Protocol of the Session on May 31, 2018

Was mich erstaunt, und das ist bisher noch nicht angesprochen worden, meine Damen und Herren, ist, wir haben heute den 31. Mai und seit sechs ganzen Tagen ist dieses schwierige Werk der DSGVO in Kraft. Wo waren wir eigentlich in der Vergangenheit? Wir diskutieren jetzt die Auswirkungen auf die Vereine zum ersten Mal in diesem Parlament. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir in den Ausschüssen – für mich im Rechtsausschuss – explizit auf die Auswirkungen auf die Vereine eingegangen sind.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Es scheint mir doch so, dass wir das relativ spät merken und darüber eine Debatte führen. Wenn das wirklich so ist, dann müssen wir feststellen, dass wir den Moloch Brüssel, von dem ich gestern sprach, doch etwas besser im Auge behalten sollten. Ich werde jedenfalls meinen Teil dafür tun. Damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, was der Moloch in Brüssel bedeutet: 55.000 Mitarbeiter gibt es in Brüssel, davon arbeiten 34.000 für die Kommission. Zum Vergleich: Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt 17.300 Beamte, und da sind die Richter sogar mit eingeschlossen.

(Martina Tegtmeier, SPD: Und wie viel Leute werden in der EU verwaltet? – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

Wir haben hier gestern einen Fraktionsvorsitzenden erlebt, der sich als „Faktenchecker“ vorgestellt hat und der davon sprach, dass in der EU nur 25.000 Beamte arbeiten, in Mecklenburg-Vorpommern aber 33.000. Das sind vollkommen falsche Zahlen.

(Tilo Gundlack, SPD: Das sind keine falschen Zahlen!)

Die SVZ hat diese falschen Zahlen in einem Artikel, den Sie heute im „Medienspiegel“ alle gelesen haben, völlig ungeprüft übernommen. So viel zur Qualität der Medien in unserem Land, so viel zu den Methoden in diesem Hohen Hause.

(Tilo Gundlack, SPD: Selber lesen können Sie aber auch!)

Wir werden den Antrag aber annehmen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Ich habe jetzt überlegt, ob ich darauf eingehe. Wir hatten heute schon das Thema einer Debatte zum Sachinhalt. Ich verstehe Ihre Einlassung zum Schluss. Sie haben versucht, eine Verbindung herzustellen, aber trotzdem als den Versuch, eine Debatte, die Sie letztes Mal nicht beendet haben, hier jetzt bei einem anderen Thema fortzusetzen. Ich habe noch nicht eingegriffen. Ich gebe diesen Hinweis jetzt einmal und werde zukünftige gleichartige Versuche nicht mehr als Sachzusammenhang werten, sondern dann auch zur Sache rufen müssen.

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der SPD den Abgeordneten Herr Mucha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe, glaube ich, in meinem letzten Redebeitrag zur EU-DatenschutzGrundverordnung bereits gesagt, dass wir uns in der Folge bestimmt das eine oder andere Mal noch mit dieser Verordnung auseinandersetzen werden. Da ist sie wieder und sie wird uns auch in den nächsten Landtagssitzungen noch beschäftigen.

(Torsten Renz, CDU: Hoffentlich nicht!)

Zu den Aussagen des Kollegen Grimm von der AfDFraktion: Eigentlich bin ich geneigt zu sagen, dass man das unter „Grimms Märchenstunde“ abbuchen muss.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

So eine Aussage, sich hier hinzustellen und zu sagen, die Politik hat das Ehrenamt für sich entdeckt, finde ich einfach nur beleidigend. Ich bin seit über zehn, ach, fünfzehn Jahren Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr RostockGroß Klein. Ich engagiere mich, wer weiß, wie lange, in verschiedenen Vereinen und Verbänden, und das auch schon vor meiner politischen Karriere. Ich weiß, dass mein geschätzter Kollege Herr Dachner vor seiner Zeit hier im Landtag und auch heute noch in verschiedenen Sportvereinen so was von aktiv ist, dass das eigentlich nur beleidigend und abwertend ist. Es tut mir leid, ich kann dazu nichts sagen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU, Martina Tegtmeier, SPD, und Christel Weißig, BMV)

Wie wir schon in der einen oder anderen Vorrede gehört haben, ist seit dem 25. Mai dieses Jahres die Datenschutz-Grundverordnung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geltendes Recht und seitdem unmittelbar anwendbar. Sie bildet zusammen mit den Vorschriften des neuen Bundesdatenschutzgesetzes die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Da die Datenschutz-Grundverordnung nicht zwischen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen unterscheidet, gelten deren Vorschriften grundsätzlich auch für Vereine. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verein eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder ob es sich um einen rechtsfähigen Verein handelt. Verarbeitet ein Verein automatisiert personenbezogene Daten oder findet eine nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten statt, die in einem Dateisystem gespeichert werden oder gespeichert werden sollen, findet die Datenschutz-Grundverordnung ihre Anwendung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien, Datenvermeidung und Datensparsamkeit, Zweckbindung, Transparenz und Verbot mit Erlaubnisvorbehalt kennzeichnen auch die Datenschutz-Grundverordnung. Diese werden in ihr fortgeschrieben und weiterentwickelt. Zusätzlich gelten neue Transparenzanforderungen, sprich Stärkung der Rechte auf Information, Zugang und Löschung, also das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Auch bringt die Datenschutz-Grundverordnung erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten für Vereine mit sich. Dass ein Verein zur Betreuung seiner Mitglieder deren personenbezogene Daten verarbeitet, liegt in der Natur der Sache. Das fängt beim Eintritt in den Verein bei der Erfassung der Daten im Aufnahmeantrag an. Für die Verwaltung der Mitgliederdaten muss es eine Datenlöschungskonzeption geben, die festlegt, wann welche Daten der Mitglieder zu löschen sind.

Aus meiner eigenen Erfahrung als Vereinsvorsitzender und Vorstandsmitglied in verschiedenen Vereinen weiß ich, wie schwer sich die Umsetzung der DatenschutzGrundverordnung vollzieht. Ich kann den vielen Vereinen zurzeit nur die Internetseite unseres Datenschutzbeauftragten, der Ehrenamtsstiftung sowie die Handreichungen auf den Internetseiten von Bayern und BadenWürttemberg empfehlen. Zur Unterstützung der Vereine sollte es eine praktikable Handreichung mit Formulierungsvorschlägen und Hinweisen auf die Anforderung geben, um den in der Regel ehrenamtlich Tätigen die Arbeit zu erleichtern. Eine entsprechende einfache und handhabbare Aufbereitung der Datenschutz-Grundverordnung würde auch bei zukünftigen Vereinsgründungen praktische Hilfestellung bieten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss zugeben, dass ich bei der Rede des Innenministers kurzzeitig sprachlos war, als er sagte – ich weiß nicht, ob das seine persönliche Meinung war, aber ein Minister redet ja hier immer für die Landesregierung, von daher ist es die Meinung der Landesregierung –, die Europäische Datenschutzverordnung sei ihm „suspekt“ und noch andere Dinge. Dann habe ich mich aber doch gefangen und mich nicht mehr gewundert, dass es keinen Gesetzgebungsplan der Landesregierung gegeben hat zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, wenn man so an die Dinge herangeht.

(Zurufe von Horst Förster, AfD, und Dr. Gunter Jess, AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben gestern und heute gelernt, dass die CDU die Partei des ländlichen Raumes ist.

(Thomas Krüger, SPD: Das ist verfestigt bei Ihnen! – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das hat sich verfestigt.

Da muss ich Ihnen aber sagen, hinsichtlich der Unterstützung der Vereine und Verbände im ländlichen Raum

bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie gänzlich versagt, weil eine Woche nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung mit einem Antrag herzukommen und die Forderung zu erheben, das müssten jetzt mal die Vereine und Verbände umsetzen,

(Christoph Grimm, AfD: Sehr richtig!)

spricht nicht für die starke Kraft im ländlichen Raum, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Wir wissen, dass seit dem 25. Mai, also seit einer Woche, die Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland und in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU geltendes Recht ist. Verarbeitet ein Verein ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten seiner Mitglieder und sonstiger Personen oder erfolgt eine nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Datensystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen, dann ist nach Artikel 2 Absatz 1 DatenschutzGrundverordnung deren Anwendungsbereich eröffnet.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits dieser kleine Auszug dürfte zeigen, dass der vorliegende Antrag inhaltlich eine gewisse Berechtigung hat. Aber bei aller Zustimmung meiner Fraktion müssen gleichzeitig drei große Aber angesprochen werden:

Erstens. Die Datenschutz-Grundverordnung wurde am 4. Mai 2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, trat am 25. Mai 2016 in Kraft und entfaltet seit einer Woche Wirksamkeit. Somit bestand ein rechtlicher Übergangszeitraum von gut zwei Jahren für notwendige Anpassungen an das EU-Recht. Vor diesem Hintergrund müssen die Antragsteller einige Zweifel an der Ernsthaftigkeit ihres Herangehens akzeptieren.

Meine Fraktion hat jedenfalls – und so stimmt es auch nicht ganz, was Herr Grimm gesagt hat – in den zurückliegenden zwei Jahren mehrfach hier im Parlament, in den Ausschüssen, außerhalb des Parlamentes auf den bestehenden Handlungsbedarf aufmerksam gemacht, Vorschläge unterbreitet und auch gefordert, den Landesdatenschützer in seinem Agieren zu unterstützen, denn er allein und er allein mit seinem derzeitigen Personalbestand kann all das, was Sie, lieber Kollege Innenminister, ihm heute aufgetragen haben, gar nicht leisten. Das wird so nicht funktionieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Zwei Jahre lang haben Sie hier geschlafen und unsere Vorschläge abgelehnt.

Das Zweite ergibt sich aus der Bittstellung der Koalitionsfraktionen gegenüber dem Landesbeauftragten für den Datenschutz. Da war ich vorhin etwas sprachlos und habe an dieser Stelle doch herzhaft gelacht. Ich erspare mir aber jetzt eine Chronologie des Hickhacks um die Personalausstattung der Behörde unseres Landesdatenschützers.

(Torsten Renz, CDU: Sehr gut!)

Die zwischenzeitliche Entsperrung von fünf befristeten Personalstellen kann nur eine erste Maßnahme sein. Wenn sich, Herr Kollege Renz, aus der Datenschutz

Grundverordnung etwa 55 neue Aufgaben für die Aufsichtsbehörde ergeben – alles nachzulesen in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht, vielleicht haben Sie sich schon mal die Mühe gemacht, Sie sind ja ein sehr fleißiger Abgeordneter –, dann bitte ich um eine zügige und wohlwollende Koalitionsentscheidung zur künftigen Personalausstattung der Behörde des Landesdatenschützers. Wenn etwa in der Medienkompetenzvermittlung von der Grundschule bis hin zur Berufsschule die Warteliste mittlerweile mindestens neun Monate beträgt, Kollege Renz – neun Monate! –, dann brauche ich keine gesonderte Prüfung mehr durch den Landesrechnungshof oder gar eine Empfehlung des Landesrechnungshofes, dass der Landesdatenschützer keines zusätzlichen Personals bedarf.

Das Dritte und Letzte betrifft die zu erarbeitende Handreichung für die Vereine im Land selbst. Wenn man sich ein wenig umsieht – und einige Kollegen haben das getan –, dann ist schnell zu erkennen, dass der vorliegende Antrag keinesfalls Neuland betritt. Ich zitiere eine Ausarbeitung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. Dort heißt es: „Datenschutz im Verein nach der Datenschutzgrundverordnung … Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit“, Zitatende. Diese 35-seitige Information könnte auch für unsere Handreichung eine gute Grundlage sein. Wenn in diesem Wissen die Antragstellerinnen und Antragsteller das Ganze in ihrem Antrag noch mit einer zeitlichen Orientierung versehen hätten, denn auch die fehlt, dann hätte dieser Antrag eine nützliche Sache werden können. Im Interesse der Vereine und Verbände in diesem Land stimmen wir dem Antrag aber zu. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird diesen Antrag leider ablehnen müssen. Auch wir sind selbstverständlich dabei, wenn es darum geht, das Ehrenamt zu unterstützen. Wir sind ebenfalls dabei, Vereine zu unterstützen. Auch ich selbst kann, wie Herr Mucha erzählt hat, von mir berichten, dass ich seit vielen, vielen Jahren in Vereinen ehrenamtlich aktiv bin und die Sorgen und Nöte kenne. Ich muss ergänzen, dass man heute schon mutig sein muss, wenn man die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten übernimmt. Aber das nur am Rande.

Wir haben uns schon immer für die Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten eingesetzt. Sie wissen es, wir haben hier die Position einer eigenen Behörde gefordert. Aber das entscheidende Argument, warum wir dem Antrag nicht zustimmen können, ist heute noch gar nicht genannt worden beziehungsweise ist nur kurz von Frau von Allwörden angesprochen worden. Das ist die Frage der Unabhängigkeit. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist kraft unserer Landesverfassung „unabhängig“ und ausdrücklich „nur“ – nur! – „dem Gesetz unterworfen“. Wenn jemand unabhängig ist und nur dem Gesetz unterworfen ist, dann darf hier die Legislative nicht direkt Einfluss nehmen.

Frau von Allwörden hat gesagt, es sei nur eine Bitte. Aber ich meine, auch eine Bitte ist schon unzulässig. Das

ist der Versuch einer unzulässigen Beeinflussung des Landesdatenschutzbeauftragten. Man will sozusagen politisch Druck ausüben auf den Landesdatenschutzbeauftragten. Das mag inhaltlich alles sein, aber ich meine, der Landesdatenschutzbeauftragte ist unabhängig und es steht uns nicht zu, hier den Landesdatenschutzbeauftragten mit inhaltlicher Arbeit zwar nicht zu beauftragen, aber zu bitten. Das ist schon der Versuch einer Beeinflussung.

Wenn man sich vorstellt, dass ein Gericht, was auch unabhängig ist, gebeten wird, die eine oder andere Entscheidung zu treffen,