Protocol of the Session on September 12, 2018

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Geschichte ist unser gemeinsames Erbe. Sie gehört ebenso wie alle ihre Zeugnisse der Öffentlichkeit. Das Schatzregal erhebt den Anspruch, dass Funde der Nachwelt gehören und für diese auch erhalten bleiben sollen. Natürlich gibt es auch immer wieder Raubgräber/-innen, die Gefundenes verschleppen und behalten, die Funde verheimlichen. Diese sogenannte Fundunterschlagung, vor allem im Bereich der Sondengänger/-innen, ist also tatsächlich ein Problem. Wer glaubt, sein eigenes Stück Heimatgeschichte gefunden zu haben, ausgegraben zu haben und dann auch noch behalten zu dürfen, irrt gewaltig, denn archäologische Funde sind Zeugnisse der Vergangenheit aller Menschen. Sie gehören der Allgemeinheit.

Eine Diskussion darüber, ob ein Finderlohn diese Menschen animiert, ihren Schatz dann auch abzugeben, ist durchaus berechtigt, doch darf man mal ganz banal fragen: Warum sollte die Gesellschaft für etwas bezahlen, was ihr sowieso zusteht und gehört?

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

DenkmalpflegeexpertInnen diskutieren schon lange über das Schatzregal und favorisieren mittlerweile mehrheitlich das von der BMV-Fraktion vorgeschlagene Modell, allerdings nur aus einem einzigen Grund, denn die Erfahrungen haben bewiesen, dass mehr Funde gemeldet wurden nach der Einführung eines Finderlohns, mehr Funde, die der Gesellschaft zur Verfügung stehen und die erforscht werden können.

(Bernhard Wildt, BMV: Darum gehts ja auch.)

Das heißt, die Wissenschaft trägt durchaus ein berechtigtes Interesse vor. Trotzdem bleibt es, wie es ist. Finderlohn ist bezahlte Ehrlichkeit und folgt der Philosophie, dass sich Ehrlichkeit im wahrsten Sinne des Wortes auch lohnen muss.

Die Entscheidung für oder gegen den Antrag der BMVFraktion liegt aus unserer Sicht zwischen einem Finderlohn als Anreiz zur Suche und zur ehrlichen Präsentation des Fundes auf der einen Seite oder der Erwartungshaltung, nein, eigentlich dem Anspruch, dass Bodendenkmale der Öffentlichkeit gehören und unentgeltlich abgegeben werden müssen. Diesen Anspruch erheben wir als LINKE. Manchen mag es zu kurz greifen, an die Moral zu appellieren, manche mögen uns Naivität oder Sozialromantik vorwerfen. Damit können wir als LINKE gut leben. Doch für uns ist der Neoliberalismus ein Problem und diese große Keule muss ich leider an dieser Stelle schwingen, denn die Mentalität, alles müsse sich rechnen, alles müsse einen Output generieren, alles müsse im Strudel von Wettbewerb und ökonomischer Effizienz treiben, hat nahezu jeden unserer Lebensbereiche besetzt.

Statt Gefundenes zu bezahlen, sollte die Landesregierung lieber ihr Tun dahin gehend verbessern, als dass Sucher/-innen ermuntert, ausgezeichnet und gewürdigt werden und vor allem durch hauptamtliche Strukturen unterstützt und mit notwendigen Materialien ausgestattet werden. Zudem bleibt unsere bisherige Kritik bestehen, dass ein Finderlohn auch immer die Botschaft an alle bisher nicht erfolgreichen Sucher/-innen sendet, ihr bisheriges Tun sei wertlos und würde nicht geschätzt. Demzufolge lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Philipp da Cunha, SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der BMV eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes auf Drucksache 7/2152.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.

(Unruhe vonseiten der Fraktion der BMV – Dr. Matthias Manthei, BMV: Ich habe eine Ausschussüberweisung beantragt.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Ersten wurde mir signalisiert, dass dieser Antrag zurückgezogen wurde, weil er auch geschäftsordnungstechnisch so nicht zulässig ist,

(Bernhard Wildt, BMV: Genau.)

und zum Zweiten waren wir in der Abstimmung. Also kann ich jetzt nur jeden Geschäftsordnungsantrag zurückweisen.

Ich rufe erneut auf die Abstimmung, und zwar die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2152 bei Zustimmung der Fraktion der BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.

Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2152 abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BMV haben einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 7/2616 zum Thema „Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Extremismus entgegentreten“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 4 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Nun rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der BMV – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/2153.

Gesetzentwurf der Fraktion der BMV Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Nichtraucher- schutzgesetz – 3. NichtRSchutzÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/2153 –

In der 37. Sitzung des Landtages am 30. Mai 2018 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Für die Fraktion der BMV hat das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

(Der Abgeordnete Dr. Matthias Manthei wendet sich an das Präsidium. – Andreas Butzki, SPD: Er zieht das Gesetz zurück. – Heiterkeit und Zuruf von Vincent Kokert, CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung möchte, dass Mecklenburg-Vorpommern zum Gesundheitsland Nummer eins wird. In der Realität sind wir ein Stück davon entfernt. Wir haben eine der höchsten Raucherquoten Deutschlands und der Nichtraucherschutz auf den Spielplätzen unseres Landes ist unvollständig.

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Gesundheit unserer Kinder besser schützen und positiv auf die Erziehung unserer Kinder einwirken. Wir wollen, dass das Rauchen auf den Kinderspielplätzen unseres Landes untersagt wird. Das ist bereits so geschehen in Bayern, Brandenburg, Bremen, dem Saarland und NordrheinWestfalen. Die Vorbildfunktion der Eltern mag zwar nicht per Gesetz erzwungen werden, aber wir können sehr wohl darauf hinwirken, dass Kinder nicht mehr von Passivrauch beeinträchtigt werden, und zwar wohlgemerkt auf öffentlichen Spielplätzen, und dass sie nicht durch her

umliegende Zigarettenkippen gefährdet werden. Es mag eine schöne Wunschvorstellung sein, dass sich die Gesellschaft hier selbst reguliert. Das ist aber nicht der Fall.

Und nun zu den in der Ersten Lesung vorgebrachten Gegenargumenten. Uns wurde der Vorwurf gemacht, dass unsere Studie viel zu alt sei. Als ich einige Wochen später meine Kleine Anfrage zum Nichtraucherschutz zurückbekam, musste ich doch feststellen, dass auch die Landesregierung selbst nur auf eine allgemeine Studie aus dem Jahr 2010 zurückgreift. Weiterhin wurde vorgetragen, dass die Kommunen ihren Aufgaben nachkommen und Rauchverbote erlassen haben. Laut meiner Kleinen Anfrage hat die Landesregierung aber überhaupt keine Informationen darüber, welche Kommunen ein Rauchverbot umgesetzt haben. Dass die Kommunen hier selbst entscheiden sollen, ist nicht überzeugend, denn wenn das Land den Nichtraucherschutz will und entscheiden kann, warum sollte es dann nicht entscheiden?

Es kann natürlich auch sein, dass man den Nichtraucherschutz nicht weiter ausdehnen will und damit in Kauf nimmt, dass Kinder in der einen oder anderen Gemeinde dem Passivrauchen ausgesetzt sind. Es stellt sich die Frage, warum das Land mit dem Nichtraucherschutzgesetz einerseits landesweite Regelungen schafft, andererseits diese jedoch nicht logisch und konsequent ausdehnt. Ein weiteres Gegenargument lautet, dass sich die Wirksamkeit des Nichtraucherschutzgesetzes bewährt hätte und man nicht nachjustieren müsse. Da es aber gar keine Evaluation gibt und laut meiner Kleinen Anfrage auch keine Evaluation seitens der Landesregierung beabsichtigt ist, ist dieses Argument nicht überzeugend.

Zum Abschluss noch ein kleiner Blick in Nachbarbundesländer beziehungsweise weiter darüber hinausgehend. Zunächst richte ich mich daher hier an die Kollegen der SPD: Ihre Kollegen in Berlin haben ganz aktuell in dieser Woche genau das gemacht, was wir auch gemacht haben. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem gefordert wird, dass ein Rauchverbot auf Spielplätzen verhängt werden soll.

(Andreas Butzki, SPD: Ja.)

Darüber hinaus setzt sich die SPD in Schleswig-Holstein noch viel weitergehend dafür ein, dass der Nichtraucherschutz ausgeweitet wird, und sie fordert dort auch ein Rauchverbot in Pkws.

(Zuruf von Christian Brade, SPD)

Auch ein Beispiel aus dem Ausland will ich abschließend noch hinzufügen. In Paris wurde aktuell ein Rauchverbot in sämtlichen öffentlichen Parks verhängt, also sogar über die öffentlichen Spielplätze noch weit hinausgehend.

(Andreas Butzki, SPD: Da hält man sich auch hundertprozentig dran.)

Ich beantrage daher nochmals, was ich vorhin nicht so richtig verstanden habe, dass das nicht gehen sollte, dass eine Dritte Lesung durchgeführt wird und deshalb dieser Gesetzentwurf doch noch in die Ausschüsse überwiesen wird. Bedenken Sie, es geht um die Gesundheit unserer Kinder! Wir haben es heute in der Hand, uns dafür einzusetzen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Kollege Manthei von der BMV hat ja gerade schon eindrucksvoll darauf hingewiesen, dass die Argumente hier eigentlich ausgetauscht sind. Letztendlich durchgetragen scheint das bei Ihnen nicht zu haben.

Ich will nur noch mal auf einen Punkt zu sprechen kommen: Also man kann ja gesetzlich alles regeln und das Land Mecklenburg-Vorpommern hat auch die Möglichkeit, das Thema Nichtraucherschutzgesetz entsprechend zu verstärken, aber was uns da beschäftigt, ist natürlich die Frage – unterstellen wir mal –: Wie würden wir das tun? Also wir würden jetzt jeden Spielplatz, der als Spielplatz gewidmet ist, unters Nichtraucherschutzgesetz ziehen und würden sagen, da ist Rauchen verboten, weil wir die Kinder, die da unterwegs sind, vor passivem Rauch schützen wollen, wobei ich mir nicht vorstellen kann, welche Wirkung das letztendlich hat, weil das ja im Freien passiert. Das ist ja Rauchen unter freiem Himmel.

Aber die Frage, die man sich natürlich stellen muss, ist: Wer sorgt für den Vollzug? Wer ist denn dann derjenige, der von morgens bis abends auf den Spielplätzen unterwegs ist und guckt, dass dieses Gesetz auch durchgesetzt wird? Das halte ich für keine einfache Aufgabe. Wir reden häufig darüber, dass alle öffentlichen Einrichtungen, dass all diese Körperschaften letztendlich aufgrund ihrer Personalsituation bis unters Dach ausgelastet sind, und dann kommt man her und sagt, mach ein Nichtraucherschutzgesetz, was irgendwie dann auch vollzogen werden muss. Also das, finde ich, ist ein Argument, was man sich wirklich vor Augen führen muss.

Da wir es nicht sehen, dass das auch entsprechend wirkungsvoll umgesetzt werden kann, würden wir einem solchen Gesetzentwurf keine Zustimmung erteilen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste auf den Tribünen! Es geht um den Nichtraucherschutz. Mit dem Gesetzentwurf soll das Rauchen auf Kinderspielplätzen verboten werden. Um es vorwegzunehmen, die AfD lehnt den Antrag ab.

Darüber, dass auf Spielplätzen nicht geraucht werden sollte, sind wir uns im Prinzip sicherlich alle einig. Das Rauchen ist nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch eine Sucht, und diese führt zwangsläufig zu einem Verlust an persönlicher, innerer Freiheit. Dies vorausgeschickt sind Maßnahmen zur Einschränkung des Rauchens und zum Schutz der Nichtraucher grundsätzlich zu befürworten. Dennoch besteht keine Notwendigkeit für die beantragte Gesetzesänderung, denn es geht eben nicht darum, den Rauchern das Rauchen abzugewöhnen, sondern allein um den Nichtraucherschutz. Insoweit kommt eigentlich nur die weggeworfene Kippe als Gefährdungsmittel in Betracht. Dreck und Abfall auf Spielplätzen sind jedoch ein anderes Thema. Sonst müssten wir uns konkret vorstellen, dass der Vater mit seiner

Zigarette rauchend auf der Schaukel mit seinem Kind sitzt. Das ist nicht anzunehmen. Und wenn das geschieht, kann man wenig daran ändern, denn man kann ja nicht die Eltern austauschen.

Zudem wurde bereits zu Recht darauf hingewiesen, dass es den Kommunen freisteht, entsprechende Satzungen mit einem Rauchverbot auf Spielplätzen zu erlassen. Insoweit fällt es schwer, eine wirkliche Notwendigkeit für eine Gesetzesänderung zu begründen. Allerdings ist an dieser Stelle der Einwand von Herrn von Heydorn, das könne nicht überwacht werden, …

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese, Andreas Butzki, SPD, und Torsten Renz, CDU: Herr von Heydorn?!)

Entschuldigung, ja.