So ist es nicht, sondern wir suchen ganz gezielt, und ich hoffe natürlich auch, dass wir in den nächsten Tagen und Wochen keine Hinweise auf irgendwelche größeren Probleme bekommen werden, was die Lebensmittel anbetrifft.
Und auch das ist mir noch mal wichtig, nämlich, dass die Länder Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bisher eigene Gesetze beziehungsweise landesrechtliche Regelungen zum Schutz dieser Berufsbezeichnung aufgelegt haben. Insofern darf ich Ihnen ausdrücklich sagen, ich wünsche mir sehr, dass dieses Gesetz, das wir schon mal hatten, aber das eine begrenzte Laufzeit von fünf Jahren hat – das haben wir in der Landesregierung ja so festgelegt –, überprüft wird. Um das bundeseinheitliche und bundesweite Ausbildungsziel von rund 270 Praktikumsplätzen zu erreichen, ist es natürlich auch wichtig, dass Mecklenburg-Vorpommern fünf Ausbildungsplätze jährlich zur Verfügung stellt und damit diese hochwertige Entwicklung und Ausbildung weiter unterhält.
Insofern würde ich mir sehr wünschen, dass in der bewährten Zusammenarbeit mit dem Agrarausschuss und den sonstigen begleitenden Ausschüssen dieser Gesetzentwurf weiterentwickelt wird, aber dass möglichst schnell auch die abschließende Beratung hier wieder erfolgt. Ich muss ausdrücklich sagen, natürlich haben wir das komplette Verfahren durchlaufen. Es ist vom Städte- und Gemeindetag, vom Landkreistag und auch von den Institutionen, die wir eingebunden haben, ausdrücklich begrüßt worden, dass dieses Gesetz kommt. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1319 zur federführenden Beratung in den Agrarausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag mit den Stimmen aller Fraktionen und des fraktionslosen Abgeordneten gefolgt worden und er ist somit einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, auf Drucksache 7/1320(neu).
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 7/1320(neu) –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir durchleben aktuell eine Zeit, in der sich nicht nur unser Bundesland, sondern Deutschland, Europa und weite Teile der Welt stark verändern. Wir befinden uns in unserem Bundesland nicht auf der Insel der Seligen. Kriegerische Auseinandersetzungen aus anderen Orten der Welt wirken sich letztendlich mit ihren Konflikten auch in Deutschland, in Europa und damit natürlich ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aus. Glücklicherweise bleiben uns dabei Kampfhandlungen wie in anderen Erdteilen erspart, aber Terror und Gewalt haben auch in Deutschland bereits ihre hässliche Fratze gezeigt.
Leider müssen wir uns auch in unserem Bundesland auf einen solchen möglichen Fall vorbereiten. Von der breiten Öffentlichkeit wurden zuletzt gerade die Sicherheitsvorkehrungen rund um die Weihnachtsmärkte in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern wahrgenommen. Das Thema „Innere Sicherheit“ ist ein grundsätzliches. Es umfasst unser gesamtes Staatswesen in all seinen Facetten. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht, sicher in Frieden und Freiheit zu leben. Innere Sicherheit ist in jedem Fall eine wesentliche Voraussetzung für die Stabilität des Gemeinwesens. Es ist also primäre Aufgabe des Staates, die innere Sicherheit zu gewährleisten und seine Bürger zu schützen, und das tut er auch in vielfältigen Bereichen – im Kampf gegen den Terrorismus und Extremismus genauso wie bei der Bekämpfung der klassischen Kriminalität und im normalen Vollzug von Gesetzen, beispielsweise im Bereich der Waffengesetze, im Bereich Betäubungsmittelgesetze, bei Kontrollen im Ordnungs- und Versammlungsrecht.
Hierbei dürfen aber auf jeden Fall notwendige Mittel der Verbrechensbekämpfung, wie die Videoüberwachung, der Zugang zu verschlüsselten Messengerdiensten oder die Vorratsdatenspeicherung, nicht von vornherein skandalisiert werden, denn wir haben eine Entwicklung in Europa in diesen Bereichen, auf die wir auch als Sicherheitsbehörden, als Staat reagieren können müssen, und darauf müssen wir uns grundsätzlich einstellen. Das schafft aber, wie so häufig im Rahmen der Skandalisierung, nur ein unangebrachtes Misstrauen gegenüber rechtssicherem Handeln.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen wichtige Befugnisse zur Gefahrenabwehr und zur Terrorismusbekämpfung eingeführt werden. In einer zweiten Stufe werden wir uns dann mit den Auswirkungen von EUDatenschutzvorgaben auf das SOG befassen. Eine Verzögerung der Novelle ist mit Blick auf die aktuell bestehende Gefährdungssituation in Deutschland schlicht nicht vertretbar. Ich habe daher entschieden, die Regelung
Natürlich haben wir die Verbandsanhörung dementsprechend gewissenhaft durchgeführt. Zum vorliegenden Gesetzentwurf wurden die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft, der Bund deutscher Kriminalbeamter, der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag angehört.
Doch zunächst zum neu eingeführten Unterabschnitt II, insbesondere zur elektronischen Fußfessel und zur Möglichkeit, Gefährdern Weisung zu erteilen, sich nur in bestimmten Bereichen aufzuhalten, sprich die sogenannte Aufenthaltsanordnung. Hierzu haben sich bereits alle Innenminister in Deutschland verständigt, dass beides für die Terrorabwehr erforderlich ist. Wir haben im Kreis der IMK ein Verfahren vereinbart, nach dem für das BKA eine Art Muster-SOG erstellt wird, an dem sich dann wiederum die Länder orientieren sollen, damit nicht in jedem einzelnen Land wieder eine neue Regelung gilt, sondern dass alle nach den gleichen Regelungen verfahren. Ich halte das für vollkommen richtig, denn beim BKA-Gesetz geht es nur um Fälle, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Das ist natürlich nicht immer gegeben und genauso brauchen wir hierfür auch die Anpassung unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes. Verbrecher und Terroristen dürfen keine sicheren Häfen in einzelnen Ländern für ihre Aktivitäten finden, sondern wir brauchen flächendeckende und zwischen den Ländern bestmöglich abgestimmte Befugnisse für die Länderpolizeien.
Unsere Polizei muss bundesweit einheitlich agieren können. Genau darauf haben wir uns in der letzten Woche noch einmal in Leipzig verständigt, und ich glaube, da sollte kein Land einen Abstrich machen, was die Gemeinsamkeit in der Frage der Verbrechensbekämpfung betrifft.
Wir müssen jetzt also aktiv werden! Im Landes-SOG gibt es bisher keine spezielle Befugnis, die eine elektronische Fußfessel für gefährliche Personen (Gefährder) zulässt. Mit der vorliegenden Gesetzesanpassung wollen wir das ändern. So wird es künftig in Mecklenburg-Vorpommern möglich sein, insbesondere islamistischen Gefährdern Aufenthaltsauflagen zu erteilen, und ganz nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ können wir ihnen dann auch die elektronische Fußfessel anlegen.
Bislang wurde sie nur bei entlassenen Straftätern eingesetzt, die weiterhin als gefährlich gelten. Es ist aber niemandem zu vermitteln, weshalb diese Maßnahme ausgerechnet bei terroristischen Gefährdern nicht ergriffen werden darf, denn genau darum geht es, bereits die Vorbereitung einer terroristischen Straftat zu verhindern. Die mit der Fußfessel belegten Personen wissen genau, dass die Sicherheitsbehörden jederzeit wissen, wo sie sich aufhalten. Es ist schlicht zu riskant, wenn wir bekannte Gefährder frei herumlaufen lassen. Es geht um Gefahrenabwehr und wenn wir Anschläge dadurch verhindern können, dass wir diesen Personen Aufenthaltsvorgaben machen, die wir auch kontrollieren können, dann sollten wir das in jedem Fall tun. Das Bundesverfassungsgericht stützt uns auch in dieser Einschätzung.
Im Urteil zum BKA-Gesetz aus dem vergangenen Jahr heißt es sinngemäß unter anderem, dass auch robustere Befugnisse bei der Abwehr von Gefahren ein legitimes Mittel sind. Darüber reden wir in dem Punkt. Auch erkennt das Bundesverfassungsgericht an, dass die Straftatenverhütung ein wichtiges Ziel ist. Danach sind die Überwachungsmaßnahmen auch dann erlaubt, wenn das Verhalten der Person einen Verdacht nahelegt, dass sie eine terroristische Absicht verfolgt, denn hier geht es nicht um irgendwelche Kavaliersdelikte, hier geht es möglicherweise um dutzendfachen Mord. Bei aller gebotenen Abwägung zwischen Grundrechtseingriffen und der Verhinderung von Anschlägen von solchem Ausmaß muss ja wohl der Schutz von Leib und Leben überwiegen.
Rechtsstaatlichen Erfordernissen tragen wir unter anderem dadurch Rechnung, dass eine elektronische Überwachung nur auf Antrag der Leitung der zuständigen Polizeibehörde durch das Gericht angeordnet werden darf. Außerdem können Aufenthaltsvorgaben nur für maximal drei Monate durch die Polizei angeordnet werden. Bei einer Verlängerung wäre demzufolge eine weitere gerichtliche Entscheidung notwendig.
Der zweite wichtige Punkt in der SOG-Novellierung betrifft den Einsatz von Bodycams, denn immer mehr Polizisten beklagen eine zunehmende Respektlosigkeit und wachsende Aggressivität der Polizei gegenüber. Beim G20-Gipfel in Hamburg ist dieses Verhalten sogar absolut eskaliert und ich finde es beschämend, dass die Beamtinnen und Beamten, die für unser aller Sicherheit Sorge tragen, in dem Zusammenhang zum Teil so angefeindet werden.
Nach meiner festen Überzeugung lassen sich potenzielle Gewalttäter durch mögliche Videoaufnahmen mit Bodycams von solchen Taten nicht beflügeln, sondern eher abschrecken. Das ist auch die Grundvoraussetzung, weswegen in vielen Ländern bereits die Einführung der Bodycams erfolgt. Diese Möglichkeit möchten wir jetzt auch bei uns einführen.
Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Anfang 2018 wird ein entsprechendes Pilotprojekt anlaufen. Im Landeshaushalt sind die dafür notwendigen 70.000 Euro zur Verfügung gestellt worden. Wir schauen dann zunächst, ob sich dieser Einsatz bewährt hat, und entscheiden anschließend über das weitere Vorgehen.
Vom Einsatz der Bodycams verspreche ich mir vor allen Dingen die Möglichkeit, gefährliche Einzelsituationen beweissicher zu dokumentieren. Es geht um die Eigensicherung der Beamtinnen und Beamten und um den Schutz Dritter. Dass die Aufzeichnungen offen erfolgen, wird in vielen Fällen zur Deeskalation der Lage in den jeweiligen Einsatzsituationen führen. Das ist meine, das ist die feste Überzeugung der Experten und hat sich schon in vielen Ländern als solches dargelegt. Bislang fehlt uns aber für die Möglichkeit, den Einsatz der Bodycams durchzuführen, die ausdrückliche Rechtsgrundlage.
Mit der hier vorgeschlagenen Gesetzesanpassung würden wir nun dem Beispiel zahlreicher anderer Bundesländer folgen. Mit dem Gesetz schließen wir aus, dass Videos ohne Anlass auf Vorrat aufgenommen werden. Ein Einsatz darf nur zum Zweck erfolgen, die hochrangi
Das Gesetz verhindert auch, dass Fehlaufzeichnungen durch die Beamtinnen und Beamten ausgelöst werden können. Die Aufzeichnung der Einsatzsituation auf einem Zwischenspeicher führt dazu, dass die BeamtInnen wirklich erst ab dem Moment die eigentliche dauerhafte Aufnahme aktivieren müssen, in dem die Situation brenzlig wird oder eskaliert, wie auch immer wir das bezeichnen. In diesem Fall wird nämlich die Zeit vor der Aktivierung der dauerhaften Aufnahme vom Zwischenspeicher zur eigentlichen Aufnahme hinzugefügt und es kann anschließend nachvollzogen werden, wie sich die Gefahrensituation angebahnt hat beziehungsweise auch, ob die Aufnahme rechtmäßig ausgelöst worden ist. Auch diese Frage kann es ja durchaus geben. Sollte eine Aufnahme nicht aktiviert werden, löscht sich der Zwischenspeicher fortlaufend automatisch.
In den Verbandsanhörungen hat insbesondere die Gewerkschaft der Polizei begrüßt, dass Befugnisse zum Einsatz von Bodycams eingeführt werden sollen. Gleichwohl muss ich sagen, dass ich mir, wie die GdP auch gewünscht hat, mehr als nur ein Pilotprojekt gewünscht hätte. Aber das eine Pilotprojekt sollte im Ergebnis ausreichen, um zu einer positiven Einschätzung zu kommen, denn ich bin mir sicher, dass die Testphase erfolgreich verlaufen wird, wie sie auch in anderen Regionen erfolgreich verlaufen ist.
Außerdem unterstützt der Datenschutzbeauftragte unser Vorgehen, die Bodycams über ein solches Pilotprojekt einzuführen. Das ist bei solchen Anhörungen ja nicht immer ganz selbstverständlich, was den Datenschutz betrifft, aber es ist vor allen Dingen nicht unwichtig, dass wir gemeinsam tragfähige Voraussetzungen schaffen. Deswegen bin ich dem Datenschutzbeauftragten auch dankbar, dass wir über diesen Weg zu einem tragfähigen Projekt kommen. Unterm Strich steht also ein solides Ergebnis, das die Handlungsfähigkeit der Polizei gerade im Hinblick auf die Gefahrenabwehr und Terrorismusbekämpfung stärken wird.
Der Fraktion der LINKEN würde ich gern noch mal mit auf den Weg geben, die Einführung von Bodycams ist …
Das soll er auch überhaupt nicht sein, sondern er soll zu den Punkten dienen, die ich hier bereits ausgeführt habe. Aber da Sie ja im gestrigen Haushalt die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass wir in den nächsten Jahren statt 5.800 auf 6.050 aufwachsen können, sind sozusagen beide Voraussetzungen gegeben.
Damit haben wir auch verdeutlicht, das SOG ist ein Baustein für mehr Sicherheit, aber es gibt bekanntermaßen natürlich noch Themen und Bausteine innerhalb des
SOG, die in den jeweiligen Beratungen diskutiert werden. Viele von den Themen sind in den letzten Wochen immer wieder diskutiert worden, wie finaler Rettungsschuss und andere Dinge. Das sind aber Bestandteile, die dann im Rahmen der neuen Lesung beraten und gegebenenfalls eingeführt werden.
Was mir wichtig ist an dem Punkt, ist, MecklenburgVorpommern hat sich lange beim Bund dafür starkgemacht, dass die Voraussetzungen beim Bund geschaffen werden, dass die Zollbeamten im Zweifelsfall auch Regelungen erhalten, die Möglichkeiten schaffen, die landespolizeilichen Befugnisse mit zu flankieren. Der Bund hat jetzt diese Voraussetzungen geschaffen und es ist natürlich folgerichtig, dass wir dementsprechend bei der nächsten Novellierung diese Fragen rechtlich auf sichere Füße stellen. Auch das ist eine Forderung, die über viele Jahre immer wieder aufgebracht worden ist. Ich denke, das ist eine gute Regelung. Das wird jedoch Gegenstand einer neuen Lesung des SOG sein.
Zum vorliegenden Gesetzentwurf wünsche ich mir konstruktive Beratungen und bedanke mich schon im Voraus bei allen, die sich in die Diskussionen mit eingebracht haben, um die Sicherheit im Land zu verbessern, aber auch, um unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Sicherheit in der Handlungsfähigkeit zu geben. – Recht herzlichen Dank.
Ehe ich zum weiteren Verfahrensablauf komme, möchte ich es nicht versäumen, noch die Bürgerinnen und Bürger aus Pasewalk, die jetzt leider schon die Besuchertribüne verlassen müssen, zu begrüßen. Ich hoffe, Sie haben trotzdem eine ganze Menge mitbekommen.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um die Entscheidung meiner Fraktion vorwegzunehmen: Dem Antrag auf Überweisung des Entwurfes eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern stimmen wir natürlich zu, nicht jedoch, ohne in diesem Zusammenhang auf einige Dinge hinweisen zu wollen.