Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das war für mich so ein bisschen verschwiemelt, was der Kollege Renz hier vorgetragen hat. Ich will das noch mal ganz einfach machen.
Also, Leute innerhalb eines Hauses, die reden nicht miteinander, die sprechen nicht miteinander, da ist doch irgendwie alles extrem bemüht.
Jetzt stellen wir uns doch mal folgende Situation praktisch vor: In frei finanziertem Wohnungsbau sind Sie in Mecklenburg-Vorpommern, je nachdem, wo Sie sind, irgendwo zwischen 8 und 10 Euro, Nettokaltmiete. Nettokaltmiete! Und jetzt die 30 Stunden arbeitende Verkäuferin mit zwei Kindern, die bei Edeka oder sonst wo ihrer Arbeit nachgeht, da ist doch die Frage: Kann die sich eine solche Wohnung leisten, Herr Professorin Weber? Wie würden Sie das beurteilen?
Das wird schwierig, das wird schwierig. Das heißt, automatisch passiert doch mit dieser Frau, mit ihrer Familie, mit den zwei Kindern Folgendes: Sie ist darauf angewiesen, in ein Quartier wie auf dem Großen Dreesch, nach Neu Zippendorf oder ins Mueßer Holz zu gehen, weil sie sagt, okay, hier habe ich eine Wohnung, die kostet kalt nur 5,50 Euro netto. Das sind doch quasi die Zustände, wo wir ansetzen müssen.
Wenn man das jetzt beispielsweise mal an einem anderen Gebiet deutlich macht, also, wenn Sie hier nach rechts runtergehen – ich glaube, das kennen alle –, da sind die sogenannten Waisengärten, die quasi als Einfamilienhäuser und teure Eigentumswohnungen gebaut worden sind. Das war eine städtische Fläche, die ist von der Stadt privatisiert worden und da wurde allein unter Gewinnmaximierungsgesichtspunkten Grund und Boden verkauft.
Dann sagt der Kollege Renz, ja, also der, dem es ein bisschen besser geht, wer will denn dahinziehen? Und jetzt stellen wir uns mal vor, man hätte diese Fläche unter folgenden Kriterien verkauft, dass man sagt, okay, wir haben eine kommunale Fläche, wir möchten das gerne verkaufen und unser Anspruch ist, dass 40 Prozent – sagen wir mal, 40 Prozent – der Wohnungen, die da entstehen, geförderte Wohnungen sind, die letztendlich zu einem günstigeren Mietpreis zur Verfügung gestellt werden müssen. Was passiert denn dann? Dann hätte die von mir gerade beschriebene Verkäuferin mit ihren beiden Kindern sagen können, ich gehe nicht nach Neu Zippendorf, ich kriege eine Wohnung in den Waisengärten. Das hätte doch keiner infrage gestellt, dass dann keiner mehr hinzieht. Es wäre mit Sicherheit auch nicht mehr so gewesen, dass die 80-jährige Nachbarin mit der Verkäuferin keinen Satz gesprochen hätte, weil sie in irgendeiner Form mit der nicht klarkommt. Das wollte ich …
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Der Abgeordnete Torsten Renz tritt an das Präsidium heran. – Simone Oldenburg, DIE LINKE: Nee, Torsten, nee, nee! Nein! Schade, schade, schade! Hast die sechs Minuten ausgekostet vorhin.)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe von meiner These nicht ab, dass es nicht nur über das Geld zu regeln geht, sondern dass es eine Frage der Einstellung und des Kopfes ist.
Bei dem letztgenannten Beispiel würde mich mal interessieren: Wenn die Verkäuferin über soziale Wohnraumförderung in diesen Bereich – ich habe den Stadtbereich vergessen – hinzieht,
wie mache ich es dann, per Verordnung, per Gesetz oder wieder über die Kopffrage, dass derjenige, zum Beispiel ein Landtagsabgeordneter, der dort wohnt, möglicherweise aufgrund seiner Einstellung, wenn es zum Landtagsabgeordneten nicht zutrifft, ich wollte keine andere Berufsgruppe wählen, dass der dann nicht plötzlich sagt, ich ziehe ein Wohngebiet weiter, wo meinesgleichen wohnt? Die Frage müssen wir uns alle beantworten. – Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung und die kann ich nur durchführen, wenn entsprechende Aufmerksamkeit und Ruhe im Raum herrschen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2667. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – War das jetzt eine Gegenstimme? Nein. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/2667 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BMV, ansonsten Stimmenthaltung angenommen.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2675 zur Beratung an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und BMV, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2675. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2675 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Leistungsmissbrauch verhindern: Sachleistungen für Asylbewerber und Ausreisepflichtige, Drucksache 7/2671.
Antrag der Fraktion der AfD Leistungsmissbrauch verhindern: Sachleistungen für Asylbewerber und Ausreisepflichtige – Drucksache 7/2671 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste hier im Hause! Liebe Landsleute! 18 Milliarden Euro – eine Zahl mit neun Nullen, eine so unvorstellbar große Zahl, dass ich sie hier durch einige Beispiele ein wenig anschaulicher gestalten möchte. Was leisten sich die Deutschen für 18 Milliarden Euro?
Beispiel Nummer 1: Der Regierungsentwurf der Bundesregierung sieht für den Haushaltsplan 2019 vor, die Ausgaben für Bildung und Forschung in Deutschland auf über 18 Milliarden Euro steigen zu lassen.
Beispiel Nummer 2: Die Gesamtsumme der Steuereinnahmen durch den Solidaritätszuschlag betrug im Jahr 2017 knapp 18 Milliarden Euro.
Beispiel Nummer 3: Die Kollegen der LINKEN, namentlich Herr Bernd Riexinger, haben ausgerechnet, dass ein Gratisnahverkehr für alle Bürger dieser Republik den Bund und die Kommunen 18 Milliarden Euro pro Jahr kosten würde.
Und zu guter Letzt, weil Weihnachten ja quasi vor der Tür steht, auch wenn Herr Borschke angekündigt hat, dass der Herr Pegel noch nicht in die Winterpause gehen darf: Im Jahr 2016 wurden deutschlandweit 18 Milliarden Euro für Weihnachtsgeschenke ausgegeben.
18 Milliarden Euro, meine Damen und Herren, das ist aber auch die Summe, welche allein im Jahr 2016 von in Deutschland lebenden Ausländern in deren Heimatländer transferiert worden ist. Solche Geldtransfers sind nicht automatisch ein Problem für unser Land. Eine aus Vietnam stammende Fachkraft etwa, die hier Steuern zahlt und arbeitet, hat jedes Recht dazu, hat jedes Recht dazu, der am Mekongdelta lebenden Großmutter etwas davon abzugeben.
Das Problem aber liegt an einer anderen Stelle, meine Damen und Herren. In vielen Ländern dieser Erde sind die Worte „Asyl in Deutschland“ die Zauberformel für eine erfolgreiche Wirtschaftsmigration, denn selbst, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, keine Arbeit in Aussicht ist und absehbar nicht abgeschoben werden kann, bleiben doch immerhin die Sozialleistungen, die jeder hier in Deutschland erhält – monetäre Sozialleistungen, die durch die Steuerzahler unseres Landes geleistet werden, meine Damen und Herren. Die AfDFraktion fordert die Landesregierung deshalb dazu auf, einen falschen Anreiz für illegale Migration abzubauen.
Hierzu soll das nach Asylbewerberleistungsgesetz anwendbare Sachleistungsprinzip bei Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften und bei Ausreisepflichtigen als Regelfall in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.
Im Übrigen, dass auch unser Bundesland hohe Aufwendungen hat, zeigen die jüngsten Zahlen. So sind die Kosten für Grundleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz seit der Migrationskrise immens. Von 2015 bis 2017 hat unser Land circa 378 Millionen Euro für Geld- und Sachleistungen aufgebracht. Zu den aktuellen Erkenntnissen dieses Themenkomplexes gehört, dass es meist keine Bürgerkriegsflüchtlinge sind, die größere Summen überweisen. Dieser Personenkreis spekuliert vor allem auf den Familiennachzug. Von Bedeutung sind die Personen, die ausreisepflichtig sind oder sich noch im Asylverfahren befinden, also alle Personen, die keine Bleibeperspektive haben.
Der allgemeingültige politische Tenor muss daher lauten: Erarbeitetes, versteuertes Geld – egal durch welchen Arbeitnehmer, egal durch welchen Arbeitnehmer – ins Ausland zu transferieren, ist nach unserem Dafürhalten in Ordnung, aber Geld bezogen aus bundesdeutschen
Ein Austausch dieser monetären Ströme durch Sachleistungen kann diesen Abfluss stoppen. Wir fordern hier eine eindeutige Anwendungspraxis, die falsche Anreize zur Migration abbaut. Wir fordern die Landesregierung mit unserem Antrag auf, Geldleistungen zielgerichtet in Sachleistungen umzuwandeln, damit die Hilfe dort ankommt, wo sie angedacht ist, nämlich hier vor Ort.
Die Landesregierung hat dieses Anliegen in einer Antwort auf eine von mir gestellte Kleine Anfrage bestätigt. Das Innenministerium erkannte, dass, ich zitiere, „ein konsequenter Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen“ geeignet sein kann, „die Anreize, nach Deutschland zu kommen, zu reduzieren“. Zitatende. Und in eben dieser Anfrage wird zugleich davon gesprochen, dass der notwendige Bedarf nach Paragraf 3 Absatz 2 Asylbewerberleistungsgesetz bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung als Sachleistung gewährt wird. Wir wollen genau dies ausweiten und in den Gemeinschaftsunterkünften und bei ausreisepflichtigen Personen umsetzen.
Die Gesetzeslage ist im Übrigen hierzu ganz eindeutig. Ich zitiere aus dem Asylbewerberleistungsgesetz: „Anstelle der Geldleistungen können … zur Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt werden. In Gemeinschaftsunterkünften … kann der notwendige persönliche Bedarf soweit wie möglich auch durch Sachleistungen gedeckt werden.“ Zitatende.