Im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme werden minderjährige und unbegleitete Ausländer bei einer geeigneten Person, in einer Pflegefamilie oder in einer geeigneten Einrichtung untergebracht. Im Zuge dieses Verfahrens findet ebenfalls das sogenannte Erstscreening statt, selbstverständlich auch in Mecklenburg-Vorpommern. Es stellt neben der allgemeinen Prüfung des Gesundheitszustandes auch das Alter der Minderjährigen fest, und dies gewiss nicht oberflächlich.
Die dafür verwendeten Methoden reichen von einer Altersschätzung über körperliche Untersuchungen bis hin zu radiologischen Untersuchungen der Handwurzel, des Gebisses und des Schlüsselbeins. Ein Team von Fachkräften entscheidet im Einzelfall, welche Maßnahmen und Leistungen der Jugendhilfe für das jeweilige Kind oder den Jugendlichen sozialpädagogisch notwendig sind. Im Übrigen spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Kind oder einen Jugendlichen mit oder ohne Migrationshintergrund handelt. Ihrem Antrag werden wir somit nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir werden im Ergebnis den Antrag ablehnen, wollen aber das Thema auf jeden Fall weiter behandeln, denn es gibt im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Ausländer eine Menge Klärungsbedarf. Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Themen angesprochen werden müssen, aber zuvor in den Ausschüssen.
Anders als Sie, Frau Larisch, es gesagt haben, ist es tatsächlich ein Problem – jetzt ist sie nicht mehr da, vielleicht hört sie ja zu –,
dass die Identitäten grundsätzlich bei der illegalen Einreise naturgemäß nicht hinreichend geklärt werden. Ich hatte schon mal in einer Rede erwähnt, dass ich selbst persönliche Erfahrungen als Familienrichter damit hatte, weil ich derjenige war, der die Vormunde für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer bestellt hat. Es war tatsächlich so, dass ich am Anfang noch den Elan hatte und versucht habe herauszufinden, wie denn nun der Betroffene tatsächlich heißt. Das habe ich dann irgendwann aufgegeben. Ich habe immer wieder nachgefragt bei den Ausländerbehörden. Am Ende haben wir uns so geeinigt, dass wir einfach den Namen verwenden, den er selber irgendwann bei der Erstaufnahme angegeben hat, oft auch noch ohne Dolmetscher, um wenigstens erst mal eine Identität für Mecklenburg-Vorpommern zu haben. Das ist tatsächlich ein großes Problem. Ich habe in der Anhörung oft festgestellt, dass der Betroffene gesagt hat, nein, ich heiße eigentlich ganz anders, als es im Antrag steht, und dann hat man lange gefeilscht, wie er denn nun eigentlich heißt.
Ich möchte vor allem das Thema der Altersfeststellung ansprechen. Das hat ja auch medial eine sehr große Aufmerksamkeit errungen. Wir haben deshalb als BMVFraktion bereits einen Antrag im Innen- und Sozialausschuss gestellt. Wir möchten dafür eine Sachverständigenanhörung durchführen. Ich halte es für wichtig, bevor wir Forderungen zur Altersfeststellung aufstellen, dass die erst mal informieren, was überhaupt geht, weil das nämlich nicht so einfach ist. Ich habe mich ein bisschen erkundigt. Es gibt auch innerhalb der Mediziner unterschiedliche Auffassungen, welche Methoden man anwenden sollte oder auch nicht. Es gibt unterschiedliche Methoden. Fakt ist jedenfalls, Sie werden nie einen genauen Geburtstag bekommen, Sie werden immer nur einen gewissen Spielraum bekommen, plus/minus. Es wird eine spannende Frage sein, wie groß dieser Spielraum ist, um in den Grenzfällen dann wirklich eine Volljährigkeit feststellen zu können oder auch nicht.
So weit es mir mein Innenausschussvorsitzender in einer der letzten Sitzungen angekündigt hat, wird der Sozialausschuss für den Antrag federführend sein. Dort ist wohl signalisiert worden, dass dem Antrag auch zugestimmt werden soll. Dann wird es ja auch möglich sein, vielleicht noch weitere Sachverständige, zum Beispiel aus den Jugendämtern, dazuzunehmen, um sich über dieses Thema zu informieren, weil es eben nicht nur ein medizinisches Thema ist, sondern auch ein finanzielles und sehr aufwendiges Thema.
Keinesfalls, das kann ich jetzt schon sagen, werde ich jedenfalls fordern, dass man bei allen unbegleiteten minderjährigen Ausländern das Alter medizinisch feststellt. Das ist einfach Unsinn. Wenn ein Kleinkind ankommt – das habe ich selber erlebt –, offensichtlich ein Vier-, Fünf- oder Sechsjähriger, muss ich den nicht medizinisch behandeln lassen, um sein Alter festzustellen. Es geht nur um die Zweifelsfälle, und da müssen wir mal sehen, was überhaupt medizinisch möglich ist. So möchten wir, dass dieses Thema in den Ausschüssen weiter behandelt wird, um eventuelle Forderungen für Altersfeststellungen in dem Bereich ableiten zu können.
Im Übrigen werden einige Punkte in dem Antrag angesprochen, die mittels Kleiner Anfragen festgestellt werden können, zum Beispiel die Übersicht über die Altersfeststellung. Das kann man auch so. Ich glaube, Herr Innenminister hat in seiner Rede schon erwähnt, dass es
da einige Fälle gab. Ich selber habe auch noch mal angefragt, und wir als BMV-Fraktion haben eine Kleine Anfrage zum Thema „Datenlage bei medizinischen Altersfeststellungen“ laufen. Ich denke, die Antwort müsste in der nächsten Zeit eingehen, sodass wir wissen, wie überhaupt die Situation ist. Ich glaube, der Innenminister hat gerade keine konkrete Zahl genannt. Sie sagten, es gab einige Feststellungen. Es wäre mal spannend zu wissen, wie viele medizinische Feststellungen es tatsächlich gab und welche Verfahren angewandt wurden.
Jedenfalls würde mich auch interessieren, welche Institute diese Altersfeststellung durchgeführt haben.
Darüber hinaus haben wir als BMV-Fraktion noch eine Kleine Anfrage speziell zu den radiologischen Untersuchungen zur Altersfeststellung gestellt. Gerade die radiologischen Untersuchungen sind auch Thema in den öffentlichen Diskussionen gewesen, ob man insbesondere diese Art der medizinischen Untersuchung durchführen sollte. Zu den Finanzmitteln verweise ich auf eine Kleine Anfrage unserer Abgeordneten Christel Weißig, die bereits zu den aufgewendeten Finanzmitteln für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer gefragt hatte. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unterstellungen, Mutmaßungen, Verallgemeinerungen – ob das jetzt besonders mutig ist, na, ich weiß nicht. Ich sage, nein, es ist nicht mutig, vor allem macht es die Aussagen deswegen nicht wahrer. Der Minister hat über die gesetzlichen Grundlagen, nach denen unbegleitete minderjährige Ausländer betreut werden, ausführlich berichtet. Das ist die Wahrheit und nicht Ihre Behauptung, denn als Leistungen der Jugendhilfe sind die Versorgung, Unterbringung und Betreuung klar geregelt.
Woher die soziale Spannung rührt, geht aus dem Antrag nicht hervor. Ich konnte es auch aus dem Redebeitrag immer noch nicht ganz raushören. Es wird weiter mit Behauptungen gearbeitet. Identitäten, Alter, Herkunft – Sie hauen alles durcheinander. Am Ende haben wir klar rausgehört, es geht um die Altersfeststellung, die jetzt schon möglich ist. Das haben wir auch vom Minister gehört. Wenn es Zweifel gibt, ist es möglich. Kinder und Jugendliche werden genauso wie Erwachsene erkennungsdienstlich gleichbehandelt.
Der Antrag schreibt im Satz 2: „Die intransparenten Kosten für die Betreuung von Personen“ und so weiter. Meine Damen und Herren, wir reden hier über Kinder und Jugendliche, die zum Teil – der Minister hat es gesagt – Grausames erlebt und gesehen haben. In Deutschland kaufen Eltern ihren Kindern durchaus einen neuen Wellensittich, damit die Kinder nicht mit dem Tod in Berührung kommen. Und in Ihrem Antrag schreiben Sie von „personenintransparenten Kosten“. Sie widersprechen sich, wenn Sie von den intransparenten Kosten für die
Betreuung sprechen, aber gleichzeitig sagen, dass die Kinder und Jugendlichen auf der Straße Straftaten begehen. Das passt doch nicht zusammen.
Der Minister hat es gesagt: Alle Kinder haben besondere Rechte. Die Neiddebatten auf Kosten von Kindern und Jugendlichen teilen wir auf keinen Fall und lehnen Ihren Antrag ab.
Sie haben von Anfragen in den Ämtern gesprochen. Ich habe selbst in der Ausländerbehörde gearbeitet. Wenn Sie die Behörden vernünftig arbeiten lassen würden und nicht ständig seitenweise Fragen stellen würden, dann würden wir in den Ämtern auch vernünftig …
(Jens-Holger Schneider, AfD: Selbstverständlich! – Tilo Gundlack, SPD: Zuhören bildet auch, Herr Schneider! Sie müssen zuhören!)
Ich kann Ihnen sagen, dass Mitarbeiter in den Behörden sitzen – wenn Sie mir zuhören wollen –, die ihrer Arbeit nachgehen wollen, aber seitenweise Anfragen bekommen, die doppelt gestellt werden, wo am Ende nichts dabei rauskommt. Das sind Sachen, die Sie alle – das hat Frau Larisch gesagt – online lesen können, und sie werden immer wieder gestellt und gefragt. Gleichzeitig stellen Sie Behauptungen auf,
(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Jeannine Rösler, DIE LINKE – Jens-Holger Schneider, AfD: Beispiele!)
Zunächst zu Herrn Innenminister: Es geht ja nicht darum, hier in einen Wettbewerb einzusteigen, welche Anfragen man noch stellen könnte, welche gestellt worden sind
und inwieweit etwas beantwortet ist, uns geht es darum, in diesem Bereich einen umfassenden Überblick zu erlangen, was hier wirklich konkret ist.
Im Bereich der Altersfeststellungen ist einiges offen und es kann sinnvoll sein, auch aufgrund der Ereignisse, die sich zugetragen haben, die man nicht leugnen kann, zu fragen, wo wirklich konkrete Altersfeststellungen getroffen worden sind und wo man sich begnügt hat. Sie sagen selbst, eine ernsthafte Altersfeststellung sei nur in Einzelfällen geschehen.
Eine Statistik würde sicherlich Anlass geben, hier näher zu prüfen und diese Altersfeststellung vielleicht noch mal im Einzelfall zu machen, natürlich nur dann, wenn dazu Anlass besteht.
(Thomas Krüger, SPD: Na, das brauchen Sie mit einem Zehnjährigen doch nicht zu tun. Das ist doch offenkundig.)
Der Kollege Manthei hat ja ein Beispiel genannt, worüber natürlich keiner sprechen muss, wenn da ein Kleinkind kommt, das ist völlig klar. Ebenfalls die Situation der Betreuer ist, denke ich, aufklärungsbedürftig, wie viel Betreuer wirklich beschäftigt sind und wie der Schlüssel ist, wie viele unbegleitete Jugendliche sie betreuen. All das wollten wir gerne wissen.
Aber es ist vielleicht vom Grundsätzlichen her viel wichtiger, wie darauf reagiert wird. Man kann uns und auch mir doch nicht unterstellen, dass wir uns den unbegleiteten kriminellen Jugendlichen, den auffälligen Jugendlichen nur ausdenken. Ich habe ausdrücklich gesagt, ich habe mich auf Auskünfte von Behörden und Stellungnahmen von Leuten bezogen, die für Sie ja auch alles Rassisten sein müssten, die ganz eindeutig belegen, dass es in diesem Bereich eine große Auffälligkeit gibt. Und dass es – ich glaube, es war Hamburg – eben Einzelfälle sind, auch das habe ich klargestellt, das ist auch für jeden, der mitdenken kann, klar, aber dass sich diese Einzelfälle dermaßen gehäuft haben und dass sie eine verheerende Wirkung haben und vor allem eine verheerende Wirkung auch bei denen, die Anhänger Ihrer sogenannten Willkommenskultur sind.
Es ist doch in hohem Maße bedenklich – ich will nicht in dieselbe Wortwahl verfallen und wie die Kollegin Larisch meint, über uns oder über mich hier herfallen zu müssen und von einem antiislamischen Rassismus spricht – und es ist genau das Problem: Wenn man ein bestimmtes Weltbild hat und einfach nicht zur Kenntnis nimmt, was von Behörden, insbesondere der Bundespolizei oder denen, die damit befasst sind, nachweislich vorgetragen wird, dass es in vielen Fällen eben nicht der arme schutzlose Jugendliche ist, sondern der Jugendliche, der natürlich aus der Sicht dieser Leute aus vernünftigen Gründen vorgeschickt wird – denn wie kommt der sonst aus dem arabischen Raum überhaupt hierher, da wird der Schlepper bezahlt und der wird vorgeschickt, damit die Familie nachkommen kann, das ist für mich völlig verständlich, wenn ich in dieser Situation wäre –, dann ist es doch legitim zu fragen, ob wir jetzt dafür wirklich die Hände ausstrecken müssen und dieses Modell unterstützen müssen.