Protocol of the Session on December 8, 2016

4. Bis zu welchem Zeitpunkt ist der Bahnbetrieb auf der Südbahnteilstrecke Malchow–Waren auf Grundlage einer Bestellung im Rahmen des vorhandenen Vertrages gesichert?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verkehrsleistung für die Strecke Waren–Malchow ist bis zum 9. Dezember 2017 beauftragt. Das ist ziemlich naheliegend an dem Fahrplanwechsel 2017.

Frage 2:

5. Bis wann entscheidet die Landesregierung über die Fortsetzung des Bahnbetriebs, ob dazu eine gesonderte Ausschreibung erfolgen wird beziehungsweise entbehrlich ist?

Die Verträge über Bahndienstleistungen, die wir insgesamt haben, gestatten dem Land in der Regel, mindestens circa zehn Prozent zusätzliche Bestellungen vorzunehmen oder auch abzubestellen, um nicht 15 Jahre sich auf den Punkt zu verpflichten. Damit soll bei diesen 10 bis 15 Jahre laufenden Verträgen ausreichende Flexibilität über diese sehr lange Laufzeit ermöglicht werden. Im Rahmen dieser zusätzlichen Bestellmöglichkeit ist die Strecke Waren–Malchow bisher im Rahmen eines umfangreicheren Vertrages mitbestellt worden. Diese Option kann auch für den Ende 2017 auslaufenden aktuellen Vertrag im Laufe des Jahres 2017 genutzt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht daher keine dringende Entscheidungsnotwendigkeit, weil diese Zugbestellmöglichkeit keine lang laufenden Vergabeprozesse voraussetzt, nach denen Sie ja bewusst gefragt haben, sondern zeitnah realisiert werden können.

Eine Zusatzfrage, bitte: Wird auch eine Ausschreibung beziehungsweise Bestellung zwischen Parchim/Malchow/Waren in Erwägung gezogen, zumindest, um einen Vergleich zu haben, ob ein Verkehrsvertrag für beide Südbahnteilstrecken günstiger wäre als nur für den Streckenabschnitt Malchow–Waren?

Nein, da die Summe beider Verkehrsleistungen immer Bahnpreise haben wird und wir in der Vergangenheit ja diesen Streit wiederholt geführt haben, ich darüber hinaus dafür werbe, auch noch mal auf die beiden Verkehrsbetriebe des Busbereiches zuzugehen, die jetzt seit zwei Jahren dort die Strecke mit Bussen betreiben und die, wie ich finde, bei den Zahlen gut belegen können, dass das Angebot sich nicht nur stabilisiert, sondern in der Akzeptanz deutlich verbessert hat, ist das zurzeit nicht beabsichtigt.

Danke schön.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Bevor ich die nächste Frage aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass nach Paragraf 65 Absatz 4 der Fragesteller hier in der Fragestunde die Frage im Wortlaut der Drucksache zu stellen hat. Ich bitte um Beachtung.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung, und hierzu bitte ich dann den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Frage 6 zu stellen.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin!

6. Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche seine Beratungen zum Bundesteilhabegesetz im zuständigen Fachausschuss beendet, das Gesetz ebenfalls in dieser Woche in Zweiter und Dritter Lesung beschlossen und an den Bundesrat weitergeleitet. Bundesweite Proteste und mehr als 100 Änderungsanträge haben die Beratungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung begleitet. Der Bundesrat soll sich am 16. Dezember 2016 zu dem nunmehr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz positionieren, nachdem er selbst Änderungen am Gesetzentwurf gefordert hatte. Wie bewertet die Landesregierung das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz und wie begegnet sie der Kritik der Sozialverbände und der Behindertenbeauftragten der Länder einschließlich des Behindertenbeauftragten unseres Bundeslandes, die in mehrfacher Hinsicht Verschlechterungen für bisherige Leistung Beziehende attestiert haben?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Guten Morgen, Herr Koplin! Mit dem Bundesteilhabegesetz wird eine große sozialpolitische Reform in Gang gesetzt. Wir haben die einmalige Chance, Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszuführen. Dadurch wird ihnen mehr individuelle Selbstbestimmung ermöglicht. Die Sozialressorts der Länder haben seit Jahren intensiv an der Vorbereitung des Bundesteilhabegesetzes mitgewirkt und an wichtigen Stellen diese auch maßgeblich beeinflusst. Die Kritik der Länder und der Verbände der Menschen mit Behinderung hat der Bund im Sommer dieses Jahres aufgenommen. So konnten gerade in den letzten Tagen noch Verbesserungen an entscheidenden Stellen erreicht werden, auch wenn nicht alle Forderungen umgesetzt wurden. Das Bundesteilhabegesetz enthält Elemente, die der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden. Hier sind insbesondere die neuen Elemente der Teilhabeplanung, die Verbesserung bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung und die Maßnahmen zur Verbesserung der Integration in das Arbeitsleben zu nennen.

Ich möchte folgende Verbesserungen für Menschen mit Behinderung noch mal ausdrücklich hervorheben: Das eine ist die frühzeitige Unterstützung, das heißt, Maßnahmen setzen bereits vor der Rehabilitation ein und werden durch geförderte Modellprojekte dann auch gestärkt. Zum Zweiten reicht künftig ein Rehabilitationsantrag aus, um alle benötigten Leistungen der verschiedenen Rehabilitationsträger zu erhalten. Die Zusammenarbeit der Träger wird dadurch straffer geregelt und es wird Leistungen wie aus einer Hand möglich machen. Den Betroffenen werden zudem darüber hinaus ergänzende Beratungen zur Verfügung gestellt, also die Beratungslandschaft wird gestärkt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in einem Leistungskatalog konkretisiert und gebündelt, Elternassistenz und Assistenz in der Weiterbildung und im Studium werden erstmalig aus

drücklich geregelt und neue Jobchancen in Betrieben für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen durch ein Budget für Arbeit geschaffen. Im Arbeitsumfeld werden die Vertretungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und Werkstatträte gestärkt. Zudem wird es Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Eingliederungshilfe nun möglich sein, deutlich mehr vom eigenen Einkommen zu behalten und zu sparen. Ehegatten und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner werden künftig weder mit ihrem Einkommen noch mit ihrem Vermögen herangezogen, das gilt auch bei Erwerbstätigkeit und gleichzeitigem Bedarf an Leistungen zur Hilfe der Pflege. Die Eingliederungshilfe wird mit Blick auf den individuellen Bedarf erbracht und damit eine echte Wahlfreiheit bei der Unterkunft ermöglicht.

Also im Ergebnis ist aus Sicht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern das Bundesteilhabegesetz nach wie vor ein großer Schritt mit bedeutenden Verbesserungen für die Menschen mit Behinderungen und insbesondere stellt es einen Einstieg in einen echten Systemwechsel hier auch dar. Unser Land kann aus meiner Sicht dem Gesetz mit den nunmehr getroffenen Entscheidungen, die ich eben genannt habe, zustimmen.

Frau Präsidentin!

Frau Ministerin, danke für die Antwort. Meine Nachfrage: Wird das Land gleichwohl Änderungsanträge einbringen in die Beratung des Bundesrates am 16. Dezember oder sich Änderungsanträgen noch anschließen?

Die Länder beraten untereinander noch, also die Sozialminister. Ob es eine Entschließung dazu geben soll, kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht abschließend sagen.

Schönen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir sind damit am Schluss der heutigen Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen, Drucksache 7/85, in Verbindung mit der Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Schulsozialarbeiter nicht im Regen stehen lassen – Konzept zur dauerhaften Sicherung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern unverzüglich vorlegen, Drucksache 7/41.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Schulsozialarbeit in gemeinsamer Verantwortung von Land und Kommunen fortführen – Drucksache 7/85 –

Antrag der Fraktion DIE LINKE Schulsozialarbeiter nicht im Regen stehen lassen – Konzept zur dauerhaften Sicherung der Schulsozialarbeit in Mecklenburg- Vorpommern unverzüglich vorlegen – Drucksache 7/41 –

Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 7/85 hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Brade.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine Aufgabe ist es heute, Ihnen die Wichtigkeit der Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit in MecklenburgVorpommern zu verdeutlichen.

Stellen Sie sich doch einmal folgende Situation vor: Ein Achtklässler hat Zoff mit seinem Lehrer. Gründe dafür finden sich viele: mangelnde Lernbereitschaft, Mobbing, Probleme in der Familie, Liebeskummer.

(Heiterkeit bei Manfred Dachner, SPD: Oh! – Unruhe bei Torsten Renz, CDU)

Die beiden finden keine Ebene, ihre unterschiedlichen Auffassungen dem anderen verständlich zu machen. Der Schüler fühlt sich im Recht, weiß aber genau, wer am längeren Hebel sitzt. Seiner alleinerziehenden Mutter fehlt einfach die Zeit zuzuhören, eine Schlichtung der Problemlösung herbeizuführen und ihrem Teenager das nötige Selbstbewusstsein zu vermitteln.

Bevor eine solche Situation eskaliert, greifen sehr oft Schulsozialarbeiter ein. Rund 330 Frauen und Männer sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern in dieser unverzichtbaren Arbeit tätig. Sie vermitteln soziale und individuelle Kompetenzen. Mit sozialpädagogischer Ausbildung, besonderer Methodik und Empathie ausgestattet zeigen sie Wege der Konfliktlösung auf, sie demonstrieren, wie ein Streit gewaltfrei gelöst und ein von Respekt geprägter Umgang beiden Seiten helfen kann. Ihre Tätigkeit wirkt Schulabbrüchen entgegen.

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Darüber hinaus beraten sie mit Blick auf die berufliche Orientierung junge Menschen. Moderne Bildung darf nicht auf die Weitergabe von Fakten und fachlichen Fähigkeiten reduziert werden. Unsere Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken.

(Simone Oldenburg, DIE LINKE: Ja.)

Als neutrale, unabhängige Vertrauenspersonen können sie sich Zeit nehmen, zuhören und helfen. In akuten Fällen, aber auch präventiv unterstützen sie die Schulen in ihrem verantwortungsvollen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie tragen zu einem ausgeglichenen und harmonischen Schulklima bei. Dieses ist unverzichtbar, um jedem Einzelnen eine gerechte Chance auf Teilhabe zu gewährleisten. Ihr Beratungsangebot bezieht Eltern und Lehrer mit ein.

Diese wertvolle Tätigkeit ist teilweise in Gefahr. Deshalb sagen wir ganz deutlich: Wir werden die Kommunen nicht alleinlassen und weiterhin dabei unterstützen, die Schulsozialarbeit zu gewährleisten.

(Beifall Thomas Krüger, SPD – Torsten Renz, CDU: Sehr richtig.)

Sehr geehrte Damen und Herren, 200 Stellen der Schulsozialarbeit werden durch ESF-Mittel gefördert. Das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht sich seit 2006 mit in der Verantwortung. Das Land finanziert 50 Prozent jeder Stelle und für die anderen 50 Prozent kommen die Kommunen auf.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Das sind doch ESF-Mittel!)

Die kommunale Ebene entscheidet mit den Schulen über den jeweiligen Einsatzort dieser Fachkräfte. Die ESFfinanzierten Stellen sind langfristig gesichert, selbst wenn sich die EU ab 2021 gegen eine Weiterfinanzierung entscheidet.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Aber nur die ESF-Stellen!)

In Ziffer 9 unseres Koalitionsvertrages haben wir die Weiterfinanzierung über das Jahr 2021 hinaus festgeschrieben.

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse kurz zusammen: circa 330 Stellen, davon 200 ESF-finanziert, es fehlen 129 Stellen. Diese 129 Stellen werden bislang in unserem Bundesland aus den Resten des BuTPaktes finanziert. Der Einsatz dieser Gelder wird eigenverantwortlich in den Landkreisen geregelt und auch unterschiedlich gehandhabt. Einige Kommunen haben die vorhandenen Mittel gestreckt und die vorhandenen Stellen längerfristig gesichert, andere Kommunen haben die Stellen der Schulsozialarbeit deutlich aufgestockt.

Wie Sie wissen, verehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete, sind diese Restmittel aus dem BuT-Paket endlich. Mancherorts werden sie absehbar aufgebraucht werden, wie beispielsweise im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Das Geld ist weg, das Problem ist da. Wir brauchen umgehend eine Lösung.

Ein erster Schritt wurde bereits getan. Bildungsministerin Hesse hat im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 18 PmsA-Stellen ausgeschrieben, auf die sich die Schulsozialarbeiter bewerben können. Doch dabei wollen wir es nicht belassen. Die SPD-CDU-Koalition will darüber hinaus mit dem vorliegenden Antrag den Kommunen dabei helfen, die BuT-finanzierte Schulsozialarbeit fortzuführen, und zwar in der gemeinsamen Verantwortung von Land und Kommunen, die sich bewährt hat. Dazu wollen wir ungebundene Mittel aus dem Einzelplan 10 bereitstellen. Diese Gelder sowie eine finanzielle Beteiligung der Kommunen erlauben es, junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern, Bildungsbenachteiligung zu vermeiden und abzubauen sowie Eltern, Lehrerinnen und Lehrer bei der Erziehung und bei dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen. Deshalb bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort zur Begründung des Antrages auf Drucksache 7/41 hat für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Bernhardt.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor Ihnen liegt der Antrag der Linksfraktion „Schulsozialarbeiter nicht im Regen stehen lassen – Konzept zur dauerhaften Sicherung der Schulsozialarbeit in Mecklen