(Peter Ritter, DIE LINKE: Für ihre Verhältnisse! Für Ihre Verhältnisse sind Sie aber ganz schlecht ausgebildet, Herr Professor! – Zurufe von Ministerin Birgit Hesse und Martina Tegtmeier, SPD)
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache. Ich habe weiter keine vorliegenden Wortmeldungen, deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialberufen – Sozialberufe-Anerkennungsgesetz, auf Drucksache 7/1121. Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Paragrafen 1 bis 12 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragrafen 1 bis 12 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, BMV, DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 7/1121 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1121 bei gleichem Stimmverhalten angenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, offensichtlich gibt es ein Problem mit dem Livestream. Deshalb haben die Fraktionen DIE LINKE und der AfD um eine Unterbrechung der Sitzung gebeten. Das tue ich zunächst für 15 Minuten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land MecklenburgVorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen, auf Drucksache 7/1255.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein zur Begründung einer länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung durch die Steuerverwaltungen (Erste Lesung) – Drucksache 7/1255 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich werte das überbordende Interesse der Abgeordneten an diesem Thema als großes Vertrauen, das die Abgeordneten des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Landesregierung in dieser Angelegenheit entgegenbringen. Ich will es in Anbetracht der ambitionierten Tagesordnung auch nicht unnötig in die Länge ziehen.
Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes für die länderübergreifende Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung vor. Konkret geht es uns um die Zusammenarbeit mit Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Unser Ziel ist es, in diesem Länderverbund die Kooperation zu vertiefen. Wie Sie vielleicht wissen, arbeiten die Steuerverwaltungen der Länder schon jetzt gemeinsam an der Entwicklung einheitlicher Softwarelösungen für das Besteuerungsverfahren. In der Praxis führt das zu weitgehend identischen Lösungen. Am wichtigsten ist dabei die Einführung neuer IT-Verfahren. Wir wollen diese Verfahren gerne gebündelt betreuen. Das bedeutet, dass ein Land die Verfahren für alle Länder betreut. Bei der länderübergreifenden gebündelten Verfahrensbetreuung soll also das bestehende Fachwissen jeweils eines Landes für die beteiligten Länder genutzt werden, um so die effektive Betreuung auf Dauer sicherzustellen und im Übrigen auch dazu bundesweit möglichst einheitliche Verfahrensweisen sicherzustellen.
Ziel ist es, eine effektive und sichere Betreuung der Verfahren auf Dauer zu gewährleisten sowie den wachsenden Personalbedarf auf diese Art und Weise zu begrenzen. Das erleichtert die Arbeit in der Steuerverwaltung, da nicht jedes Land das Spezialwissen für jeden Bereich vorhalten muss, sondern sich auf bestimmte Aufgabengebiete konzentrieren kann. Ich habe gemeinsam mit meinen Amtskollegen der beteiligten Länder bereits einen Staatsvertrag unterzeichnet, der allerdings erst durch Ihr positives Votum zu dem vorliegenden Gesetzentwurf gültig wird. Daher bitte ich heute um Ihre Zustimmung und bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/1255 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen?
Das hätten Sie aber vorher machen müssen. Ich habe schon aufgerufen, wer möchte dafür stimmen. Das müssen Sie vor der Abstimmung einbringen. Aber ich habe nicht gesehen …
(Torsten Renz, CDU: Frau Präsidentin, ich habe das jetzt so aufgefasst, dass Sie die Abstimmung beendet haben, und ich beantrage jetzt für die CDU-Fraktion fünf Minuten Auszeit.)
Wenn ich das richtig gesehen habe, haben diesem Überweisungsvorschlag die Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und BMV zugestimmt, AfD ebenfalls. Damit ist dem Überweisungsvorschlag gefolgt worden und wir machen beantragungsgemäß fünf Minuten Sitzungsunterbrechung.
Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ in MecklenburgVorpommern (Lebensmittelchemikergesetz), auf Drucksache 7/1319.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittel- chemiker“ in Mecklenburg-Vorpommern (Lebensmittelchemikergesetz – LmChemG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/1319 –
Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Landwirtschaft und Umwelt. Herr Dr. Backhaus, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir heute schon einen Gesetzentwurf aus unserem Ressort verabschiedet haben, das Grünlanderhaltungsgesetz, legen wir Ihnen ein zweites Gesetz vor, nämlich das Gesetz zur Anerkennung der Lebensmittelchemikerin und des -chemikers als Staatlich geprüfte Lebensmittelkontrolleure.
Ich will das insofern auch noch mal auf den Punkt bringen. Ich glaube, was unsere Veterinäre und Lebensmittelkontrolleure in diesem Lande leisten über die letzten Jahre hinweg, kann sich wirklich sehen lassen. Und zum anderen ist es natürlich auch so, wenn man sich heute die Land- und Ernährungswirtschaft anschaut, mit welchen Unternehmen wir es zu tun haben, mit welchen komplexen Verarbeitungsmechanismen wir es zu tun haben, dann wird das vielleicht an einem Beispiel deutlich: Wenn man weiß, dass man den größten Pizzabäcker der Welt im Lande hat oder einen der größten Verarbeiter im Biofleischbereich Europas im Lande hat, aber auch die vielen kleinen Lebensmittel Verarbeitenden und die Gaststätten, die Hotellerie, die Gastronomie – und wenn wir heute auf die Weihnachtsmärkte gehen, diese Einrichtungen sind ebenfalls unter der Kontrolle unserer Lebensmittelkontrolleure und der Veterinärämter –, dann muss ich immer wieder sagen, ein Segen, dass wir diese hervorragend ausgebildeten und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.
Ich vergleiche das immer ein bisschen, Herr Innenminister, mit der Polizei. Wir sind die Lebensmittel- und Futtermittelpolizei, die oftmals im Verborgenen arbeitet. Die Anerkennung wird ihnen oftmals so nicht zuteil, aber sie sorgen jeden Tag dafür, dass von den Lebensmitteln und den Bedarfsgegenständen, die wir täglich nutzen, keine Gefahr ausgeht. Ich glaube, da darf man mal klatschen.
Im Übrigen besteht das Berufsbild des Lebensmittelchemikers seit mehr als 125 Jahren und es hat sich auch insofern bewahrheitet, dass der Staat Fachleute benötigt, um die Bevölkerung vor Risiken durch Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände zu schützen. Diese Aufgabe konnte nur eine Berufsgruppe mit speziell analytischen Kenntnissen übernehmen. Ihre Ausbildung wurde schon 1894 durch die im Deutschen Reich einheitliche Prüfungsordnung geregelt, die gemäß dem staatlichen Auftrag durch eine staatliche Prüfung abgeschlossen werden muss.
Das heißt, man kann hier nicht nur ein Studium absolvieren, das ist ähnlich wie bei den Veterinärmedizinern oder den Humanmedizinern, die eine Facharztausbildung machen, so ähnlich ist das auch in diesem Bereich. Sie müssen eine spezielle Ausbildung haben, also entweder eine Berufsausbildung als Lebensmittelchemiker vorweisen können oder ein abgeschlossenes Studium. Diese Ausbildung erfolgt in der Regel in einer Untersuchungseinrichtung, die mit den amtlichen Kontrollen von Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln, aber auch mit Tabakerzeugnissen betraut sind.
Das ist aus meiner Sicht, glaube ich, ein gutes Modellprojekt in Mecklenburg-Vorpommern, dass wir in der
norddeutschen Kooperation – ich weiß gar nicht, ob Sie das so wissen – mit Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gemeinsam die Untersuchungsschwerpunkte festgelegt haben, um diese besondere Analytik, die wir heute haben, zu erreichen. Wie war das gestern, Herr Borschke? Man kann alles untersuchen, man findet alles, was man will? So ist es nicht.