Protocol of the Session on January 25, 2017

Das Verhalten einzelner Wölfe ist bei jedem Raubtier nicht genau kalkulierbar. Das macht seine Gefährlichkeit aus. Insgesamt betrachtet ist aber klar, dass er Chancen sucht und Risiken meidet. Wird sein Bestand so groß, dass das Nahrungsangebot im Wald nicht mehr reicht, geht er das Risiko ein, sich in die Nähe des Menschen und seiner Nutztiere zu begeben. Die Wahrscheinlichkeit dafür steigt, wenn er dort keinen Jagddruck erfährt.

Im Umgang mit dem Wolf ist also zweierlei logisch einsichtig: Der Bestand muss sich am Nahrungsangebot im Wald orientieren, das die Artenvielfalt nicht gefährdet, und das muss entsprechend geregelt werden. Die Regelungsaktivitäten müssen durch Bejagung bei Annäherung an menschliche Siedlungen und Weidetiere beginnen.

Zum Vergleich: Schweden duldet eine Obergrenze von 300 Wölfen. Schweden ist 1,5-mal so groß wie Deutschland. Die Bevölkerungsdichte liegt bei einem Elftel. Das hält die einschlägig bekannten Verbände nicht davon ab, für Deutschland eine Wolfspopulation von 4.400 Wölfen zu fordern. Die Politik hat die Aufgabe, sich nicht von Faszinationen leiten zu lassen und im Wolf eine von Menschen diskriminierte Minderheit zu sehen. Die Politik hat die Pflicht, unsere Bevölkerung zu schützen und die Interessen der Nutztierhalter und der Lebewesen zu wahren. Dazu muss das rechtliche Instrumentarium so ausgestaltet sein, dass die Garanten der Sicherheit, Jägerschaft und Polizei, legal das Nötige tun dürfen, um dann, wenn Gefahr akut wird, sofort handeln zu können, ohne langwierige Diskussionen und Genehmigungen. Deshalb muss der Wolf grundsätzlich in das Jagdrecht eingeführt werden. Die entstehenden Kosten könnte wie bisher weiterhin das Land übernehmen und nicht die Jäger.

In Schweden können Wölfe geschossen werden. Warum nicht bei uns?

(Thomas Krüger, SPD: Das hat der Minister begründet.)

Das, was Herr Backhaus hier anführte, sind billige Ausreden.

(Thomas Krüger, SPD: Internationale Verträge sind billige Ausreden?!)

Nicht nur der Wolf bereitet uns Sorgen, sondern auch der Biber. Der Biber hat sich in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren stark ausgebreitet, so stark, dass die Schäden nicht mehr unbedeutend sind. Beispielsweise

unterhöhlt der Nager Deiche, Straßen und Bahnanlagen. Dass dies eine Gefahr für unsere Sicherheit darstellt, dürfte wohl allen klar sein. Auch Wasser- und Bodenverbände beklagen die Verstopfung von Abflussrohren und Gräben. Das Einfangen und Aussetzen in geeignete Bibergebiete ist sinnlos. Hier würde er sofort von Revierbesitzern verdrängt und ist wieder dort, wo er nichts zu suchen hat. In solch einem Fall ist eine Bejagung notwendig.

Für beide Arten, für Wolf und Biber, gilt also, dass die vonseiten der Naturschutzaktivisten vorgetragenen Alternativmaßnahmen, wie aufwendige Umsiedlungen, Vergrämungen und Ähnliches, entweder nutzlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zugunsten einer Ökoindustrie sind oder mit ihrer Effizienzlosigkeit schon einen gefährlichen Grad an Zynismus aufweisen, dem wir von der AWD,

(Marc Reinhardt, CDU: AWD, das ist doch ein Finanzoptimierer. – Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

AfD entschieden entgegentreten. Für beide Arten besteht dringender politischer Handlungsbedarf,

(Marc Reinhardt, CDU: Bei der AWD?!)

um auch traditionelle Arbeitsplätze zu schützen.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Welche denn?)

Nehmen Sie den Antrag der AfD nicht nur zur Kenntnis, sondern unterstützen Sie ihn aktiv! – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Marc Reinhardt, CDU, und Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Die AWD!)

Ich schließe die Aussprache.

Während der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/115 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag der Fraktion der AfD abgelehnt mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD.

Wir kommen nun zur Abstimmung in der Sache über den Antrag auf Drucksache 7/115. Wer dem AfD-Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/115 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 7/194 ein Antrag zum Thema „Bundesratsantrag zur Angleichung der Netzentgelte beitreten“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte, Frau Dr. Schwenke.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hintergrund unseres Dringlichkeitsantrages ist der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur. Darin wurde die lange angekündigte solidarische Netzkostenverteilung in letzter Minute wieder gestrichen. Die thüringische Umweltministerin hat daraufhin eine Bundesratsinitiative für die nächste Woche angekündigt. Deshalb denken wir, dass es dringlich wäre, wenn der Landtag sich dazu verhält und den Auftrag erteilt, dass die Landesregierung dieser Bundesratsinitiative beitritt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr gut! – Torsten Renz, CDU: Können Sie uns die mal vorlegen?)

Vielen Dank, Frau Dr. Schwenke.

Das Wort zur Gegenrede wird gewünscht. Bitte schön, Herr Schulte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen – beziehungsweise umgedreht natürlich! Die Dringlichkeit des Antrages der LINKEN begründet sich nach deren Vorstellungen offenbar dadurch, dass noch keiner weiß, was in dem bevorstehenden Bundesratsantrag aus Thüringen stehen wird. Weiß man es, wird vielleicht keiner mehr zustimmen. Das Risiko, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir allerdings alle eingehen. Wir werden als Koalitionsfraktionen einem Antrag nicht unsere Zustimmung geben können, von dem wir noch nicht wissen, was drinstehen wird, und werden deswegen selbstverständlich auch heute die Dringlichkeit ablehnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: So ein billiger Grund, Herr Schulte!)

Ums Wort zur Gegenrede hat auch die Fraktion der AfD gebeten. Bitte, Herr Dr. Manthei.

Ja, ich schließe mich dem an. Auch die Fraktion der AfD ist der Meinung, dass hier keine Dringlichkeit gegeben ist. Es ist rechtlich eigentlich ein Nichtantrag, das ist auch unzulässig. Also einem Antrag beizutreten, den es gar nicht gibt, ist eigentlich objektiv gar nicht möglich. Es wird etwas rechtlich Unmögliches verlangt, daher ist der Antrag zurückzuweisen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? –

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das wird knapp.)

Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Erweiterung der Ta

gesordnung bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der AfD abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Aussprache gemäß Paragraf 43 Ziffer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Bilanz der Landkreisneuordnung“.

Aussprache gemäß § 43 Ziffer 2 GO LT zum Thema Bilanz der Landkreisneuordnung

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich höre und sehe dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Rösler für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor knapp zwei Jahren, im März 2015, wurde in diesem Haus letztmalig umfassend über die Landkreisneuordnung debattiert. Anlass war der Zweite – und bislang letzte – Bericht der Landesregierung zum Fortgang der Umsetzung der Landkreisneuordnung. Auch in der Öffentlichkeit wurde scharfe Kritik an dem Bericht geübt, von Schönfärberei war die Rede. Das ist aber heute nicht mein Thema.

Dieser zweite Bericht der Landesregierung verweist auf die wissenschaftliche Begutachtung des Reformverlaufes durch Professor Dr. Hesse und seine vorgelegten Zwischenberichte. Nach Vorliegen des Abschlussberichtes, so die Landesregierung Anfang 2015, werden Aussagen zu möglichen Hindernissen und Gegenmaßnahmen erfolgen. Der Hesse-Abschlussbericht und die Stellungnahme der Landesregierung dazu wurden dem Landtag am 14. November 2016 zugeleitet.

Zwei kurze kritische Anmerkungen zu dieser Unterrichtung: Der Abschlussbericht von Hesse stammt vom 15. Juni 2015. Herr Ministerpräsident! Herr Innenminister! Warum hat dieser Abschlussbericht von der Staatskanzlei bis zum Landtag 17 Monate, also fast eineinhalb Jahre benötigt?

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

An der Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Bericht kann es kaum gelegen haben. Professor Hesse legte einen ersten und einen zweiten Zwischenbericht sowie einen Abschlussbericht vor. Diese Dokumente umfassen insgesamt 444 Seiten. Hierzu nimmt unsere Landesregierung Stellung auf genau 4 Seiten. Zieht man Aussagen des Landesverfassungsgerichtes sowie Feststellungen des Gutachters selbst ab, so wird die Stellungnahme der Landesregierung auf drei Sätze eingedampft. Eine Bilanz sollte das ja wohl nicht sein.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine zweite Vorbemerkung. Das Jahr 2017 ist für MecklenburgVorpommern kommunalpolitisch äußerst bedeutsam. Es geht einmal um die grundlegende Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs, zum anderen erfolgen entscheidende Weichenstellungen in der Frage zukunftsfähiger Gemeindestrukturen. In beiden Fragen besteht erheblicher Zeitdruck – das Innenministerium selbst

spricht von einer recht sportlichen Zeitschiene – und in beiden Bereichen, so mein Eindruck, ist aus verschiedenen Gründen bereits Zeitverzug eingetreten.

An der kommunalen Basis ist, kurz gesagt, zunehmende Nervosität zu spüren. Für Landrat Christiansen jedenfalls ist bereits jetzt die Vertrauensbasis für die kommunalen FAG-Verhandlungen zerstört. Alle Zeichen deuten also auf ein kommunalpolitisch turbulentes Jahr.

(Martina Tegtmeier, SPD: Ich glaube, das hat sich schon wieder einigermaßen gelegt, Frau Rösler.)

Das stimmt.

Beeinflusst werden diese beiden Projekte des Jahres 2017 von einer kommunalpolitischen Maßnahme des Jahres 2011, der Landkreisneuordnung. Um diese Strukturreform wurde bekanntlich in unserem Land und in diesem Landtag über zehn Jahre lang intensiv beraten, gestritten, verhandelt, geklagt. Gegenwärtig wird über diese Reform, über ihre Geschichte, ihre Verfahrensschritte und vor allem ihre Ergebnisse zwar in mehreren Bundesländern intensiv gesprochen, MecklenburgVorpommern aber, so mein Eindruck, möchte dieses Thema lieber rasch und stillschweigend hinter sich lassen.