Protocol of the Session on March 13, 2019

Die, aus meiner Sicht, Ausrede der Ministerin, nach fünf Jahren sei üblicherweise zu prüfen, na ja, aus meiner Sicht ist das einfach nur ein Man-will-nicht-einfachdarangehen. Man lebt vielleicht in der Vorstellung, dass jede Korrektur, auch wenn man nicht selbst das zu Korrigierende gemacht hat, ein Gesichtsverlust sei. Es gibt Dinge, dafür braucht man keine fünf Jahre. Nach fünf Jahren, wenn Sie das denn so richtig auskosten wollen, werden Sie bis dahin wahrscheinlich so viel von den Tatsachen geschaffen haben, dass das Ganze dann nur noch ein formelles Zeremoniell ist. Also ich habe wirklich die ernsthafte Bitte und bin davon persönlich auch höchst überzeugt, ich kenne den Betrieb so ein bisschen: Sie täten der Justiz und der Rechtspflege in unserem Land einen Gefallen, wenn Sie das, was man jetzt schon beurteilen und prüfen kann, unaufgeregt und unvoreingenommen wirklich prüfen würden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Friedriszik.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Gäste! Mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wurde in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Zahl der Gerichtsstandorte von 21 auf 16 festgelegt. Es gibt nunmehr zehn Amtsgerichte und sechs Zweigstellen. Die Zweigstellen wurden den Gerichten in Pasewalk, Waren, Ludwigslust, Wismar, Neubrandenburg und Stralsund zugeordnet. Die

se Zweigstellen wurden ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben und nehmen gerichtliche Kernaufgaben im Sprengel der Amtsgerichte wahr.

DIE LINKE will mit nur einem Federstrich sämtliche Zweigstellen in Anklam, Bergen, Demmin, Grevesmühlen, Neustrelitz und Parchim wieder in vollwertige Amtsgerichte umwandeln. Immerhin stellt sie die Schließung der Amtsgerichte Bad Doberan, Hagenow, Ueckermünde, Ribnitz-Damgarten und Wolgast nicht infrage. Allerdings wird mit dem Gesetzentwurf das Ziel, die Gerichtsstrukturreform, infrage gestellt.

Meine Damen und Herren, infolge der Gerichtsstrukturreform haben die Amtsgerichte die notwendige Größe, um mit ausreichender Personalstärke die Verfahren bearbeiten zu können. In größeren Amtsgerichtsbezirken wird erreicht, dass die Rechtspflege flächendeckend garantiert werden kann. Größere Amtsgerichtseinheiten ermöglichen den Richtern und den Mitarbeitern, etwaige Belastungen bei Krankheit oder Urlaub besser aufzufangen als in kleineren Amtsgerichten. Auch sind in größeren Gerichten eher Spezialisierungen möglich, zudem ist ein flexiblerer Personaleinsatz zwischen Amtsgerichten und Zweigstellen möglich.

In der Gesetzesbegründung wird pauschal behauptet, dass Zweigstellen aufgrund ihrer geringen Größe ineffektiv arbeiten würden. Wenn dem so ist, spricht dies für sich genommen gerade nicht dafür, alle Zweigstellen nun zu eigenständigen Amtsgerichten zu machen. Das würde darauf hinauslaufen, die bisherigen Zweigstellen als Amtsgerichte, und zwar zulasten der bestehenden Amtsgerichte, zu vergrößern, was die Ziele der Gerichtsstrukturreform konterkarieren würde.

Kolleginnen und Kollegen, bei dem im Rechtsausschuss durchgeführten Expertengespräch zur Zukunftsfähigkeit der Justiz gab es natürlich auch kritische Anmerkungen zur Zweigstellenlösung. Nun aber kurzerhand sämtliche Zweigstellen in eigenständige Amtsgerichte umzuwandeln, ist auch nicht der Königsweg, zumal bei einem solchen Schritt ebenfalls die Auswirkungen auf die anderen Gerichtsstandorte in den Blick zu nehmen sind. Natürlich sind Zweigstellen nicht die perfekte Lösung, sie stellen aber im Rahmen der Gesamtkonzeption der Gerichtsstrukturreform einen Kompromiss dar, um auch unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit und der größeren Ortsnähe eine möglichst hohe Zahl an Gerichtsstandorten zu erhalten.

Das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz wurde vom Landtag im Oktober 2013 beschlossen und trat im Oktober 2014 in Kraft. Seine Umsetzung wurde Ende Februar 2017 mit der Aufhebung des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten abgeschlossen. Der Abschluss der Reform ist damit ziemlich genau zwei Jahre her. Es ist daher sinnvoll, wenn das Justizministerium eine Untersuchung und Bewertung der Reformfolgen vornimmt. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion Freie Wähler/BMV hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir

werden der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Rechtsausschuss zustimmen.

Polizeistrukturreform, Kreisgebietsreform, Gerichtsstrukturreform, es war immer das gleiche Bild, der Staat hat seine Koffer gepackt und hat sich vom Bürger verabschiedet. Der Staat sagt zum Bürger, wenn du etwas von mir willst, dann musst du gegebenenfalls eine Tagesreise auf dich nehmen, um deine Angelegenheiten zu erledigen. Mit der Polizeistrukturreform wurden 14 Polizeistationen geschlossen. Mit der Kreisgebietsreform hat Mecklenburg-Vorpommern einen bundesweiten Spitzenplatz erreicht. Es wurden die größten Landkreise Deutschlands geschaffen. Mit der Gerichtsstrukturreform gab es einen bundesweit historisch einmaligen Kahlschlag in der Justiz. Über die Hälfte aller Amtsgerichte wurde geschlossen. Von 21 blieben 10 übrig. Ein Teil davon, 6 an der Zahl, fristen seitdem ein Leben als Zweigstelle. Diese bürgerferne Politik muss der Vergangenheit angehören. Meine Fraktion fordert daher die umgehende Wiedereröffnung aller amtsgerichtlichen Zweigstellen als vollwertige Gerichte.

Zunächst möchte ich die beiden größten deutschen Inseln nennen. Die Insel Rügen muss wieder ein eigenständiges Gericht in Bergen bekommen und für einen großen Teil der Insel Usedom muss das Amtsgericht Anklam wiedereröffnet werden. Eigenständige Amtsgerichte müssen auch in Grevesmühlen, Parchim, Neustrelitz und Demmin wiedereröffnet werden. Warum muss das passieren? Ganz einfach, zunächst einmal könnte man sagen, es gab gar keinen Grund, diese Gerichte zu schließen und sie zu Zweigstellen zu degradieren. Heute sagt die Landesregierung, wir haben es auch wieder gehört, diese Gerichtsstruktur muss erst evaluiert werden. Da fragt man sich nur, wo war die Evaluation vor der Gerichtsstrukturreform. Um es klar zu sagen: Es gab keine. Jedweder konkretere Reformbedarf ist einfach nicht geprüft worden. Es gab ebenso keine Untersuchungen der Folgen für die Bürger.

Wer also eine Begründung für die Wiedereröffnung fordert, möge bitte erst einmal die Begründung für die Schließung dieser Gerichte, die jetzt Zweigstellen wurden, nachreichen. Die liegt bis heute nicht vor. Kein einziger konkreter Standort, wo heute Zweigstellen sind, ist damals evaluiert worden, ob es sinnvoll ist, eine Zweigstelle einzurichten. Mit der Begründung meine ich natürlich Fakten. Ich meine Untersuchungen, dass es keinen Bedarf für ein Gericht an einem Standort gibt. Untersuchungen, weshalb die Schließung eines Gerichtes und die Umwandlung in eine Zweigstelle besser ist für die betroffenen Bürger in einem Gerichtsbezirk. Ich meine keine Worthülsen, wie wir sie uns damals bei der Gerichtsreform anhören mussten, wie etwa, dass die Gerichtsstruktur, Zitat, „zukunftsfest“, Zitatende, werden müsse.

Die Gerichtsstrukturreform war ein verhängnisvoller Fehler, ein Fehler, der schon bei der Entstehung des Gesetzes hätte erkannt werden müssen. Das parlamentarische Verfahren zu diesem Gesetz war ein Trauerstück für die parlamentarische Demokratie. Die Landesregierung hatte den Gesetzentwurf im Februar 2013 eingebracht. Der Rechtsausschuss führte an drei Tagen im Juni und August öffentliche Anhörungen mit insgesamt 65 Sachverständigen durch. Und wissen Sie, wie viele davon sich positiv zur Reform geäußert hatten? Es waren ganze vier. Fast alle angehörten Sachverständigen lehnten den

Gesetzentwurf gänzlich oder teilweise ab, gerade in Bezug auch auf die Zweigstellen.

Am 9. Oktober 2013 beschloss der Landtag mit den Stimmen der SPD und CDU das Gesetz, und das, ohne auch nur eine einzige Silbe des Gesetzentwurfes der Landesregierung zu ändern.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Alle Anhörungen stellten sich als reine Alibiveranstaltungen heraus.

Insbesondere die heute zu beratende Zweigstellenlösung stieß also bereits damals in den Anhörungen auf Kritik. Alle Zweigstellen von Amtsgerichten, die es bisher in Mecklenburg-Vorpommern gab, wurden komplett geschlossen. Seit dem Jahr 1992 gab es in MecklenburgVorpommern 31 Amtsgerichte. Ab 1997 wurden die Amtsgerichte auf 21 reduziert, 10 Standorte blieben zunächst als Zweigstellen erhalten und diese 10 Zweigstellen sind nach und nach vollständig geschlossen worden.

Auch den jetzt bestehenden Zweigstellen droht eine Schließung. Zunächst erfolgt eine Ausdünnung der Zuständigkeiten. Ich will es hier erläutern an dem Beispiel der Zweigstelle Anklam. Frau Justizministerin hat es schon gesagt, dass hier so ein bisschen Angst geschürt würde. Ich will es daher anhand von konkreten Fakten belegen.

Das Justizministerium hatte mittels einer Zweigstellenverordnung acht Zuständigkeiten für die Zweigstelle Anklam festgelegt. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf, Zitat: Die Zweigstellen „sollen unter dem Blickwinkel der Bürgerfreundlichkeit und größeren Ortsnähe … amtsgerichtliche Kernaufgaben … wahrnehmen“, Zitatende. Entsprechend verkündete der damalige SPD-Abgeordnete Müller in der Gesetzesberatung, Zitat: „Diese Zweigstellen werden auch keine Einrichtungen sein, die Schmalspur sind, sondern wir werden in den Zweigstellen eine große Breite von Dienstleistungen vorhalten“, Zitatende.

Das Oberverwaltungsgericht stellte jedoch im Jahr 2015 fest, dass die Zuständigkeiten einer Zweigstelle letztlich durch die Gerichtspräsidien und nicht durch die Zweigstellenverordnung festgelegt werden. Mittlerweile sind es nur noch sechs Zuständigkeiten in der Zweigstelle Anklam. Kernaufgaben eines Amtsgerichtes wie zivil-, straf- oder familiengerichtliche Verhandlungen werden nicht mehr in Anklam wahrgenommen. Herr Müller hatte sich geirrt. In Anklam wird nur noch Schmalspur gefahren. Es gibt also keine Absicherung einer Zweigstelle durch die Zweigstellenverordnung mehr. Es besteht ständig die Möglichkeit, dass ein Gerichtspräsidium die Geschäfte so verteilt, dass es in der Zweigstelle immer weniger Zuständigkeiten gibt. Eine bloße Zweigstelle kann also keine bürgernahe Justiz sicherstellen. Die Gefährdung der Zweigstellen wird auch nicht durch ihre gesetzliche Festlegung gebannt. Eine inhaltliche Aushöhlung des Tätigkeitsbereichs einer Zweigstelle kann dadurch nicht verhindert werden.

Ein Hauptzweck der Zweigstellenlösung war es, Personal leichter von einem zum anderen Standort verschieben zu können. Ich zitiere die damalige Justizministerin Frau Kuder, Zitat: „Wir brauchen künftig größere Einheiten, damit die Rechtspflege überlebt. Zwei Gebäude bilden

eine Einheit und so kann notfalls ein Richter aus der künftigen Zweigstelle Anklam einfacher im Amtsgericht Pasewalk aushelfen“, Zitatende. Wie wir gesehen haben, fällt dieser Hauptzweck jetzt weg, weil in dieser Zweigstelle Anklam gar kein Richter mehr tätig ist, der irgendwie im Amtsgericht Pasewalk aushelfen könnte.

Ich möchte zum Abschluss noch ganz kurz auf einige Vorredner eingehen, zunächst zur Justizministerin. Da war mir aufgefallen, dass es doch nur eine, ich sage mal, sehr halbherzige Verteidigung der Reform oder eigentlich gar keine Verteidigung war,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

eher so ein „Na wir gucken mal, was da rauskommt“.

(Torsten Renz, CDU: Das habe ich von der Ministerin aber anders verstanden.)

Das fand ich jedenfalls schon mal sehr positiv. Mit der Auszählung der Zuständigkeiten hatte ich am Beispiel von Anklam erläutert, dass es eben leider doch passiert.

Die Ausführungen zur Verfahrensdauer habe ich nicht so ganz verstanden. Ich weiß jetzt nicht, wo da der Zusammenhang besteht mit der Umwandlung von Hauptgerichten in Zweigstellen.

Abschließend noch, das hatten Herr Förster und Herr Friedriszik immer wieder gesagt, das war damals auch in der Landtagsdebatte gesagt worden, und zwar, dass es eine Mindestgröße eines Gerichts geben muss. Hier war jetzt von acht Richtern die Rede, ich glaube, damals von zehn oder so. Da frage ich mich bis heute – das haben wir uns damals auch gefragt –, woher eigentlich diese Erkenntnis stammt. Also das sehe ich überhaupt nicht als belegt, weil die Gerichte, Amtsgericht Anklam, Amtsgericht Wolgast und andere, haben gearbeitet und funktioniert. Die Vertretung funktioniert an größeren Gerichten auch nicht besser, weil die Richter, die an einem größeren Gericht tätig sind, natürlich ebenfalls voll ausgelastet sind und nicht im Vertretungsfall dort voll aushelfen können, wenn ein Richter mal ausfällt.

Und abschließend noch zu Herrn Friedriszik, zu Ihrer Argumentation mit den Gerichtsstandorten. Ich habe das alles gelesen, wie Sie damals argumentierten, nicht Sie, aber die Regierungsfraktionen. Da war immer von Gerichtsstandorten die Rede, dass 21 jetzt auf 16 reduziert würden. Ich finde das so ein bisschen, ja, das ist natürlich nicht richtig, weil das klingt so, als ob das gleichwertige Standorte sind, aber das eine ist ein Hauptstandort und das andere ist ein Zweigstellenstandort.

(Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

Wie wir gesehen haben, gibt es da erhebliche Unterschiede. Also es ist schon richtig zu sagen, dass von 21 Amtsgerichten nur noch 10 übrig sind und nicht 16 gleichwertige Standorte.

Wie gesagt, wir stimmen daher der Überweisung des Entwurfs in die Ausschüsse zu. Es gibt noch ein paar Details, die müsste man eventuell noch ändern, gerade was die Zuordnung der Orte betrifft. Ich habe es gesagt. Das war bei Ihrer Zuordnung mit der Insel Usedom, glaube ich, noch nicht so enthalten, dass wir von der Insel Usedom auch Teile zum Amtsgericht Anklam holen sollten.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Aber das sind Detailfragen, die dann im Ausschuss beraten werden sollten.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Herr Liskow fragt, was mit dem Amtsgericht Wolgast ist. Noch mal fürs Protokoll: Das Amtsgericht Wolgast ist ja keine Zweigstelle, wie Sie wissen. Heute geht es erst mal um die Zweigstellen. Wenn Sie das noch erweitert haben wollen, können wir gerne im Ausschuss darüber reden. Heute geht es erst mal um den Antrag, dass die Zweigstellen wiedereröffnet werden sollten. Ich meine, wir sollten die Sache im Ausschuss beraten. – Vielen Dank.

(Beifall Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir im Mai 2017 das Thema hier das letzte Mal noch im alten Plenarsaal besprochen haben, da habe ich der Kollegin Bernhardt den schönen Spitznamen „Lucky Luke des Landtages“ gegeben,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU und Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

weil sie schneller schießt als ihr Schatten. Denn gerade mal drei Monate, nachdem das letzte Amtsgericht in eine Zweigstelle umgewandelt wurde, sollte ja die gesamte Reform schon wieder zurückgedreht werden. Heute also der zweite Aufschlag, gut eineinhalb/zwei Jahre später.

(Torsten Renz, CDU: Hat aber damit nichts mehr zu tun.)

Bevor ich mich dem Antrag zuwende, gestatten Sie mir noch ein paar Worte zu meinem Vorredner. Herr Dr. Manthei, ich schätze Sie sehr. Aber das Bild, das Sie hier gezeichnet haben – Sie haben wortwörtlich hier gesagt, „der Staat hat seine Koffer gepackt“ –, ist nun wirklich ein Bild, was an der Lebenswirklichkeit jedes Landes völlig vorbeigeht, denn Sie suggerieren mit Ihrem Beitrag, dass die Bürgerinnen und Bürger eines Landes täglich das Amtsgericht aufsuchen.

(Thomas Krüger, SPD: 1,5-mal im Leben jeder Bürger!)