Protocol of the Session on January 25, 2017

Beeinflusst werden diese beiden Projekte des Jahres 2017 von einer kommunalpolitischen Maßnahme des Jahres 2011, der Landkreisneuordnung. Um diese Strukturreform wurde bekanntlich in unserem Land und in diesem Landtag über zehn Jahre lang intensiv beraten, gestritten, verhandelt, geklagt. Gegenwärtig wird über diese Reform, über ihre Geschichte, ihre Verfahrensschritte und vor allem ihre Ergebnisse zwar in mehreren Bundesländern intensiv gesprochen, MecklenburgVorpommern aber, so mein Eindruck, möchte dieses Thema lieber rasch und stillschweigend hinter sich lassen.

Meine Damen und Herren, diese Stille muss aufhorchen lassen. Deshalb meine ich, dass wir die derzeitige Phase der Ruhe vor dem Sturm nutzen sollten, nutzen für eine Bilanz der Landkreisneuordnung und – besser noch – nutzen für eine Debatte über die richtigen und notwendigen Maßstäbe für eine umfassende, sachliche und ehrliche Bilanz dieser einst so umstrittenen Reform.

Parteipolitisch dürfte die von mir angeregte Bilanz, so meine dritte Vorbemerkung, wenig ergiebig sein. SPD, CDU und LINKE waren mitunter auch in unterschiedlichen und wechselnden parlamentarischen Rollen an diesem Projekt beteiligt. Den dramatischen Höhepunkt bildeten sicherlich die beiden Unterschriften des Innenministers im Jahre 2006, einmal unter die Verfassungsklage gegen das rot-rote Reformvorhaben und zugleich unter den rot-schwarzen Koalitionsvertrag, genau dieses rot-rote Vorhaben eins zu eins umsetzen zu wollen. Meine Damen und Herren, selbst so mancher heutige AfDPolitiker hat vielleicht damals nicht nur am Spielfeldrand den Zuschauer gegeben, sondern recht aktiv mitgespielt, damals allerdings noch in anderen Mannschaften und anderen Trikotfarben.

Wir stehen gegenwärtig vor folgender äußerst widersprüchlichen Situation: auf der einen Seite der erste und zweite Bericht der Landesregierung zum Fortgang der Umsetzung der Landkreisneuordnung, der erste und zweite Zwischenbericht sowie der Abschlussbericht von Hesse und die entsprechende Stellungnahme der Landesregierung. Der Grundtenor ist wohl, wir sind noch nicht ganz am Ziel, aber auf einem sehr guten Weg. Die Erwartungen haben sich noch nicht ganz erfüllt, aber akuter Handlungsbedarf bestehe derzeit nicht.

Meine Damen und Herren, gleichzeitig und in völligem Kontrast hierzu mehren sich öffentliche Äußerungen, die in nie da gewesener Schärfe aktuell Kritik an dieser Kreisgebietsreform üben, beispielsweise Thomas Beyer, Bürgermeister der Hansestadt Wismar, ein traditioneller Kritiker dieser Reform, insbesondere der Einkreisung

seiner Stadt, oder aber der Landrat von VorpommernRügen, Ralf Drescher,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

einst ein glühender Verfechter und Befürworter dieser Reform. Ich zitiere ihn aus der „Ostsee-Zeitung“ vom 25. Oktober letzten Jahres, Zitat: „In keinem anderen Bundesland ist eine Kreisgebietsreform so schlecht gemacht worden wie hier.“ Zitatende.

(Marc Reinhardt, CDU: Na, dann wollen wir mal nach Thüringen gucken, ne?!)

Das sollte für Koalition und Opposition gleichermaßen starker Tobak sein. Man muss diese Kritik nicht vollumfänglich teilen, aber man sollte innehalten, man sollte nachdenken, man sollte fragen. Irrt Professor Hesse, wenn er für künftige Landkreisneuordnungen immer noch Mecklenburg-Vorpommern eine Pionierrolle zuerkennt? Oder irren etwa die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die dem dortigen rot-roten Reformprojekt kritisch gegenüberstehen und es gegenwärtig zu 70 Prozent ablehnen?

Lassen Sie mich meine Gedanken, meine Anmerkungen zu dieser Problematik zusammenfassend in drei Fragestellungen kleiden.

Erstens. Legen wir an unsere Reform die richtigen Maßstäbe an? Heute verbinden sich mit unserer Kreisgebietsreform Begriffe wie Schulden, Konsolidierungsdruck, Sonderhilfen, Spardiktat. Haben wir deutlich genug gesagt, dass diese Reform kein Allheilmittel ist, dass die Gebietsreform per se keine Einsparungen schafft? Haben wir gutachterliche Prophezeiungen von hundert und mehr Millionen Euro Einsparungen zu unkritisch im Raum stehen lassen? Zu einer ehrlichen Bilanz wird auch die Feststellung gehören müssen, dass die kommunale Selbstverwaltung heute nicht so sehr durch die größeren Strukturen bedroht wird, dafür aber durch schwindenden Inhalt und fehlende Gestaltungskraft. Kreishaushalte sind doch schon lange keine kommunalen Steuerungsinstrumente mehr, sondern politisches Korsett.

Eine zweite Fragestellung: Warum gelingt uns bisher ganz offensichtlich keine ehrliche, keine weitgehend einheitliche Bestandsaufnahme? Der Städte- und Gemeindetag wirft doch die berechtigte Frage auf, ob Untersuchungen zu den Auswirkungen der Kreisgebietsreform vorliegen und in welchen Bereichen tatsächlich Verbesserungsansätze möglich wären. Ganz uneigennützig ist das sicherlich nicht, denn im Hintergrund steht natürlich auch die Frage künftiger Kreisumlagen.

Die Antwort des Innenministeriums ist nun nachvollziehbar und unzureichend gleichermaßen. Selbstverständlich wurden reformbedingte Stelleneinsparungen durch neue Aufgabenübertragungen, mitunter durch Personalmehrbedarfe konterkariert. Und selbstverständlich ist bei der Landkreisneuordnung ein Vorher-nachher-Vergleich schwierig, wie übrigens bei jeder Reform. In dieser Situation nun aber die Gemeinden auf ihren jeweiligen Landkreis zu verweisen, das ist für mich nicht nur unzureichend, das ist auch unzulässig. Die Landesebene kann doch nicht ernsthaft auf kommunaler Ebene ein riesiges Reformvorhaben initiieren und für Bewertung und Bilanz die Kommunen verantwortlich machen. Das hat dann weder etwas mit verantwortungsvoller Landes

gesetzgebung noch mit bilanzierender Folgebeobachtung zu tun.

Wie steht es tatsächlich um die Reformrendite? Wie realistisch sind sinkende Kreisumlagen? Wo bleiben Funktionalreformen, die zum Beispiel Landrat Drescher massiv einfordert? Wie steht es um den Abbau von Doppelstrukturen, wie um die Stärkung der Zentren? Das und anderes mehr sind doch notwendige Positionen einer Bilanz, bei deren Aufstellung die Landesregierung sich nicht hinter der kommunalen Selbstverwaltung verstecken darf.

Ich stelle heute ganz bewusst das Gemeinsame, das Verbindende in den Vordergrund und nicht das Trennende oder den Krawall. Nehmen wir daher den von SPD und CDU aufgestellten Gesamtrahmen einer Verwaltungsmodernisierung zum zentralen Maßstab einer Bilanz, dann lässt sich feststellen, die Landkreisneuordnung ist nicht gescheitert, die Verwaltungsmodernisierung aber ist bestenfalls auf halbem Wege stecken geblieben. Die Landesebene bleibt ausgespart. Die Landesebene unterwirft sich keinen schmerzlichen Reformen, im Gegenteil.

Meine Damen und Herren, zur dritten und letzten Fragestellung: Ist die Landespolitik, sind wir bereit und in der Lage, gemeinsam mit der kommunalen Ebene dieses Reformverhalten umfassend zu bilanzieren? Welche Bestandteile gehören zu einer Bilanz, die weder Trauerspiel noch Schönfärberei ist? Gelingt eine Bilanz, nach der die Landkreisneuordnung zwar notwendig, aber kein Wunderheiler war? Werden wir bilanzieren können, dass die Landkreisneuordnung bestehende Probleme gelöst und neue Probleme geschaffen hat? Werden wir bilanzieren müssen, dass nach der Kreisebene nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Landesebene Reformschritte zu liefern hat?

Meine Damen und Herren, der aktuelle Koalitionsvertrag schweigt zu diesen Fragen, sie stehen aber im Raum und ihre Beantwortung hat Einfluss auf das künftige Miteinander von Land und Kommunen. Ich erhoffe daher von der heutigen Aussprache Vorstellungen oder Vorschläge zu einem Wie und zu einem Wann einer Bilanz der Landkreisneuordnung, die diesen Namen verdient, auch und vor allem aus den Reihen der Landesregierung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

Liebe Kollegin Rösler, ich kann Sie beruhigen, wir haben nach wie vor ein gutes Verhältnis mit der kommunalen Familie.

(Jeannine Rösler, DIE LINKE: Na ja!)

Ich habe heute früh sehr intensiv mit Herrn Wellmann gesprochen über die Situation zum Thema FAG und auch über die Landkreisneuordnung und habe morgen ein intensives Gespräch mit dem Landrat. Dass die kommunalen Vertreter natürlich ihre kommunalen Inte

ressen zuerst vertreten und sich dafür einsetzen, ist, glaube ich, auch selbstverständlich. Insofern, wir liegen in dem Miteinander nicht so weit auseinander und werden das auch in Zukunft nicht tun.

Die Legislaturperiode hat kaum begonnen und schon setzt DIE LINKE die Kreisgebietsreform auf die Tagesordnung. Das sieht derzeit ein wenig nach Ideenarmut aus. Tut mir leid, das muss ich sagen. Wir haben in diesem Hohen Haus ja nun schon häufig und mehrfach über die Reform selbst und auch über die Auswirkungen der Reform gesprochen. Da der Informationshunger aber offensichtlich immer noch sehr groß ist, möchte ich dies gerne heute in der einen oder anderen Frage noch mal wiederholen beziehungsweise den Informationsbedarf auch stillen.

Ich erinnere noch einmal an die Ausgangslage, Kollegin Rösler, an der sich heute nach wie vor nicht wirklich viel verändert hat. Der demografische Wandel hat Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor fest im Griff. Wir haben die mit Abstand geringste Bevölkerungsdichte aller Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland. Trotzdem oder gerade deshalb haben die Menschen überall in unserem Land einen Anspruch auf eine angemessene öffentliche Infrastruktur – und zwar egal, ob wir über Schule, Polizei, Verwaltung, über alle diese Dinge reden – und auch auf angemessene öffentliche Leistungen. Wir alle wissen, das alles unter einen Hut zu bringen, ist nicht einfach. Nur mit immer mehr Geld hätten wir das Problem nicht dauerhaft lösen können, zumal alle wissen, für diese Besonderheit der geringen Bevölkerungsdichte erhalten wir als Land keinen Ausgleich aus der Bundesrepublik Deutschland oder von anderen Bundesländern. Wir müssen das Problem selbst lösen. Deshalb ergriffen wir Anfang des Jahrzehnts die Chance, die Landkreise neu zu ordnen und tragfähige Strukturen zu schaffen.

Mittlerweile ist die Neuordnung weitestgehend abgeschlossen, auch wenn es immer wieder über die eine oder andere Frage Diskussionen geben wird. Die Kreissitze sind eingerichtet, die Vermögensübertragungen sind abgeschlossen. Natürlich ist so eine Reform kein Selbstgänger und wird auch nie ein Selbstgänger werden, nicht bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, wie Sie zu Recht sagen, und in Brandenburg, Thüringen und in anderen Ländern ja auch nicht. Dort, wo es vor vielen Jahrzehnten einer war, wie in Rheinland-Pfalz, da diskutiert man heute auch noch über die eine oder andere Reform, aber das gehört doch zur kommunalen Verwaltung dazu.

Die Reform selbst kann nur erfolgreich sein, wenn vor Ort die richtigen Entscheidungen getroffen werden und das Land dementsprechend auch die Begleitung mit durchführt. Jedem muss klar sein – und den meisten kommunalen Vertretern war es auch klar –, die Landkreise haben es ganz wesentlich selbst in der Hand, auf welche Weise und in welchem Umfang sie die Einsparpotenziale durch die neuen Kreisstrukturen ausschöpfen, zum Beispiel eben auch durch die Organisation und die Personalausstattung. Unabhängige Gutachter ermittelten vor der Reform Einsparpotenziale nur bei den Personalkosten zwischen 40 und 70 Millionen Euro pro Jahr. Da lässt sich mit Tatkraft und Geschick sicherlich definitiv noch das eine oder andere mehr herausholen als mit Widerstand und Passivität. Tatsächlich, und das ist ganz deutlich festzustellen, konnten auch viele Stellen gespart

werden. Das Innenministerium und die anderen Häuser standen dabei den Kommunen jederzeit mit Rat und Tat, aber auch mit vielen Millionen Euro – ich denke nur an die 36 Millionen Euro Übergangsgelder – zur Seite.

Und damit eines auch von vorneherein klar ist: Es braucht mir niemand vorzuhalten, dass die Landkreise durch die Reform ins Minus rutschten. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nun wirklich völliger Quatsch. Die Kreise sehen sich unabhängig von der Kreisgebietsreform in vielen Bereichen steigenden Kosten gegenüber. Denken Sie an die Jugendhilfe, denken Sie an die Fragen im Bereich Bildung, denken Sie an den Bereich Teilhabe – alles Posten, die explosionsartig in vielen Regionen sich entwickeln. Diese steigenden Kosten zehren natürlich auch einen Teil – und das ist ein Stück selbstverständlich – der Konsolidierungsgewinne wieder auf. Also es soll doch keiner glauben, dass es den Landkreisen aus finanzieller Sicht – über die reden wir gerade in dem Fall – in den alten Strukturen besser ergangen wäre, als es jetzt der Fall ist. Ganz im Gegenteil, diese gegenteiligen Entwicklungen und diese durchaus ständig explodierenden Kosten hätten die Landkreise dann noch wesentlich härter getroffen, als es derzeit der Fall ist.

Nein, ich bin fest überzeugt, dass wir gemeinsam mit der kommunalen Familie in der Frage Schlimmeres verhindert haben. Tatsächlich hat sich die Finanzsituation der neu gebildeten Landkreise zwischenzeitlich sogar deutlich gebessert. Wir sind nicht mehr weit von flächendeckenden ausgeglichenen Haushalten entfernt. Problematisch bleiben in einigen Landkreisen jedoch die Defizite aus den Vorjahren. Dort brauchen wir weiterhin eine strikte Haushaltsdisziplin, damit perspektivisch die für den Abbau der Defizite erforderlichen Überschüsse auch erwirtschaftet werden können.

Das Land unterstützt die Konsolidierung der Landkreise Vorpommern-Rügen, Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim auf der Grundlage von Konsolidierungsvereinbarungen mit Konsolidierungsmitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich, der über das Parlament zur Verfügung gestellt wurde. Auch die Haushaltslage des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat sich, wie dem vorliegenden Haushalt 2017 – und den muss ich dafür zur Grundlage nehmen – zu entnehmen ist, deutlich gebessert. Der Abschluss einer Konsolidierungsvereinbarung in den kommenden Monaten erscheint derzeit aus meinem Haus, aus der Fachabteilung, in der Frage möglich. Rund 22 Millionen Euro stünden dem Landkreis dann zur Verfügung, auch im Rahmen der Entschuldung. Damit können wir einiges bewegen.

Meine lieben Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Auswirkungen müssen untersucht werden, das ist vollkommen korrekt. Sie wissen alle, im Jahre 2011 bestätigte das Landesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der Reform. Zugleich gaben uns die Richter aber den Auftrag mit, die tatsächlichen Auswirkungen der Landkreisneuordnung auf die kommunale Selbstverwaltung, insbesondere auf das Ehrenamt, intensiv zu beobachten und gegebenenfalls dort nachzubessern, wo es zusätzlicher Unterstützung bedarf.

Natürlich, und das finde ich vollkommen richtig, haben wir uns dafür des Sachverstandes eines neutralen Dritten bedient, Herrn Professor Hesse. Nach umfangreichen Untersuchungen legte Professor Hesse schließlich eindeutige – jedenfalls wie wir finden – Ergebnisse vor.

Erstens. Die Reform hatte, und das habe ich hier ausgeführt, eine deutliche Konsolidierungswirkung.

Zweitens. Die Qualität der Arbeit der Landkreise verbesserte sich deutlich.

Drittens. Die Belastungen für die kommunalen Mandatsträger und Verwaltungen nahmen zu.

Viertens. Die ehrenamtliche Beteiligung litt jedoch nicht.

Fünftens. Das Selbstverständnis der ehrenamtlichen Tätigkeit hat sich geändert.

Ziel ist es, die neuen Kreisstrukturen zukunftsfähig zu machen. Großen Distanzen wird mit erhöhter Mobilitätsbereitschaft und den Möglichkeiten des Internets begegnet. Auch deswegen ist der zügige Ausbau in dem Bereich im Land wichtig.

Zusammengefasst heißt das doch: Die Ziele der Reform werden weitgehend erfüllt und das Ehrenamt wurde nicht beschädigt. Klammer auf: Ein Problem bleiben nach wie vor die großen Entfernungen für die Kreistagsabgeordneten. Das muss man immer wieder ehrlicherweise sagen, aber auch das hat einen Grund in der Bevölkerungsdichte, in der Größe, die wir dadurch automatisch haben.

Das sind die Ergebnisse, die Herr Professor Hesse ganz unabhängig ermittelt hat. Und egal, wie man nun zu der Reform steht – und dass Sie mit einer solchen Reform nicht den Sympathiepreis gewinnen können, das war von Anfang an klar –, wir können uns mit den Ergebnissen eines neutralen Betrachters oder in dem Fall Gutachters sehen lassen.

Im Übrigen: Die Kritik der fehlenden Bürgernähe nehmen wir ernst. Deshalb haben wir mobile Bürgerbüros gefördert, den telefonischen Bürgerservice gestärkt und eine ganze Menge schon im Bereich IT gemacht. Vieles können die Bürger nun auch schon online erledigen.

Wir werden natürlich weiter die Auswirkungen der Reform beobachten und mögliche Probleme unverzüglich angehen. Insofern, liebe Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE, ist der Titel der Aussprache, glaube ich, etwas übereifrig. Hier und heute können wir erst einmal nur eine Zwischenbilanz ziehen. Für eine abschließende Bilanz ist es schließlich schlicht und einfach noch zu früh. Noch hat die Reform nicht ihre volle Wirkung entfaltet und bestimmte Thematiken, die hier in Zukunft mit reinspielen werden – Kollegin Rösler sprach das in der Einbringung an –, werden auch mit diesen Entwicklungen verknüpft werden. Aber sollten wir in fünf Jahren in diesem Landtag wieder über das Thema diskutieren und wieder nicht wissen, worüber wir reden, können wir das Thema gerne noch mal aufrufen, was die Frage der Reform betrifft.

Ich glaube bei aller Kritik und aller Schwierigkeit der Umsetzung dieses Projektes Landkreisneuordnung, es war ein richtiger Schritt im Interesse des Landes, im Interesse der Entwicklung der kommunalen Selbstverwaltung. Nun gilt es, auf dem Weg fortzufahren und natürlich die damit verbundenen zukünftigen Anforderungen, wie Finanzausstattung und wie sich eine Kommune in Zukunft gestalten soll, auch weiter mit Leben zu erfüllen. Das wird eine Aufgabe sein, die wir gemeinsam zu meistern haben. Dafür wünsche ich uns viel Kraft und Durchstehvermögen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Kröger für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Leiwe Meckelbörger und Vurpommern! Wir leben in einem Land, das historisch in kleinteiligen Strukturen gewachsen ist. Das begründete sich seinerzeit schon in den sprichwörtlichen Kleinstaatereien, beruhend auf den Eigentumsverhältnissen auch dieses landwirtschaftlich geprägten Landstriches.