Protocol of the Session on December 12, 2018

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Nicht einmal, nicht einmal wurde von mir eine Baugenehmigung abgefragt oder abverlangt. Mein größter Imbisswagen war, ich weiß gar nicht mehr, wie groß, aber der war mindestens 15 Quadratmeter. Hier wird durcheinandergebracht Paragraf 73 Baugesetz – das sind die Fliegenden Bauten, dazu komme ich aber noch mal –, Paragraf 61, der regelt das mit den zehn Quadratmetern, das ist der Innenbereich, und dann ist die Ziffer 13, das hat ja der Minister schon erwähnt, die 3Monats-Regel und die Märkte und dergleichen. Auch da steht wieder „ausgenommen Fliegende Bauten“.

Was sind denn Fliegende Bauten?

(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Das frage ich mich auch.)

Fliegende Bauten sehen Sie hier auf dem Weihnachtsmarkt. Das sind die Imbissstände, die für den öffentlichen Publikumsverkehr geöffnet sind. Es gibt Imbissstände, die so groß sind wie ein Einfamilienhaus, sogar noch größer. Die haben sogar zwei Etagen. Die brauchen jedes Mal, wenn sie aufgestellt werden, auf jedem Markt eine neue Abnahme, und die brauchen, da sie dem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen, auch eine Baugenehmigung.

(Rainer Albrecht, SPD: Das ist auch gut so.)

Die Märkte sind eh gewidmet. Märkte finden im Innenbereich statt. Ich kann natürlich auch einen Imbisswagen auf eine Kuhkoppel stellen, das geht auch.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

Wem ich da was verkaufe, ist eine andere Sache, aber auch das kann man machen. Ich habe mehrere Märkte im Außenbereich gemacht – überhaupt kein Problem! überhaupt kein Problem! –, Bands spielen lassen, eigene Stände. Es geht ohne Probleme, keine Baugenehmigung.

Das andere ist, wenn ich eine große Veranstaltung, einen Markt mache und eine bestimmte Anzahl an Marktbeschickern, also an Schaustellerfamilien überschreite, brauche ich eine Festsetzung. Und bei dieser Festsetzung ist unter anderem die verkehrsrechtliche Anordnung geregelt. Die regelt das dann, wenn die Straßen gesperrt werden müssen und, und, und. Das ist alles genau geregelt. Ohne Festsetzung, wie gesagt – wenn es weniger als, ich weiß jetzt nicht mehr, wie viele Schausteller das sind –, kann ich auf jeder Wiese eine eigene Veranstaltung machen, ich kann eine Band spielen lassen, das ist überhaupt kein Problem.

Wichtig ist aber, die einzige Abnahme erfolgt natürlich durch Hygiene, Brandschutz, Gesundheitsschutz und dergleichen. Wenn ihr in eurer „Notwendigkeit“ beschreibt: „Der Betreiber eines Imbiss- oder Verkaufswagens muss vor Aufstellung eines solchen Wagens ohnehin Genehmigungen einholen, so insbesondere eine Gewerbeerlaubnis und eine straßen- bzw. wegerechtli

che Erlaubnis. Auch gesundheitsrechtliche und gaststättenrechtliche Fragen sind zu beantworten.“ – Na, mein Gott, was für ein Glück auch! Ich würde keine Bockwurst, keine Bratwurst essen, auf keinen Markt würde ich mehr gehen, wo das nicht abgefordert wird. Kann mir jemand mal sagen, wo geht denn derjenige pinkeln, wenn das nicht abgenommen wird?

(Beifall vonseiten der Fraktion Freie Wähler/BMV und Dietmar Eifler, CDU)

Also es ist schon richtig, es gibt Ausnahmen, wo ich keinen Imbisswagen stellen kann, und das ist richtig so, denn ich möchte auch nicht, dass jede freie Fläche zugeklatscht wird mit irgendeinem Imbissbetreiber. Das geht halt nicht.

(Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

Oftmals kann ich einen Imbiss aus einem ganz einfachen Grund nicht aufstellen, und zwar, wenn keine Genehmigung von dem Grundstückseigentümer vorliegt. Also muss ich doch erst mal fragen gehen, hat der Grundstückseigentümer überhaupt erlaubt, dass ich auf seinem Grundstück meinen Imbiss aufstellen kann. Und wenn er das erlaubt im Innenbereich, ist das überhaupt kein Problem, es sei denn, ich hätte auch wieder Fliegende Bauten, dann hätte ich natürlich wieder ein Problem oder dann müsste ich natürlich eine Baugenehmigung beantragen.

Meine Damen und Herren, das ist ein Antrag, der fällt unter die Kategorie „Anträge, die die Welt nicht braucht“.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, Freie Wähler/BMV und Tilo Gundlack, SPD)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Albrecht.

(Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Fraktion der AfD legt uns heute den Gesetzentwurf zu einem der wichtigsten Themen des Landes vor, nämlich dem baugenehmigungsfreien Aufstellen von Imbiss- und Verkaufswagen. Dieser Gesetzentwurf ist umso erstaunlicher, da die Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD auf Drucksache 7/2654, insbesondere zu Frage 4, einen dringenden Handlungsbedarf nicht erkennen lässt, denn heute schon sind Verkaufsstände inklusive entsprechender Wagen auf Märkten verfahrensfrei zugelassen, auf Messen und Ausstellungs…,

(Der Abgeordnete Christian Brade fotografiert im Plenarsaal.)

Einen kleinen Moment, Herr Abgeordneter!

Herr Brade, das ist nicht gestattet, was Sie da gerade tun

(Minister Harry Glawe: Was hat er gemacht?)

Sie können weitersprechen, Herr Abgeordneter.

(Minister Harry Glawe: Löschen und abgeben! Vorne!)

Mitten im Satz, toll.

… denn schon heute sind Verkaufsstände inklusive entsprechender Wagen auf Märkten verfahrensfrei zugelassen, auf Messen und Ausstellungsgeländen sogar bis zu drei Monaten.

Umso erstaunlicher ist es, dass der vorliegende Gesetzentwurf formaljuristische Fehler enthält, welche sogar schon einem juristischen Laien auffallen müssten. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht vor, ich zitiere, „in Paragraf 61 Absatz 1 Nummer 1 Landesbauordnung M-B... unter Nummer 16 eine Formulierung zu ergänzen.“ Der Absatz 1 Nummer 1 des Paragrafen 61 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern enthält eine Auflistung nach a), b), c) und so weiter, aber eben keine Nummerierung. Ungeachtet des Schreibfehlers in der Abkürzung unseres Bundeslandes ist diese Anweisung inhaltlich falsch. Richtig wäre gewesen, nur in Absatz 1 der Landesbauordnung eine Ziffer 16 einzufügen, wobei es in der Systematik des Gesetzes sinnvoller gewesen wäre, einen Buchstaben g) in Ziffer 13 einzufügen, der vorübergehend aufgestellte und genutzte Bauten umfasst.

Missverständlich ist auch, warum die AfD-Fraktion zudem nur die Kategorie „Imbisswagen und Verkaufswagen“ nutzt, denn damit würde die Änderung nur für einen extrem begrenzten Kreis von Verkaufseinrichtungen gelten, nicht aber beispielsweise für Verkaufsstände und Imbissstände. Die Tische und Bänke, die den Imbisswagen erst zum Stand machen, müssten demnach ja immer noch genehmigt werden.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, während die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern Verkaufsstände kennt und deren genehmigungsfreie Aufstellung auf Märkten und Volksfesten, geregelt in Paragraf 61 Absatz 1 Nummer 13e) und f) sowie bis zu einer bestimmten Größe generell – siehe dazu Paragraf 61 Absatz 1 Nummer 1a) – verfahrensfrei stellt, sind Imbiss- oder Verkaufswagen als eigenständige Kategorie in unserer Landesbauordnung eben nicht vorgesehen.

Dass Imbiss- und Verkaufswagen, wenn sie dauerhaft aufgestellt werden, sinnvollerweise einen Bauantrag durchlaufen, dürfte auch den meisten Menschen einleuchten. Denn was ist beispielsweise mit dem Abwasser des Wagens? Gibt es Toilettenanlagen? Ist der mobile Falafel-Verkaufs-wagen im historischen Bäderbereich an der richtigen Stelle? Der Bauantrag klärt auch im Vorfeld, ob die Nachbarn beziehungsweise die Öffentlichkeit mit dem dauerhaften Verkaufsstand einverstanden sind. In meiner wunderschönen Heimatstadt Rostock werden zum Beispiel die zuständigen Ortsbeiräte hierzu angefragt.

Meine Damen und Herren, eine Vielzahl der Anträge, die ein Imbiss- oder Verkaufsbetreiber vorlegen muss, behandeln das Was und das Wie der Versorgung, aber nur der Bauantrag befasst sich tatsächlich mit der Frage, ob auch das Wo in die Planung der Gemeinde passt. Die Fraktion der AfD tut aber so, als ob es ein riesiger Aufwand wäre, der hier zu erbringen ist. Herr Borschke hat darauf hingewiesen. Eine wiederkehrende Nutzung größerer Einheiten an einem festen Standort kann durchaus

mit der Maßgabe versehen werden, dass eine entsprechende baurechtliche Genehmigung neben den übrigen zu erbringenden Genehmigungen, zum Beispiel Gewerbeanmeldungen et cetera, zumutbar ist, zumal die Ansprechpartner oftmals die gleichen Behörden sind, insbesondere die Landkreise.

(Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

Fakt ist auch, dass wir für eine geordnete städtebauliche Entwicklung, gerade in den touristischen Orten des Landes weiterhin den Bauantrag für die außerhalb von Märkten und Messen oder Volksfesten dauerhaft aufgestellten mobilen Imbissbuden und Verkaufsstände für sinnvoll halten. Frau Kröger hat darauf hingewiesen, es geht hier auch um Baukultur. Die SPD-Fraktion möchte eben keine ungeordnete dauerhafte Konkurrenz zwischen mobilen Imbiss- und Verkaufswagen und den Restaurants, Cafés und Läden et cetera herbeiführen.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, es ist schon erstaunlich, dass die AfD-Fraktion mit einem Richter a. D., einem Rechtsanwalt und einem Juraprofessor es nicht fertigbringt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher sowohl formal richtig ist als auch der Systematik des zu ändernden Gesetzes entspricht. Sie hätten bis heute die Möglichkeit gehabt, ihren Fehler über einen Änderungsantrag zu korrigieren, aber das haben Sie nicht genutzt. Wahrscheinlich haben Sie es noch gar nicht mal gemerkt, dass Sie hier nicht auf der richtigen Welle liegen.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird der Überweisung nicht zustimmen. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Obereiner.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon erstaunlich, der Minister sagt, man braucht keine Baugenehmigung, der SPDVertreter legt größten Wert auf die Baugenehmigung. Gut, die Freistellungsregelung, die der Minister angesprochen hat, die war nicht gemeint. Das ist auch völlig richtig.

Der von Frau Kröger monierte Punkt, dass man dann überall Wagen hinstellen könnte, das ist natürlich falsch. Eine Sondernutzungserlaubnis braucht man natürlich immer noch.

Und für Frau Berg: Die meisten dieser Verkaufswagen oder zumindest ein großer Teil, die sind halt nicht 10 Quadratmeter groß, sondern leider 14 bis 15. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2900 zur Beratung an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt

es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und Freie Wähler/BMV, bei Zustimmung der Fraktionen der AfD, DIE LINKE und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes –, Drucksache 7/1395, sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 – Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2016 des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern an den Landtag, Drucksache 7/2665, sowie Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht des Landesrechnungshofes 2018 – Landesfinanzbericht 2018, Drucksache 7/2193, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 7/2895. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/2958 vor.

Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 7/1395 –