Protocol of the Session on March 15, 2018

Bereits in der ersten Plenardebatte zum Thema „MopedFührerschein mit 15“ haben wir uns ganz klar dafür ausgesprochen, die Autofahrerlaubnis für 16-Jährige auch in Erwägung zu ziehen. Der Führerschein mit 17 ist bereits eine Sonderregelung in ganz Deutschland. Dabei wird es 17-jährigen Jugendlichen ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder sogar BE zu erwerben, unter der Auflage, zusammen mit einer namentlich genannten Begleitperson zu fahren.

Die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, ist Ziel dieser Regelung. Junge Fahrer verfügen oft über eine hohe Risikobereitschaft, jedoch nicht über ausreichende Fahrpraxis und Erfahrungen im Straßenverkehr. Da die meisten heutzutage spätestens mit 18 sowieso ihren Führerschein erwerben, durch das begleitete Fahren mit 17 aber viel mehr Übungszeit im Straßenverkehr haben, ist dies eine preiswerte und gleichzeitig effektive Maßnahme zur Unfallvermeidung bei Fahranfängern.

(Beifall Horst Förster, AfD)

Diese Sonderregelung wird von den Jugendlichen und auch von den Begleitpersonen, die häufig die Eltern sind, sehr gut angenommen. Die verlängerte Lernzeit sorgt dafür, dass sich die Unfallzahlen verringern. Die Universität Gießen hat dieses in einer Begleitstudie mit Zahlen belegt. So konnten bei den Teilnehmern des Projektes „Begleitetes Fahren mit 17“ über 22 Prozent weniger Verkehrsverstöße festgestellt werden und darüber hinaus über 28 Prozent weniger verursachte Unfälle. Ich denke, wir sind uns alle einig, das begleitete Fahren unter 18 ist ein Erfolgsmodell und sollte weiter ausgebaut werden.

(Beifall Jörg Kröger, AfD)

Nachdem Niedersachen Vorreiter in dem Projekt „Führerschein mit 17“ war, kündigte das Bundesland bereits letzten Sommer an, die Phase des begleiteten Fahrens in einem weiteren Modellversuch auf zwei Jahre verlängern zu wollen. Gemeinsam mit weiteren Bundesländern macht Niedersachsen sich nun für die Ausweitung des Modellversuchs stark und hat schon einen entsprechenden Antrag im Landtag beschlossen. Fahranfänger, die bereits mit 16 am begleiteten Fahren teilnehmen dürfen, haben laut Verkehrswacht eine deutlich größere Fahrpraxis von circa 3.800 Kilometern, der Minister hat es gesagt.

Der ADAC unterstützt diese Idee ebenfalls, da Fahranfänger im Straßenverkehr noch immer als Hauptrisikogruppe gelten. Der Automobil-Club weist allerdings darauf hin, dass für die jungen Fahranfänger eine besonders intensive Ausbildung notwendig ist. Zusätzlich zum begleiteten Fahren sind weitere Übungsphasen sinnvoll, so könnte die Fahrpraxis mit Fahrsicherheitstraining oder Nachschulungen für Fahranfänger ergänzt werden. Und auch in Berlin soll man dem Vorstoß aufgeschlossen gegenüberstehen. Es heißt, der Bund werde bei der Europäischen Union für das Modellprojekt werben.

Wir jedenfalls begrüßen es sehr, dass sich nun auch Mecklenburg-Vorpommern an dieser Entwicklung beteiligen will und die Landesregierung sich im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz im April entsprechend für eine Erweiterung des Modellversuchs einsetzen soll. Meine Fraktion wird dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mal sehen, ob ich es hinkriege, aber das soll die kürzeste Rede meiner bisherigen Landtagskarriere werden.

(Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Ooh!)

Eigentlich nur ein paar wenige …

Frau Dr. Schwenke, ich fürchte, ich muss Sie unterbrechen, so kurz wird es dann doch nicht.

Oh, Entschuldigung! Okay, das ist ja unverzeihlich!

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeit haben wir zugestimmt und ich sage es auch gleich am Anfang, wir stimmen dem Antrag zu, aber nicht aus dem Grund, mit dem Herr Eifler angefangen hat. Ich hatte gehofft, es wird nicht wieder zum Schwert im Kampf für die Sicherung der Mobilitätsbedürfnisse im ländlichen Raum benutzt, aber Sie haben doch wieder damit angefangen.

(Zuruf von Dietmar Eifler, CDU)

Aus der Begründung ging das nicht hervor – sei es so, geschenkt!

Wir sehen das Projekt auch aus der Perspektive von der Erhöhung von Verkehrssicherheit.

(Dietmar Eifler, CDU: Auch das.)

Das begleitete Fahren mit 17 hat sich gut bewährt. Die Zahlen sind genannt worden. Es spricht nichts gegen den Antrag, nur eine Nebenbemerkung sei mir noch gestattet: Sie müssen sich endlich mal entscheiden, wie viel Verantwortung Sie 16-Jährigen eigentlich übergeben wollen. Auto fahren dürfen sie,

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

aber wählen dürfen sie nicht. Also irgendwie passt das nicht zusammen.

(allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Jochen Schulte, SPD: Begleitetes Wählen mit 16. – Heiterkeit bei Dietmar Eifler, CDU – Zuruf von Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Das Wort hat für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Dringlichkeit, das von dem einen oder anderen Redner angesprochen wurde, ist heute ja nicht mehr das Thema. Heute ist nur noch inhaltlich zum Antrag zu sprechen. Beim Antrag geht es noch nicht um die konkreten Details des frühzeitigen begleiteten Fahrens und auch noch nicht tatsächlich im Ergebnis um die Einführung des begleiteten Autofahrens mit 16. Es geht erst mal ausschließlich darum, den Weg zu ebnen, dass irgendwann Modellversuche überhaupt rechtlich möglich sind.

Wir als BMV-Fraktion stimmen dem zu. Wir sind dafür, dass sich auch unser Land an dieser Initiative beteiligt. Falls Modellprojekte zustande kommen, sollte unser Land von Anfang an dabei sein.

Zum hier schon angesprochenen Antrag „MopedFührerschein mit 15“ hatten wir im Dezember des letzten Jahres bereits die Debatte. Da haben wir auch schon bedauert, dass wir etwas später ins Modellprojekt eingestiegen sind, und haben uns ausdrücklich für die Teilnahme ausgesprochen.

Ich möchte jetzt Herrn Eifler widersprechen, dass es primär um die Mobilität bei diesem Thema geht, weil

natürlich, auch wenn der 16-Jährige fährt, immer noch jemand mitmuss. Er ist dann eigentlich nicht individuell mobiler, da muss ich Frau Schwenke in dem Punkt recht geben. Hier geht es darum – das hatte Herr Verkehrsminister auch ausgeführt –, dass der Fahranfänger Fahrpraxis sammelt und sich dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.

(Zuruf von Bernhard Wildt, BMV)

Unter diesem Sicherheitsaspekt – und das ist eigentlich der entscheidende Punkt bei dem begleiteten Fahren – kann das begleitete Fahren, jedenfalls bei den 16Jährigen, bereits sinnvoll sein.

Wie mein Fraktionsvorsitzender Bernhard Wildt finde auch ich es immer interessant, sich mal umzuschauen, wie es anderswo ist. Und da möchte ich als Beispiel Kanada bringen. Wenn Sie beispielsweise in die kanadische Provinz Quebec gehen, auch dort ist es bereits so, dass sie mit frühestens 16 Jahren eine Art Lernführerschein erwerben können. Das bedeutet, die Minderjährigen mit 16 Jahren dürfen mit Einverständnis der Eltern in Begleitung fahren. Diese Begleitung muss selbst schon mindestens zwei Jahre im Besitz eines Führerscheins sein.

Wenn wir die Sicherheit der Fahranfänger erhöhen wollen, sollten natürlich auch geübte Fahrer die Begleitung stellen. Dann könnte es zum Beispiel eine Übergangsphase mit besonders strengen Anforderungen an die Fahranfänger geben, um den endgültigen Führerschein zu erlangen. Das sind Anreize, mit denen die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert wird, und genau darum soll es ja beim frühzeitigen und begleiteten Fahren gehen.

Ich fasse zusammen: Der Antrag leitet sicherlich einen längeren Prozess ein, da hier EU-Recht geändert werden muss, aber wir sehen in dem Antrag eine wichtige Starthilfe, damit die Sache im wahrsten Sinne des Wortes ins Rollen kommt. – Vielen Dank.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte kurz vor Schluss noch mal den Hinweis geben, dass diese individuellen Gespräche zwar nicht wirklich laut sind, aber in ihrer Masse doch zu einem Hintergrundgemurmel führen, und ich denke, wenn wir uns verständigen, dass wir noch einen Zusatztagesordnungspunkt an die Tagesordnung anhängen, dann sollte dieser die gleiche Aufmerksamkeit erfahren wie jeder andere, den wir hier behandeln.

Jetzt rufe ich auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Eifler.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es auch ganz kurz. Ich möchte auf zwei Dinge noch mal eingehen.

Herr Dr. Manthei, noch mal vielen Dank für den Hinweis! Es ist richtig, mit dem Antrag wird die Initiative gestartet. Das ist noch ein langer Weg dahin, aber es ist auch vom Minister deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass er gern mit dem Votum des Hohen Hauses in die Beratung gehen will, um dann für den Modellversuch zu werben.

Und, Frau Dr. Schwenke, ich habe es befürchtet,

(Heiterkeit bei Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

aber wir reden vom begleiteten Fahren und nicht vom unbegleiteten Wählen.

(Beifall Sebastian Ehlers, CDU)

Um Äpfel und Birnen geht es nicht.

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Ich bedanke mich aber für die offene Debatte und für die signalisierte Zustimmung, damit die Initiative gestartet werden kann.

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.