es sei vollbracht, Frau könne endlich darüber selbst bestimmen, was gut für sie ist, doch immer noch weit gefehlt zu dem Zeitpunkt. Darauf wurde schon hingewiesen.
Aktuell können wir gerade wieder die Diskussion verfolgen, dass die angezeigten Delikte häuslicher Gewalt stark angestiegen sind. Wir wissen aus der Dunkelfeldstudie des Innenministeriums, dass das ein Feld ist, wo die Dunkelziffer besonders hoch ist. Also da liegt vieles noch im Verborgenen.
In den Jahren 2010 bis 2014 gab es verschiedene Umfragen, die die Situation der Frauen als Arbeitnehmerinnen in Betrieben betraf. Dort gaben zwischen einem Drittel und der Hälfte aller Befragten an, dass sie schon mal Opfer sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geworden wären. Folgerichtig trat dann am 10.11.2016 Paragraf 184i des Strafgesetzbuches in Kraft, der die sexuelle Belästigung unter Strafe stellte. Dennoch ist auf dem Arbeitsmarkt natürlich viel zu tun.
Gerade im letzten Jahr gab es ein „Spiegel“-Forum. Da haben junge Frauen von ihren Erlebnissen in den Betrieben berichtet und wie sie dort aufgrund weiblicher Attribute zurückgesetzt wurden, gecancelt wurden und so weiter und so fort. Das fing damit an, sie mögen ihre Stimme am Telefon doch etwas senken, ihre Stimmlage, sonst würden sie nicht ernst genommen werden und solche Dinge. Ungleiche Bezahlung, schlechterer Zugang zu Führungspositionen und, und, und erschweren Frauen nach wie vor die selbstständige Lebensgestaltung in Unabhängigkeit vom guten Willen der Gesellschaft, des Arbeitgebers oder aber auch eines erforderlichen und verfügbaren Partners.
Wenn man mal so ganz konkret in die Lebenswirklichkeit guckt, glaube ich, dass ich da in meinem Familienleben schon einige praktische Erfahrungen gemacht habe, die immer noch gang und gäbe sind, und teilweise wird es langsam auch kurios. Ich sehe, dass wir nicht nur Fortschritte machen, sondern – auch durch die Medienberichterstattung und die Rolle der Frau in den Medien – teilweise wieder zurückgehen.
So ein paar praktische Beispiele aus meinem ganz persönlichen Familienlebensumfeld, ein sozialdemokratischer Haushalt, eine gleichberechtigte Partnerschaft mit drei Kindern, mittlerweile sind sie zum Glück erwachsen: Mein Mann hat gern gekocht. Ich konnte in einem Forum von der NPD lesen – nein, das habe ich nicht gesehen, das hat meine Tochter gelesen –, als die Herren hörten, mein Mann sei schon verstorben, gab es also einen Bericht, in dem es hieß, der sei wohl verhungert, der arme Kerl, bei so einer Emanze als Frau. Weit gefehlt, mein Mann hat sehr gern und sehr gut gekocht.
Was ihn allerdings an dieser Stelle etwas „behindert“ hat, waren die Küchenmöbel. Arbeitsplatten in der Küche sind für hoch gewachsene Männer nicht so besonders geeignet,
(Jochen Schulte, SPD: Das ist richtig. Das ist richtig. – Karan Larisch, DIE LINKE: Für klein gewachsene Frauen auch nicht. – Ministerin Stefanie Drese: Genau. – Zuruf von Andreas Butzki, SPD)
ohne sich da etwas im Kreuz zu holen. Also mein Mann hat es trotzdem geschafft, uns ausgezeichnet zu verköstigen.
Ein anderes Beispiel: Ich persönlich bin eine begeisterte Heimwerkerin, mein Mann eher nicht so beziehungsweise er war es nicht so. Allerdings ging er mit mir in den Baumarkt, um entsprechende Gerätschaften zu kaufen, die er dann gern ausgesucht hat. Allerdings war dann die ausgesuchte Bohrmaschine dermaßen schwer, dass doch wieder er nach langem Hin und Her das Loch gebohrt hat.
Und was kam dann? Ich habe mich sehr gefreut, dass ich Jahre später in Baumärkten Bohrmaschinen fand, die für mich vollkommen handlich waren. Das Loch wird rund, der Dübel sitzt, alles paletti.
Was sah ich da bei einem anderen Besuch im Baumarkt? Wunderschöne Gerätschaften, die man sonst nur in Grün und in einem bestimmten Blauton vorfand, gibt es jetzt auch in Rosa. Was schließe ich daraus? Immer, wenn Männer auch mal etwas tun,
was eigentlich Frauen zugeschrieben wird, wird ihnen gratuliert. Sie gelten zum Beispiel als moderne Väter, wenn sie mal Elternzeit nehmen oder so etwas. Macht aber Frau, was nach Mainstream immer noch Mann tun sollte, wird sie veralbert, siehe rosa Bohrmaschine. Haben Sie schon mal irgendwo hellblaue Kochtöpfe gesehen?
Ich denke mal, diese Beispiele zeigen doch ganz genau unsere Lebenswirklichkeit. Dabei will ich es auch belassen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Dann erteile ich das Wort noch einmal dem Fraktionsvorsitzenden für die SPD. Herr Krüger, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, herzlichen Dank! Wir sind davon ausgegangen, dass noch ein Redner kommt.
Lieber Kollege Ritter, ich will bloß eine Sache klarstellen: Sie haben hier eben deutlich gemacht, dass wir quasi abgekupfert hätten. Die Festlegung, welches Thema wir hier auf der Tagesordnung haben, haben wir am Ende der letzten Landtagssitzung getroffen. Das ist vorgeschlagen worden von meiner geschätzten Kollegin Frau Tegtmeier. Frau Tegtmeier kann Ihnen das bestätigen. Wir kupfern nicht ab. Wir haben es nicht nötig, abzukupfern, das Thema ist von uns gesetzt worden. – Herzlichen Dank.
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Dr. Ralph Weber, AfD: Das ist aber sehr unflexibel. – Peter Ritter, DIE LINKE: Da bin ich aber menschlich enttäuscht.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat eine Sitzung des Ältestenrates beantragt. Ich unterbreche die Sitzung zunächst für 15 Minuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/2256, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 7/2840.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) – 16. AbgGÄndG M-V (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2256 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt auf der Drucksache 7/2840 die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zum Entwurf des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vor.
Meine Damen und Herren, kurz zum Hintergrund der Beschlussempfehlung: Im Wesentlichen geht es um die Frage der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen. Immer mitgedacht werden muss dabei auch die Frage der Finanzierung und die Abgrenzung von der Parteiarbeit. Paragraf 51 Absatz 2 in der gegenwärtigen Fassung des Abgeordnetengesetzes schreibt den Fraktionen die Aufgabe zu, über ihre Arbeit zu informieren und mit Fraktionen anderer Parlamente zusammenzuarbeiten. Genau darin erschöpft sich aber auch schon die Aussage der gegenwärtigen Regelung zur Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen im Landtag.
Was zur Arbeit der Fraktionen gehört, wie die Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten aussieht, all dies ergibt sich erst mit Blick in andere Regelungen, vor allem auch aus der Landesverfassung. Dort heißt es beispielsweise in Artikel 25 Absatz 2, dass Fraktionen „selbstständige und unabhängige Gliederungen des Landtages“, der gewählten Vertretung des Volkes, darstellen und „mit eigenen Rechten und Pflichten bei der parlamentarischen Willensbildung“ teilnehmen und mitwirken. Derlei Konkretisierungen fehlen im Abgeordnetengesetz derzeit. Aus diesem Grund haben die Fraktionen der SPD, CDU und die Fraktion DIE LINKE den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Beratungen hat der Rechtsausschuss eine öffentliche Anhörung durchgeführt, in welcher zum einen ein Referatsgruppenleiter aus der Verwaltung des Landtages NordrheinWestfalen mitgeteilt hat, dass die Regelung in NordrheinWestfalen, die ein Vorbild für unsere Neufassung ist, von allen Betroffenen als äußerst praxisgerecht empfunden wird. Zum anderen hat die Präsidentin des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern hilfreiche Anregungen zur Abgrenzung der Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen auf der einen Seite von derjenigen der Parteien auf der anderen Seite gegeben.
Diese Anregungen waren leitend für den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE. Er stellt Konkretisierungen dar, dass zum konkreten limitierten Bereich der politischen Willensbildung an welcher Fraktion mitwirkend nur der parlamentarische Willensbildungsprozess gehört, denn der allgemeinpolitische Willensbildungsprozess ist von der Landesverfassung den Parteien überantwortet. Ferner wurde mit dem Änderungsantrag eine Regelung gestrichen, die als obsolet bezeichnet werden muss, Rechtsförmlichkeitsaspekten Rechnung getragen und die Pflicht zur Kenntlichmachung der Urheberschaft der jeweils in Rede stehenden Mittel der Öffentlichkeitsarbeit eingeführt.