. Also geht dieser Gesetzentwurf am Thema vorbei.
Wir haben viele Änderungsvorschläge, wir haben auch einen eigenen Gesetzentwurf. Wir haben mal gewartet, was uns hier so präsentiert wird. Das ist nichts, muss man sagen. Also das ist so ein Istzustand, ein bisschen verschlimmbessert, es ändert sich ein wenig die Förderung. Die Frage ist dann aber auch: In welchen Bereichen? Und ist es dann jetzt auch rechtlich sicher die Finanzierung? Das war es vorher nämlich nicht. Dort standen nämlich auch die Spitzenverbände in der Bredouille, beantragen wir das Geld oder nicht.
Das LAGuS hatte keine Lust gehabt hinzugucken, das konkret zu kontrollieren. Das konnte es ja eigentlich auch nicht, weil die Anhörungen, die öffentlichen, haben ja auch ergeben, dass es keine Steuerung gibt, und damit meine ich politische Steuerung, politische Steuerung der Wohlfahrt. Das ist Landesauftrag, den wir in Teilen abgegeben haben. Und da haben die Vertreter der Spitzenverbände hier ganz deutlich klargemacht, wir sagen der Landesregierung und dem Ministerium, wo wir was machen möchten.
So, und dann gibt es normalerweise ein politisches Mitspracherecht oder zumindest Steuerungsfunktionen, die das Ministerium einfach hat, diese Pflicht, und dem kann es gar nicht nachkommen. Es wurde abgenickt quasi. Das ist auch das, was der Landesrechnungshof bemängelt hat in Gänze.
Auch von dieser Kritik will man ja hier nicht mehr viel hören und hat versucht, sogar den Landesrechnungshof noch anzuschwärzen, was er denn hier überhaupt macht. Das finde ich dreist. Mit anderen Worten, es ist erst mal schön, wenn man das so als Stichpunktblatt als Grundlage nehmen will, um dann in einen wirklichen Gesetzgebungsprozess reinzugehen. Dann können wir das gerne machen.
Wir hatten vor gut einem Jahr einen Antrag gestellt, ein Wohlfahrtsfördergesetz auf den Weg zu bringen, allerdings einen anderen Ansatz: transparent, mit allen Beteiligten an einem Tisch, damit alles berücksichtigt wird. Was Sie jetzt haben, ist zwischendurch eine Pressemitteilung von Frau Drese, sie habe mit allen politischen Verantwortlichen bereits geredet und hat komplett die Opposition außen vor gelassen. Sie hat nicht mit den LINKEN geredet und sie hat auch nicht mit uns geredet, sie hat lediglich mit den Vertretern der LIGA geredet. Wenn das der politische Raum ist, wenn das gewählte Mandatsträger sind, na dann gute Nacht, wenn das Ihre Ansicht von Demokratie ist, gute Nacht!
Wir werden, wie gesagt, den Prozess kritisch begleiten, werden konstruktive Vorschläge machen. Wenn dieser Gesetzentwurf, so, wie er hier ist, tatsächlich verabschiedet werden soll, dann ist das eine Frechheit und reine Makulatur und mehr nicht. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Für die Fraktion DIE LINKE hat die Abgeordnete Frau Larisch gemäß unserer Geschäftsordnung nach Paragraf 81 eine Kurzintervention angezeigt. Bitte schön, Frau Larisch.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter de Jesus Fernandes! Also wir sind ja auch nicht mit allem einverstanden, aber das, was Sie hier getan haben, finde ich nicht so nett, denn die kleinen Kreisverbände und die Mitarbeitenden und Mitarbeiter, die dort in den Beratungsstellen arbeiten, leisten eine hochgradig
Und ich frage Sie jetzt, ob Ihr Vorwurf, dass in den Kreisverbänden nur Verbrecher arbeiten, wie Sie es hier ausgedrückt haben, Ihr Ernst ist. Das missachtet die Sozialarbeit in diesem Land, die unglaublich wichtig ist.
Ja, Frau Larisch, wir kennen diese Anwürfe schon, dass Sie gerne versuchen, unsere Kritik dahin zu schieben, dass man vermeintlich das Ehrenamt beschädigt. Das beschädigen nicht wir, sondern das haben die fleißigen SPD-Mitglieder in diesen Vorständen getan.
Die haben das Ehrenamt beschädigt, nachhaltig für alle Spitzenverbände wohlgemerkt. Niemand kriminalisiert die Ehrenamtler. Das ist totaler Quatsch, das findet auch nicht statt.
Und dass Sie hier ans Mikrofon gehen und das hier heute vorbringen, beweist eigentlich nur oder erklärt auch Ihr Verhalten im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dass Sie sich jetzt schon anbiedern für eine zukünftige rot-rote Regierung
und bei der SPD gar nicht so genau hinschauen wollen. Das ist nämlich die Wahrheit. Ich finde, das sollten die Bürger draußen wissen. – Vielen Dank.
Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute also die Erste Lesung zum Entwurf eines Gesetzes mit langem Titel: das Gesetz über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes. Es ist ein Gesetz, das wir in der Form auch noch nicht hatten – Ziele: mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung –, ein Gesetz, mit dem Vertrauen für und in die Freie Wohlfahrt, die so wichtige Aufgaben im Land im Dienst am Menschen übernimmt, die ihr übertragen wurden, auf einen neuen festen Boden gestellt werden soll.
Die Ministerin hat es in der Pressekonferenz schon vorgestellt, und die LIGA der Spitzenverbände hat sich dazu bereits positioniert. Die Wohlfahrtsverbände äußerten vor den Anhörungen schon Kritik an dem schnellen Umsetzungsverfahren, das ist eben auch schon aufgeklärt worden, aber letztlich sind viele meiner Gesprächspartner froh, dass die leidigen Debatten endlich ein Ende finden. Pflichtaufgaben des Landes sollen mit dem Gesetz auf die Kommunen übertragen und zur Hälfte von den Landkreisen und kreisfreien Städten mitfinanziert werden. Und darüber wird ja auch im Folgenden zu sprechen sein.
Das Gesetz umfasst drei wesentliche Regelungsbereiche, wie auch schon von der Ministerin ausgeführt. Ich unterlasse deshalb an dieser Stelle eine ausführliche Darstellung des Inhaltes. Im Zentrum des öffentlichen Interesses steht die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur dauerhaften Unterstützung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und eine feste Regelung zur Verteilung von Unterstützungsgeldern zur Finanzierung der Arbeit der Spitzenverbände. Dabei wird auch ganz klar die Zweckbestimmung und Zielsetzung der eingesetzten Gelder festgelegt. Die Spitzenverbände erfüllten in der Vergangenheit schon eine wichtige Arbeit mit der Koordinierung und Steuerung, und durch das Gesetz wird diese Arbeit nun noch einmal rechtlich untermauert.
In der zweiten Säule wird die Unterstützung des Landes an der Finanzierung der flächendeckend vorhandenen sozialen Beratung und Gesundheitsberatung auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte dauerhaft gesichert. Fortschritt ist hier die Herauslösung aus der immer wiederkehrenden einjährigen Projektförderung. Das ist tatsächlich ein lange fälliger Paradigmenwechsel. Ein Vorteil, der sich daraus für die Kommunen ergibt, ist der Handlungs- und Planungsspielraum.
Und in einer dritten Säule wird eine Transparenz- und Zuwendungsdatenbank geschaffen. Informationen über abfließende öffentliche Mittel an Träger der Freien Wohlfahrtspflege werden hier öffentlich zugänglich gemacht.
Und, Herr de Jesus Fernandes, da sind Sie im Irrtum. Auch Kreisverbände, die haben Ihre Wirtschaftsprüfer, die haben interne Mechanismen, um ihre Arbeit auch transparenter zu machen. Und da sollte man ein bisschen vorsichtiger sein mit seinen Aussagen. Ich glaube, viele von den Kreisverbänden haben sich inzwischen auch der Initiative angeschlossen, sodass sie auch in diesen Transparenzdatenbanken mit aufgenommen worden sind.
Ein sehr sinnvolles Instrument also, um dem Bürger einen Einblick in die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege zu geben.
Dabei wird vor allem die detaillierte Darstellung der einzelnen geförderten Projekte über 25.000 Euro und der entsprechenden Träger wichtig sein.
In der Diskussion in den vergangenen Monaten um die Freie Wohlfahrt, um die Spitzenverbände ist den Menschen in der Freien Wohlfahrt – Ehrenamtlichen wie auch Angestellten, einzelnen Unternehmen und auch Verbänden – großes Misstrauen entgegengebracht worden. Das ist einerseits sehr traurig, andererseits in der Tat vielleicht eine Frage auch der Transparenz. Transparenz schafft Vertrauen, stärkt das Vertrauen in Institutionen, die öffentliche Hand, wie auch private Einrichtungen und auch in die vielen Tausend Personen, die in diesem Bereich im Land aufopferungsvoll für Bedürftige unterwegs sind.