Erstens ist der Feststellungsteil – ich meine nicht das, was Herr Lerche eben vorgetragen hat, sondern das Schriftliche des Antrages – kaum ausreichend, um das Ansinnen zu begründen. Der Landtag soll feststellen, dass, und hier zitiere ich jetzt, „Mecklenburg-Vorpommern über ein breites Spektrum an einzigartigen regionalen Produkten verfügt“. Also genauso gut hätten wir jetzt feststellen können, dass es nachts über M-V dunkel ist.
Meine Damen und Herren, eine solche Formulierung, wenn ein solcher Antrag, eine solche Begründung suggeriert, dass die AfD die einzige Gruppe in diesem Parlament ist, die in der Lage ist, so etwas zu verstehen, und wir alle erst zu einer solchen Erkenntnis hingetrieben werden müssen, das ist unlauter, das ist unredlich und gehört hier nicht in diesen Saal.
Zweitens ist im europäischen und deutschen Recht festgelegt, was in Sachen Lebensmittelqualität, Herkunft und Schutzbezeichnung, Marken und Ähnliches einzuhalten ist, ebenso, wer wo und wie einen Schutz beantragen kann und, viel wichtiger, darf und, nicht zuletzt, wo dieser Schutz auch gilt. Die Bestimmungen dazu sind sehr eng gefasst und werden in jedem Einzelfall geprüft. Ich zitiere dazu noch mal, und zwar diesmal die Verordnung der EG Nummer 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Lange Überschrift, kurzer Text, ich beschränke mich auf den Kernsatz. Danach hat ein Antrag auf Eintragung nur von einer Vereinigung gestellt zu werden, von einer Vereinigung im Sinne dieser Verordnung, bedeutet ungeachtet der Rechtsform jede Art des Zusammenschlusses von Erzeugern oder Verarbeitern des gleichen Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels.
Ungeachtet der Frage, ob die Landesregierung oder mindestens das Landwirtschaftsministerium zu den Er
zeugern oder Verarbeitern eines gleichen Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels gehört, könnte man jetzt den irrigen Schluss ziehen, dass auch jede natürliche oder juristische Person, also auch eine der hundertprozentigen Töchter des Landes, einen solchen Antrag stellen kann. Die Präzisierung dazu, wiederum aus der Verordnung 1151 von 2012, diesmal eine Ergänzung der ursprünglich vorgelegten Regelung, sagt dazu in Artikel 49: „Anträge auf Eintragung von Namen im Rahmen der Qualitätsregelungen gemäß Artikel 48 können nur von Vereinigungen eingereicht werden, die mit den Erzeugnissen arbeiten …“
Zusätzliche Bemerkung dazu, vor allem im Kernsatz: „Eine einzelne natürliche oder juristische Person kann einer Vereinigung gleichgestellt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
die geschützten geografischen Angaben betrifft, so besitzt das abgegrenzte geografische Gebiet Merkmale, die sich erheblich von denen der Nachbargebiete unterscheiden, oder weist das Erzeugnis andere Merkmale als die in den Nachbargebieten produzierten Erzeugnisse auf.“ Zitatende.
aber da gibt es ja noch, wie wir vorhin selber bestätigt bekommen haben von Herrn Lerche, die Antwort der Landesregierung auf seine eigene Kleine Anfrage, Drucksache 7/2205. Dort wird genau diese EU-Verordnung zitiert. Vielleicht wäre es hilfreich gewesen, einfach mal diese Antwort zu lesen?!
Man könnte die entsprechende Regelung aber auch schon vor der Antwort der Landesregierung im Merkblatt über den Schutz von geografischen Angaben, aus dem EUMerkblatt 1151 von 2012, finden, und da gilt der gestern oft zitierte Satz: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Nun hatte ich bereits angedeutet, dass ich nicht erkennen kann, dass die Landesregierung und ihre Töchter überhaupt Erzeuger regional geschützter Produkte und Lebensmittel sind. Aber schauen wir uns mal in der Antragsbegründung um. Da aufgeführt finden wir den Hessischen Apfelwein (Antragsteller Verband der Hessischen Apfelwein- und Fruchtsaftkeltereien), da gibt es die Frankfurter Grüne Soße (Einreicher Verein zum Schutz der Frankfurter Grünen Soße), es gibt die berühmte Thüringer Rostbratwurst (Herkunftsverband Thüringer und Eichsfelder Wurst- und Fleischwaren), Westfälischer Pumpernickel, Schwarz-wälder Schinken, Bayerische Brezn – alles Vereine, die genau diese Produkte erzeugen und damit handeln beziehungsweise sie veredeln. Ich selbst würde mindestens noch die geschützten Produkte aus dem Spreewald, das Lübecker Marzipan oder Nürnberger Lebkuchen mitanführen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere meine Herren von der AfD, ich denke, Sie merken, nirgendwo taucht eine Landesregierung auf oder eine direkt der Landesregierung zugeordnete natürliche oder juristische Person. Das einzige Problem im Markenschutz, insbesondere für kleine Produzenten, ist, dass die Kosten für eine solche schutzwürdige Eintragung im entsprechenden Register relativ hoch sind und es deswegen gerade bei kleinen Produzenten manchmal doch sehr problematisch erscheint, einen solchen Weg zu gehen.
Und deswegen, insbesondere an die Adresse der AfD, dieser Beitrag, dieser Antrag ist geradezu symptomatisch. Mir steht es nicht zu, Sie zu belehren, das will ich auch gar nicht, aber ich habe dazu eine Meinung, wie Sie hier arbeiten. Da meine ich, insbesondere, weil Sie hier im Parlament sind, dass eine lockere Bemerkung wie am Stammtisch oder über den Gartenzaun eben nicht ausreicht, um Vorhaben oder Gesetze und Initiativen zu begründen. Das Einmaleins der Arbeit im Parlament bezieht nicht nur Recherche oder Interpretation gesetzlicher Grundlagen ein, sondern es gehört auch dazu, Merkblätter zu lesen und vor allem, sich an Fakten zu orientieren. Adressieren Sie Ihre Forderungen richtig, zum Beispiel an die Hersteller oder Schutzvereinigungen, aber in diesem Falle ist die Landesregierung nun überhaupt nicht der richtige Adressat. Hören Sie auf, populistischen Unfug zu beantragen, sonst wird es mit einer Zustimmung des Parlaments zu irgendeinem Ihrer Anträge wirklich nichts!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Gerade vor dem Hintergrund der Ausführungen des Ministers, aber auch des Kollegen der Fraktion DIE LINKE will ich mich in dem Maße mit diesem Antrag beschäftigen, wie es wirklich angebracht ist: Da ist jedes Wort zu viel. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind uns sicher einig darüber, dass Mecklenburg-Vorpommern durchaus über ein, Zitat, „breites Spektrum an einzigartigen regionalen Produkten“ Zitatende, verfügt, so der Feststellungsanteil des Antrags. Die Fraktion der BMV wird dem Antrag aber aus den hier auch schon von den Vorrednern genannten Gründen nicht zustimmen können.
Wie bereits aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Lerche hervorgeht – die ist ja hier auch schon erwähnt worden –, können eben Anträge auf eine Eintragung von geografischen oder Ursprungsbezeichnungen in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes, ich zitiere aus der Antwort, Zitat, „grundsätzlich nur von einer Vereinigung von Erzeugern oder Verarbeitern des Produktes gestellt werden“, Zitatende. Der Antrag hier für das Plenum ist vor Eingang der Antwort auf die Kleine Anfrage gestellt worden. Es stellt sich also die Frage, warum hat man nicht entweder die Antwort abgewartet oder den Antrag nicht danach zurückgenommen. Aber gut!
Aus der Antwort der Landesregierung geht auch hervor, dass nur unter ganz bestimmten Bedingungen auch natürliche Personen – oder in diesem Fall geht es ja um juristische Personen, um den Staat – einer Vereinigung von Erzeugern und Verarbeitern eines Produktes gleichgestellt werden können, also ausnahmsweise auch staatliche Organisationen oder Tochtergesellschaften. Insofern geht der Antrag unter Ziffer II.1 bereits fehl, da damit eben die Landesregierung aufgefordert wird, sich dafür einzusetzen, dass die geografischen Bezeichnungen „Mecklenburg-Vorpommern“ und „Rügen“ beim Amt eingetragen werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist weder Erzeuger noch Verarbeiter eines Produkts, welches geschützt werden könnte, auch Landkreise und Kommunen nicht.
Ziffer II.2 des Antrags bezieht auf Basis dieser falschen Grundannahmen nun auch noch die polnischen Nachbarregionen ein. Der Antrag kann hier im Plenum daher nur als Appell an die Privatwirtschaft verstanden werden: Sichern Sie sich selbst eine gute Marktposition, indem Sie für die Eintragung von geografischen oder Ursprungsbezeichnungen Ihrer Produkte Sorge tragen. Hier geht es um Erfindungsgeist und Geschäftssinn der Produzenten. Der Staat kann dabei bestenfalls nur unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Vorredner haben eigentlich all das gesagt, was ich Ihnen auch erzählen wollte. Der Antrag liegt hier an einer falschen Stelle, der Antrag ist einfach abzulehnen und es gibt genug Vereinigungen, die sich um ihre Herkunftsbezeichnungen kümmern. Wir lehnen Ihren Antrag ab und ich danke besonders Herrn Dr. Weiß, der das sehr deutlich gesagt hat, warum der Antrag hier an der falschen Stelle ist. – Ich danke Ihnen.
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Karsten Kolbe, DIE LINKE: Wenn das der Anspruch ist an Anträge!)
mit dem habe ich mich öfter mal unterhalten – meinte, die tun alles dafür und Österreich hilft da mit, die Regionen Tirol und Zillertal als Marken international bekannt zu machen, egal, ob es da der Tiroler Schinken ist, ob es Zillertaler Käse ist und so weiter. Auch dort gibt es Marketinggesellschaften. Wir haben eine Landesmarketinggesellschaft und die kann in Zusammenarbeit – und so würde eine Förderung aussehen –, in Zusammenarbeit, und wenn es die Wirtschaft noch nicht ganz alleine macht, dann könnte auch die Landesmarketinggesellschaft mal ein paar Anschübe geben.
Wir haben ja die Landesregierung aufgefordert und die Landesmarketinggesellschaft ist nun mal ein Eigenbetrieb unseres Landes.
Auf die habe ich abgezielt und so hatte ich auch die Antwort auf die Kleine Anfrage auf der Drucksache 7/2205 interpretiert. Es geht hier um Unterstützung und wenn die Pfalz den Pfälzer Saumagen europaweit schützen lassen kann und ich gestern hier auf dem Sommerfest einen Gewinn hatte, und zwar ein Rezeptbuch mit Mecklenburger Gerichten, das Siegerrezept vom Kochwettbewerb und so weiter – es wird natürlich hier schon ein bisschen was gemacht in Bezug auf Marketing, aber dass wir uns das europaweit eintragen, da könnte die Landesmarketinggesellschaft sich mit der DEHOGA hinsetzen und gemeinsam sagen, okay, lasst uns jetzt den Mecklenburger Rippenbraten schützen. Um solche Sachen geht es doch hier. Man hätte das in den Ausschüssen noch mal verbessern können und so weiter. Die Anregungen, die hier gegeben worden sind, kann man mitnehmen, aber darüber hätten wir uns in den Ausschüssen unterhalten können und dann hätten wir vielleicht alle gemeinsam etwas für unser Land geschafft. – Ich danke.