Insofern, glaube ich, haben wir hier einen Kompromiss gefunden, der diese Arten schützt und auf der anderen Seite die Nutzung dieser Horststandorte, gegebenenfalls mit der Wiederansiedlung, ermöglicht. Insofern hoffe ich, dass wir mit der Vollzugspraxis dem Artenschutz dienen und auf der anderen Seite ausdrücklich auch wirtschaftliche Möglichkeiten in einem fein austarierten Prozess ermöglichen können. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Mecklenburger! Liebe Vorpommern! Der Titel des Antrages „Schutzzeit von Vogelbrutstätten“ ist auf den ersten Blick äußerst vielversprechend, schließlich haben wir neuerdings bundesweit regelmäßig Fälle, in denen Brutstätten verschiedener Vogelarten vorsätzlich zerstört oder illegal entfernt werden. Auffallend ist, das wurde schon gesagt, dass sich diese Straftaten insbesondere in der Nähe von geplanten Windeignungsgebieten häufen. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf. Das hat die BMV-Fraktion gut erkannt, prompt Initiative ergriffen und diesen Antrag vorgelegt.
Beim zweiten Hinsehen jedoch entpuppt sich der Antrag leider als verwirrend und als formal schlichtweg falsch.
Schon die Ziffer 1 Ihres Antrages sorgt für Verwirrung. Schaut man sich mal den von Ihnen zitierten Paragrafen 44 Bundesnaturschutzgesetz an, findet man in den Nummern 2 und 3 des ersten Absatzes das Verbot, die Fortpflanzungszeiten der Vögel zu stören und ihre Fortpflanzungsstätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verbot ist laut Duden ein Befehl oder eine Anordnung, etwas zu unterlassen. Sie fordern, dass der Schutz der Fortpflanzungsstätten nach Paragraf 44 Absatz 1 verstärkt werden muss. Okay, diese Forderung kann der Landtag sicher zur Kenntnis nehmen. Allerdings, es bleibt die Frage offen: Wie soll denn der Schutz oder das Schutzgebiet genau verstärkt werden, wenn hier bereits ein eindeutiges Verbot besteht, diese Brutstätten auch nur ansatzweise zu stören?
Ihre Begründung liefert keine Antwort darauf. Ich hatte die Hoffnung, dass die Ziffer 2 diese Frage beantwortet und für Klarheit sorgt. Aber Fehlanzeige, das Gegenteil ist der Fall. Fordern Sie die Landesregierung hier tatsächlich auf, Regelungen in einem Bundesgesetz zu verschärfen? Die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden können gemäß Paragraf 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz im Einzelfall von den Verboten des Paragrafen 44 weitere Ausnahmen zulassen. Aber ist es wirklich das, was Sie wollen? Ausnahmen von Verboten sorgen ja nicht unbedingt für eine Verschärfung der Regelungen.
Im Bundesnaturschutzgesetz gibt es mehrfach die Ermächtigung für die obersten Naturschutzbehörden der Länder zum Erlass von Rechtsvorschriften. Davon hat auch unsere Landesregierung Gebrauch gemacht und ein Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes erlassen. Wenn Sie bei Google nach „Horstschutz“ suchen, finden Sie über den Umweg Wikipedia oder direkt in der Ergebnisliste den Paragrafen 23 des Naturschutzausführungsgesetzes M-V. Der Absatz 4 regelt zum Beispiel den Schutz von Horst- und Neststandorten der Adler, Falken, Weihen, Schwarzstörche und Kraniche et cetera pp. Wollen Sie hier vielleicht eine Verschärfung der Vorschriften vornehmen lassen oder gar eine Ergänzung in Bezug auf die Windeignungsgebiete erwirken?
Ich denke, wir können das Rätselraten an dieser Stelle beenden. Sehr gerne würden wir das Thema des Antrages unterstützen, aber bevor hier eine inhaltliche Diskussion in Gang kommen kann, muss erst einmal klar sein, wo die Reise hingehen soll. Ich schlage vor, Sie korrigieren Ihren Antrag und konkretisieren Ihr Anliegen, dann können wir uns auch gerne inhaltlich austauschen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen uns hier einem Antrag gegenüber, der den Anschein erweckt, als wenn es grundsätzlich um den Schutz der Greifvögel gehe. Das
freut mich auch, denn wir sind ja eigentlich das Land, wo einer der seltensten Greifvögel von Europa noch vorkommt. Ich rede gerade vom Schreiadler. Aber insgesamt geht es doch darum, sich hier ein Alibi zu verschaffen, um Windkraftanlagen zu verzögern, wenn nicht gar zu verhindern.
Es ist so, Herr Borschke, dass wir in den letzten Jahren aufgrund des Ausbaus der regenerativen Energien natürlich schon sehr viele Horstzerstörungen hatten, 46 an der Zahl, aber – und das macht einen eigentlich ein bisschen stutzig – bei keinem ein Täter festgestellt worden ist.
Nun fragt man sich aber auch, wer zerstört eigentlich diese Anlagen? Sind es die, die gegen Windkraftanlagen sind, reineweg? Davon gibt es ja eine ganze Menge. Oder sind es sogar irgendwelche Verbände, die, wenn sie einen Horst zerstören – Sie werden es wissen, die Greifvögel haben mehrere Horste, um ihr Leben zu organisieren –, oder sind es solche Verbände, die einfach mit der Zerstörung eines Horstes die Fristen verlängern wollen, dass es nicht zum Ausbau kommt, dass man eben die vom Bundesnaturschutzgesetz vorgegebenen Ruhezeiten in dem Gebiet einhalten muss? Sie hatten es selber gesagt, das sind für den Rotmilan drei Jahre, für den Schwarzstorch, für den Schreiadler sind es zehn Jahre, in denen in diesem Gebiet nicht gebaut werden darf.
Ich bin der Meinung, dass die jetzigen Schutzmodalitäten für die Horste unserer Greifvögel ausreichend sind. Drei Jahre sind eine lange Zeit, zehn Jahre für den Schreiadler und den Schwarzstorch ebenfalls, und deshalb sehe ich Ihren Antrag in diesem Falle für nicht notwendig an. – Ich bedanke mich. Danke.
Herr Kollege Borschke, Sie haben völlig recht, es ist eine Schweinerei, Vogelhorste zu zerstören, und es gibt dafür keinerlei Rechtfertigung, egal, mit welchem Anliegen man es auch begründen möchte.
Deshalb sehe ich auch Ausnahmetatbestände, wie sie das Bundesnaturschutzgesetz vorsieht, durchaus kritisch. Aber es ist nicht nur eine Schweinerei, es ist auch verboten,
und wer so etwas tut, ist ein Straftäter. Leider erwischt man sie nicht, die Aufklärungsrate ist gleich null. Obwohl es keine Beweise dafür gibt, liegt es nahe, anzunehmen, dass Vogelhorste zerstört werden, ja, sogar Bäume abgesägt werden, weil in der Region Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Ich betone hier für meine Fraktion ausdrücklich, wir verabscheuen solche Handlungen, obwohl wir die Energiewende und damit auch die Wind
energie befürworten. Außerdem – der Minister ist schon darauf eingegangen – schadet ein solches Vorgehen dem Ansehen der Branche und der Energiewende insgesamt, und das wollen wir natürlich nicht.
Was kann man da tun? Sie schlagen vor, die Schutzzeiten für die Brutstätten zu verlängern. Ich bezweifle allerdings, dass das wirklich hilft. Sehen Sie sich mal außer dem Landesausführungsgesetz für das Bundesnaturschutzgesetz den Katalog an, den das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie herausgegeben hat. Dort sind für 240 heimische Vogelarten Angaben enthalten über den Schutzstatus der Vögel, nach verschiedenen Richtlinien von EU, Bund und Land, und es sind auch die Schutzzeiten für deren Brutstätten aufgeführt. Das ist zwar kein Gesetz, gibt aber für die unteren Naturschutzbehörden den Handlungsrahmen vor, nach dem sie auch verfahren.
Für Adler und den Schwarzstorch beträgt der Zeitraum, in dem der Platz geschützt ist, an dem der Horst stand oder noch steht, aber verlassen ist, zehn Jahre. Für den Rotmilan gelten drei Jahre. Der Rotmilan ist ein Wanderer. Er errichtet seine Horste immer wieder an anderer Stelle. Das macht den Schutz auch besonders schwierig. Aber wie gesagt, solche Angaben finden Sie in der Liste für 240 heimische Vogelarten. Eine Verlängerung dieser Zeiten bringt aus unserer Sicht nichts. Trotzdem ist es für uns ein wichtiges Thema und wir sollten darüber reden, ob eine gesetzliche Festlegung möglicherweise nötig ist, damit die Anerkennung auch vor Gericht gesichert ist.
Welche anderen Möglichkeiten gäbe es darüber hinaus noch? Die ehrenamtlich arbeitenden Ornithologen kennen ihre Regionen sehr genau, aber auch sie können nicht überall sein. So, wie der Antrag ist, halten wir ihn nicht für zielführend und würden uns deshalb der Stimme enthalten. Da wir das Anliegen aber für wichtig halten, würden wir einer Überweisung in den Umweltausschuss zustimmen.
Trotzdem, Herr Kollege Borschke, gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Randbemerkung: Ich würde Sie bitten, dass Sie sich nicht nur um die Belange von Natur und Umwelt kümmern, wenn es gegen Windenergieanlagen geht. Das ist ziemlich durchsichtig, denn wir haben hier oft genug Beispiele gehört, dass Sie ansonsten Natur und Umwelt überhaupt nicht sehr interessiert.
Ich glaube, die Hauptargumente sind tatsächlich gefallen, Herr Borschke, die gegen Ihren Antrag sprechen, auch wenn das Anliegen natürlich völlig berechtigt und wichtig ist. Wenn ich mal schaue, dann sind immer Argumente in Richtung der Zeitspannen gefallen, ab wann, wenn ein Horst nicht mehr da ist, zerstört wurde oder wie auch immer, wieder eine Windkraftanlage potenziell gebaut
werden dürfte. Mein Bauchschmerz, den ich habe, betrifft gar nicht die Zeitspannen, sondern der betrifft die Abstände, denn ich bin nicht glücklich damit, dass man von dem Helgoländer Papier um fast 50 Prozent abweicht, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern sagen, wir nehmen eben zum Beispiel nicht sechs Kilometer Abstand zu Schreiadlerhorsten, sondern wir nehmen drei Kilometer Abstand.
Das ist ein Thema, wo ich glaube, dass wir uns darüber verständigen sollten, und da müssen wir noch mal gucken, wollen wir oder wollen wir nicht. – Wollen wir nicht? – Ich wäre dafür offen, dass wir das noch mal genauer diskutieren. Vielleicht machen wir das im Rahmen der Selbstbefassung im Ausschuss, Herr Borschke. Das geht natürlich in eine andere Richtung, als das jetzt hier der Fall ist, aber Sie haben damit sicherlich ein Thema angestoßen, was wichtig ist. Da müssen wir noch mal ein bisschen genauer hingucken.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1813. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/1813 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und AfD, bei Zustimmung der Fraktion der BMV und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich den Zusatztagesordnungspunkt 1 auf: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Begleitetes Fahren: das Erfolgsmodell in der Fahrausbildung junger Fahrerinnen und Fahrer ausbauen, Drucksache 7/1891.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Begleitetes Fahren: das Erfolgsmodell in der Fahrausbildung junger Fahrerinnen und Fahrer ausbauen – Drucksache 7/1891 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke ich mich an dieser Stelle noch mal, dass Sie gestern dem Dringlichkeitsantrag zugestimmt haben,
sodass wir heute über diesen Antrag in die Debatte eintreten können. Sie werden merken – und das hat auch das Ergebnis der Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag gezeigt –, dass das ein wichtiges Thema für unser Bundesland ist.
Wir haben ja schon bei den vorausgegangenen Punkten zu der Mobilität festgestellt, die Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern steht in der Frage der Mobilität vor großen Herausforderungen. Um einer Zersiedelung und