Wir werden in einem ersten Schritt die Zuwendungsvoraussetzungen so erweitern, zunächst mit einer leichten Anhebung der Vergütungsgrenze,
dass die Summe, die zur Verfügung steht, auch tatsächlich vollständig ausgeschöpft wird und die Auszubildenden im Land unterstützt. In einem zweiten Schritt werden wir dann prüfen, ob wir die Vergütungsgrenze weiter anheben können. Dafür, und das gehört zur Ehrlichkeit dazu, müssen wir uns in einem laufenden Haushalt auch Gedanken über die Finanzierbarkeit machen. Um die Förderung zu vereinfachen, werden wir außerdem den Zuwendungszeitraum vom Schulhalbjahr auf das ganze Schuljahr ausdehnen. Das bedeutet schlichtweg weniger Papierkram für die Berufsschülerinnen und Berufsschüler. Das, finde ich, ist eine echte Erleichterung.
Für mich ist ganz klar, dass wir die duale Ausbildung in unserem Land stärken und noch attraktiver machen müssen, schließlich gibt es bei uns vor allem kleine und mittlere Betriebe und Unternehmen, die gut ausgebildete Fachkräfte brauchen. Dieses Attraktiverwerden beinhaltet auch, Steine aus dem Weg zu räumen, die einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss entgegenstehen. Aber ein Hinweis sei an dieser Stelle auch noch gestattet: Ich sehe hier nicht nur die Landesregierung in der Pflicht, sondern auch die Arbeitgeber. Wer im Wettbewerb um gut qualifizierten Nachwuchs bestehen will, sollte ihn auch selber auf dem in diesem Fall wörtlich gemeinten Weg zur Fachkraft unterstützen.
Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar Worte zur dualen Ausbildung, denn ich teile die Einschätzung von Marc Reinhardt: Die duale Ausbildung ist etwas, worauf wir in Deutschland, worauf wir hier in MecklenburgVorpommern sehr stolz sein können. Hohe Qualität, gute Fachkräfte am Ende des Weges – das ist etwas, was wir gemeinsam befördern müssen. Ich war unlängst mit Wolfgang Waldmüller und Rainer Albrecht bei der Meisterfeier des Handwerkes im Theater in Schwerin, und es war beeindruckend zu sehen, gerade auch im Bereich des Handwerks, was für tolle Meisterinnen und Meister wir haben. Eine kritische Anmerkung: Unter den 87 Meistern waren leider nur drei Frauen dabei. Daran müssen wir noch arbeiten.
Insgesamt war es eine tolle Feier und ein tolles Aushängeschild für eine duale Ausbildung. Es zeigt sich, sie lohnt sich, und es zeigt sich auch, am Ende des Weges hat man Chancen. Ein junger Mann hat zu uns gesprochen. Er sagte, er war in der Schule schlecht, er war Hauptschüler, und war jemand, der nie gerne zur Schule gegangen ist. Er hatte jetzt seinen Meisterbrief in den Händen, das hat ihn sehr stolz gemacht. Das zeigt, was für tolle Karrierechancen man hat. Das sollten wir unterstützen. Insofern bedanke ich mich für diesen guten Antrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Der Antrag der Regierungskoalition „Richtlinie der Praxis anpassen – Fahrtkostenzuschuss für Auszubildende an beruflichen Schulen spürbar erhöhen“ ist zu begrüßen und auch notwendig. Wir stimmen dem Antrag schon deswegen zu, weil wir als Alternative für Deutschland grundsätzlich Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Ausbildung befürworten.
Weiter im Text: … hat beschlossen, wie gesagt, Fahrten zur Berufsschule zu fördern. Das duale Ausbildungssystem in Deutschland ist ein Erfolgsmodell, das ist mehrfach erwähnt worden und das können wir nur unterstützen. Es muss weitergeführt werden und braucht daher genügend qualifizierte, also befähigte Schulabsolventen für eine Berufsausbildung. Gewährleistet sein müssen ausreichend vermittelte Kenntnisse im Schulunterricht, das nur am Rande.
Unabhängig davon ist die Zahl der Berufsschüler dramatisch gesunken – auch das ist schon gesagt worden –: von über 51.000 im Jahr 2000 bis auf knapp 19.000 Ende 2016. Das ist eine Reduzierung um fast zwei Drittel. Dieses Ereignis hat sich seit der Wende bei uns im Land manifestiert. Da Sie in Ihrem Antrag von einem Fachkräftemangel sprechen, hoffen wir, Sie haben aus der Vergangenheit gelernt und wollen diesen Mangel nicht durch unqualifizierte Masseneinwanderung aus Afrika und dem Nahen Osten kompensieren.
Diese Menschen stammen aus einem vorindustriellen Zeitalter. Eine Berufsausbildung wie bei uns ist dort ein Fremdwort. Setzen Sie lieber auf eine Willkommenskultur für Kinder!
Trauen Sie sich doch mal, für die Geburt von Kindern zu werben! Das wäre ein grundlegender Ansatz, um zumindest eine ausreichende Basis an qualifizierten Berufsschülern zu schaffen. Aber ich vermute, dass Sie sich nicht mit entsprechenden Maßnahmen beschäftigen werden in Zukunft.
Zumindest haben Sie folgerichtig erkannt, dass die Bereitschaft zur Aufnahme einer Ausbildung durch finanzielle Anreize wie der Erhöhung von Fahrtkostenzuschüssen steigen kann. Schon die Tatsache, dass Berufsschulzentren im Land zusammengelegt worden sind, spricht für längere Fahrtzeiten und auch für höhere Fahrtkosten. Wir
alle wissen, dass die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere der ÖPNV, noch nicht ausreichend gut ausgebaut ist und Fahrtzeiten sich entsprechend verlängert haben. Das sind sicherlich Zustände, die Schüler davon abbringen können, eine Ausbildung aufzunehmen. Von daher ist ein Fahrtkostenzuschuss gerechtfertigt.
Sie fordern in Punkt 1, die Zuwendungsvoraussetzungen anzupassen, weil die Mittel nicht vollständig abgeflossen sind. Nach eigener Prüfung können wir das so festhalten: Einer Erhöhung der Bemessungsgrenze können wir nur zustimmen, sofern wir unter anderem die konkrete Höhe von Ihnen erfahren. Soll diese nun bei 550, bei 620 oder 740 Euro liegen oder im Zweifel auf dem Niveau der Grundsicherung – Ausbildungsvergütungen über 500 Euro in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Ministerin sprach davon, dass es im ersten Schritt eine leichte Anhebung der Vergütungsgrenze geben soll und in einem zweiten eine weitere Anhebung der Vergütungsgrenze, allerdings unter dem Vorbehalt der haushalterischen Konsequenzen. Diese Zahl der Erhöhung der Bemessungsgrenze gilt es zu ermitteln, damit die im Haushaltsplan jährlich zur Verfügung stehenden Mittel rund 340.000 Euro nicht übersteigen. Wollen Sie also eine Obergrenze für das Ausbildungsentgelt festlegen? Wenn ja, wie hoch soll diese sein? Einer Vereinfachung dieses Antragsverfahrens stimmen wir wie der Ausdehnung der Zuschüsse auf ein Jahr zu.
Die im Antrag unter Punkt 3 vorgesehene Verlängerung der Bewilligungsdauer des Fahrtkostenzuschusses von einem halben Jahr ist angesichts des bürokratisch umständlichen Antragsverfahrens sehr begrüßenswert. Ein Weniger an Bürokratie bedeutet immer ein Mehr an Bürgersinn. Wenn zum Beispiel im Schuljahr 2015/2016 ein Drittel aller gestellten Anträge unvollständig war oder nicht den Kriterien entsprach, so zeigt dies die Notwendigkeit der Vereinfachung des Verfahrens. Wie dies aussehen soll, ist im Antrag derzeit leider nicht präzise ausgeführt, sondern lediglich durch „unter anderem“ angedeutet. Hier würden wir uns genauere Angaben wünschen.
Den weiteren Punkten stimmen wir ebenso zu. Dennoch sehen wir auch nicht behandelte Punkte. Gemäß der hier debattierten Richtlinie gehen Sie zum Beispiel nicht auf die aktuellen Wege- und Wartezeiten von über drei Stunden ein. Wie sieht es denn aus, wenn Sie die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen, die Wege- und Wartezeiten eines Berufsschülers aber unter drei Stunden betragen? Kommt dieser dann nicht in den Genuss von höheren Fahrtkostenzuschüssen? Gelten die Zuschüsse auch für Berufsschüler mit mehr als zwei abgebrochenen Ausbildungen oder für Schüler beruflicher Vollzeitbildungsgänge unter dem 30. Lebensjahr? Erfolgt weiterhin eine Rückzahlung des Zuschusses bei unentschuldigtem Fehlen und dem Abbruch der Ausbildung? Wenn nun höhere Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden, so könnten sich die Ausbildungsbetriebe aus ihrer finanziellen Verantwortung zurückziehen. Klären Sie diese Fragen bitte vorher ab! Ansonsten läuft Ihr für Berufsschüler wohlwollender Antrag bedauerlicherweise ins Leere.
Kommen wir zum Schluss: Angesichts der überragenden Bedeutung unserer dualen Ausbildung für die Wirtschaft und damit unseren Wohlstand ist die Erhöhung der Bemessungsgrenze ein erster Schritt, um diesen Berufsbildungsweg attraktiver zu gestalten. Weitere Schritte müssen folgen, um das Interesse der jungen Menschen an
einer soliden Berufsausbildung, besonders in Mangelbereichen, zu wecken. Hierzu ist ein Gesamtkonzept nötig, für das auch höhere Mittel im nächsten Haushaltsplan angesetzt werden müssen. Diese Mittel werden nur einen winzigen Bruchteil dessen ausmachen, was gegenwärtig und zukünftig für die Alimentierung und Rundumversorgung von Migranten aufzubringen ist. Die nötigen Mittel für unsere Azubis sind eine Investition in die Zukunft und werden für uns alle eine reiche Dividende bringen.
Aus diesem Grunde unterstützen wir diesen Antrag der Fraktionen von SPD und CDU. Dem Änderungsantrag der BMV können wir nicht zustimmen, da auch die Unterkunftskosten Berücksichtigung finden sollten, wie in Ihrem ersten Änderungsantrag noch erwähnt war. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren haben wir diese Thematik mehrfach diskutiert. Ich kann diese Lobhudelei von Marc Reinhardt schon nicht mehr hören. Torsten Renz mag vielleicht der Impulsgeber gewesen sein, der Vater oder, wenn er der Vater sein soll, war der Großvater auf jeden Fall der jetzige Finanzminister und der damalige Bildungsminister Mathias Brodkorb, der das alles im Prinzip entwickelt hat.
Hatten wir Mitte der 90er-Jahre – wir haben es heute schon mehrfach gehört – noch 70.000 Berufsschülerinnen und Berufsschüler, sind es heute knapp 30.000. Ich frage mich, woher die AfD die Zahlen hatte, die sie hier vorgestellt hat. Die haben auf jeden Fall nicht gestimmt. Falsch recherchiert, kann ich da nur sagen. Dieser Rückgang – das hatten wir schon gehört – hat zwei wesentliche Ursachen: Die Hauptursache war natürlich der starke Geburtenknick Anfang der 90er-Jahre um die Hälfte. Manche sagen sogar, bis zu zwei Drittel sind die Geburten zurückgegangen. Ein weiterer wichtiger Punkt, warum wir jetzt weniger Berufsschülerinnen und Berufsschüler haben, ist, dass immer mehr studieren und weniger eine Lehre beginnen. Es war, glaube ich, 2014 sogar so, dass die Zahl der Studierenden höher war als die der Auszubildenden.
Die Landesregierung und die Landkreise mussten darauf reagieren und die Berufsverbände und die Kammern fordern natürlich zu Recht eine gute und solide Ausbildung. Das führt logischerweise zu Konzentrationsprozessen und – die Ministerin hat es erwähnt – zur Profilierung der beruflichen Bildungszentren. Wenn ich mir das bei uns im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte anschaue, ist dieser Prozess eigentlich sehr gut gelaufen und man hat das teilweise kreisübergreifend mit dem Kreis Vorpommern-Greifswald entwickelt.
Wichtig ist, die Qualität muss gesichert werden und vor allen Dingen muss die Qualität weiterentwickelt werden. Ich werfe hier mal das Stichwort „Digitalisierung“ mit rein. Die kreislichen Schulentwicklungspläne haben dem natürlich Rechnung getragen. Dadurch entstehen neue Probleme, und die Probleme sind, dass Ausbildungsbetriebe und vor allem die Azubis eine wohnortnahe Beschulung bevorzugen, das ist ganz klar, aber da immer mehr Berufsgruppen weniger Auszubildende haben, müssen Landesfachklassen oder länderübergreifende Klassen beziehungsweise Bundesfachklassen gebildet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir jetzt zum Thema dieses Antrags. Immer mehr Auszubildende haben immer längere Anfahrtswege. Damit steigen natürlich auch die Fahrtkosten und die Unterbringungskosten. Betriebe und die Tarifpartner sind in der Verantwortung, eine faire Ausbildungsvergütung zum Stemmen der Unterhaltskosten zu ermöglichen. Das ist eigentlich ein wichtiger Punkt. Was auch noch wichtig ist und was erwähnt werden muss, ist, es muss endlich eine vollständige Angleichung der Ausbildungsvergütung von Ost und West erfolgen, um die Abwanderung angehender Fachkräfte zu vermeiden. Wir wissen, die Situation ist in allen Bundesländern so und überall wird händeringend um Fachkräfte geworben.
Die Situation in unseren Betrieben hat sich grundlegend verändert, das dürfen wir auch nicht vergessen. Vor einigen Jahren war das noch so, da konnten die Firmen aus zahlreichen Bewerbern auswählen. Derzeit können die Jugendlichen zwischen den Firmen und auch den Berufen wählen. Die Firmeninhaber und die Personalchefs haben umgedacht und müssen natürlich auch weiterhin umdenken bei dieser ganzen Sache. Immer mehr kommt es auf Arbeitsbedingungen an, das darf man hierbei nicht vergessen. Körperlich schwere Arbeit, Schichtarbeit und ungünstige Arbeitszeiten, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Arbeitsklima und Arbeitsort, Wertschätzung der Arbeit stehen immer mehr im Fokus der Betrachtung der Auszubildenden.
Aber auch das Land ist in der Verpflichtung, eine verbesserte Ausbildungsperspektive für Jugendliche im Lande zu schaffen, das heißt, leistungsstarke berufliche Schulen vorzuhalten. Im östlichen Landesteil muss es eine ähnliche Berufsschulstruktur geben, wie es sie im westlichen Teil gibt, und die Landesfachklassen müssen über das Land gleichmäßig verteilt werden. Darauf sollte man achten. Da noch nicht alle Azubis eine auskömmliche Ausbildungsvergütung bekommen, hat das Land Fahrtkostenzuschüsse bereitgestellt. Die Koalition hat bereits 2015 die anteilmäßige Finanzierung vervierfacht, das Verfahren vereinfacht und die Bemessungsgrenze erhöht. Festzustellen ist aber auch, dass die bereitgestellten Mittel trotzdem nur zu einem kleinen Teil abgerufen werden – ein noch zu geringer Teil der Auszubildenden profitiert von den vorgehaltenen Mitteln – und in Ziffer 249 der Koalitionsvereinbarung die Unterschiede bei den Fahrt- und Unterkunftskosten fortgesetzt werden.
Deswegen fordern wir die Landesregierung auf, die Richtlinie zum nächstmöglichen Zeitpunkt so anzupassen, dass ein vollständiger Mittelabfluss erfolgen kann, die Bemessungsgrenze des Zuschusses zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu prüfen, um sie der Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung anzupassen, die Richtlinie der Förderpraxis weiter zu vereinfa
chen. Die Beantragung soll jetzt nicht mehr halbjährlich – das haben wir heute auch schon gehört –, sondern zukünftig fürs ganze Jahr erfolgen. Bis zum Schuljahresbeginn 2018/2019 soll ein Informationsflyer entwickelt und an den Schulen verteilt werden. Der Bildungsausschuss ist bis Ende 2018 über die Praxisumsetzung zu berichten. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst will ich sagen, dass auch unsere Fraktion natürlich die Notwendigkeit und den Erfolg der dualen Ausbildung feststellt und nicht infrage stellt. Aber egal, wer nun Mutter oder Vater dieser Geschichte ist
und sich dabei gegenseitig auf die Schulter klopft unter dem Motto, wie gut sind wir doch, mit dem heutigen Antrag wird aus unserer Sicht Kosmetik an einer Richtlinie eingefordert, die nur sehr eingeschränkt hilft und auch nicht gerichtssicher ist. Auch mit den eingeforderten Veränderungen gehen diejenigen leer aus, die am dringendsten die Unterstützung brauchen. Die Unterstützung gilt als Zuwendung, und Zuwendungen werden bei Bezug von Grundsicherung gegengerechnet. Sind die Eltern arm und die Auszubildenden Teil einer Bedarfsgemeinschaft, nützen ihnen somit Zuschüsse überhaupt nichts.
Zudem prüft die Landesregierung seit ewigen Zeiten, ob ein Gerichtsurteil aus Baden-Württemberg auch für Mecklenburg-Vorpommern relevant sei. Meine Fraktion sagt dazu eindeutig Ja, und das heißt, Berufsschülerinnen und Berufsschüler haben Anspruch auf Erstattung ihrer Mehrkosten für Fahrt, Unterbringung und Betreuung beim Besuch einer auswärtigen Berufsschule. Schließlich haben die jungen Leute keine Wahl. Entscheiden sie sich für einen bestimmten Beruf, müssen sie zwangsläufig den jeweiligen Berufsschulstandort akzeptieren.
Es ist richtig, Herr Butzki, natürlich geht es auch darum, dass die Auszubildendenvergütung endlich in Ost und West gleich ist. Landesfachklassen sind heutzutage die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Meine Kollegin Oldenburg hat diese Argumente wiederholt vorgebracht im Bildungsausschuss, im Landtag, in der Öffentlichkeitsarbeit.