Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass Ihr Antrag an diese verschiedenen Ideen und Bemühungen im Land anknüpft. Die eben genannten Beispiele zeigen, dass die Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum viele Menschen im Land in verschiedensten ehrenamtlichen Initiativen, aber eben auch hauptamtlich Landkreise und das Land selbst bereits vielfältig beschäftigt. Und selbstverständlich gilt es dabei auch, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Wenn Sie in den Landkreis Vorpommern-Greifswald gucken, um Loitz herum in den beiden Ämtern, dann ist einer der Hauptförderinhalte des Bundesprogramms die Gestaltung einer digitalen Anwendung, die genau diese wichtigen logistischen Aufgaben, die sehr komplexe logistische Aufgabe, künftig digital zu erledigen ermöglichen sollen.
Wir werden aber weitere Ideen und Möglichkeiten brauchen, und ich habe vor allen Dingen verstanden, dass wir ein Stück weit versuchen zu vernetzen, dass wir die Ideen zusammenbringen und darüber vermeiden, dass das Wagenrad überall das fünfte und siebte Mal erfunden wird. Wir wollen uns dem gern stellen, wir wollen versuchen, im Integrierten Landesverkehrsplan das Thema aufzugreifen. Wir haben es bereits integriert, aber wir können über diesen Antrag gerne auch noch weiterge
Ein angemessenes Mobilitätsangebot in den ländlichen Räumen wird zunehmend auf vorhandene, aber bislang nicht genutzte Ressourcen zurückgreifen müssen, vor allem auf Fahrzeuge, die zu anderen Zwecken ohnehin unterwegs sind und Menschen mitnehmen können. Auch darauf zielt der Modellversuch, vor allen Dingen im Landkreis Vorpommern-Greifswald, ab. Auch das wird nur funktionieren, wenn sie mit digitalen Plattformen genau solche Logistikaufgaben ergänzen und unterstützen. Noch mal, die Förderung des Bundes an den Landkreis Vorpommern-Greifswald umfasst durchaus schwer
Idee ist also, dass vor allem geschäftliche Fahrten, zum Beispiel durch soziale Dienste, durch Paketdienste oder durch Lieferdienste, durch Krankentransporte, hier nutzbar gemacht werden. Gerade kürzlich – jetzt ist er nicht im Raum – wurde mir auf Einladung meines Fraktionsvorsitzenden und Fraktionskollegen Thomas Krüger in seinem Wahlkreis in Rosenow ein solches konkretes Konzept der Gemeinde in ihrem Flächengemeindegebiet vorgestellt, die ähnliche Gedanken umtreiben. Und was zunächst sehr abstrakt und vielleicht ein bisschen spinnert klingen mag, ist für Gemeinden und ihre ehrenamtlich Aktiven – absolut bodenständige Menschen im Übrigen – aus deren Sicht eine reale Chance, Mobilität in der Flächengemeinde zu verbessern.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, neben den in Ihrem Antrag angesprochenen finanziellen Fragen sind dabei auch rechtliche Fragen, etwa das Personenbeförderungsgesetz, versicherungsrechtliche Fragen, Steuerrecht in den Blick zu nehmen, und das erfordert nicht selten Einzelfallprüfungen. Das lässt sich oft pauschaliert nicht beantworten. Wir werden also beachten müssen, dass finanzielle Anreize, die zum Teil eine Rolle spielen, nicht wiederum zu komplexen Genehmigungs- und Erlaubnispflichten führen, weil es, wenn ich einen gewissen Obolus entrichte – ich nenne das mal „Benzingeld“ wie in der guten alten Mitfahrgelegenheitszeit – auf einmal dazu führt, dass ich dann wie ein kommerzielles Angebot behandelt werde und unter das große Gesamtpaket des Personenbeförderungsrechts oder die schweren kommerziellen Regelungen vom Steuerrecht und so weiter falle.
Wenn Sie Dienstfahrzeuge einbeziehen, beispielsweise von Pflegediensten, dann werden Sie daneben auch arbeits- und dienstrechtliche und wohl auch sozialrechtliche Fragen, sozialversicherungsrechtliche Fragen haben, zum Beispiel nach der Abrechnungspraxis dieser Pflegeleistungen mit der Krankenkasse. Wenn ich mit einem abrechne, jemand anderen mitnehme, bin ich auf einmal in der Frage, ob ich plötzlich Doppelabrechnungssituationen habe.
Es kann also sein, dass, wenn wir einen Prüfungsprozess ernsthaft zu Ende gehen, am Ende gemeinsam in diesem Landtag der Landesregierung die Bitte auftragen müssen, Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes im Bundesrat anzuregen. Und wir müssen wissen, dass wir nicht alleine Herr aller Reußen sind, weil das ein Bundesgesetz ist und wir darauf angewiesen sind, dass andere uns dann konstruktiv begleiten.
Sorgsam sollte auch die möglicherweise dabei befürchtete Konkurrenz solcher alternativen Beförderungsmöglich
keiten zu Mietwagen- und Taxiunternehmen sowie zum regulären öffentlichen Personennahverkehr betrachtet werden. Da ist manche Angst, Sorge und Not im Raum. Auch da tun wir also gut daran, wenn wir mit diesen Sorgen und Gefühlslagen möglichst sensibel umgehen.
All dies wird für eine sinnvolle Bearbeitung des Bearbeitungswunsches externen Sachverstand erfordern. Vor diesem Hintergrund ist das erste Quartal 2019 aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen bei uns im Haus sportlich, aber, meine Damen und Herren, wir werden unser Bestes geben und uns entsprechend bemühen. Wir werden aber vor allem auch die kommunalen Aufgabenträger an unserer Seite brauchen und ein Stück weit einbeziehen. Ob dann in besonders dünn besiedelten Räumen über das Basisangebot des ÖPNV hinaus Mobilität ohne eigenes Auto organisiert werden kann,
Wenn entsprechende Initiativen vorhanden sind – das vielleicht noch als kleiner Werbeblock –, kann das Land, kann das Energieministerium, das Verkehrsministerium schon heute aus einer Richtlinie Zuwendungen für alternative Bedienformen bis zu einer gewissen Höhe gewähren. Wir tun das in Teilen auch. Ich hatte vorhin gesagt, zwei Modellprojekte der Landkreise für die Anrufsammeltaxis unterstützen wir entsprechend.
Das gilt im Übrigen – als kleiner Werbeblock – nicht nur für öffentlich-rechtliche lokale Akteure, also für Busverkehrsgesellschaften, sondern auch für zivilgesellschaftliche Initiativen, wie zum Beispiel den Bürgerbus in Törpin, der entsprechende Förderung aus diesem Topf ermöglicht bekommen hat. Wir haben also bereits heute Möglichkeiten zu helfen. Nehmen Sie das auch gerne mit in Ihre Wahlkreise. Wir brauchen Ideen an dieser Stelle. Und wenn solche Ideen in die Förderkonzeption hineinpassen, sollen sie Unterstützung erfahren, denn wir brauchen praktische, gelebte Beispiele.
Dies weiter zu systematisieren und vor allem zu propagieren, damit regionale Ideen zusätzlich angereizt werden, ist die Chance des aktuellen Antrages, deshalb herzlichen Dank dafür. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Debatte dazu.
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Die Landbevölkerung nimmt aufgrund von Überalterung, Geburtenrückgang, Strukturmängeln und fehlenden Arbeitsplätzen zahlenmäßig immer weiter ab. Das zieht Verlust an Attraktivität nach sich und schwächt die ländlichen Regionen. Derzeitige Prognosen der Bevölkerungsentwicklung weisen auf einen stetigen Rückgang der Bevölkerungszahlen hin.
Eine Entwicklung des ländlichen Raumes muss insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern also vorangetrieben werden. Mit gleichwertigen Lebensverhältnissen und gesunden Strukturen in den Dörfern gibt es die Chance, dass diese peripheren Räume nicht weiter degenerieren. Dazu zählen nicht nur eine funktionsfähige mittelständische Wirtschaft sowie eine intakte bäuerliche Landwirtschaft, sondern auch eine ausreichende Infrastruktur. Diese umfasst alle für die Daseinsvorsorge notwendigen Einrichtungen wie Schulen, die medizinische Versorgung, ausreichende Breitbandversorgung und eine gute Verkehrsanbindung. Und damit bin auch ich beim ÖPNV angekommen.
Der ÖPNV kann in einem Flächenland wie MecklenburgVorpommern nur schwerlich rund um die Uhr für alle Bürger bedarfsgerecht angeboten werden. Eine Auslastung regelmäßiger Angebote ist oftmals nicht gegeben, weil die Nachfrage in ländlichen Räumen teilweise zu gering ist. Für die Mobilität der Bürger müssen also alternative Bedienungsformen geschaffen werden. Bisherige zentrale Angebote werden in einigen Regionen bereits genutzt, waren in anderen Regionen hingegen weniger erfolgreich. Hier gilt es also, Mobilitätsangebote auf die spezifischen Bedürfnisse vor Ort anzupassen.
Bereits in unserem Antrag zum Haushaltsentwurf 2018/2019 wollten wir die Gemeinden und die Gemeindeverbände dahin gehend mit finanziellen Mitteln unterstützen. Mit einem Ansatz für das Jahr 2018 von 100.000 Euro und ebenfalls 100.000 Euro für das Jahr 2019 sollten Anreize geschaffen werden, dass die Gemeinden sich mit dem Thema „alternative Bedienungsformen“ beschäftigen und konkrete, auf die jeweiligen regionalen Bedürfnisse angepasste Lösungen anstreben.
Auch die Enquetekommission der vorangegangenen Legislatur „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ fordert eine Reform des gesamten schienen- und straßengebundenen Systems des ÖPNV, um der Entwicklung des demografischen Wandels gerecht zu werden. Eine Anpassung des Bedienungsangebots ist demzufolge auf die verschiedenen Nutzergruppen und deren unterschiedliche Ansprüche auszurichten. Insbesondere die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung sind es, die laut Kommission bei der Angebotsgestaltung berücksichtigt werden müssen. Zur Flächenerschließung müssen sehr unterschiedliche und individuelle lokale Lösungen ermöglicht werden. Es gilt, ÖPNV-Angebote mit alternativen Bedienungsformen zu ergänzen und darüber hinaus mit Gemeinschafts- oder Individualverkehren zu kombinieren.
Gemäß Paragraf 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V in Verbindung mit dem Personenbeförderungsgesetz sind flexible alternative und selbstorganisierte Bedienungskonzepte bereits heute konzessionsrechtlich möglich. Den Akteuren vor Ort kommt also eine zunehmend wichtige Rolle in der Koordination und Initiierung der Weiterentwicklung der Flächenerschließung zu. Hier die Möglichkeiten der digitalen Techniken zu nutzen und die Mobilitätsangebote auf einer Plattform zur Verfügung zu stellen, ist ein Ansatz, den wir selbstverständlich unterstützen.
Allerdings sind auch hierfür die Grundvoraussetzungen zu schaffen. Gerade der ländliche Raum ist beim Thema
Digitalisierung immer noch abgehängt. Die Landesregierung muss also die Breitbandversorgung konsequent vorantreiben.
Die rechtlichen Themen wie Daten- und Versicherungsschutz sowie auch Steuerfragen sind sehr sensibel zu betrachten, aber hier fordert der Antrag richtigerweise eine entsprechende Prüfung.
Um es kurz zu machen: Wir stehen dem ganzen Vorhaben positiv gegenüber und freuen uns auf die Ergebnisse der Prüfung und den Bericht im Ausschuss Anfang 2019, dem dann hoffentlich zeitnah auch die Umsetzung folgen kann. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern steht insbesondere in Fragen der Mobilität vor neuen Herausforderungen.
Um die gesellschaftliche Teilhabe, eine wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten und der Abwanderung beziehungsweise Zersiedlung der ländlichen Räume entgegenzuwirken, müssen die Menschen in unserem Land neben der allgemeinen Daseinsvorsorge auch über Möglichkeiten der ausreichenden Mobilität verfügen. Meine Fraktion hat sich schon immer dafür ausgesprochen, gleichwertige Lebensverhältnisse auch in strukturschwachen ländlichen Gebieten, die besonders vom demografischen Wandel betroffen sind, zu schaffen beziehungsweise zu erhalten.
Der Nahverkehr, das wissen wir sehr wohl, hat im ländlichen Raum eine andere Schwerpunktaufgabe als in Ballungszentren. Im ländlichen Raum sind diejenigen, die den öffentlichen Verkehr nutzen, in der Regel fest darauf angewiesen, da es hier kaum Alternativangebote zu den individuellen Mobilitätsbedürfnissen beziehungsweise -erfordernissen gibt, sei es der Weg zur Schule, zum Ausbildungsplatz, zum Arzt oder zu Sport und Kultur beziehungsweise zum Einkaufen in die nächstgrößere Stadt. In den Städten sind diese Ziele sehr oft auch alternativ erreichbar. Vor diesem Hintergrund ist der ÖPNV im ländlichen Raum mehr noch eine notwendige soziale Aufgabe als eine nur ergänzende Verkehrslösung wie in der Stadt. Es wird gerade hier in der sogenannten Fläche immer eine Pflichtaufgabe des Staates sein, den öffentlichen Nahverkehr als Ergänzung zu anderen Formen der Mobilität in guter Qualität vorzuhalten und zu garantieren.
Die Bevölkerungsentwicklung macht natürlich das wirtschaftliche Agieren für die Träger des ÖPNV nicht gerade einfacher. Wir werden nicht umhinkommen, in geeigneter Weise darauf zu reagieren. Wenn ich „geeignet“
sage, dann meine ich bestimmt nicht eine pauschale Ausdünnung von Angeboten. Wir – das heißt in diesem Fall die Allgemeinheit – werden uns darauf einstellen müssen, dass der Nahverkehr immer eines Zuschusses bedarf.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion will die Mobilität im gesamten Land trotz der demografischen und finanziellen Entwicklungen erhalten. Hierbei sehen wir nicht einen Verkehrsträger im Vordergrund, sondern gerade in einem Flächenland wie MecklenburgVorpommern die Notwendigkeit der Kombination von verschiedenen Verkehrsträgern. Für meine Fraktion sind alternative Bedienformen wie zum Beispiel Rufbus, Taxi, Mitfahrgelegenheit und auch das begleitete Fahren Möglichkeiten, die Mobilität zu verbessern. Die Verknüpfung von Bahn-, Bus-, Pkw-, Taxi- und Fahrradverkehr sind also maßgebliche Ansätze, um die Mobilität im ländlichen Raum zu erhalten und zu verbessern.
Zur Mobilität gehören aber heute auch der Zugang zum Internet und die Versorgung im Mobilfunkbereich. Obwohl wir ja im Bereich der Digitalisierung in den zurückliegenden Jahren entscheidende Schritte gemacht haben, reicht die Internetversorgung im ländlichen Raum bei Weitem noch nicht aus. So ist es zurzeit kaum möglich, in ländlichen Räumen ein Portal für die Mobilität einzurichten. Ein weiteres Problem sehe ich allerdings auch in der Anwendung der Internetmöglichkeiten gerade für die Älteren in unserer Bevölkerung.
Ein wesentliches Element für die Schaffung von mehr Mobilität im ländlichen Raum ist also die Vernetzung von Verkehrsträgern. Die unterschiedlichen öffentlichen Verkehrsarten und die privaten Angebote müssen aufeinander abgestimmt werden. Grundlagen hierfür muss letztendlich der Integrierte Landesverkehrsplan aufzeigen. Leider – und das ist ja auch schon angesprochen worden – lässt dieser immer noch auf sich warten.
Sehr geehrte Damen und Herren, meines Erachtens sollten vorhandene Strukturen der Kommunen vor Ort für das Mobilitätsportal genutzt werden. So verpflichtet das Onlinezugangsgesetz die Kommunen, bis zum Jahr 2020 einen bundesweiten Portalverbund anzubieten. Die Landesregierung, der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag arbeiten seit Jahren an einer EGovernment-Initiative, die zum Ziel hat, ein Dienstleistungsportal mit zahlreichen Basisdienstleistungen einzurichten. Diese durch Kommunen und Land erarbeiteten Infrastrukturen sollten für die private ehrenamtliche Nutzung, unter anderem auch für ein Mobilitätsportal, zur Verfügung stehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Mobilität im ländlichen Raum zu erhalten, ist eine Herausforderung, der wir uns ganz klar stellen. Alle Beteiligten, ob nun Bürger, Kommunen und selbstverständlich die Verkehrsunternehmen, müssen eingebunden und berücksichtigt werden. Der vorliegende Antrag ist ein Baustein, um dieses Ziel zu erreichen. Deshalb bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.