Ich habe ja erklärt, dass das hier im Parlament beschlossen wird, und dann, sehr geehrte Frau Kollegin und Kollegen, sind wir bereit, das mit einer entsprechenden qualifizierten Zweidrittelmehrheit zu tun, das hier so zu machen, dass die Opposition einbezogen wird.
Wir und die Koalitionäre – und da bedanke ich mich ausdrücklich bei unserem Partner vonseiten der CDUFraktion – sind bereit, das Thema „Wahlalter 16“ als Erstes zur Debatte zu stellen, und allein, wenn diese Debatte auf der Landtagssitzung zu diesem Thema erfolgt, dann glaube ich schon, dass Sie vielleicht den einen oder anderen davon überzeugen können von Ihren Überlegungen. Vielleicht wird der andere jemand anderes überzeugen können von seinen politischen Vorstellungen, aber dann haben Sie doch bitte keine Angst davor, dass die Menschen in diesem Lande am Ende des Tages vielleicht nicht so entscheiden, wie Sie das für richtig halten!
Meine Partei, meine Fraktion, ich persönlich habe ein sehr zurückhaltendes Verhältnis zum Wahlalter 16, aber meine Partei, meine Fraktion trägt es, ist bereit, dafür auch in einer entsprechenden Debatte in diesem Land politisch zu argumentieren. Trauen Sie sich das auch! Haben Sie nicht Angst, so, wie das offensichtlich noch der Fall ist, dass Sie mit Ihren Argumenten die Menschen in diesem Land nicht überzeugen können! Und wenn es dazu kommt, dass es vielleicht doch nicht zwei Drittel der Menschen sind, die in diesem Land das nicht wollen, sondern sich tatsächlich eine Mehrheit dafür aussprechen sollte, dann gibt es – und da kann ich nur Bezug nehmen auf das, was der Kollege Renz eben gesagt hat – hier die klare Aussage zumindest von den Koalitionsfraktionen, und das ist nun mal die Mehrheit in diesem Haus, sehr geehrte Frau Kollegin Bernhardt, dass das dann auch entsprechend im Landeswahlgesetz umgesetzt wird.
Trauen Sie sich! Gehen Sie diesen Schritt! Haben Sie nicht Angst vor Ihrer eigenen Courage! Aber ersparen Sie uns diese Debatten heute zu diesem Gesetzentwurf!
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/2812.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt, der eigentlich nach der Mittagspause kommen sollte. Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, eine Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Aufklärung über gewinnorientierte Sondervergütungen von Vorstandsmitgliedern der Universitätsmedizin Rostock“ auf die Tagesordnung zu setzen. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt zwei Gründe, die die Behandlung des aufgerufenen Tagesordnungspunktes dringlich erscheinen lassen.
Einer, es ist ein formaler: Nach dem regulären Antragsschluss für die Tagesordnung der dieswöchigen Landtagssitzung ist bekannt geworden, dass ein Vorstandsmitglied der Universitätsmedizin Rostock seine Zielvereinbarung einem investigativen Journalisten zugänglich gemacht hat. Und aus dem Dokument ergibt sich die Tatsache und die Dimension, dass Gewinnorientierung bei Sonderzahlungen an Vorstandsmitglieder eine Rolle spielen.
Ein weiterer Grund ist inhaltlicher Natur: Wer sich in medizinische Behandlung begibt, möchte sichergehen, dass medizinische Aspekte im Mittelpunkt stehen und nicht Gewinnorientierung. Nunmehr ist offenkundig, dass an dieser Einrichtung des Landes Gewinnorientierung ein Aspekt ist. Es ist dringlich klarzustellen, wie sich die einzelnen Fraktionen dazu verhalten und auch, welche Sicht die Landesregierung auf diese Dinge hat und wir uns dazu austauschen und zu Konsequenzen kommen.
Herr Koplin, Sie wissen ja, dass wir beide da so ein bisschen dran sind an dieser Sache, wie das mit der Gewinnsituation in den Krankenhäusern ist. Ich bin aber der Meinung, dass dieses Thema momentan nicht so dringlich ist, dass wir unbedingt heute oder in diesen Sitzungen darüber reden müssen, weil es eigentlich unabhängig ist von der aktuellen Situation.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass das so, wie Sie es hier formuliert haben – gewinnorientierte Sondervergütungen – richtig und gut dargestellt ist. Es ist eine er
tragsorientierte Vergütung. Und ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich halte es auch für falsch – das hatte ich schon in meiner Pressemitteilung geschrieben –, die ertragsorientierte Vergütung von Vorstandsmitgliedern infrage zu stellen. Das ist in allen Wirtschaftsbetrieben praktisch üblich.
Wo ich es problematisch finde – und da sollten wir es wirklich verhindern – bei Entscheidungen, die...
Wir reden aber hier nur über die Dringlichkeit. Über die Sache werden wir dann diskutieren, wenn entweder die Dringlichkeit heute beschlossen wird und der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird oder auf der nächsten Sitzung, wo dann eine reguläre Aussprache stattfindet.
Gut, dann also noch mal zur Dringlichkeit zurück. Ich halte es nicht für so dringlich, dass wir das unbedingt in diesen Sitzungen in dieser Woche besprechen müssen, und zwar deshalb, weil es keine akute Entscheidungsgrundlage gibt, die daraus folgen würde. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich werde hier keine Gegenrede halten, obwohl es sich vielleicht anbieten würde. Ich habe das im Nachgang noch mal gesehen, dass es am 13.09. – das hängt jetzt mit der Frage der Dringlichkeit zusammen –, am 13.09. des letzten Jahres bereits entsprechende Berichterstattungen im NDR und auch unter Bezugnahme auf Äußerungen des Kollegen Koplin gegeben hat. Normalerweise würde das Anlass dafür geben, hier deutlich die Dringlichkeit abzulehnen.
Die Koalitionsfraktionen – und ich kann das an dieser Stelle auch für unseren Partner von der CDU sagen – werden diesem Dringlichkeitsantrag heute trotzdem zustimmen, nicht, weil wir es in der Sache für dringlich halten, aber, und das ist eine Frage der Dringlichkeit, weil wir es für dringlich geboten halten, Missverständnissen, die offensichtlich auch von dem Kollegen Koplin so gesehen werden, vertreten werden, wie auch immer, hier im Plenarsaal deutlich entgegenzutreten, damit auch die Menschen in diesem Land Vertrauen in die medizinische Versorgung haben. – Danke schön.
Wenn das nicht der Fall ist, dann kommen wir zur Abstimmung. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung, obwohl
eine Mehrheit erreicht wurde, nicht zugestimmt worden, weil keine zwei Drittel der Mitglieder des Landtages zugestimmt haben.
(Die Parlamentarischen Geschäftsführer treten zu einer kurzen Beratung bei der Präsidentin zusammen.)
Wir haben gerade beschlossen, dass es Zweifel am Abstimmungsergebnis gegeben hat, deswegen werden wir die Abstimmung wiederholen. Zur Klarstellung möchte ich aber noch mal sagen, es handelt sich um zwei Drittel der Mitglieder des Landtages, nicht der anwesenden Mitglieder, das heißt also, 48 Ja-Stimmen für die Dringlichkeit sind erforderlich.
Ich habe jetzt nicht in die Geschäftsordnung geschaut, aber ich würde um eine Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten bitten.
Ich möchte aber, bevor ich jetzt die Abstimmung wiederhole, schon ein bisschen meine Irritation ausdrücken, dass man zum einen das Abstimmungsergebnis anzweifelt, dann aber gleich noch eine Auszeit nimmt. Aber, wie gesagt, 48 Abgeordnete müssen der Dringlichkeit zustimmen, wenn eine Aufsetzung auf die Tagesordnung erfolgen soll.
Also rufe ich noch mal auf, wer stimmt für die Erweiterung der Tagesordnung? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, es erübrigt sich eine weitere Abstimmung, da sich mehr als 48 Abgeordnete für die Aufsetzung auf die Tagesordnung ausgesprochen haben.
(Dr. Ralph Weber, AfD: Zur Abstimmung reinkommen und dann wieder abhauen, das ist eine Einstellung, bravo, bravo!)