Protocol of the Session on November 21, 2018

Diese Anregungen waren leitend für den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE. Er stellt Konkretisierungen dar, dass zum konkreten limitierten Bereich der politischen Willensbildung an welcher Fraktion mitwirkend nur der parlamentarische Willensbildungsprozess gehört, denn der allgemeinpolitische Willensbildungsprozess ist von der Landesverfassung den Parteien überantwortet. Ferner wurde mit dem Änderungsantrag eine Regelung gestrichen, die als obsolet bezeichnet werden muss, Rechtsförmlichkeitsaspekten Rechnung getragen und die Pflicht zur Kenntlichmachung der Urheberschaft der jeweils in Rede stehenden Mittel der Öffentlichkeitsarbeit eingeführt.

Meine Damen und Herren, der Rechtsausschuss hat nach intensiver Beratung einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU, der AfD und DIE LINKE sowie Stimmenthaltung vonseiten damals noch der Fraktion der BMV, heute Freie Wähler/BMV, be

schlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes auf Drucksache 7/2256 mit den vorgeschlagenen Änderungen und im Übrigen unverändert zu empfehlen. Für weitere Einzelheiten verweise ich auf meinen ausführlichen schriftlichen Bericht und bitte Sie nun im Namen des Rechtsausschusses um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Torsten Renz, CDU)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/2256. Der Rechtsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/2840 anzunehmen.

Ich rufe auf in Artikel 1 Nummer 1 die Aufhebung des Paragrafen 31 des Gesetzes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 Nummer 1 die Aufhebung des Paragrafen 31 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf in Artikel 1 Nummer 2 die Änderung des Paragrafen 51 in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 Nummer 2 die Änderung des Paragrafen 51 in der Fassung der Beschlussempfehlung ebenfalls einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 2 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/2840 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 7/2840 einstimmig angenommen.

Ich ergreife die Gelegenheit, auf unserer Besuchertribüne Seniorinnen und Senioren aus Neustrelitz zu begrüßen. Das ist leider ein bisschen untergegangen, weil wir die Sitzung unterbrechen mussten.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch etwas nachholen, was Frau Dr. Schwenke bei ihrer Sitzungsleitung verständlicherweise nicht anführen wollte. Auch sie hatte Geburtstag in der Zeit zwischen dieser und der letzten Landtagssitzung,

(Zurufe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: Oooh!)

und natürlich soll auch ihr nachträglich zum Geburtstag gratuliert werden.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, AfD, DIE LINKE und Freie Wähler/BMV)

So, meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, die Tagesordnung um die Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Aktuelle Vorwürfe rund um die landeseigene Ihlenberger Abfallentsorgungsgesellschaft“ zu erweitern. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön, Frau Dr. Schwenke.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werden es selber jeden Tag in der Zeitung lesen: Die Öffentlichkeit ist aufgewühlt, Beschäftigte und Anwohner sind beunruhigt. Es sind drei Ministerien plus Ministerpräsidentin irgendwie involviert in die Geschichte. Ich denke, es ist mehr als dringlich, auch hier vom Parlament aus ein Signal des Aufklärungswillens zu senden, zumal dieses Thema erst nach Einreichschluss für ordentlich eingereichte Anträge so hochgekocht ist und wir deshalb auf diesen Schritt ausweichen mussten.

Vielen Dank.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Herr Fraktionsvorsitzender Wildt.

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Namen meiner Fraktion weise ich die Dringlichkeit dieses Antrages zurück, weil es sich um eine Aussprache handelt, also keine konkreten Maßnahmen von der Landesregierung gefordert werden. Das hat auch Zeit bis zum Dezember.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Dazu muss man erst mal Erkenntnisse haben.)

Ich möchte direkt sagen, der Dringlichkeitsantrag der SPD/CDU findet unsere Zustimmung für die Tagesordnung, weil dort konkrete Forderungen gestellt werden.

Vielen Dank, Herr Wildt.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt für die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage? – Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung mit der nötigen Mehrheit zugestimmt worden.

Was die Einordnung in die Tagesordnung angeht, habe ich feststellen dürfen, dass es da noch Diskussionsbedarf gibt. Das ist eine Klärungsfrage, die zwischen den Frakti

onen zu leisten ist. Von daher reihen wir es derzeit am Freitag ans Ende der Sitzung ein.

(Torsten Renz, CDU: Nee, nee, nee, nee, nee! Das haben wir nie gesagt. Am Mittwoch, am Mittwochabend.)

Also,

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Herr Renz, wenn Sie im Ältestenrat waren, aus dem ich eigentlich nicht reden wollte, dann hätten Sie feststellen müssen, dass wir uns im Ältestenrat erst mal darauf verständigt haben. Wenn es dazu Änderungen gibt, dann hat ein Einvernehmen zwischen den Fraktionen hergestellt zu werden und dann würde ich eine Änderung der Tagesordnung oder der Reihenfolge hier auch verkünden wollen. Derzeit ist das aber nicht der Fall. Von daher ist das so beschlossen, denn ich sehe und höre dazu außer von Herrn Renz keinen Widerspruch.

Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, die Tagesordnung um den Antrag auf Drucksache 7/2865 „Verantwortung für das Mecklenburgische Staatstheater konsequent wahrnehmen“ zu erweitern. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es besteht dringlicher Handlungsbedarf: Ein „schlechtes Betriebsklima“, eine „gestörte Kommunikation“, die „Stimmungslage … ist … hochproblematisch“, es muss „schnellstens Abhilfe erfolgen“, so schrieben und beschlossen es CDU, SPD, LINKE und andere in der Schweriner Stadtvertretung. Das Land ist hier Hauptgesellschafter und trägt eine weitaus größere Verantwortung. Sollten Sie die Dringlichkeit – und die ist definitiv gegeben – dieses Themas schon erkannt haben und bereits gehandelt haben, dann wäre jetzt die Landtagsdebatte geeignet, sich darüber auszutauschen und dazu ins Gespräch zu kommen. Deshalb beantragen wir die Dringlichkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kröger.

Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Herr Butzki.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte die Ablehnung unsere kulturpolitischen Sprecherin Frau Julitz heute begründen, aber sie ist leider im Krankenhaus. Ich möchte sie herzlich grüßen und alles Gute wünschen.

Seit August 2016 ist das Land Mehrheitseigner beim Theater Schwerin mit 75 Prozent. Die erste Zeit war geprägt durch Eigentümerwechsel, Wechsel des Gene

ralintendanten mit allen Vor- und Nachteilen, die mit so einem Wechsel verbunden sind. Am 14. November fand ein Termin zwischen Betriebsrat und Generalintendanten statt.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Gestern fand eine Gesellschafterversammlung statt. Das konnten wir heute ja auch der Presse entnehmen. Am 27. November findet eine Aufsichtsratssitzung statt. Der Betriebsratsvorsitzende ist unter anderem auch Mitglied dieses Aufsichtsrates.

Die Dringlichkeit ist abzulehnen. Die geforderten Gespräche wurden bereits geführt beziehungsweise werden zeitnah geführt. Man sollte erst intern alles besprechen mit dann hoffentlich guten Lösungen für alle Betroffenen. Deswegen lehnen wir das ab.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Beifall bei den Koalitionsabgeordneten.)

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung mehrheitlich abgelehnt worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen der CDU und SPD haben beantragt, die Tagesordnung um den Antrag „Peene-Werft braucht Hilfe – Bund ist in der Pflicht“ auf Drucksache 7/2867 zu erweitern. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.

Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Wird das Wort zur Gegenrede gewünscht? – Auch das sehe ich nicht.

Von daher kommen wir zur Abstimmung.