Protocol of the Session on June 28, 2018

Auch heute spielen hörgeschädigte Kinder nicht nur vor dem Hintergrund der Inklusionsstrategie des Landes eine wichtige Rolle im Schulalltag des Landes. 560 hörgeschädigte Kinder besuchen derzeit Regelschulen des Landes, in denen sie in normale Unterrichtsklassen integriert werden. 265 Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf – auch hier gibt es die unterschiedlichsten Hörbeeinträchtigungen – werden am Landesförderzentrum in Güstrow beschult. Gehörlose Kinder, bei denen es sich um eine kleine Gruppe handelt, nehmen am Unterricht regulärer, kleinerer Förderklassen am Landesförderzentrum teil. Reine Gehörlosenklassen, die einstigen K-Klassen, also Kommunikationsklassen, konnten nicht aufrechterhalten werden, da es bis heute schlicht an der notwendigen Schülerzahl mangelt.

Der Eindruck meiner Fraktionskollegin Frau von Allwörden vor Ort war dennoch, dass hier individuell und pädagogisch sehr sorgfältig auf die besonderen Anforderungen dieser Schülergruppe an den Unterricht eingegangen wird. Technische Hilfsmittel spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Diskussion sollte allerdings nicht auf diese Frage reduziert werden. Entscheidend ist letztlich, wie die einzelne Lehrerin und der einzelne Lehrer mit gehörlosen Kindern umgeht. Am Landesförderzentrum wird dies mit hoher pädagogischer Kompetenz getan.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie erwähnt sollten wir zunächst die Entscheidungen der Kultusministerkonferenz abwarten und daraus weitere Schlüsse ziehen. Der Antrag ist somit etwas verfrüht und deswegen werden wir ihn ablehnen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Das wussten wir ja, dass Sie wieder irgendwas finden.)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der BMV die Abgeordnete Frau Weißig.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Gäste! Wie Sie schon in der Begründung Ihres Antrages anführen, gibt es seit dem 14. April 2014 für die allgemeinbildenden Schulen durchaus die Möglichkeit, die Gebärdensprache als Wahlpflichtfach anzubieten.

(Andreas Butzki, SPD: So ist es.)

Dass diese Möglichkeit so wenig genutzt wird, liegt wohl weniger am fehlenden Rahmenplan als am mangelnden Bedarf der Schüler, dieses Fach zu wählen.

(Andreas Butzki, SPD: So ist es.)

Ähnliches ist durchaus auch bei anderen Wahlfächern zu beobachten.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Natürlich – auch das muss man ganz deutlich sagen – ist die Vermittlung der Fähigkeiten für das Erlernen der Gebärdensprache, zumindest der Grundelemente, die der einfachen Verständigung dienen und auch, um gegenseitige Hemmungen abzubauen, um gemeinsam kommunizieren zu können, wünschenswert.

(allgemeine Unruhe)

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Gebärdensprache den Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch oder zum Beispiel Sachkunde nähergebracht werden kann oder in Form eines Projekttages.

(Glocke der Vizepräsidentin)

Die Erstellung eines Rahmenplans zur Deutschen Gebärdensprache setzt einen Pool entsprechend fortgebildeter Lehrkräfte voraus. Ohne entsprechende fachliche Kompetenz auf diesem Gebiet dürfte ein solcher Rahmenplan überhaupt nicht umsetzbar sein. Es bliebe ein – Vorsicht mal, ein Wortspiel – leeres Versprechen.

Wie stellen Sie sich die Umsetzung denn vor? Ich hätte zumindest eine Art Konzept zu diesem Antrag erwartet, nicht nur die bloße Forderung des Antrages. Wir alle kennen die Situation des häufigen Unterrichtsausfalls an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, aber das Problem ist hier weniger die reine Anzahl von fehlenden Lehrern, denn laut Bildungsministerium wurden zum 1. August 2017 auf 360 ausgeschriebenen Stellen 402 Lehrkräfte eingestellt und von circa 11.000 Lehrerstellen nur 60 nicht besetzt. Das eigentliche Problem ist die fachliche Ausrichtung des Lehrpersonals, weshalb häufig kein entsprechender Ersatz für das zum Beispiel erkrankte Personal gefunden werden kann.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Mit einem entsprechenden Wahlpflichtfach für Gebärdensprache dürfte sich die Auswahl dann noch schwieriger gestalten, weshalb ich eine solche Forderung zu diesem Zeitpunkt als utopisch empfände.

Das Förderzentrum „Hören“ in Güstrow bietet zum jetzigen Zeitpunkt den Betroffenen eine individuelle Förderung und Betreuung und leistet eine gute und aufopferungsvolle Arbeit. Inwieweit diese Angebote ausreichen und die Förderung dieser Art von Schulen im Verhältnis zu den Bedürfnissen für die Betroffenen ausreichend ist, gilt es, entsprechend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Butzki.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren jetzt den AfD-Antrag „Rahmenlehrplan DGS erstellen“. Spannend finde ich es erst mal, es geht um ein Bildungsthema und von allen anderen Fraktionen haben die Sozialpolitiker gesprochen, bloß von der SPD hat die Bildungsministerin gesprochen und ich ebenfalls.

Wir hatten – Herr Professor Weber hat es schon gesagt – eine gemeinsame Anhörung vom Sozial- und Bildungsausschuss. Dort gab es massive Vorwürfe gegenüber dem Landesförderzentrum „Hören“. Die Kritik kam überwiegend oder fast ausschließlich vom Elternverband hörgeschädigter Kinder. Ich muss ganz deutlich sagen, ich konnte diese Anschuldigungen überhaupt nicht verstehen. Auf meinen Antrag hin haben wir dann auch einen Vor-Ort-Besuch in Güstrow am Landeszentrum vorgenommen. Alle Ausschussmitglieder, auch die von der AfD, konnten feststellen, dass dort eine engagierte Arbeit durch die Lehrerinnen und Lehrer geleistet wurde,

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

dass die Schule modern und voll durchsaniert ist, sie einen hohen technischen Ausstattungsgrad aufweist, neueste Entwicklungen im medizinisch-technischen Bereich genutzt werden und altersentsprechende Außenanlagen zur Verfügung stehen. Es gibt auch hervorragende Kooperationspartner. Zum Beispiel ist ein Hörakustiker vor Ort. Und, was ganz wichtig ist – das haben wir alle festgestellt –, es gibt klare pädagogische Ziele, die sich die Schule gesetzt hat. Das Wichtigste ist, dort eine bestmögliche schulische und soziale Erziehung zu ermöglichen. Eltern hörgeschädigter Kinder wünschen überwiegend eine hörgerichtete Erziehung und Bildung und dass sie möglichst eine breite gesellschaftliche Teilhabe haben. Es gibt eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Landeszentrum und den Schulen vor Ort. Ich selbst kann als Schulleiter berichten, dass ich auch mit dem Landesförderzentrum zusammengearbeitet habe, immer eine gute Zusammenarbeit herrschte und die Schüler dementsprechend gefördert wurden.

Am Landesförderzentrum selbst werden zwei Schüler mit der Gebärdensprache unterrichtet. Ich will das jetzt nicht alles wiederholen, wir haben das mit 2014 und Wahlpflichtunterricht und so weiter gehört. Die Möglichkeit besteht, dass es unterrichtet werden kann. Wir haben auch schon gehört, dass die KMK jetzt darüber diskutiert, ob es als Fremdsprache anerkannt wird oder nicht.

Wenn wir uns mal anschauen, wir sind ein sehr einwohnerschwaches Bundesland. Wenn wirklich so etwas notwendig ist, dann besteht auch die Möglichkeit, mit anderen Bundesländern zusammenzuarbeiten. Einige haben schon einen Plan erstellt, Berlin, Brandenburg wurde gesagt. Wenn ein Lehrer daran interessiert ist, dann weiß er ganz genau, was dort zu unterrichten ist. Entweder macht er seine eigene Rahmenrichtlinie, er konzentriert sich dabei auf den europäischen Referenzrahmen oder er nimmt zum Beispiel den Rahmenplan von Berlin und Brandenburg. Das sehe ich eher als zielführend. Auch wenn es anerkannt wird, denke ich, werden die Bundesländer, weil das wirklich eine ganz kleine Gruppe ist, wir werden es relativ schnell haben, aber da

werden die Bundesländer zusammenarbeiten und so etwas entwickeln.

Herr Renz hat es schon gesagt, wir hatten bereits in der letzten Legislaturperiode darüber diskutiert, deswegen wird meine Fraktion heute auch diesen Antrag ablehnen. Die Begründung habe ich jetzt kurz erwähnt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Weber.

Liebe Bürger von Mecklenburg und Vorpommern! Frau Präsident! Werte Kollegen und liebe Gäste! Nicht überraschend wollen alle anderen Fraktionen unseren Antrag wieder mal ablehnen. Es ist wie immer, es gab noch keinen Antrag von uns, der hier nicht abgelehnt wurde. Wenn man die Kunstprodukte, die Figuren, die Sie hier aufs Eis zeichnen, beim Eiskunstlauf bewerten würde, dann hätten Sie für die Pirouettendrehungen und Salti, die Sie aufführen, nur um unseren Antrag ablehnen zu können, bestimmt die Note 10 verdient.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Aber wir sind hier nicht beim Eiskunstlauf,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

sondern wir sind im Landtag

(Heiterkeit bei Ministerin Stefanie Drese)

und da sollten die Interessen der Betroffenen doch etwas ernster genommen werden.

In der Sache: Was haben wir denn gehört als Argument? Da kam zunächst der Hinweis auf die CEFR, diese europäische Richtlinie. In der Tat, die gibt es. Aber was nützt uns die Richtlinie, wenn keiner hier davon Gebrauch macht, wenn es nicht umgesetzt wird,

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

wenn es keinen Rahmenlehrplan dafür gibt?

Dann sagt die Ministerin, andere haben es auch aufgegriffen, wir kommen zu früh mit unserem Antrag, weil die Kultusministerkonferenz eventuell einen Beschluss dazu fassen will. Erstens, „eventuell“ heißt noch nicht, dass es den Beschluss gibt. Und zweitens, normalerweise sagt man immer, in Mecklenburg und Vorpommern passiert alles 50 Jahre später. Was wäre denn schlimm daran, wenn wir mal als Erste irgendwo durchs Ziel gehen würden? Also insofern eine merkwürdige Argumentation.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Frau Larisch, Sie hatten dann zum einen, Sie haben ja nicht viel Sachliches vorgebracht – sie ist auch gar nicht mehr da, also insofern spreche ich wieder mal an die Wand, aber die Fraktion hört es –, Sie hatten zum einen vorgebracht: Gebärdensprache für alle, das ist wie mit Kanonen auf Spatzen schießen. Gerade von der Linksfraktion überrascht mich so ein militaristisches und tierfeindliches Auftreten doch erheblich.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Niemand will mit Kanonen auf Spatzen schießen. Also bitte, ein bisschen mehr Sachlichkeit wäre angebracht.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Und der zweite Hinweis, dass die GRÜNEN diesen Antrag oder einen ähnlichen Antrag 2015 schon gestellt haben, ist richtig. Und was ist seitdem geschehen? Gar nichts!