Protocol of the Session on December 12, 2018

Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht des Landes – – Drucksache 7/1395 –

Unterrichtung durch die Landesregierung Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2016 des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern an den Landtag – Drucksache 7/2665 –

Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht des Landesrechnungs- hofes 2018 (Teil 1) Landesfinanzbericht 2018 – Drucksache 7/2193 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 7/2895 –

Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 7/2958 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Vor Ihnen liegt auf Drucksache 7/2895 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Landesfinanzbericht 2018 des Landesrechnungshofes, zum Jahresabschluss 2016 des BBL M-V sowie zur Entlastung der Landesregierung und des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2016. Darin enthalten ist mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.

Erst durch das Entlastungsverfahren und die förmliche Entlastung der Landesregierung durch den Landtag wird der Haushaltskreislauf beendet. Der Finanzminister hat den Landtag mit der Rechnungslegung in seinem Antrag auf Drucksache 7/1395 um die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 gebeten. Bekanntlich hat der Landesrechnungshof die Rechnungslegung zunächst geprüft und dem Landtag über das Ergebnis seiner Prüfung in seinem Landesfinanzbericht 2018 berichtet. Damit unterstützt der Landesrechnungshof den Landtag bei seiner Kontrolle der Landesregierung, wofür ich der Präsidentin des Landesrechnungshofes, Frau Dr. Johannsen, und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an dieser Stelle nochmals ausdrücklich danken möchte.

Der Finanzausschuss hat den Landesfinanzbericht 2018 in insgesamt sieben Ausschusssitzungen mit Vertretern des Landesrechnungshofes und der Ministerien intensiv beraten. Ich möchte an dieser Stelle nur kurz auf zwei Berichtsteile eingehen.

Die laufende Nummer 9 des Landesfinanzberichtes befasst sich mit dem Novellierungsbedarf am Landeswassergesetz. Hierzu hatte der Landesrechnungshof schon in mehreren früheren Landesfinanzberichten eine zeitnahe Novellierung des Gesetzes angemahnt. Da eine Novellierung dennoch ausblieb, hatte der Finanzausschuss dem Landtag in seiner Beschlussempfehlung zum Landesfinanzbericht 2010 empfohlen, das Landwirtschaftsministerium zu einer Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens aufzufordern. Dieser Empfehlung war der Landtag in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 auch gefolgt. Dennoch ist eine entsprechende Novellierung des Landeswassergesetzes bisher, mithin auch in den vergangenen 7,5 Jahren seit dem Landtagsbeschluss, ausgeblieben.

Im Rahmen der Ausschussberatung haben weder das Landwirtschaftsministerium noch das Finanzministerium den dringenden und nachdrücklich durch den Landesrechnungshof angemahnten Novellierungsbedarf verneint. Es wurde jedoch darauf verwiesen, dass die bisherigen Referentenentwürfe, die es in den vergangenen Wahlperioden schon gegeben hat, letztlich daran gescheitert seien, dass kein Konsens zwischen den beteiligten Häusern der Landesregierung gefunden werden konnte. Angesichts der Regelungsmaterie sind hier neben dem Landwirtschaftsministerium auch das Innenministerium, das Finanzministerium und die Staatskanzlei betroffen. In Auswertung unserer Beratung haben die Koalitionsfraktionen beantragt, die Landesregierung durch Landtagsbeschluss dazu aufzufordern, einen entsprechenden Gesetzentwurf so rechtzeitig in den Landtag einzubringen, dass dieser noch in der laufenden Wahlperiode beschlossen werden kann. Diesem Antrag ist der Finanzausschuss einvernehmlich gefolgt.

In der laufenden Nummer 14 des Landesfinanzberichtes geht es um die Förderung von Kleinprojekten durch das Sozialministerium. Hierzu gab es in der Ausschussberatung einen größeren Diskussionsbedarf. Der Landesrechnungshof hat betont, dass auch bei der pauschalierten Förderung nur Projekte gefördert werden dürften, die zur Erreichung konkreter, in einem besonderen Landesinteresse stehender Ziele erforderlich seien.

Die Fraktion der AfD hat in diesem Zusammenhang den aus ihrer Sicht laxen Umgang des Ministeriums mit Fördergeldern kritisiert. Die Fraktion Freie Wähler/BMV hat

hinterfragt, wie seitens des Ministeriums der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit bei den Förderprojekten definiert werde. Die Fraktion der SPD hat hingegen in Richtung des Landesrechnungshofes moniert, wie dieser den Begriff der Nachhaltigkeit im Hinblick auf die geförderten Kleinprojekte definiere.

Im Ergebnis unserer Beratungen empfehlen wir Ihnen zu einer Vielzahl seitens des Landesrechnungshofes festgestellter Mängel, bestimmte Ersuchen an die Landesregierung zu richten. Angesichts des Umfangs des Entschließungstextes sowie der ebenso umfänglichen, aber durch den Ausschuss mehrheitlich abgelehnten Entschließungsanträge der Fraktionen der AfD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV kann ich auf diese nicht im Detail eingehen und verweise auf meinen schriftlichen Bericht. Insgesamt haben die Koalitionsfraktionen 21 Entschließungen, die Fraktion der AfD ebenfalls 21 Entschließungen, die Fraktion DIE LINKE 7 Entschließungen und die Fraktion Freie Wähler/BMV 4 Entschließungen beantragt. Nur die Entschließungen der Koalitionsfraktionen wurden einvernehmlich – das heißt, bei Enthaltung aller Oppositionsfraktionen – in die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses übernommen.

Der Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2016 hat der Finanzausschuss im Ergebnis seiner Beratungen ebenfalls einvernehmlich zugestimmt. Die Entlastung des Landesrechnungshofes für das Jahr 2016 sowie die verfahrensmäßige Erledigterklärung der Unterrichtung auf der Drucksache 7/2665 empfiehlt der Finanzausschuss zudem einstimmig. Darüber hinaus hat der Finanzausschuss der Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2895 insgesamt einvernehmlich zugestimmt.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie nunmehr noch abschließend um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 150 Minuten vorzusehen.

Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

(Tilo Gundlack, SPD: Wie viel? Wie viel?)

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

(Der Abgeordnete Tilo Gundlack wendet sich an das Präsidium.)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich gerade noch mal erkundigt, ob wir wirklich 150 Minuten Zeit haben. Da hätten Sie ja auch, Herr Dr. Jess, die Beschlussempfehlung vorlesen können. Da hätten wir ganz viel Spaß gehabt.

Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, Herr Dr. Jess hat alles gesagt durch seine Beschlussempfehlung. Die liegt Ihnen ja schriftlich vor. Ich glaube, wir haben die alle ausführlich durchgearbeitet und gelesen.

Ich möchte mich an dieser Stelle erst mal bei der Landesrechnungshofpräsidentin und ihrem Team bedanken, dass sie uns,...

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD und Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

... dass sie uns die Berichte immer so ausführlich und auch in der Gänze vorlegen und dass die auch immer zur Verfügung stehen im Finanzausschuss. Das ist in den anderen Ausschüssen ja nicht immer so, aber bei uns immer, und ich glaube, das ist auch eine gute Einrichtung.

Ansonsten möchte ich mich noch einmal bei Herrn Albrecht und seinen Mitarbeitern vom Sekretariat des Finanzausschusses bedanken für die fleißige Arbeit. Die bringen uns immer den Beratungsplan mit und wir stimmen dem auch immer herzlich zu, weil sie nehmen uns da den Aufwand ab. Und ich glaube, dafür muss man auch mal Danke sagen.

(Beifall Bernhard Wildt, Freie Wähler/BMV)

Ansonsten schließe ich mich den umfangreichen Äußerungen von Herrn Dr. Jess an und danke. Ich kann Ihnen auch nur empfehlen, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Wir werden es jedenfalls machen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Christiane Berg, CDU)

Das Wort hat jetzt noch einmal – inzwischen für die Fraktion der AfD – der Abgeordnete Herr Dr. Jess.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und Gäste! Wenn man die Haushaltsrechnung des Landes richtig einordnen soll, sind auch die allgemeinen strukturellen Rahmenbedingungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen. Diese hat der Landesrechnungshof in seinem allgemeinen Teil des Landesfinanzberichtes dargelegt. Einige wichtige Eckpunkte möchte ich hier einmal zusammenfassen:

Die Bevölkerungszahl in Mecklenburg-Vorpommern ist seit 1991 prozentual stetig um circa 26 Prozent auf eine Einwohnerzahl von circa 1,6 Millionen gesunken, wobei der Abwärtstrend seit 2013 als gestoppt angesehen werden kann. Diese Entwicklung in MecklenburgVorpommern entspricht damit dem Trend aller Flächenländer Ost, wogegen die finanzschwachen Flächenländer West einen gegenläufigen Trend verzeichnen, also offenbar vom Schwund der Ostländer profitieren. Damit sank der Anteil der Bevölkerung von MecklenburgVorpommern an der Gesamtbevölkerung Deutschlands 2016 auf 1,95 Prozent. Das reale Bruttoinlandsprodukt von Mecklenburg-Vorpommern veränderte sich in Prozent von 2014 bis 2016 von 0,9 Prozent auf 1,4 Prozent, blieb damit aber hinter anderen vergleichbaren Bundesländern zurück. Die Arbeitslosenquote in MecklenburgVorpommern wurde 2016 mit 9,7 Prozent angegeben und lag damit über Sachsen-Anhalt mit 9,6 Prozent und auch über allen anderen Bundesländern.

Die finanztechnischen Daten von Mecklenburg-Vorpommern stellen sich wie folgt dar: Bei den Kennzahlen der finanzwirtschaftlichen Entwicklung 2016 – das sind der Finanzierungssaldo pro Einwohner, Zinsausgaben pro Einwohner, Saldenergebnis der laufenden Haushaltsrechnung pro Einwohner und bereinigte Salden der laufenden Haushaltsrechnung pro Einwohner – steht Mecklenburg-Vorpommern im mittleren Feld, also nicht so schlecht da. Allerdings wird deutlich, dass gerade Mecklenburg-Vorpommern ohne die Mittel aus dem Solidarpakt, das heißt bei den bereinigten Salden der laufenden Haushaltsrechnung, nur den letzten Platz der Bundesländer einnimmt mit lediglich 131 Euro pro Einwohner gegenüber Bayern als Spitzenreiter mit 467 Euro pro Einwohner. Das Saarland als ansonsten finanztechnisch eher nicht so gut aufgestelltes Bundesland liegt mit 156 Euro pro Einwohner noch vor Mecklenburg-Vorpommern.

(Egbert Liskow, CDU: Was wollen Sie uns sagen?)

Seit 2006 liegen die bereinigten Einnahmen des Landes mit einer Ausnahme in 2010 regelmäßig über den bereinigten Ausgaben. Das heißt, eine Neuverschuldung war nicht erforderlich. 2016 lag das Einnahmevolumen bei nahezu 7,9 Milliarden Euro. Die Tilgungsausgaben beliefen sich 2016 auf 130,2 Millionen Euro, die Zinsausgaben reduzierten sich um 34,3 Millionen Euro. Der Jahresabschluss 2016 wies einen positiven Finanzierungssaldo von 316,4 Millionen Euro aus.

Alles in allem also könnte man aufgrund der obigen Übersicht konstatieren, dass Mecklenburg-Vorpommern eine gesunde Haushaltspolitik betreibt und hinsichtlich der finanztechnischen Kennzahlen im Trend der vergleichbaren Bundesländer mitschwimmt. Doch die Frage ist: Reicht ein Mitschwimmen für einen zukünftigen nachhaltigen Wohlstand unseres Landes wirklich aus? Welche Akzente müssen wir setzen, um als bevölkerungsarmes Flächenland bestehen zu können?

Heute und hier geht es allerdings um die Bewertung des Landesfinanzberichtes 2016, also primär um einen Blick in die haushalterische Vergangenheit. Der Finanzausschuss hat dem Parlament eine Beschlussempfehlung mit einer Anzahl von Entschließungen vorgelegt, die wir im Wesentlichen mittragen können. Allerdings hat sich wieder einmal herausgestellt, dass kein Antrag der Opposition, egal welcher Fraktion, von der Mehrheit der Koalitionsfraktionen akzeptiert wurde. Deshalb werde ich mich in meinem weiteren Beitrag vor allem auf Punkte konzentrieren, bei denen wir als AfD eine Gegenposition einnehmen oder andere Akzente setzen.

Erstens zur Vermögensübersicht Haushaltsjahr 2016.

a) zu den Verpflichtungsermächtigungen:

Das Land weist von 1991 bis 2006 einen stetigen Schuldenanstieg bis auf circa 6.200 Euro pro Einwohner aus. 2007 und wieder ab 2013 begann eine moderate Minderung der Schuldenanteile pro Einwohner, die in den letzten Jahren zum geringen Teil auch auf die wieder leicht wachsende Einwohnerzahl zurückzuführen sein dürfte. Grundsätzlich sehen wir, ebenso wie der Landesrechnungshof, den regelmäßigen Aufwuchs an Kreditermächtigungen – 2017 ein Anstieg auf 1,3 Milliarden Euro –, die als Rücklage verbucht werden, kritisch. Kreditermächtigungen – das heißt, die Erlaubnis, Kredite aufnehmen zu

dürfen – als Rücklage zu verbuchen, das entspricht nicht meinem Verständnis von Transparenz. Es mag verständlich sein, wenn sich das Finanzministerium einen möglichst großen Spielraum für zukünftige Unwägbarkeiten wünscht, doch ebenso fragwürdig ist, wenn sich das Parlament das Haushaltsrecht in derartigen Größenordnungen aus der Hand nehmen lässt.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

b) zur Versorgungsfondspolitik:

Das Land hat mit dem Versorgungsfondsgesetz den Versorgungsfonds M-V 2008 in die Wirklichkeit gebracht. Er wurde geschaffen, um die Pensionsansprüche der Beamten mit Eintrittsjahr ab 2008 generationengerecht per Anspruchseintritt bedienen zu können. 20 Prozent der Beamtenbezüge werden vom Land regelmäßig in diesen Fonds eingezahlt.

Paragraf 4 des Versorgungsfondsgesetzes verlangt, die Mittel mit möglichst großer Sicherheit anzulegen. Die Aufforderung „mit großer Sicherheit“ scheint das Finanzministerium offenbar wörtlich zu nehmen, denn 2016 wurden alle Wertpapiere des Fonds auf dem Finanzmarkt verkauft. Als Ersatz wurde mit dem Haushaltsgesetz 2016/2017 und Verbundquotenfestlegungsgesetz 2016/2017 vom 17.12.2015 in Paragraf 2 Absatz 9 geregelt, ich zitiere noch einmal: „Das Finanzministerium wird ermächtigt, unabhängig vom Kapitalmarktzinsniveau Kredite... beim Sondervermögen ‚Versorgungsfonds... MecklenburgVorpommern‘ oder... ‚Versorgungsrücklage... Mecklenburg-Vorpommern‘ mit einer festen Nominalverzinsung von 4,00 Prozent aufzunehmen.“ Zitatende.

(Egbert Liskow, CDU: Hat sich geändert.)