Sehr geehrtes Präsidium! Werte Kollegen! Liebe Besucher! Das Thema ist zweifellos sehr wichtig und auch die vielen Vorschläge, die hier eingebracht wurden, finde ich sehr interessant und bedenkenswert. Besonders gefällt mir die Idee dieser Bürgerbus-Vereine, von denen es laut einer Studie aus Nordrhein-Westfalen im Bundesgebiet inzwischen über 1.000 gibt. Das ist alles gut und schön und doch gerät hier ein wichtiger Punkt etwas aus dem Blick, wenn wir über Mobilität reden, der in diesem Hause bei der Gelegenheit noch gar nicht erwähnt wurde.
Wenn wir einerseits über mangelnde Mobilität im ländlichen Raum und überhaupt reden, kann man es andererseits nicht zulassen, dass das Automobil immer mehr verteufelt wird, dass die Spritpreise steigen, dass das Auto in der Anschaffung und auch in der Benutzung immer teurer wird, dass es heutzutage quasi schon bald als unmoralisch gilt, sich in ein Auto zu setzen und damit durch die Gegend zu fahren.
(Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Jörg Heydorn, SPD: Was unmoralische Vorstelllungen sind, das müssten Sie eigentlich wissen?!)
in dieser Hinsicht würde ich doch auch die Landesregierung auffordern, sich mit Vehemenz dafür einzusetzen, dass Deutschland und auch Mecklenburg-Vorpommern ein Automobilland bleiben, dass der Individualverkehr mit dem Auto eine Zukunft hat, dass eben nicht alles verteufelt wird mit irgendwelchen erfundenen oder aufgeblasenen Dingen wie dieser Feinstaubbelastung und anderen Grenzwerten, die da ständig aufs Tapet gebracht werden. Ich denke, das ist der richtige und ein guter Ansatz.
Und da, wo die Menschen, wenn sie denn frei und kostengünstig mit ihrem eigenen Auto fahren können, nicht mehr hinkommen, können dann entsprechende andere Angebote wie Bürgerbusse oder ähnliche Dinge greifen. Aber an dieser Stelle würde ich doch daran erinnern wollen, wie wichtig es ist, auch für die Arbeitsplätze in Deutschland insgesamt, dass das Automobil, dass der Individualverkehr bei der Lösung solcher Mobilitätsprobleme nicht völlig aus dem Blick gerät. – Vielen Dank.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Andreas Butzki, SPD: Du darfst noch mal nach vorne kommen.)
Von daher darf uns Herr Borschke jetzt eine Minute 20 noch etwas vortragen. Bitte schön, Herr Borschke.
(Andreas Butzki, SPD: Dann gibts aber kein neues Wasserglas mehr. – Zuruf aus dem Plenum: Tata! – Zurufe von Elisabeth Aßmann, SPD, und Tilo Gundlack, SPD)
Sehr geehrtes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also nochmals: Ein wichtiger Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse – wenn es Ihnen also ernst ist, stimmen Sie unserem Ergänzungsantrag zu!
Einzelne Landkreise fühlen sich heute bereits verantwortlich für ein Schülerticket und andere nicht. Wenn Sie wie in Ziffer II Punkt 2 fordern, zu prüfen, welche Mobilitätsprojekte des ÖPNV für den ländlichen Raum auf das gesamte Bundesland übertragbar sind, dann erkennen Sie anscheinend ein wichtiges Problem, aber ein Handeln verschieben Sie erst mal. Sie sind doch schon so lange in der Regierung und erst jetzt fällt Ihnen auf, dass etwas schiefläuft und dass Handlungsbedarf besteht?!
Wenn Sie den ländlichen Raum ernst genommen hätten und ihm nicht nur als Windeignungsgebiet und als Fläche zur Wiedervernässung Priorität einräumen würden,
hätten Sie längst handeln müssen. Das Land lässt die Landkreise bei ihren Problemen alleine. Dies führt zu einem Flickenteppich und damit zu einem Ungleichgewicht zwischen den Landkreisen. Werden Sie endlich mal mit konkreten Vorschlägen tätig und hören Sie auf, Politik zu betreiben, die ständig nur irgendwelche Listen erstellt, um diese dann auszuwerten und anschließend doch nichts zu machen! – Vielen Dank.
(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Aber du läufst immer die Olympiarunde, ne?! – Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE: Das nächste Mal geht er ganz außen rum.)
(Der Abgeordnete Dietmar Eifler stellt das Rednerpult ein. – Andreas Butzki, SPD: Ich dachte, du wolltest das eben noch hoch machen?! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD und Simone Oldenburg, DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte doch noch mal auf die Zielrichtung des Antrages insgesamt eingehen und dabei die Zuständigkeiten aufrufen.
Zuständig für den ÖPNV sind die jeweiligen Landkreise als Träger des ÖPNV. Herr Borschke, da ist auch nichts verschlafen oder sonst irgendwas. Man muss es ganz einfach so deklarieren. Wenn wir im Bund föderale Strukturen haben, dann gibt es Zuständigkeiten, und so ist es auch beim ÖPNV. Insofern schließt unser Antrag Ihren Änderungsantrag mit ein. Deswegen will ich auch gleich darauf eingehen. Es schließt also nicht aus, dass wir solche Projekte, wo das Schülerticket bereits im Landkreis eingeführt ist, bei der Betrachtung und in der Bewertung außen vor lassen. Das ist Bestandteil dieses Antrages. Wenn Sie den Punkt 1 genau lesen, so steht das auch da drin: ein „Bericht über bestehende Projekte“. Es soll berichtet werden, also schließt es das mit ein. Von daher ist der Änderungsantrag nicht erforderlich und den werden wir auch ablehnen.
Aber insgesamt dienen natürlich auch diese Aufforderung und dieser Antrag dazu – es ist also eine Serviceleistung –, gegenüber den Trägern des ÖPNV zusammenzufassen und zu eruieren, wo sind Vorteile und Nachteile der unterschiedlichsten Systeme, die im Land sehr wohl Anwendung finden. Dies zu bewerten und dann letzten Endes in einer Empfehlung darzulegen, wie der ÖPNV durch Ergänzungsangebote diese Mobilität verbessern kann, das ist die Ausrichtung dieses Antrages. Es geht doch nicht darum, Frau Schwenke, über das Ziel hinauszuschießen, und zwar den Eindruck zu erwecken, der ÖPNV kann alle Bedarfe abdecken.
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, auf bedarfsgerechte. Das hat auch etwas mit Finanzverantwortung zu tun.
(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Sie wissen ja noch gar nicht, was der Bedarf ist. Und untersuchen wollen Sie das auch nicht.)
Aus diesem Grunde ist genau dieser Antrag richtig gestellt, um das auf den Punkt zu bringen. Und Bedarfe – Frau Schwenke, das wissen Sie genauso gut wie ich – sind keine starren Systeme, die wandeln sich mit der Bevölkerungsstruktur, mit den Lebenserwartungen und Bedarfen, die jeweils da sind. Von daher muss man das etwas flexibel gestalten.
Wir sind jetzt an dem Punkt, wo wir das mit der Landesregierung und dem Ausschuss genauer erörtern wollen, um, wie ich es gesagt habe, den Trägern die entsprechenden Empfehlungen anzugeben.
Ich möchte aber eins nicht versäumen, der Kollegin Friemann-Jennert zu danken, die uns in Vorbereitung auf diesen Antrag darauf aufmerksam gemacht hat, dass bereits in der vorausgegangenen Wahlperiode, nämlich in der Enquetekommission „Älter werden in MecklenburgVorpommern“, genau diese Punkte mit angesprochen worden sind und man auch in den Empfehlungen der Enquetekommission den einen oder anderen Hinweis für die Träger des öffentlichen Nahverkehrs finden wird.
Insgesamt – das muss ich sagen – bedanke ich mich für die sehr sachliche Debatte. Ich nehme mal die eine lustige Passage ganz einfach aus, das gehört aber auch in der parlamentarischen Debatte mit dazu, dass man auch ein bisschen fröhlich sein kann und das nicht ganz so bierernst sehen muss. Aber es handelt sich eben doch insgesamt um ein sehr ernstes Thema für unsere Menschen in unserem Bundesland, die Mobilitätsangebote zu verbessern und zu optimieren. Von daher ist dieser Antrag richtig gestellt und ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2756 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2756 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und CDU, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BMV und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2668 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2668 bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Zustimmung angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Missbrauchsopfer unterstützen – Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten, Drucksache 7/2679.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Missbrauchsopfer unterstützen – Missbrauch in der Katholischen Kirche rückhaltlos aufklären und Verjährungsfristen ausweiten – Drucksache 7/2679 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich den Antrag meiner Fraktion näher begründe, möchte ich namens meiner Fraktion erklären, dass wir den sozialen, den karitativen sowie den friedensstiftenden Beitrag der Katholischen Kirche in Deutschland und in MecklenburgVorpommern anerkennen und schätzen. Die vielen Tausend hauptamtlichen und noch mehr ehrenamtlich Engagierten empfinden wir diesbezüglich als unsere natürlichen Partner. Umso mehr sind auch wir bestürzt über die bekannt gewordenen Fälle des Missbrauchs Minderjähriger in der Katholischen Kirche und sprechen den Opfern und ihren Familien unser Mitgefühl aus.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zumindest durch die Staatsverträge gibt es eine besondere Verknüpfung von Staat und Kirche. In gemeinsamer Verantwortung von Kirche und Bund beziehungsweise von Kirche und Land erwarten wir von Ihnen einen angemessenen Beitrag, um erstens die begangenen Verbrechen vollständig aufzuklären, um zweitens den Opfern und ihren Familien die notwendigen Hilfen zu gewähren, um drittens noch nicht verjährte Straftaten entsprechend zu ahnden und um viertens Verfahren zu implementieren, die eine Wiederholung solcher Fälle innerhalb der Kirche ausschließen.
Meine Damen und Herren, am 25. September 2018 wurde die sogenannte MHG-Studie vorgestellt, die den sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch Kleriker im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz im Zeitraum von 1946 bis 2014 untersuchen sollte. Die Studie weist fast 3.700 Opfer und über 1.600 Täter aus. Dieses Ergebnis macht leider nur die Spitze des sprichwörtlichen Eisberges sichtbar, denn nur in 9 von 27 Bistümern wurde der gesamte Zeitraum untersucht, in den anderen nur der Zeitraum seit 2000. Das heißt, zwei Drittel aller Bistümer haben sich einer vollständigen Aufklärung verweigert. Das ist zutiefst bedauerlich und zeigt, welche Probleme die Katholische Kirche in Deutschland mit der Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte hat.
Ich will gleich hinzufügen, dass man vielleicht noch die körperliche Züchtigung einem Zeitgeist der 50er- oder 60er-Jahre des vorigen Jahrhunderts zusprechen kann, nicht jedoch den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Der war auch damals schon sowohl nach Kirchenrecht als auch nach Strafrecht unzulässig.
Leider ist auch Mecklenburg-Vorpommern von Missbrauchsfällen betroffen, insbesondere Mecklenburg, das zum Erzbistum Hamburg gehört und hier vor allem aber nicht nur die Gemeinde Neubrandenburg. Die Medien haben darüber berichtet. Natürlich hat meine Fraktion mit der Leiterin des Büros der Katholischen Kirche in Mecklenburg-Vorpommern, Frau Schophuis, ein Gespräch zu den Vorgängen zur Aufarbeitung in Mecklenburg-Vorpommern geführt. Frau Schophuis beobachtet unsere Aktion heute sehr aufmerksam, aber ich habe nicht das Recht, Frau Präsidentin, sie hier zu begrüßen.
(Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Du kannst sie ja mal erwähnen, aber begrüßen kannst du sie nicht. – Heiterkeit bei Wolfgang Waldmüller, CDU)
Wir sind froh darüber, dass es in den katholischen Leitungen in unserem Land offensichtlich eine größere Bereitschaft zur Aufklärung, eine größere Offenheit im Um
gang mit dem Thema gibt als anderswo. Wir halten diese Offenheit und den unbedingten Willen zur Aufklärung für unabdingbar, wenn die Kirche Vertrauen zurückgewinnen möchte.
Meine Fraktion schlägt erstens dem Landtag in Punkt II unseres Antrages verschiedene Initiativen vor, die wir mit Frau Schophuis besprochen haben, insbesondere was den runden Tisch anbetrifft. Dieser runde Tisch kann, muss sich aber nicht auf Opfer sexuellen Missbrauchs in der Katholischen Kirche beschränken. Er kann weiter gefasst werden. Der Antrag ist an dieser Stelle bewusst offengelassen, auch die Auflistung der Beteiligten gilt nicht als abgeschlossen.