Zunächst hat für die Landesregierung ums Wort gebeten die Ministerin für Justiz. Frau Hoffmeister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE legt einen Gesetzentwurf vor, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes,
und wendet sich damit gegen Teile der in der letzten Legislatur vom Landtag beschlossenen Gerichtsstrukturreform.
Vor allem sollen mit dem Gesetzentwurf die errichteten Zweigstellen der Amtsgerichte wieder in eigenständige Amtsgerichte umgewandelt werden.
In der Begründung Ihres Gesetzentwurfes behaupten Sie, die Einführung von Zweigstellen sei im Zuge der letzten Gerichtsstrukturreform so gestaltet worden, dass sie sich aus verschiedenen Gründen nicht bewährt hat. Dieses würde insbesondere an der geringen Größe liegen, die Gerichte und Zweigstellen würden jetzt ineffektiv arbeiten, seien nur schwer zu verwalten und würden ein Eigenleben entwickeln.
Dies war auch keineswegs einhellige Auffassung der Sachverständigen in dem Expertengespräch zur Zukunft der Justiz im Rechtsausschuss am 16. Januar dieses Jahres, die hier zur Begründung angeführt wird. Richtig ist, dass einige Sachverständige Probleme ansprachen, die durch die Errichtung von Zweigstellen aufgetreten seien. Daraus jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Konsequenz ableiten zu wollen, die Zweigstellenlösung allein müsse zwingend rückgängig gemacht werden, halte ich für verfehlt. Durch die Behauptung der Fraktion DIE LINKE, künftig könne eine Aushöhlung der Zuständigkeiten der Zweigstellen nicht ausgeschlossen werden, werden ohne Tatsachenbezug Ängste geschürt.
Meine Damen und Herren, ich will hier an dieser Stelle deutlich sagen, meine Absicht ist es nicht. Ziel der Gerichtsstrukturreform und der damit verbundenen Einrichtung der Zweigstellen einiger Amtsgerichte war es, in unserem Land für eine zukunftsfähige Justiz zu sorgen. Gerade die Schaffung „größerer Einheiten“ sollte für ein probates Mittel gehalten werden, so hat es der Landtag am 9. Oktober 2013 beschlossen, durch Zweigstellen diesem entgegenzutreten.
Meine Damen und Herren, es ist hinlänglich bekannt, dass es zur Gerichtsstrukturreform sehr unterschiedliche Ansichten gibt. Aber, meine Damen und Herren, wenn ich etwa höre, die Reform sei durchgepeitscht worden, so stimmt auch das nicht. Das Gesetz wurde nach einge
hender Diskussion durch das Parlament beschlossen und anschließend durch das Justizministerium selbstverständlich umgesetzt. Was die Auswirkungen angeht, die werden wir uns ansehen, aber ebenfalls in einem geordneten Verfahren. Für Schnellschüsse stehe ich nicht zur Verfügung.
Bei dieser Gelegenheit ein Wort zu den Verfahrenslaufzeiten bei den Amtsgerichten: In den Jahren 2013 bis 2018 ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den allgemeinen Zivilsachen von 5,5 auf 5,2 Monate gesunken, bei Familiensachen von 2013 bis 2018 von 9,1 auf 8,5 Monate gesunken, bei Strafsachen ist es relativ konstant. Richtig ist, dass bei den Bußgeldsachen – das stimmt – die Zahl gestiegen ist von 3,6 auf 4,5 Monate.
Meine Damen und Herren, dies ist nicht der Zeitpunkt, sich in Einzelheiten zu verlieren. Alle Argumente, alle Zahlen sollen betrachtet werden, ja. Die Gerichtsstrukturreform aber war ein tief greifender Umwandlungsprozess, der zu seiner Beurteilung aus meiner Sicht eine längere Wirkphase benötigt. Erst nach dieser Wirkphase kann die Reform fundiert beurteilt werden. Das Justizministerium wird sich dieser Evaluierung selbstverständlich annehmen. Das habe ich zuletzt in der Sitzung des Rechtsausschusses am 29. August 2018 eingehend dargelegt, aber ich wiederhole das auch gerne:
Das Gesetz ist im Oktober 2014 in Kraft getreten. Auf das Datum des Inkrafttretens kommt es allerdings in diesem Zusammenhang gar nicht so sehr an, weil in dem Gesetz die notwendige Vorbereitungszeit eingebaut war. Entscheidend ist, dass die Reform wesentlich erst im Laufe des Jahres 2015 und in einem letzten Schritt Anfang 2017 umgesetzt worden ist, und zwar genau nach dem in Paragraf 4 Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz festgelegten, geordneten Zeitplan.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung zum Erlass von Rechtsvorschriften sieht vor, dass unbefristete Vorschriften nach fünf Jahren auf die Notwendigkeit ihrer Weitergeltung zu überprüfen sind. Sie wissen, genau das werden wir tun. Mein Haus ist gegenwärtig dabei, diese Evaluierung für das Jahr 2019 vorzubereiten. Ich habe im Rechtsausschuss ebenfalls erklärt, dass ich Sie darüber selbstverständlich unterrichten werde, und dabei bleibt es auch.
Deswegen finde ich es gelinde gesagt sogar etwas überraschend, dass Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, zu diesem Zeitpunkt nun mit einem solchen Gesetzentwurf kommen, einem isolierten Gesetzentwurf zur Gerichtsstrukturreform. Auch wenn mich Ihr Gesetzentwurf zu diesem Zeitpunkt, wie gesagt, überrascht hat, so gehe ich davon aus, dass es Sie nicht überraschen wird, dass ich dem nichts abgewinnen mag. Lassen Sie uns, wie im Rechtsausschuss vereinbart, darüber ins Gespräch kommen – nach der Evaluierung, wenn es so weit ist. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Verständnis des Antrages: Nachdem frühere Anträge der AfD und der LINKEN, die auf eine Expertenanhörung zu den Auswirkungen der Gerichtsstrukturreform gerichtet waren, abgelehnt worden waren, beschloss der Rechtsausschuss Anfang September 2018 die Durchführung eines Expertengespräches zum Thema „Zukunft der Justiz in M-V“. Dazu hat allein die AfD Fragen eingereicht, die sich allesamt mit der Gerichtsstrukturreform befassten. Allerdings war dieses Thema das absolut dominierende Thema in der Anhörung. Wer dort aufmerksam zugehört hat, musste zu dem Ergebnis kommen, dass es bei der Gerichtsstrukturreform Nachbesserungsbedarf gibt, insbesondere hinsichtlich der Zweigstellen.
Zur Gerichtsstrukturreform grundsätzlich: Sie ist gegen einen erheblichen Widerstand aus der Justiz und der Bevölkerung durchgesetzt worden. Die frühere Justizministerin hat dabei keine glückliche Hand bewiesen. Das Gespräch mit den Betroffenen hat sie systematisch vermieden. Deren Befürchtungen und Bedenken wurden nicht ernst genommen, so jedenfalls der Eindruck flächendeckend. Aber wie bei der Gebietsstruktur, man hat sich überhoben, doch ein einfaches Zurück kann es auch nicht geben, also blicken wir nach vorne.
Es ist richtig, dass Gerichte eine gewisse personelle Mindestgröße haben sollen, um effizient zu arbeiten. Zumindest die klassischen Rechtsgebiete wie Zivil-, Familien- und Strafsachen sollten von mehreren Richtern bearbeitet werden, um auch den Vertretungsfall besser abzusichern. Das kann mit sogenannten Mischdezernaten geschehen, wie sie bei den Amtsgerichten üblich sind. Eine Regelausstattung mit mindestens acht Richtern erscheint daher durchaus wünschenswert. Mit acht richterlichen Stellen wäre nach dem Gerichtsverfassungsgesetz auch die präsidiale Eigenständigkeit der Amtsgerichte gesichert. Das heißt, das Präsidium, welches die richterlichen Geschäfte verteilt, besteht dann nur aus Richtern dieses Gerichts. Bei Gerichten mit weniger als acht Richtern gehört der Präsident des Landesgerichts mit zum Präsidium und sitzt diesem vor.
Mit der Gerichtsstrukturreform sollte die Zukunftsfähigkeit der Justiz gesichert werden. Mit diesem Zauberwort sollte unter anderem eine bessere Spezialisierung der Richter ermöglicht werden. Das geht allerdings an der Realität unserer Gerichte völlig vorbei. In unserem Flächenland werden die Gerichte nie eine Größenordnung wie in den Großstädten anderer Länder haben, wo ein Dezernent vielleicht nur Mietsachen oder Verkehrssachen bearbeitet.
Zudem ist es ein Irrglaube, dass derartige Spezialisierungen die Qualität der Rechtsprechung zwangsläufig steigern. Man kann die Strukturen gestalten, wie man will, letztlich hängt die Qualität des Gerichts im konkreten Fall vor allem von dem zur Entscheidung berufenen Richter ab. Das ist nicht anders als im Krankenhaus oder in der Schule, wo es zu allererst auf den konkreten Arzt oder Lehrer ankommt. Deshalb sind auch Statistiken zu den Bearbeitungszeiten nicht unbedingt aussagefähig. Hinter jeder Bearbeitungszeit steht immer ein ganz bestimmter Richter. Die Zeiten kommen einmal durch den Bearbeiterwechsel – der eine hat immer ein volles De
zernat, der andere hat ein aufgeräumtes – zustande. Rückgänge sind zum Beispiel auch oft durch allgemeinen Rückgang an Zivilsachen oder Strafsachen und so weiter begründet.
Unausgesprochen hat bei der Reform auch der Umstand eine Rolle gespielt, dass Richter, also jedenfalls Lebenszeitrichter, nicht gegen ihren Willen an ein anderes Gericht abgeordnet werden dürfen. Das kann bei fehlender Abordnungsbereitschaft bei längeren personellen Ausfällen an kleineren Gerichten zu Problemen führen. Diese Abordnungsbereitschaft hat es aber nach meinen Informationen gegeben, jedenfalls im Bereich Neubrandenburg.
Wie dem auch sei, bei realistischer Betrachtung ist eine gewisse Mindestgröße als Eckpfeiler für eine effiziente Justiz als notwendig anzusehen. Allerdings sind der Konzentration der Gerichte auf einige mittelgroße Gerichte auch Grenzen gesetzt, wenn sich die Justiz nicht völlig aus der Fläche zurückziehen will. Was die weiten Wege zum Gericht in der Praxis bedeuten für die dort Beschäftigten, für die Rechtsuchenden, für die mittelbar Betroffenen, wie Zeugen und Sachverständige, für Anhörungen und so weiter, muss ich hier nicht vertiefen. Das kann sich jeder selbst ausmalen.
Indem man dies in letzter Sekunde erkannt hatte, milderte man die Strukturreform mit Zweigstellen ab. Das war keine gute Idee. Zweigstellen sind, um es mit dem einfachen Wort des früheren SPD-Vorsitzenden Müntefering zu sagen, Mist. Sie sollten eine absolute Ausnahme sein. Insbesondere den Stellungnahmen aus der Praxis ist zu entnehmen, dass die Zweigstellen nicht zu einer verbesserten Gerichtsstruktur geführt und deren Effizienz nicht verbessert haben. Ich verweise dazu insbesondere auf die Stellungnahmen des Richterbundes und des Direktors des Amtsgerichtes Neubrandenburg, deren Ausführungen alles andere als Einzelmeinungen sind. Sie stehen stellvertretend für die gesamte amtsgerichtliche Ebene.
Die Unzufriedenheit in den Zweigstellen hat viele Gründe. Sie wären sinnvoll, wenn dort gerade die bürgernäherelevanten Rechtsdienstleistungen vorgehalten würde. Das ist aber aus den verschiedensten Gründen nicht der Fall. An kleineren Zweigstellen ist es ohnehin nicht machbar, weil dazu die Struktur eigenständiger Amtsgerichte notwendig wäre. In den Zweigstellen wird also nur ein Teil der amtsgerichtlichen Rechtsdienstleistungen angeboten, für die meisten Aufgaben ist die Hauptstelle allein zuständig. Dadurch wird die Zielgröße von maximal 50 Kilometer bis zum Gericht teilweise erheblich verfehlt. Die versprochene Bürgernähe steht also nur auf dem Papier.
An die Stelle kleinerer Amtsgerichte sind jetzt teilweise noch kleinere Zweigstellen getreten. Die teils absurden Änderungen/Verwerfungen sind am Amtsgericht Neubrandenburg mit seiner Zweigstelle Demmin eklatant. Das Amtsgericht Demmin war ebenso wie die Amtsgerichte Bergen auf Rügen und Parchim dauerhaft für mindestens acht Richterplanstellen ausgestattet und damit grundsätzlich lebensfähig.
Das Amtsgericht Demmin wurde im Zuge der Reform durch Gebietsänderungen systematisch abgebaut und ist
nun eine geschrumpfte Zweigstelle. Das Grundbuchamt Neubrandenburg wurde nach Demmin verlagert, das Grundbucharchiv verblieb jedoch in Neubrandenburg. Dadurch kommt es zu Kuriertransporten von Akten mit dem Risiko eines Verlustes von besonders sicherungsbedürftigen Grundbuchakten. Nach mehrmaligem Umzug nach der Wende war das Grundbuchamt nach Errichtung des Justizzentrums in Neubrandenburg gut und sicher untergebracht. Die Zerschlagung des Grundbuchamtes durch Aufteilung an zwei Standorten ist niemandem als sinnvoll zu vermitteln. Diese Struktur ist schlicht ein Unding.
Die Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Zweigstelle ist naturgemäß problematisch. Die Zweigstellen haben als ehemalige eigenständige Gerichte ihre eigene Identität, die sie aufgrund der Personalidentität am eigenen Standort hatten, beibehalten. Eingriffe seitens der Hauptstelle werden leicht als Bevormundung wahrgenommen. Die Verfahrensabläufe sind nur schwer anzugleichen, die weite Entfernung erschwert die Zusammenarbeit. Die Leitungsebene ist bei der Zweigstelle nur selten präsent. Meist geschieht dies nur anlassbedingt und das lässt sich bei der hohen Belastung auch nicht ändern. Die Verwaltungsarbeit und die Pressearbeit sind ebenfalls erschwert, wenn es um Vorgänge in der Zweigstelle geht, Akten nicht vorliegen und Informationen erst noch eingeholt werden müssen und bei alledem noch Eile geboten ist.
Und noch eines kommt hinzu, was schon angesprochen wurde: Es fehlt an Verlässlichkeit. Mit der Zweigstellenverordnung sind den Zweigstellen zwar bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen, für den richterlichen Bereich ist das aber nicht bindend. Das heißt, die Präsidien der Gerichte können nach Absatz 8, glaube ich, der Zweigstellenverordnung die Aufgaben, anders als in der Zweigstellenverordnung vorgesehen, verteilen. Davon wird auch Gebrauch gemacht, wenn das Präsidium dies für sinnvoll erachtet.
Jede Änderung der Geschäftsverteilung bei den richterlichen Aufgaben kann aber Auswirkungen auf den nachgeordneten Dienst haben, mit einer Verlagerung der Tätigkeit von der Zweigstelle zur Hauptstelle und umgekehrt. Zudem haben die meisten Mitarbeiter ein gesundes Gespür dafür, dass die Zweigstellen keine dauerhafte Lösung sein werden. Was sonst ist der Grund dafür, dass es anderswo Zweigstellen so gut wie nicht gibt, weder in Schleswig-Holstein, in Brandenburg noch in Nordrhein-Westfalen? Wenn es sie gibt, dann nur in einem sehr geringen Umfang. In Bayern beispielsweise gibt es sie bei 73 Amtsgerichten an nur zwei Gerichten. Eine Quote von über 50 Prozent wie hier in MecklenburgVorpommern gibt es nirgends in der Republik. Es spricht deshalb alles dafür, bei den Zweigstellen nachzubessern.
Dabei drängt sich eine Korrektur dahin gehend auf, dass die drei ehemals größten Gerichte, das sind die Amtsgerichte Bergen auf Rügen, Demmin und Parchim, wieder zu eigenständigen und dann auch lebensfähigen Gerichten umgewandelt werden. Der frühere Gebietszuschnitt würde dann wiederherzustellen sein. Bei Parchim und Bergen kommt hinzu, dass diese beiden Gerichte auch als Zweigstellen noch die wünschenswerte Mindestgröße haben, wobei die Zweigstelle Parchim sogar größer ist als das Hauptgericht. Was die übrigen drei Zweigstellen anbelangt, wird ganz konkret durch Auswertung der Zahlen und Anhörungen der Betroffenen zu prüfen sein, ob
diese ebenfalls in eigenständige Gerichte umgewandelt werden können, was bei realistischer Betrachtung ziemlich unwahrscheinlich ist.
Insofern sehe ich auch in dem Antrag der LINKEN einen gewissen Schnellschuss, der nicht ganz zu Ende gedacht ist und die Realitäten etwas außer Acht lässt. Sofern dies ausscheidet, auch das soll gesagt werden, wird zu prüfen sein, ob ein Erhalt dieser Zweigstellen dann noch sinnvoll ist. Ein klarer Schnitt ist jedenfalls besser als ein Sterben auf Raten, wie es vorhergesagt wurde und das Schicksal früherer Zweigstellen woanders schon oft gewesen ist.
Bei einer Nachbesserung der Gerichtsstruktur könnte ebenfalls darüber nachgedacht werden, ob es gerade auch im Lichte der Digitalisierung nicht sinnvoll sein könnte, in jedem Landgerichtsbezirk ein zentrales Grundbuch möglichst zusammen mit einer zentralen Abteilung für Zwangsversteigerungen einzurichten. Der Standort dafür müsste nicht unbedingt am Sitz des Landgerichtes sein, sodass dadurch ein Amtsgericht in der Fläche gestärkt werden könnte.
Dem mit dem Antrag der LINKEN verfolgten Ziel, eine Revision der Zweigstellenregelung vorzunehmen, stimmen wir also zu, weil dies auch unser Anliegen ist. Dem konkreten Antrag können wir aus den dargelegten Gründen nicht zustimmen, wohl aber dem Antrag auf Überweisung in den Rechtsausschuss.
Zum Schluss nochmals die Bitte an die Justizministerin und die anderen Fraktionen: Legen Sie die parteipolitische Brille zur Seite! Blicken Sie unverkrampft auf die Realitäten! Hören Sie die Betroffenen an und prüfen Sie, was sich bewährt hat und was nicht! Seien Sie offen für notwendige Korrekturen! Und vor allem eines: Schaffen Sie nicht weiter vollendete Tatsachen!
Die, aus meiner Sicht, Ausrede der Ministerin, nach fünf Jahren sei üblicherweise zu prüfen, na ja, aus meiner Sicht ist das einfach nur ein Man-will-nicht-einfachdarangehen. Man lebt vielleicht in der Vorstellung, dass jede Korrektur, auch wenn man nicht selbst das zu Korrigierende gemacht hat, ein Gesichtsverlust sei. Es gibt Dinge, dafür braucht man keine fünf Jahre. Nach fünf Jahren, wenn Sie das denn so richtig auskosten wollen, werden Sie bis dahin wahrscheinlich so viel von den Tatsachen geschaffen haben, dass das Ganze dann nur noch ein formelles Zeremoniell ist. Also ich habe wirklich die ernsthafte Bitte und bin davon persönlich auch höchst überzeugt, ich kenne den Betrieb so ein bisschen: Sie täten der Justiz und der Rechtspflege in unserem Land einen Gefallen, wenn Sie das, was man jetzt schon beurteilen und prüfen kann, unaufgeregt und unvoreingenommen wirklich prüfen würden. – Vielen Dank.