Protocol of the Session on September 4, 2019

das nun 30 Prozent. Alle anderen Quoten aber, nach denen der Rest der Studienplätze vergeben wird, also 70 Prozent der Studienplätze, plus die Vorabquoten, sind so konzipiert, dass sich die Chancen für diejenigen, die eben kein Eins-null-Abi haben, erhöhen werden.

Da ist zunächst das Eignungsverfahren, das ich genannt habe. Hier spielt die Abiturnote keine Rolle. Stattdessen sollen Kriterien berücksichtigt werden, wie zum Beispiel eine Berufsausbildung, die man absolviert hat, die Ergebnisse von Auswahlgesprächen oder fachliche Eignungstests. Diese Quote ist bei zehn Prozent. Hinzu kommt dann das Auswahlverfahren. Es gibt jetzt ja schon die hochschuleigenen Auswahlverfahren. Diese Quote bleibt auch nach wie vor bei 60 Prozent. Allerdings werden hier die Maßgaben verändert. Bisher sollte die Abiturnote eine maßgebliche Rolle spielen. Diese starke Gewichtung wird es nun nicht mehr geben. Stattdessen müssen die Hochschulen neben der Abi-Note ein weiteres schulnotenfreies Kriterium berücksichtigten.

Ja, das führt eigentlich dazu, dass wir einerseits der Erkenntnis Rechnung tragen, dass aus der Erfahrung es so ist, dass die leistungsstarken Schüler mit guten Abiturnoten auch diejenigen sind, die das Studium erfolgreich bestehen, andererseits auch der Erkenntnis Rechnung tragen, dass es nicht immer die Abiturbesten sind, die zu hervorragenden Ärzten werden. Also ein guter Arzt, eine gute Ärztin muss nicht zwangsläufig ein Einsnull-Abi gehabt haben. Beides würden wir gerne zusammenführen.

Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit der Zustimmung zu diesem Staatsvertrag und nachher zu dem Hochschulzulassungsgesetz können wir aber auch noch einen weiteren Gestaltungsspielraum ausfüllen und neu besetzen, und zwar werden wir die Möglichkeit von Vorabquoten erhalten. Das heißt, wir können vorab, also bevor die Studienplätze verteilt werden, 20 Prozent abziehen und diese Studienplätze, die dann sozusagen abgezogen sind, nach anderen Kriterien verteilen. Da können die Länder auch eigene Notwendigkeiten abbilden.

Und ich nenne jetzt hier an der Stelle – ich komme ja nachher noch mal dran mit dem Zulassungsgesetz – einen wichtigen Punkt. Wir können nämlich jetzt mit dieser Regelung die Landtagsquote einführen. Das heißt, wir wollen einen Teil der Studienplätze schon vorab abziehen und dann Bewerberinnen und Bewerbern auf Humanstudienplätze die Möglichkeit einräumen, wenn sie sagen, okay, ich gehe dann nach dem Studium, wenn ich das erfolgreich abgeschlossen habe, in den ländlichen Raum und werde dort Arzt bei uns in M-V, dass wir den Bewerbern dann auch vorab diesen Studienplatz ermöglichen können.

Ja, diese Neuerungen sollen zum Sommersemester eingeführt werden. Sie werden wohl an einem nichts ändern, das hat der Geschäftsführer der Stiftung für Hochschulzulassung, Oliver Herrmann, schon betont. Sein Tipp für angehende Studierende für Humanmedizin war, wer Medizin studieren will, sollte sich auch weiterhin schon in der Schule anstrengen. Aber daneben werden wir eben auch andere Aspekte, die bei der Auswahl von guten zukünftigen Ärztinnen und Ärzten eine Rolle spielen, möglich machen und neue Instrumentarien in die Hand bekommen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4001 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist auch dieser Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in MecklenburgVorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes, Drucksache 7/4009.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung und zur Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg- Vorpommern und zur Änderung des Insolvenzordnungsausführungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/4009 –

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Harry!)

Wenn es andere Auffassungen gibt, dann können wir gerne darüber reden, aber im Moment bin ich noch dabei, den nächsten Tagesordnungspunkt hier aufzurufen.

Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung Frau Drese.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr froh, dass ich heute das Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz hier in den Landtag einbringen darf, und ich hoffe, dass wir nach einer breit angelegten Erarbeitungs- und Beteiligungsphase dieses Gesetz zeitgleich mit dem Haushalt 2020/2021 beschließen können. Ich verfolge mit der Gesetzesinitiative ganz klare Ziele: mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtsfinanzierung.

Gleich vorab, ich weiß, ich verfolge einen ambitionierten Zeitplan, ich habe aber bei diesem Gesetzentwurf immer auf das Gaspedal gedrückt, da ich eine klare gesetzliche Regelung und eine transparente und verlässliche Finanzierung im Bereich der Wohlfahrtspflege für überfällig, wichtig und notwendig erachte. Warum? Erstens, weil die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Selbsthilfeinitiativen für die Landesregierung unverzichtbare Partner im sozialstaatlichen Gefüge sind, zweitens, weil die Landesregierung und ich als Sozialministerin nach den detaillierten Prüfberichten des Landesrechnungshofs, Vorkommnissen bei einzelnen Wohlfahrtsträgern und vielen Fachgesprächen Handlungsbedarf bei der Transparenz und Steuerung sehen, und drittens, weil die Freie Wohlfahrtspflege und ihre Kernaufgaben kleinteilig seit über 25 Jahren als einjährige Projektförderung gewährt wurde. Es wird aus meiner Sicht Zeit, die finan

zielle Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Kernaufgaben auf eine feste gesetzliche Grundlage zu stellen. Auch vor dem Hintergrund der Koalitionsvereinbarung Ziffer 360 war es geboten, ein Wohlfahrtsfinanzierungs- und Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir legen als Landesregierung ein Gesetz vor, das gleich drei Erfordernisse zugleich regelt: zum einen eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, eine Neuregelung der Beratungsstellenfinanzierung und die Einführung von Transparenzregelungen. Ihnen liegt ein Gesetzentwurf vor, der in Deutschland Signalwirkung entfalten wird. Wir betreten hier ganz bewusst juristisches Neuland, denn nur in Niedersachsen gibt es bislang ein Wohlfahrtsgesetz, das aber nicht diesen Umfang hat, denn die finanzielle Unterstützung der Freien Wohlfahrtspflege und ihrer Kernaufgaben wird mit diesem Gesetzentwurf auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

Durch diese Neuausrichtung der Finanzierungsstrukturen schafft der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zugleich auch die Grundlagen für eine Beteiligung des Landes an der sozialen Beratung und an der Gesundheitsberatung, die die sozialgesetzlich begründete Zuständigkeit und Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte berücksichtigt und stärkt. Und mit dem Gesetzentwurf werden das Land, die Landkreise, kreisfreien Städte und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege aufgefordert, auf angemessene Beschäftigungsbedingungen hinzuwirken. Wir reden nicht nur über gute Arbeit, wir schaffen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür. Dazu trifft der Gesetzentwurf Regelungen zur Angemessenheit und zur Verbindlichkeit von Tarifverträgen und diesen vergleichbaren Regelungen und Beschäftigungsbedingungen.

Lassen Sie mich Näheres erläutern: Der Gesetzentwurf gliedert sich in drei Abschnitte. Durch den ersten Abschnitt dieses Gesetzentwurfs erhalten die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege zukünftig für ihre steuernde und koordinierende Tätigkeit klar definierte Landesmittel aus 40 Prozent Sockel- und 60 Prozent Aufstockungsbetrag zugewiesen, deren Höhe sich nach Maßgabe des Landeshaushalts bemisst. Der Gesetzentwurf führt zudem Berichtspflichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gegenüber der Landesregierung ein.

Die Landesregierung leitet den Bericht Ihnen im Landtag weiter. Sie werden zukünftig maßgeblich darüber zu entscheiden haben, wie und in welchem Umfang die Aufgaben der Spitzenverbände, an denen das Land Interesse hat, finanziert werden. Mit dieser ersten Säule bekennen wir uns zur wichtigen Arbeit der Spitzenverbände und schaffen zeitgemäße transparente Regelungen zur Aufteilung der Landesmittel. Diskussionen über historische Verteilerschlüssel gehören damit in die Mottenkiste und werden durch klare, für jeden nachvollziehbare Kriterien ersetzt.

Im zweiten Abschnitt schafft der Gesetzentwurf eine Grundlage für die finanzielle Beteiligung an der sozialen Beratung und der Gesundheitsberatung. Er gestaltet die Finanzierungsstrukturen in der Beratung neu, indem er die bisherige Förderung durch das Land mit auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte liegenden Zustän

digkeiten und Verantwortung zusammenführt. Wir haben jetzt die Chance, dass auf kommunaler Ebene bestehende Planungs-, Angebots- und Beratungsstrukturen stärker berücksichtigt werden. Das Land beendet somit die kleinteilige Projektförderung in diesem Bereich, ohne sich finanziell aus dieser Aufgabe zurückzuziehen. Das ist ein Paradigmenwechsel, meine Damen und Herren. Die Landesmittel werden zukünftig den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage von Zuweisungsvereinbarungen zur Weiterleitung an die soziale Beratung und Gesundheitsberatung durchführenden Träger zugewiesen. Dies stärkt kommunale Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume.

Vor dem Hintergrund vieler Anregungen während der Verbandsanhörung, insbesondere mit der kommunal zuständigen Ebene, habe ich mich dazu entschlossen, diesen zweiten Abschnitt zur sozialen und gesundheitlichen Beratung zeitversetzt erst ein Jahr später in Kraft zu setzen. Dieses Vorgehen verschafft den Landkreisen und kreisfreien Städten Raum und Zeit für eine fundierte sozialplanerische, infrastrukturelle, vor allem aber haushalterische Aspekte berücksichtigende Vorbereitung. Und dieses Vorgehen ist auch im Interesse der rat- und hilfesuchenden Menschen im Land, denn das zeitversetzte Inkrafttreten führt zur reibungslosen Sicherstellung für die notwendige Beratung im sozialen und gesundheitlichen Bereich.

Im dritten Abschnitt – und diese Säule ist mir ganz besonders wichtig – schafft der Gesetzentwurf die Grundlagen für mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege. Eingeführt werden soll eine Transparenzdatenbank und eine Zuwendungsdatenbank. Diese sollen im Bereich der sozialen Arbeit in verständlicher, übersichtlicher und öffentlich leicht zugänglicher Form über Ziele, Werte und Motive, über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweise der Träger sozialer Arbeit informieren. Und sie sollen Auskünfte über Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen durch diese geben. Diese Datenbanken stehen jeder Frau und jedem Mann zur Verfügung und schaffen für die Politik, die Verwaltung, aber auch für Spender und ehrenamtlich Tätige Klarheit und mehr Sicherheit über die Träger der Freien Wohlfahrtspflege.

Ich möchte hier ausdrücklich hervorheben, dass wir in Sachen Transparenz und Steuerung in den letzten zwei Jahren schon einiges erreicht haben. Alle Spitzenverbände und viele weitere Träger der sozialen Arbeit sind der Initiative „Transparente Zivilgesellschaft“ von Transparency International Deutschland beigetreten. Und mein Ministerium hat zehn Richtlinien zur Unterstützung der sozialen Arbeit überarbeitet, die seit dem 01.01.2019 in Kraft sind. Mit der Änderung der Richtlinien wurden bereits Aspekte aufgegriffen, die auf Erkenntnissen meines Ministeriums und auf Feststellungen des Landesrechnungshofs beruhten.

Der Gesetzentwurf setzt diesen Weg konsequent fort und ist sicherlich der Höhepunkt unserer Aktivitäten für mehr Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege in dieser Legislaturperiode. Erwähnen möchte ich zudem, dass der Gesetzentwurf ebenso einen Beitrag zur Entbürokratisierung kleinstteiliger Förderung leistet. Er schafft eine verlässliche Finanzierung der Beratungsarbeit als Kernaufgabe Freier Wohlfahrtspflege, indem die bundesgesetzlichen Strukturen und Zuständigkeiten konsequent Anwendung finden

und zugleich dem Verfassungsauftrag der Freien Wohlfahrt, die Freie Wohlfahrtspflege zu unterstützen, entsprochen wird.

Und auch über Geld sollten wir reden. Sofern der Landtag dieses beschließt, wird das Gesetz zu einer Erhöhung der für soziale Beratung und Gesundheitsberatung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel führen. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Haushaltsansätze von derzeit 5,1 Millionen Euro auf 5,77 Millionen Euro in 2020/2021, 6,1 in 2022/2023, 6,2 Euro in 2024. Das Land leistet also auch finanziell seinen Beitrag für die Schaffung und den Erhalt guter Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Bitte ist, beraten Sie diesen Gesetzentwurf umfassend! Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung stehen Ihnen dazu gerne mit Rat und weiteren Erläuterungen zur Seite. Zeitgleich mit dem Haushaltsgesetz 2020/2021 soll dieses Gesetz in Kraft treten. Ich glaube, das ist eine gute Kopplung, denn unsere Bürgerinnen und Bürger wie auch die vielen engagierten Fachkräfte und Mitarbeiter bei den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege erwarten nach vielen Pressemitteilungen und Kritiken an der Freien Wohlfahrtspflege hier eine tragfähige und verlässliche Perspektive. Je schneller diese da ist, umso besser. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis 64 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Das klingt erst mal alles ganz toll, was Frau Drese hier erzählt hat, aber besinnen wir uns doch mal zurück, warum wir überhaupt in diesem Landtag über das Thema der Wohlfahrt sprechen. Das war doch die AfD, die dafür gesorgt hat, dass man jetzt endlich mal genauer hinschaut,

(Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

wie dort die Mittel verteilt werden und wie die Regelungen sind. Das war die AfD, die einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einberufen hat,

(Thomas Krüger, SPD: Jaja.)

um Licht ins Dunkel der Finanzierungskanäle der Freien Wohlfahrt zu bringen. So sieht es aus.

(Marc Reinhardt, CDU: Wer denn noch?)

Das ist unsere Ausgangslage.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

So, die SPD, die ja immer so gerne zwischendurch keift, ist maßgeblich mit ihren Mitarbeitern in den Vorständen – also wir reden hier von AWO-Vorständen mit SPDParteibuch, die hier keinen Platz mehr bekommen haben, und dann aber dort weiterarbeiten dürfen – beteiligt an dieser Geschichte,

(Thomas Krüger, SPD: Parteibuch.)

wenn wir uns einfach mal den Verband AWO-Müritz zum Beispiel angucken.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Nein.)

Und da kommen wir jetzt auch zu dem Gesetzentwurf, in dem sehr viel fehlt. Also da ist viel beschrieben, aber was wird denn eigentlich da geregelt?

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Ziemlich wenig. Klingt sehr gut, ist es aber überhaupt gar nicht. Wir haben nicht angefasst die Parteienverknüpfung mit der Wohlfahrt. Dort ist kein Riegel eingeschoben, da denkt man nicht mal drüber nach, diese Position irgendwie anzugehen.

(Thomas Krüger, SPD: Und das Parteienverbot, oder was?!)