Protocol of the Session on November 22, 2018

Wenn ich diese Glocke läute, heißt das, es ist Ruhe, normalerweise auch vom Redner, aber, wie gesagt, wenn die Ruhe dann sofort eintritt und die Rede nicht unterbrochen werden muss, dann akzeptiere ich das noch. Es hat keine Zwischenrufe von der Regierungsbank zu geben.

(Minister Harry Glawe: Genau.)

Und ich wollte hier vorsichtig den Hinweis geben, dass jeder noch Redezeit hat. Von daher wiederhole ich meine Bitte, dass es doch für diejenigen, die diese Initiative auf den Weg gebracht haben, auch interessant ist, sich die Argumente anzuhören. Dazu müssen sie in der Lage sein. Ich bitte doch wirklich, darauf jetzt im Verlauf der Debatte Rücksicht zu nehmen.

Jetzt können Sie fortfahren, Herr Lerche.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Andreas Butzki, SPD: Die Präsidentin hat gesagt, Argumente und keine Fake News. Haben Sie genau zugehört, ne? – Tilo Gundlack, SPD: Lassen Sie sich mal erklären, was Grundsteuer A und B ist!)

Ein Argument ist, wenn die Kommune selber Anlieger ist. Richtig, dann werden nämlich hier

(Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Na?! Na?! – Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Kosten von linker Tasche zur rechten Tasche umgelegt. Wenn beide Taschen leer sind,

(Sebastian Ehlers, CDU: Hä?)

dann geht es doch über Erhöhungen, über Steuererhöhungen, und die Kommune hat nun mal nur die Grundsteuer A

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

und Grundsteuer B und die Gewerbesteuer zur Verfügung.

(Andreas Butzki, SPD, und Dietmar Eifler, CDU: Hundesteuer! – Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Und meinetwegen,

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Herr Eifler, auch noch die Hundesteuer,

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

aber die wird das wahrscheinlich nicht bringen, um Straßen zu bauen.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Zusätzlich zu den bereitgestellten finanziellen Mitteln – da muss ich jetzt auf die Rede des Ministers antworten – kommen noch die Einsparungen beim Verwaltungsaufwand der Kommunen und bei Gerichtskosten von verlorenen Prozessen der Kommunen. Also wir reden hier schon über etwas mehr Geld als die 30 Millionen, die dann den Kommunen zur Verfügung stehen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Andreas Butzki, SPD: Vergesst nicht das Klatschen! – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ums Wort gebeten hat noch einmal der Minister für Inneres und Europa Herr Caffier.

(Andreas Butzki, SPD: Peinlich, peinlich!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Lieber Kollege Lerche, ich habe mich deswegen gemeldet, damit man Unfug auch gleich abräumen kann.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD)

Weil es einfach schwierig ist, wenn ich hier sage, wir haben vor zwei Tagen Eckpunkte gemacht, die Einzelheiten müssen ausdiskutiert und zu Buch gebracht werden, damit wir keinen nächsten Rechtsbruch oder Sonstiges begehen.

(Zuruf von Bert Obereiner, AfD)

Dann dürfen Sie nicht Sachen erzählen, die so einfach nicht der Wahrheit entsprechen. Die Grundsteuer A und B hat nichts mit der Grunderwerbssteuer zu tun, das zum einen.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Thomas Krüger, SPD: So ist es. Genau.)

Alle Beteiligten, die in den Gesprächen waren, haben natürlich gesagt, die Kommune muss im Zweifelsfall ihren Anteil immer mit erbringen. Das ist auch selbstverständlich.

(Andreas Butzki, SPD: Na klar!)

Und nicht in jedem Fall, um das Beispiel Schwerin zu nehmen, weil wir ja nun mal in Schwerin sind, hat das eine Steuererhöhung für die Kommune zur Folge, denn sie kann im Zweifelsfall auch einen Kredit beantragen, und den würde der Innenminister in dem Zusammenhang, wenn es um Konsolidierung geht, trotzdem genehmigen. Auch das will ich von vornherein gleich klarstellen, damit hier nicht erst Unfug sich festsetzt und man sagt, wir müssen die eine Erhöhung zur nächsten Erhöhung geben. Das wollte ich nur klarstellen. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Zunächst möchte ich kurz auf den Innenminister eingehen, der vorhin sagte, am Eingang seiner Rede, warum haben wir überhaupt hier Straßenausbaubeiträge im Gesetz. Das haben wir von den Schleswig-Holsteinern übernommen, sonst hätten wir das vielleicht gar nicht reingeschrieben. Aber Fakt ist auch, der Landesgesetzgeber muss dafür sorgen, dass die Gemeinden Einnahmequellen haben und Einnahmequellen nutzen können, um ihre Aufgaben vor Ort zu erfüllen. Wir haben hier eine ganz klare Aufgabenteilung, jeder ist für seinen Bereich zuständig, der Bund für seinen, das Land für seinen, die Kreise für ihren und die Gemeinden haben ihre Zuständigkeiten.

Darum haben wir auch die Unterscheidung bei den Straßen. Es gibt Bundes-, Landes-, Kreis- und eben Gemeindestraßen. Jeder ist für seinen Bereich zuständig. Daher war es bei Einführung des kommunalen Abgabenrechtes in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich folgerichtig, dass man das auch berücksichtigt hat und eben den Gemeinden eine entsprechende Quelle durch unser Kommunalabgabengesetz eröffnet hat.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

In der Tat, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns mit der Schließung dieser Quelle schwergetan, weil alle Vorschläge im Vorhinein immer gelautet haben, dass aus dem allgemeinen Steueraufkommen das ausgeglichen werden sollte, also die Grundeigentümer sollten entlastet werden zulasten beispielsweise von

Mietern. Das haben wir von vornherein immer abgelehnt und wir haben jetzt einen Weg gefunden, der eben ein anderer – unserer Meinung nach – ist. Deswegen konnten wir uns auch auf diesen Kompromiss mit unserem Koalitionspartner einigen.

Die Volksinitiative nun greift ein Thema auf – Herr Lerche hat das hier gerade referiert –, das uns als Fraktion auf jeden Fall seit eineinhalb Jahren ganz intensiv beschäftigt. Wir haben in- und extern ganz viele Beratungen darüber geführt, wir haben nicht zuletzt uns auch über das Expertengespräch im letzten Jahr mit den anderen verständigt, was auch wieder sehr aufschlussreich war. Dass die Initiative jetzt zu einem Zeitpunkt kommt, wo wir uns bei der materiell gewichtigsten Forderung dieser Initiative mit unserem Koalitionspartner verständigt haben, wird uns trotzdem nicht davon abhalten, uns natürlich auch mit dieser Initiative und mit den darin ausgeführten Forderungen noch mal ganz intensiv zu befassen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist ja wohl das Mindeste!)

Denn die Landeswahlleiterin hat sich entsprechend geäußert. Sie führt in ihrer Stellungnahme oder in ihrer Feststellung aus, dass es bei der Volksinitiative eben nicht um einen Gesetzentwurf zum Verzicht auf die Erhebung von Abgaben geht, denn der wäre von unserer Landesverfassung in der Tat nicht gedeckt, sondern aufgrund der Initiative müsste sich der Landtag mit der Materie als solcher befassen. Selbstverständlich werden wir das tun, der Zeitplan dazu steht bereits, und wir werden uns nicht nur mit dem bloßen Wortlaut der Initiative, über den man sich natürlich schon ein bisschen wundern könnte, befassen, sondern auch mit dem, was wir vermuten, was damit gemeint ist, also mit der Zielstellung. Die Vertreter der Volksinitiative werden wir dazu bereits am 29.11. im Innenausschuss hören.

Nach dem reinen Wortlaut dieser Volksinitiative sollen wir als Landtag und Gesetzgeber beschließen, uns aufzufordern, unsere Aufgaben praktisch an die Landesregierung abzugeben, damit sie die Straßenausbaubeiträge abschafft. Sie soll sich ebenfalls, wie die meisten Vertreterinnen und Vertreter des Landtages es ja bereits getan haben, gegen eine Kannregelung aussprechen, und sie soll eine neue Regelung schaffen, die eigentlich meiner Auffassung nach der jetzigen entspricht, nämlich, dass eine anteilige Finanzierung aus Finanzausgleichsmitteln möglich sein soll. Genau das ist ja zurzeit der Fall: Anteilig werden Mittel genommen, aber eben auch andere Anteile über Anliegerbeiträge.

Die Begründung der Initiative zielt unter anderem darauf ab, dass Straßenausbau oder Straßen als solche auch ein Teil der Daseinsvorsorge sind. Klassische Bereiche finden wir hier, die zur Daseinsvorsorge gehören, wie die Versorgung mit Wasser, Gas, Strom, Entsorgung von Abwasser, Abfall, Sicherstellung des ÖPNV und neuerdings auch das Breitband, die Versorgung mit Breitband, also schnellem Internet. Die Bereitstellung all dieser Bereiche durch die gemeindliche Ebene ist teilweise mit an die Gemeinde zu zahlenden Beiträgen, teilweise aber auch mit Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger belastet.

So finde ich es eigentlich sehr schade, Herr Kokert, dass Sie als Fraktionsvorsitzender der CDU in Ihrer Pressemit

teilung die Einführung von, Ihren Worten nach, „willkürlichen Härtefallklauseln“ als Herumdoktern am Kommunalabgabengesetz bezeichnet haben, die nun vom Tisch seien. Es mag ja sein, dass die Vorschläge, die halbherzigen Vorschläge zu diesem Thema vonseiten der CDU – und ein wesentlicher kam ja sogar vom Innenminister persönlich – willkürlich waren. Unsere Vorschläge waren es mitnichten, sondern sie lehnten sich eng an unsere Kommunalverfassung an, was die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld von Maßnahmen angeht, sowie, was die Minderung besonderer Härten angeht, an der Abgabenordnung, gefestigte Rechtsprechung und den Regelungen in den Kommunalabgabengesetzen anderer Länder. Diese Regelungen würden auch Beitragspflichtigen anderer Abgaben zugutekommen. Da bitte ich Sie noch mal inständig, darüber nachzudenken, ob Sie das umfassend meinen mit dieser Ablehnung, die da in Ihrer Pressemitteilung zutage trat.

(Sebastian Ehlers, CDU: Gemeinsame Pressemitteilung, Frau Tegtmeier.)

Noch einmal, SPD-seitig haben wir es immer wieder betont, es ging uns stets darum, keine Entlastung der Grundbesitzer zulasten der Mieter durchzusetzen. Nun haben wir mit dieser Regelung – der Anhebung der Grunderwerbssteuer, der Minister hat das schon umfänglich ausgeführt – vor, derzeitige Grundeigentümer zulasten künftiger zu entlasten. Die Kosten bleiben also eng mit dem Besitz von Grund und Boden verbunden. Das war uns an dieser Stelle wichtig, deswegen konnten wir diese Regelung treffen. Wir sind bestrebt und ich versichere den Vertretern der Volksinitiative, dass wir uns mit allen vier Punkten ihrer Initiative noch mal ausführlich auseinandersetzen werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Rösler.