Abwanderung im ländlichen Raum entgegenzutreten, müssen Menschen neben der allgemeinen Daseinsvorsorge über eine ausreichende Mobilität verfügen. Nur so kann am Ende dem demografischen Wandel entgegengewirkt werden. Gerade aus diesem Grunde haben wir uns als CDU immer wieder für eine Verbesserung der Mobilität, insbesondere für Jugendliche im ländlichen Raum, eingesetzt und bereits im April des vergangenen Jahres einen entsprechenden Antrag eingebracht. Wir fordern schon seit Langem die Absenkung des Mindestalters für Mopedführerscheine auf 15 und das begleitete Fahren auf 16 Jahre. Unser Ziel ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse auch in strukturschwachen ländlichen Gebieten, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind, zu gewährleisten.
Das begleitete Fahren ab 17 ist seit Januar 2011 dauerhaft im Bundesrecht verankert und stellt seitdem die geltende Rechtslage dar. Bundesweit konnte das Unfallrisiko junger Fahranfänger um circa 20 Prozent reduziert werden. Das ist beachtlich: um 20 Prozent, ein Fünftel weniger Unfallrisiko für Fahranfänger! Dies hat der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag zum Anlass genommen, um sich für eine Verlängerung des Begleitzeitraumes auf zwei Jahre auszusprechen.
Grundlage für diese Empfehlung war ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit...
Meine sehr geehrten Damen und Herren, also wenn es so großen Redebedarf gibt, dann steht draußen die Lobby zur Verfügung. Ich erinnere nur daran, dass wir trotzdem noch beschlussfähig sein müssen.
Grundlage für diese Empfehlung war ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Wirksamkeit nationaler und internationaler Maßnahmen zur Erhöhung der Fahranfängersicherheit. Basierend auf diesen wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen gelangt auch das aktuelle Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen zu dem Ergebnis, dass unter anderem durch einen früheren Beginn der Fahrausbildung und ein früheres Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung Fahranfänger die Verweildauer im begleiteten Fahren verlängern könnten. Dies böte Gelegenheit zu mehr Übungsfahrten und zu einem umfassenden Erfahrungsaufbau. Danach könnte der positive Effekt des begleiteten Fahrens durch eine Ausdehnung der Altersgrenze und einer damit einhergehenden Verlängerung der Begleitphase noch vergrößert werden. Vor diesem Hintergrund unterstützt auch der Landesverband der Fahrlehrer unsere Initiative.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nur, wenn Jugendliche die weiten Wege im ländlichen Raum, zur Schule und insbesondere zur Ausbildungsstätte oder den Ausbildungsbetrieben angemessen zurücklegen können, wird es auch für diese Region eine Zukunft geben. Im Interesse der örtlichen Bindung junger Menschen ist daher die Erhöhung der Mobilität ein wichtiges Kriterium,
Meine Fraktion steht sowohl dem Modellversuch „Moped mit 15“ als auch dem begleiteten Fahren ab 16 positiv gegenüber. Nicht umsonst war diese Forderung Teil des CDU-Wahlprogrammes zur Landtagswahl. Die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich für eine Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre und die beabsichtigte Durchführung eines entsprechenden Modellversuches ausgesprochen. Dies ist nach derzeitiger Rechtslage allerdings nicht mit den Bestimmungen des europäischen Führerscheinrechts vereinbar, sodass eine europäische Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden muss.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in der Vergangenheit gegenüber der Europäischen Kommission eine entsprechende Ergänzung der Führerscheinrichtlinie vorgeschlagen. Auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz, die vom 19. bis 20. April stattfindet, soll nun eine Initiative gestartet werden, um die neue Bundesregierung aufzufordern, entsprechende Initiativen auf EU-Ebene zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund ist eine Beschlussfassung zur Unterstützung unserer Landesregierung, unseres Verkehrsministers bereits in dieser Landtagssitzung notwendig,
Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das begleitete Fahren mit 17, BF 17, wie die Kolleginnen und Kollegen das liebevoll kurz nennen, ist eine Erfolgsgeschichte, in unserem Bundesland im Übrigen genauso wie in der gesamten Republik. Den Führerschein gerade in den Händen sind Jugendliche leider besonders häufig in Unfälle verwickelt, also überproportional stärker als andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrerinnen und Autofahrer neben der fundierten Fahrausbildung vor allem eins – das gibt ihnen auch jeder Fahrlehrer, jede Fahrlehrerin an die Hand –, sie brauchen vor allen Dingen eins: Erfahrung.
Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter aufbauen und dabei sicher fahren, das können jugendliche Autofahrerinnen und Autofahrer republikweit seit 2011 dank des begleiteten Fahrens, noch mal, BF 17, wie die Kolleginnen und Kollegen sagen. Entsprechend geänderte Gesetze ermöglichen es nunmehr den Fahranfängerinnen
und -anfängern, als 17-Jährige bis zu ihrem 18. Geburtstag, so oft sie wollen, am Steuer zu sitzen – kleiner, aber erheblicher Haken –, wenn sie eine Begleitperson neben sich haben.
Deshalb, Herr Eifler, müssen wir an der Stelle vorsichtig sein mit dem, was wir an Versprechen machen. Die Zunahme der selbstbestimmten Mobilität ist damit eingeschränkt, weil sie eine in den Führerschein eingetragene Begleitperson brauchen. Gleichwohl kann das in vernünftigen Konstellationen trotzdem auch für die Alltagswege relevant sein, und was wichtig ist aus unserer Sicht, es erhöht deutlich die Verkehrssicherheit, weil es entsprechende Übung mit sich bringt.
Die Vorteile liegen nach meiner Überzeugung genau aus dem Grunde deutlich auf der Hand. Zu Beginn des Alleinfahrens fühlen sich junge Menschen im Auto, positiv formuliert, so deutlich sicherer und mit einem Routinier an ihrer Seite gut begleitet, und, vielleicht mal andersherum formuliert, wenn dann die jungen Pferde durchgehen sollten, gibt es jemanden, der ein bisschen mäßigend einwirkt.
Weil diejenige oder derjenige, der eingetragen ist in den Führerschein, mit Sicherheit eine Vertrauensperson ist, hat diese dann auch den erforderlichen Einfluss, um zu sagen, jetzt nehmen wir mal wieder ein bisschen Ruhe rein, und schafft damit ein Stück weit Erfahrung, wie man in Krisensituationen mit Fahrsituationen umgehen soll.
Das begleitete Fahren mit 17, BF 17, ist in der Fahrausbildung unseres Landes deutlich angekommen, auch deshalb, weil Mecklenburg-Vorpommern bereits ein wesentlicher Teil des Modellprojektes war, das dieser endgültigen gesetzlichen Einführung vorausging. Um es vielleicht ein bisschen einordnen zu können, im Durchschnitt legen Fahrschülerinnen und Fahrschüler in der Fahrschulzeit circa 800 Kilometer Übungsstrecke zurück. In der Begleitphase kommen dann noch mal zwischen 2.000 und 4.000 Kilometer im Durchschnitt obendrauf. Noch mal: 800 Kilometer in der Fahrschulausbildung, beim BF 17 in den nächsten acht bis zwölf Monaten circa noch mal 2.000 bis 4.000 Kilometer. Gerade diese letzten 2.000 bis 4.000 Kilometer sind es, die nach Überzeugung der Verkehrssicherheitsexperten den Fahranfängern die entsprechenden zusätzlichen Erfahrungen verschaffen, die sie dann für eine langfristig sichere Teilnahme am Straßenverkehr a) gut gebrauchen können und die sie b) auch tatsächlich sicherer machen für alle Beteiligten. Die Fahrlehrerschaft gibt mir folgendes Motto an die Hand: Autofahren lerne man beim Fahren. Genau das hat auch bei dem BF 17 als Idee zugrunde gelegen.
Ursprünglich ist das Ganze im Modellversuch erprobt worden ab 2004, republikweit dann seit 2011 gesetzlich verankert. Wesentlich ist, dass sie eben nicht allein fahren bis zum 18. Geburtstag, sondern in Begleitung. Die Begleitung hat gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen eine gewisse Zeit den Führerschein haben. Sie müssen punktefrei sein, ein bisschen salopp formuliert, in Flensburg, sie haben eine Auflage, dass diejenigen, die sie begleiten, im Führerschein vermerkt werden. Das ist
aber alles relativ niedrigschwellig, sodass es gut erfüllbar ist und in diesem Lande breit genutzt wird.
Nachdem, was wir an wissenschaftlichen Erkenntnissen haben, ist der BF 17 ein geeignetes Mittel, das relativ hohe Unfallrisiko von jungen Fahranfängerinnen und -anfängern deutlich zu senken. Die verlängerte Lehrzeit von bis zu einem Jahr führt zu einer signifikant niedrigeren Unfallzahl. Bundesweit geht man in Statistiken davon aus, dass die Unfallhäufigkeit, das Unfallrisiko sich bei denen, die dieses begleitete Fahren mit 17 wahrnehmen, um rund 20 Prozent niedriger darstellt als bei jenen, die einen „normalen“ Führerschein ab 18 machen und dann sofort ohne Begleitung losfahren.
Bei uns im Land ist die Zahl derer, die bei Autounfällen im Alter zwischen 18 und 25 verunglücken, seit der Einführung des begleiteten Fahrens mit 17 deutlich gesunken von knapp 1.100 verunglückten 18- bis 25-Jährigen im Jahr 2012 auf – zwei Jahre später, also ab 2014 circa 800, und diese Zahl – jede einzelne verunglückte Person ist eine zu viel –, aber diese um circa 300 Personen verminderte Zahl haben wir seitdem relativ konstant. Die Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass diese deutlich verringerte Zahl der verunfallten jungen Autofahrerinnen und Autofahrer ganz nachhaltig auf das begleitete Fahren mit 17 zurückgeführt werden kann.
Können wir das feststellen? Ja, das können wir, weil bei der Erfassung von Verkehrsunfällen in den entsprechenden Statistiken auch registriert wird, ob die Verkehrsunfallbeteiligten dieses zusätzliche Probejahr hatten, ob sie also, auch wenn sie dann erst mit 25 in einen Unfall verwickelt werden, damals mit 17 an einem begleiteten Führerscheinprojekt teilgenommen haben. Daher wissen wir, dass diejenigen, die BF 17 wahrgenommen haben, auch in den Folgejahren zu einem nur noch verschwindend geringen Anteil an Unfällen beteiligt sind. Ihre Zahl bewegt sich – ich hatte eben die anderen Zahlen genannt – kontinuierlich im einstelligen Bereich. Also auch in den Folgejahren sind sie signifikant seltener am Verkehrsunfallgeschehen beteiligt. Bei Unfällen mit Todesopfern war seit 2009 kein einziger BF-17-Führerschein-Inhaber mehr beteiligt.
Das Modellprojekt ist zunächst in 13 Bundesländern durchgeführt worden, dann 2011 in die Regelgesetzgebung eingegangen und seitdem im Bundesrecht verankert. Bereits zwei Jahre, nachdem es in den regelgesetzlichen Betrieb gekommen ist, hat sich der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag im Zusammenhang mit der Frage, ob die Fahrschulausbildung noch zeitgemäß ist – das war sozusagen eine große Überschrift über dieser wissenschaftlichen Tagung –, dafür ausgesprochen, den Begleitzeitraum zu verlängern. Grundlage für diese Empfehlung war ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen. Das ist eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundesverkehrsministeriums, kurz BASt, die zur Wirksamkeit nationaler und internationaler Maßnahmen zur Erhöhung der Fahranfängersicherheit geforscht hat. Danach gehen die BASt-beteiligten Experten davon aus, dass der positive Effekt des BF 17 durch eine Ausdehnung der Altersgrenze und damit einhergehend einer Verlängerung der Begleitphase noch einmal vergrößert werden kann.
Um ein Missverständnis zu vermeiden: Der Regelführerschein soll nach diesem Modellkonzept bei 18 bleiben. Aber ich lagere durch BF 16 nach vorn vor, dann also
nicht ein Jahr oder ein Dreivierteljahr bis zum 18. Geburtstag, sondern wenn ich kurz nach dem 16. Geburtstag den begleiteten Führerschein mit 16 mache, habe ich eineinhalb bis zwei Jahre begleitetes Fahren, also eine sehr viel größere begleitete Fahrpraxis.
Die BASt, diese Bundesanstalt, die forscht, hat zwischenzeitlich ein neues Forschungsprojekt zu einer Fahranfängerbefragung zur Optimierung des Maßnahmenansatzes des BF 17 vorgestellt. Zu gut Deutsch, die haben ein groß angelegtes Projekt derer, die das jetzt in den letzten Jahren als Führerschein erworben haben, durchgeführt und diese befragt. Die Fachleute kommen darin zu dem Ergebnis, dass unter anderem durch einen früheren Beginn der Fahrausbildung, ein früheres Ablegen dieser Fahrerlaubnisprüfung für Fahranfänger, die ab dem Alter von 18 selbstständig das Auto führen dürfen, die Verweildauer im BF 17 verlängert werden kann und auch das noch einmal signifikant zur Fahrsicherheit beitragen wird.
Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen daher, das ist schon angeklungen, einen Modellversuch starten, währenddessen die Verlängerung des Begleitzeitraumes durch eine Absenkung des Mindestalters auf 16 Jahre erprobt werden soll. Wir würden uns als Land Mecklenburg-Vorpommern gern anschließen. Allerdings glaube ich, dass wir da vorher einen gemeinsamen Konsens haben sollten. Es wäre mir sehr daran gelegen, dass Sie, dieses Hohe Haus als Landtag, uns damit beauftragen, genau diesen Weg versuchen gemeinsam mit den anderen Bundesländern zu gehen.
Ein kleiner Haken, es ist angeklungen, ist, dafür müsste allerdings erst das Europäische Führerscheinrecht geändert werden, das eine solche Absenkung des Mindestalters nicht mehr gestattet, denn das Mindestalter für den Führerschein, über den wir hier reden, für diese Fahrzeugtypen mit 17 Jahren, haben wir als Bundesrepublik Deutschland ausgeschöpft.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstützt im Übrigen ein solches Modellvorhaben als Gedanken und hat gegenüber der EU-Kommission eine entsprechende Ergänzung der Führerscheinrichtlinie bereits vorgeschlagen. Die Positionierung in diesem Hohen Hause drängt aber leider auch. Ich weiß, dass es immer schwierig ist mit Dringlichkeitsanträgen, weil die Kolleginnen und Kollegen aus Niedersachsen die Initiative zum begleiteten Fahren ab 16 jetzt zum Gegenstand der Verkehrsministerkonferenz am 19. und 20. April – auch das ist schon erwähnt worden – machen wollen.
Zu der niedersächsischen Initiative hatte Herr Ritter gefragt, warum fällt euch das so spät ein. Weil die erst nach dem hiesigen Antragsschluss kam, dieser ist nicht kongruent mit unserem Antragsschluss. Das ist schön, da kriegen Sie ein Argument an die Hand, aber dann gefällt das Argument auch nicht,
(Peter Ritter, DIE LINKE: Weil wir das nicht nachprüfen können. Sie können mir erzählen, im Himmel ist Jahrmarkt. – Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)
also Antrag nach dem Antragsschluss an die Hand gegeben. Es gibt ja im Übrigen eine Kollegin in einem Verkehrsministerium Ihrer Partei. Das lässt sich also sogar recherchieren für Sie. Ich bin deshalb dankbar, dass Sie
sich für eine Dringlichkeitsvorlage entscheiden mochten, weil ich glaube, dass so eine Entscheidung breit getragen sein sollte, wenn wir uns auf den Weg machen wollen.
Die Niedersachsen möchten die Bundesregierung auffordern, in der Verkehrsministerkonferenz gegenüber der EU-Kommission weiterhin auf die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage – ein sehr juristisches Wort – zur Erprobung des BF 16 hinzuwirken, damit einzelne Bundesländer genau einen solchen Modellversuch durchführen können. Zu gut Deutsch, es soll eine Bewegung erwirkt werden, dass die entsprechende Führerscheinrichtlinie so verändert wird.
Ich will gern noch mal betonen: Ohne europäische Zustimmung, ohne die Veränderung oder wenigstens eine Öffnungsklausel der EU-Kommission für eine solche Modellversuchsvariante wird es den Modellversuch nicht geben können. Wir würden genau wie beim Modellversuch des heute gesetzlich verankerten BF 17 gern erneut als Mecklenburg-Vorpommern bereits beim Modellvorhaben mitwirken. Wir haben damals durchaus eine koordinierende und administrierende Rolle übernommen. Ich glaube, dass wir diese Erfahrung gern noch einmal in ein weiteres Modellvorhaben ab 16 einbringen würden. Ich würde mich deshalb freuen, wenn Sie uns mit einem klaren, starken Signal als Landtag auf die Reise schicken und wir genau damit in die Verkehrsministerkonferenz gehen können. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Debatte. – Vielen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Neben einer funktionierenden Infrastruktur ist eine angemessene Mobilität für den Erhalt und die Attraktivität des ländlichen Raumes besonders förderlich. Gerade für Jugendliche gehört Mobilität und vor allem die individuelle Fortbewegung auf jeden Fall dazu.