Wenn man sich vorstellt, dass ein Gericht, was auch unabhängig ist, gebeten wird, die eine oder andere Entscheidung zu treffen,
würde jeder von Ihnen natürlich mit dem Kopf schütteln, völlig unvorstellbar, genau. Deshalb müssen wir allein schon aus rechtlichen Gründen den Antrag ablehnen.
Der Feststellungsantrag, dass die Vereine sich jetzt auch daran halten müssen, das ist sicherlich alles richtig, auch die Probleme, die der Innenminister dargestellt hat, vor welchen Schwierigkeiten die Vereine hier stehen, da gehen wir mit allem mit, aber wir verweisen ebenfalls darauf, dass es hierzu schon Handreichungen gibt. Gut, Mecklenburg-Vorpommern ist natürlich nicht BadenWürttemberg, aber es gibt bereits zwei Broschüren. Herr Ritter hatte eine Broschüre genannt. Einmal einen Praxisratgeber für Vereine – ich weiß jetzt nicht, ob es der war, den Sie zitiert haben – oder die Orientierungshilfe, auf jeden Fall sehr praxisgerechte Anwendungshinweise für die Vereine, die hier übernommen werden können. Dann muss der Landesdatenschutzbeauftragte selbst prüfen, inwieweit das zu ändern ist für MecklenburgVorpommern. Von daher werden wir diesen Antrag ablehnen müssen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich kann ich die Datenschutz-Grundverordnung als Anlass nehmen und grundsätzlich Kritik üben, sei es an der EU und ihren Beschlüssen an sich oder an dem Verfahren im Land.
Zu Herrn Manthei ganz kurz: Ich glaube persönlich nicht, dass es ein rechtliches Problem ist, den Landesdatenschutzbeauftragten dort zu bitten. Ich sehe da kein rechtliches Problem. Aber ich denke, dass er sich sonst auch noch mal dazu melden wird, wenn es doch so ist.
Die bisherigen Regelungen zum Datenschutz innerhalb der EU stammen aus dem Jahre 1995. Ich denke, dass es bei der rasanten Weiterentwicklung im Bereich der Medien zu einer Aktualisierung gekommen ist, ist erst mal nachvollziehbar. Ob ich das gut finde oder nicht, ob man damit über das Ziel hinausschießt oder nicht, ob das mehr Bürokratie ist oder nicht, darauf kommt es jetzt überhaupt nicht an, darum geht es bei diesem Antrag
nicht. Es geht um die konkrete Ausgestaltung der jetzt geltenden Regelungen. Im Falle unseres Antrags geht es sogar um eine konkrete Hilfestellung.
Ich möchte deshalb noch mal an dieser Stelle um breite Zustimmung bitten, um die Vereine bei uns im Land zu unterstützen. Jetzt geht es ums Handeln und nicht mehr ums Reden, und ich hoffe deshalb auf eine breite Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2162. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/2162 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, AfD, DIE LINKE, bei Gegenstimmen der Fraktion der BMV angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 25: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Illegale Migration stoppen – Grenzschutz jetzt!, Drucksache 7/2145.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Gäste hier im Hause! Der Schritt eines Ausländers ohne Visum über die Grenze von Österreich nach Deutschland ist nach geltender Rechtslage eine Straftat. Die Fahrt eines Kleinlasters, in dem Menschen ohne Visum über die Grenze von Polen nach Vorpommern geschleust werden, ist eine unerlaubte Einreise und damit eine Straftat. Die Reise mit einer Fähre, in der sich Personen ohne Visum von Skandinavien nach Rostock aufmachen, ist ein Beispiel dafür, dass wir selbst über die Ostsee illegale Migration registrieren, und somit eine Straftat.
Täglich sehen wir an den Grenzen Deutschlands, wie Hunderte von Straftaten begangen werden, ohne dass Bund, Länder und Gemeinden den Willen zeigen, etwas dagegen zu unternehmen. Dabei sind unsere Gesetze eindeutig, so zu lesen in Paragraf 26a Asylgesetz, und ich zitiere: „Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt.“ Zitatende.
Eine Straftat ist eine Handlung, die gegen das Gesetz verstößt. Die Straftat der unerlaubten Einreise, die heute massenhaft von der Regierung in Kauf genommen wird, muss anhaltend öffentlich politisch diskutiert werden, denn nur, weil die illegale Einwanderung mittlerweile nicht mehr führend in den Medien präsent ist, ist das Problem noch lange nicht gelöst.
Solche Straftaten sind laut Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Februar 2017 in denkwürdiger Weise von ihrer justiziablen Verbindlichkeit abgekoppelt worden. Ich zitiere abermals: „Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik … strafbar gemacht. … Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch … außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, das ist keine Polemik, das ist die aktuelle Rechtslage, festgestellt von einem deutschen Gericht. In einer solchen Situation braucht es weder einen weiteren BAMF-Skandal wie in Bremen, wofür sich der Herr Seehofer gestern entschuldigt hat, noch eine vom bewaffneten Mob verhinderte Abschiebung wie in Ellwangen, um zu erklären, was in Deutschland gerade passiert, meine Damen und Herren.
Die von mir zitierte Urteilsbegründung mit ihrer gravierenden Ehrlichkeit zeigt, warum unsere gesetzestreuen Bürger ihr Vertrauen in den Staat bald restlos verlieren. Ellwangen und Bremen sind nicht Mecklenburg-Vorpommern, richtig, und wir gehen auch nicht davon aus, dass in der BAMF-Außenstelle in Nostorf-Horst eine solche Vergabepraxis besteht, doch ändert dies absolut gar nichts daran, wie vor dem Hintergrund des Staatsversagens an den Grenzen die aktuelle Asylpolitik insgesamt auf tönernen Füßen steht.
Ja, die Kanzlerin und ihre Getreuen haben mit ihrer völlig beratungsresistenten Dauerignoranz gegenüber Grundgesetz und anderen Gesetzen unserem Land schon längst einen Bärendienst erwiesen. Seit dem Sommer des Systemversagens – ich meine die Grenzöffnung im Jahre 2015 – findet jeden Tag die unerlaubte Einreise von Personen statt, bei denen der Schleuser darüber entscheidet, wer nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Deren Geschäft ist weiter für Millionen Wanderungswillige ein attraktives Modell. Wer kommt, der bleibt in der Regel.
Die von der Regierung in fortwährender Verblendung gestattete illegale Migration unterhöhlt das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. 80 Prozent der Bürger haben aktuell nur ein geringes oder sehr geringes Vertrauen in die Vergabepraxis von Asylbescheiden.
Meine Damen und Herren, dieser zu verantwortende Zustand mit all seinen gesellschaftspolitischen Implikationen schadet auch unserer Heimat Mecklenburg-Vorpommern.
Mecklenburg-Vorpommern erlebt eine Zuwanderung in die Sozialsysteme. Auch unser Land kennt den unbestreitbaren massiven Anstieg von Straftaten, die auf das Konto meist junger Zuwanderer gehen. Und auch in unserer
Heimat mussten die Bürger inzwischen die Terrorgefahr von nebenan kennenlernen – hier in Schwerin, in NeuZippendorf, nicht irgendwo, weit weg in den Parallelgesellschaften vieler Großstädte anderer Bundesländer.
Anstatt nun diese Entwicklung gegen den friedlichen Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur zur Kenntnis zu nehmen und die obligatorische Frage nach dem Warum zu stellen, wird vor allem an Symptomen herumgedoktert. Mühsam versucht der Innenminister Gefährder und Straftäter wieder nach Syrien abschieben zu dürfen – bislang jedoch ohne Erfolg.
Aber erklären Sie doch dem Steuerzahler, warum wir Gefährder im Land haben, die seit Jahren rechtskräftig abgelehnt sind und dennoch wissentlich nicht abgeschoben werden! Erklären Sie unseren Bürgern, warum dieses Terrorpotenzial durch Illemigration stetig vergrößert wird! Gegen die Ausnutzung unseres Sozialstaates durch unqualifizierte Masseneinwanderungen ist außer linksgrünen Integrationsträumereien von neuen Fachkräften noch absolut gar nichts geschehen.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Peter Ritter, DIE LINKE: Versifft! Sie haben „versifft“ vergessen. Das heißt „links-grün versifft“. Wenn, dann sollte man richtig zitieren.)
Meine Damen und Herren, in dieser Lage müssen wir erneut an die Grenze unseres Landes blicken. Jeden Tag, jeden Tag, Herr Ritter, kommen nachweislich 500 Migranten
Von diesen 500 Personen wird ein übergroßer Teil hierbleiben, obwohl deren Aufenthaltsersuchen oft rechtskräftig abgelehnt ist und wir viel zu oft nicht wissen, wer sie sind. Häufig kommen an einem einzigen Tag so viele Menschen, wie in einem ganzen Monat nicht abgeschoben werden. Jeden Monat kommen somit 15.000 Personen nach Deutschland, deren Motivation in den allermeisten Fällen nicht mehr der einer politischen Verfolgung entspricht, denn sie reisen oft genug über die grüne Grenze eines sicheren Drittstaates, eines europäischen Nachbarn ein. Jedes Jahr sind es also insgesamt bis zu 200.000 Menschen, die den Bau einer Stadt wie Rostock nötig machten.
Es ist eine schon lange nicht mehr integrierbare und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt katastrophale Entwicklung, …