Protocol of the Session on December 14, 2017

Es gibt aber einen wesentlichen Punkt, den ich ganz gern aufgreifen würde. Wenn man sich nämlich die Sicherheitsbeamten der DB anschaut, die mit der Körperkamera unterwegs sind, erkennt man diese auch am Gesicht, also sie sind sogar mit offenem Visier unterwegs. Und da würde mich schon interessieren, wie zum Beispiel bei Demonstrationslagen künftig die Körperkamera bei der Polizei eingesetzt wird, erkenne ich mein Gegenüber. Ich will jetzt gar nicht das auch im Koalitionsvertrag festgehaltene Problem der Einführung einer Kennzeichnungspflicht anführen, aber das wäre sinnvoll, um nicht noch eine dritte Stufe des SOG zu machen, dass wir das Problem jetzt gleich mitregeln. Also bei einer Demonstrationslage: Bin ich in der Lage, mein Gegenüber, das mit der Bodycam ausgerüstet ist, zu erkennen? Sehe ich, wer mich filmt? Habe ich auch Anspruch darauf, sozusagen Auge in Auge das zu verfolgen, was dort mit mir gemacht wird? Das wäre so eine Frage, die wir im Pilotprojekt bei der Polizei, wenn wir dann überhaupt noch eins brauchen, aufgreifen müssten.

Also lange Rede, kurzer Sinn: Ich glaube, wir brauchen hier keine eigene langfristige oder lange Pilotphase, es gibt ausreichend Erfahrungen in anderen Bundesländern. Vielleicht sollten wir zur Anhörung Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oder Zuständige aus anderen Ländern einladen und die DB-Sicherheit hinzuziehen, um die Erfahrungen, die dort gesammelt worden sind, für uns selbst mit aufzugreifen. Dann kommen wir vielleicht einen Schritt schneller voran.

Meine Fraktion wird selbstverständlich, weil das ein guter parlamentarischer Brauch ist, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss überweisen und wir werden uns dort entsprechend an den Beratungen beteiligen. Wir haben schon die eine oder andere Idee, wen wir zu den zwei unterschiedlichen Punkten zur Anhörung vorschlagen werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ums Wort gebeten hat noch einmal der Innenminister Herr Caffier.

Lieber Kollege Ritter, gestatten …

Jetzt gestatte ich mir erst mal den Hinweis, dass auch das Präsidium bei aller Eile anzureden ist.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!

(Zuruf von Andreas Butzki, SPD)

Lieber Kollege Ritter, gestatten Sie mir, auf den einen oder anderen Einwand noch mal einzugehen.

Zunächst erst mal: Ja, wir gehen davon aus, dass mit der elektronischen Fußfessel eine Verbesserung der Möglichkeiten zur Beobachtung von Gefährdern eingeführt wird. Eine hundertprozentige Sicherheit – das weiß hier jeder im Raum – kann es und wird es nicht geben, aber wir haben die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass wir die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, nutzen.

Bei rund 700 Gefährdern in Deutschland gibt es aus unterschiedlichen Gründen die Festlegung, dass es keine Rund-um-die-Uhr-Observation gibt oder gar nicht geben kann. Insofern ist die Fußfessel ein Instrument, auf das wir uns verständigt haben, was zur Verbesserung der Überwachung von potenziellen Straftätern, Terroristen, Gefährdern dienen soll. Deswegen haben wir vereinbart, auf dem Weg die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Und da wir nicht so lange warten können, das ist richtig, haben wir dementsprechend die Maßnahmen durchgeführt. Wer ein bisschen das Gesetzgebungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern kennt, weiß auch, dass wir die notwendigen Voraussetzungen über Anhörungen und Fristen schaffen müssen und nicht einen Fachgesetzestext einbringen können und dementsprechend die Verabschiedung durchführen. Deswegen braucht auch ein solches Gesetz seine Zeit, und wenn wir andere Themen noch mit aufnehmen, wird es möglicherweise noch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Zu der Frage der Deutschen Bahn, die ja durchaus positive Erfahrungen gemacht hat, was die Bodycams betrifft: Diejenigen Mitarbeiter, die sie besitzen, haben natürlich eine gewisse gefühlte Sicherheit, die ihnen diese Gerätschaft mitbringt und im Zweifelsfall auch bei der Ermittlung von möglichen potenziellen Tätern mithilft.

Im Übrigen, was die Frage der Erkennbarkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betrifft: Es gibt keinen einzigen mir bekannten Fall im Land, wo ein Mitarbeiter im Nachgang nicht identifiziert werden konnte, wenn es einen solchen Vorfall gab. Also insofern haben wir bisher keine Voraussetzungen gehabt, um das nicht nachvollziehen zu können. Und wenn Sie über das Gegenüber sprechen, gilt das natürlich auch für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Solange wir teilweise Vermummte uns gegenüber haben, wird es auch schwierig, mit einer Bodycam das Gegenüber im Gesicht zu erkennen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ich sprach von mir. Ich habe nicht mal eine Sonnenbrille auf, wenn ich demonstriere.)

Also insofern lassen Sie uns bei der Realität bleiben und dafür Sorge tragen, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so ausstatten,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

dass sie ihren Dienst im Interesse der Bevölkerung durchführen können. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und AfD)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der BMV der Abgeordnete Herr Dr. Manthei.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die BMVFraktion wird der Überweisung des Entwurfs in die Ausschüsse zustimmen. Angesichts der Sicherheitslage heute in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern werden wir uns für alles einsetzen, was das Leben und die Gesundheit der Bürger in Mecklenburg-Vorpommern schützt.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV)

Vor allem die Priorisierung des Innenministers beziehungsweise der Landesregierung finden wir richtig, dass man natürlich sagt, ich kann mit diesen Maßnahmen nicht länger warten und werde mich um die weitere Datenschutzrichtlinienumsetzung später kümmern. Das ist von der Priorisierung her nicht zu beanstanden.

Im Wesentlichen sollen mit dem Entwurf drei Sachverhalte ins Gesetz aufgenommen werden: einmal der Einsatz der sogenannten Bodycams, dieser körpernah getragenen Aufnahmegeräte, und dann die elektronische Aufenthaltsüberwachung, verbunden mit einer Aufenthaltsanordnung, die natürlich vorher getroffen werden muss. In allen drei Punkten geht es also um polizeiliche Prävention, Gefahren vorzubeugen.

Der Zweck der körpernah getragenen Aufnahmegeräte, also der sogenannten Bodycams, besteht darin, die Polizisten selbst, aber auch Dritte zu sichern. Die Maßnahmen zum Schutz unserer Polizisten sind dringend notwendig. Laut Gesetzentwurf sind die Fallzahlen der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte gestiegen. In der polizeilichen Kriminalstatistik sind für 2016 668 solcher Fälle verzeichnet und ich weiß – der Innenminister kritisiert mich ja gelegentlich wegen der Vielzahl der Kleinen Anfragen, aber in diesem Punkt,

(Torsten Renz, CDU: Zu Recht, Herr Manthei.)

nein, aber in diesem Punkt ist es so,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Steht ihm aber nicht zu, die Kritik. – Torsten Renz, CDU: Das stimmt auch, das stimmt auch.)

da hätte er die Kleine Anfrage nehmen können –, im Gesetzentwurf wurde sogar noch tiefgestapelt. Die Situation ist ja noch schlimmer als nur die 668 Fälle, denn hinter diesen 668 Fällen verstecken sich insgesamt 1.294 Opfer. Das muss man ja auch sehen. Also ein Fall ist nicht gleichzusetzen mit einem Opfer, wie das Ergebnis einer Kleinen Anfrage ergab.

Körperkameras mit abschreckender Wirkung einerseits und das kürzlich eingeführte höhere Strafmaß für Angreifer andererseits steigern also die Sicherheit der Polizeibeamten. Auch das ist ein Mosaikstein dafür, die Polizeilaufbahn wieder attraktiver zu machen.

Ich hoffe auf zügige Beratungen in den Ausschüssen. Zutreffend wurde ja schon unter anderem von Herrn Ritter darauf hingewiesen, dass es bereits Erfahrungen in anderen Bundesländern dazu gibt, die man sicherlich auch mitverwerten kann. Gestern wurde mit dem Haushaltsgesetz grünes Licht für die Anschaffung der technischen Geräte gegeben.

Der nächste Punkt ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung, verbunden mit einer vorherigen Aufenthaltsanordnung. Auch diese Regelung, diesen Vorschlag begrüßen wir, damit werden die präventiv-polizeilichen Befugnisse in der Gefahrenabwehr und der Terrorismusbekämpfung gestärkt. Flächendeckend sollen bundesweit die Polizeigesetze dahin gehend abgestimmt und ausgestaltet werden. Das leuchtet ein, denn die Terroristen kümmern sich nicht um Landesgrenzen.

Korrekt ist auch, möchte ich noch einschieben, der Hinweis von dem Kollegen Ritter, dass natürlich eine elektronische Fußfessel nicht zwingend alles verhindern kann, was sie eigentlich verhindern soll. Da muss dann die Polizei abwägen, ob sie verdeckte Maßnahmen trifft oder diese offenen Maßnahmen. Bei den verdeckten Maßnahmen ist aber immer zu beachten, dass sie zum einen natürlich auch nicht fehlerfrei und perfekt sind. Und zum Zweiten sind sie mit einem sehr großen Personalaufwand zu betreiben, was man immer dabei beachten muss. Perfekt ist sicherlich keines der Systeme.

Über die Notwendigkeit der Terrorismusbekämpfung besteht im Grunde Konsens im Hause, aber auch ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass wir hier eigentlich nur die Symptome behandeln und nicht die Ursachen. Das zentrale Problem ist in der inneren Sicherheit nach wie vor die illegale Einwanderung. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sind Präventionen, sozusagen kurz vor Ultimo. Prävention muss viel früher ansetzen, und zwar durch Anwendung des geltenden Rechts, des bereits jetzt geltenden Rechts.

(Beifall Bernhard Wildt, BMV)

Hierzu zählt etwa, dass auch nach Deutschland grundsätzlich nur einreisen darf, wer einen gültigen Pass hat.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und BMV)

Auch ich möchte hier das Beispiel aufgreifen, was Herr Kollege Ritter gerade genannt hat, den Attentäter von Berlin. Das ist ja nun ungefähr ein Jahr her und ich möchte daran erinnern – die Details wurden schon genannt –, es war der 19. Dezember 2016, an dem der Attentäter zwölf Menschen ermordete. Bekannt ist auch, dass er verschiedene Identitäten trug, dass er keine gültigen Papiere hatte, aber er hätte eigentlich ohne gültige Papiere schon gar nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Solange wir also die unkontrollierten Grenzen haben, werden wir immer mehr Aufwand betreiben müssen, um mögliche Terroristen aufzuspüren und sie in Schach zu halten. Das heißt, die Prävention müsste noch viel früher ansetzen,

Herr Ritter, Sie haben auch dieses Verfahren seitens der Behörden kritisiert, aber eigentlich kann man noch zu einem viel früheren Zeitpunkt ansetzen. Der Fehler lag eigentlich schon darin, dass der Attentäter bereits an der Grenze hätte zurückgewiesen werden müssen. Er hätte

gar nicht einreisen dürfen. So gesehen muss die Prävention schon viel früher ansetzen und ich appelliere daran, wie ich das schon öfter gemacht habe – das ist ja nicht Sache des Landes,

(Zuruf von Manfred Dachner, SPD)

aber trotzdem können wir als Landtag an die Bundesregierung appellieren –, geltende Gesetze anzuwenden und die illegale Einwanderung zu unterbinden. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der BMV)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Kramer!

(Nikolaus Kramer, AfD: Hier bin ich!)

Sehr geehrte Damen und Herren, nee, nur Herren – Entschuldigung – der Fraktion der AfD!

(Zuruf von Dirk Lerche, AfD)