Protocol of the Session on December 15, 2017

(Beifall Dr. Ralph Weber, AfD – Thomas Krüger, SPD: Danke!)

(Torsten Renz, CDU: Was du heute kannst besorgen!)

Ich habe jetzt in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit meine Rede um einige Seiten gekürzt. Und ich werde jetzt mal sehen, ich werde auch noch weiter kürzen.

(Torsten Renz, CDU: Was heißt hier „fortgeschritten“? Es ist früher Nachmittag!)

Na ja, früher Nachmittag, gut.

Die rote Lampe wird also keine Rolle spielen heute bei dieser Rede.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, ergebnisoffenes Forschen, natürlich findet das unsere Unterstützung.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV)

Das erwarten wir, wir erwarten eine ergebnisoffene Forschung, auch bei solchen Themen. Tatsache ist aber, solange keine subventionsfreie Produktion möglich ist, ist eine preisliche Konkurrenzfähigkeit auch fraglich. Marktwirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit ist aber ausschlaggebend.

Synthetische Kraftstoffe werden als E-Fuels bezeichnet. Als Power-to-Gas oder Power-to-Liquid wird dieser Prozess bezeichnet. Meine Vorredner sind darauf schon ausreichend eingegangen. Negativ ist die geringe Energieeffizienz von E-Fuels. Pro Kilometer benötigen mit EFuels betriebene Autos mit Verbrennungsmotoren etwa doppelt so viel Energie, wie zur Erzeugung von Wasserstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge gebraucht wird. Autos mit E-Fuel-Energie benötigen im Vergleich zu Elektroautos rund fünf Mal so viel Energie. Um den Stromverbrauch nicht zu sehr ansteigen zu lassen, gilt deshalb, ein hoher Anteil von Autos mit E-Fuels im Autoverkehr ist nicht erstrebenswert. Als sinnvolle Einsatzbereiche gelten stattdessen eher der Luftverkehr und die Schifffahrt, bei denen die Elektrifizierung nur schwer möglich ist.

Damit sich synthetische Kraftstoffe in der Breite durchsetzen, sind trotz allem noch große Anstrengungen erforderlich, denn die Anlagentechnik ist heute noch zu teuer und es gibt nur wenige Testanlagen. In Deutschland fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie synthetische Kraftstoffe im Rahmen der Initiative Energiewende im Verkehr. Um den Bedarf für die Automobile und die anderen Verkehrsmittel abzudecken, wären Schätzungen zufolge deutlich mehr neue Sonnen-, Wasser- und Windkraftwerke nötig, als heute in Deutschland existieren. Aktuell kostet synthetischer Kraftstoff etwa doppelt so viel wie fossiler Kraftstoff,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

selbst wenn man ihn aus billigen fossilen Rohstoffen wie Erdgas herstellt. Die Politik muss also Rahmenbedingungen schaffen, dass nachhaltige Technologien wie synthetische Kraftstoffe wirtschaftlicher werden.

Kommen wir mal zu den Kosten: Die Entwicklung der neuen Kraftstoffe ist schon weit fortgeschritten, doch ob sie unser Klima retten können, steht auf einem anderen Blatt, denn noch kostet deren Produktion etwa doppelt so viel wie die fossiler Treibstoffe. Der Hauptgrund: die Betreiberzahlen für den Strom, für die Elektrolyse, alle üblichen Steuern und Abgaben, deren Anteil bei über 80 Prozent des Strompreises liegen kann, auch dann, wenn sie nur überschüssigen Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Ohne passende Gesetze und Unterstützung der Politik lassen sich zumindest die strombasierten Kraftstoffe in naher Zukunft so kaum wirtschaftlich herstellen. Der neue Kraftstoff soll zwischen 98 Cent und 1,70 Euro pro Liter kosten. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Anraten des Ministers habe ich jetzt gekürzt. 68 Minuten hätte ich eigentlich, davon wollte ich 50 für Klimaschutz machen, das lassen wir an der Stelle.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Schade!)

Ich glaube, da sind wir uns alle einig,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Klimaschutz ist so ein wichtiges Thema. Schade!)

dass wir noch nicht genau wissen, wo die Reise hingeht. Insbesondere, wenn wir über Energiewende sprechen, sprechen wir über die verschiedenen Themen wie Verkehr, aber auch die Wärmewende. Und hier wurde schon von mehreren Rednern ausgeführt in Bezug auf die Frage, wo eigentlich der Verkehr hin soll. Batterie, wenn man das als 100 Prozent nimmt, das wurde eben schon gesagt, als das, was als Energieverbrauch ansteht, dann verbraucht Wasserstoff knapp die doppelte Menge an Energie und E-Fuels das Achtfache. Ich glaube auch nicht, dass wir den kompletten Personenverkehr, den Individualverkehr, die Autos auf E-Fuels umsetzen können, sondern ich gehe eher davon aus, das hatte ich auch vorhin gesagt, im Bereich der Schwerlast, Schiffe, Flugzeuge, gerade da, wie eben schon gesagt wurde, Herr Dorschke hat das gesagt,

(Heiterkeit bei Ralf Borschke, BMV)

wo es schwierig ist zu elektrifizieren.

Gerade auch, wenn man das Beispiel des Weihnachtsmanns nimmt, je nachdem, was die Ausschreibung ergibt, muss man sich das Ganze angucken. Ich glaube, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern diese regionalen Vorteile. Das wurde auch schon angesprochen. Wir sind ein Land, was inzwischen eine Menge Energie produziert, und wenn man sich anguckt, dass wir dann auch ein Land sein können, was die Energie, die es produziert,

auch einsetzt, dann wäre das einer der vielen Wege, und deswegen geht es darum, die Potenziale zu erkunden.

Ich werbe um Ihre Zustimmung. Von den meisten habe ich es schon gehört. – Vielen Dank für die Debatte.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU)

Sehr geehrter Herr da Cunha, ich bin vielleicht nicht die geeignete Person, Sie darauf hinzuweisen, dass jeder Abgeordneter hier den Anspruch hat, dass sein Name korrekt ausgesprochen wird, ich tue es trotzdem.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/1334. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/1334 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BMV, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Und einigen Zustimmungen.)

Und einigen Zustimmungen, ja.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Und Stimmenthaltungen.)

Dann mit Zustimmung und einigen Enthaltungen aus der Fraktion der AfD, wenn es dann den Prozentsatz richtiger widerspiegelt, angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 26: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Landeskrankenhausplan neu erstellen, Drucksache 7/1324.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Landeskrankenhausplan neu erstellen – Drucksache 7/1324 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Krankenhausplan ist ein entscheidendes Dokument der Landesregierung zur Sicherung, Steuerung und Förderung der stationären medizinischen Versorgung. Er trifft Aussagen zum medizinischen Leistungsspektrum der Krankenhäuser. Ein Krankenhausplan bestimmt maßgeblich die Struktur der Krankenhauslandschaft.

Der für unser Land geltende Krankenhausplan stammt ursprünglich aus dem Jahr 2012. Er wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben. Die letzte Aktualisierung stammt vom August 2017. Das Fortschreiben des Krankenhausplans in den vergangenen Jahren belegt die allmähliche Veränderung in der medizinischen Versorgung durch die Krankenhäuser. Er enthält Prognosen über voraussichtlich benötigte Bettenzahlen in den einzelnen medizinischen Fachrichtungen bis zum Jahr 2025. Die Basisdaten hierfür sind fast zehn Jahre alt. Mittlerweile haben wir

neuerliche Erkenntnisse über zukünftige medizinische Versorgungsbedarfe.

Die Enquetekommission „Älter werden in MecklenburgVorpommern“ hat hierzu im Jahr 2016 neuerliche Prognosen vorgelegt. Demnach wird es binnen 15 Jahren einen Anstieg von Fallzahlen bei Schlaganfällen um 18 Prozent, bei Diabetes um 21,4 Prozent, bei HerzKreislauf-Erkrankungen um 28,3 Prozent und bei Demenz um 91 Prozent geben. Hinzu kommt eine rasante Entwicklung im Bereich der Medizintechnologie. Die Digitalisierung führt therapeutisch und systemtechnisch zu neuen Behandlungsmethoden. Es gibt eine unerhörte Verfeinerung von Sensorik. Hinzu kommen Errungenschaften der Nanotechnologie, der Werkstoffkunde und der Pharmazie.

Beides, die Morbiditätsentwicklung und die Medizin 4.0, erfordern eine Zäsur in der Krankenhausplanung. Eine Zäsur bedeutet die Auflage eines qualitativ neuartigen Krankenhausplans. Der Wirtschaftsminister hat bereits vor Wochen einen neuen Krankenhausplan für das Jahr 2018 in Aussicht gestellt. Ob der eine Zäsur gegenüber dem geltenden darstellen soll, ist nicht geklärt. Wer hierzu einen Seitenblick in den Koalitionsvertrag wagt, wird nicht direkt, allenfalls indirekt fündig. Aus Ziffer 347 der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU stammt ein allgemeiner Bezug auf die Empfehlungen der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“. Zu ihnen gehören ein paar Anregungen für einen neuen Krankenhausplan, und es gibt in Ziffer 348 des Koalitionsvertrages das Vorhaben eines „Konzepts zur sektorenübergreifenden Versorgungsplanung“, das wir begrüßen. Integraler Bestandteil einer solchen ganzheitlichen Planung wäre auch der Landeskrankenhausplan.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus unserer Sicht ist es im Wissen, dass es einen neuen Krankenhausplan geben soll, geradezu geboten, im Landtag zentrale Forderungen an ein solch wichtiges Dokument zu stellen. Derer gibt es zwei:

Einerseits wollen wir, dass dieser Krankenhausplan unter den Prämissen bedarfsgerechter und wohnortnaher Patientenversorgung aufgestellt wird und dass er zugleich das Gebot einer hohen Qualität der stationären Versorgung in allen Landesteilen einschließlich einer bedarfsgerechten Notfallversorgung postuliert.

Andererseits soll sichergestellt werden, dass die Landesfördermittel die förderfähigen und notwendigen Investitionskosten der jeweiligen Krankenhäuser deckt.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Weiterhin sollen Bestand und Struktur beim ärztlichen und nicht ärztlichen Krankenhauspersonal ausreichend sein und bei der Pflege den geltenden bundesweiten Mindestkennzahlen entsprechen.

Aus diesen beiden zentralen Forderungen ergeben sich neue Akzentuierungen. Wir meinen, dass Qualität einen prononcierten Bestandteil des Krankenhausplans bilden muss. Bislang findet sich lediglich in Punkt 4.1 des geltenden Krankenhausplans ein Halbsatz zur medizinischen Qualität. Zur Qualität gehören bekanntermaßen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Dementsprechend sollen Qualitätsindikatoren im zukünftigen Kran

kenhausplan verankert werden. Darüber hinaus wollen wir Qualitätsverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen als Instrument zur Verbesserung der Versorgung einführen. Gegenstand dieser Verträge würden Anreize für die Einhaltung besonderer Qualitätsmaßstäbe sein. Diese würden mit Boni honoriert.